Gebrauchtwagen Gewährleistung bei Verkauf an Privat ?
Hallo,
ich beabsichtige mein 996 Cab. zu verkaufen. Das Fahrzeug ist Firmeneigentum - jedoch ist meine Firma in einer KFZ-fremden Branche angesiedelt.
Wie sieht es hier aus mit der neuerdings obligatorischen gesetzlichen Gewährleistung auf Gebrauchtfahrzeuge ?
Gilt die nur bei KFZ Händlern oder greift diese auch in meinem Fall ?
Mein Steuerberater meint, ich (bzw. meine Firma) müsse nur für die zugesagten Eigenschaften garantieren - also KM Leistung, Alter, Extras,... - nicht jedoch für nach dem Verkauf entstehende Schäden.
Danke für sachdienliche Auskünfte...
Gruß
28 Antworten
... wenn Du als Gewerbetreibender ein Auto aus dem Betriebsvermögen an eine Privatperson verkauftst stehst Du in der Gewährleistungspflicht. Dabei spielt es absolut keine Rolle, welches Gewerbe Du ausübst.
Diese kannst Du auch vertraglich nicht ausschließen. Deshalb liest man auch in vielen Anzeigen "nur an Gewerbe" bzw. "nur Export".
Wenn wir Fahrzeuge aus der Fa. verkaufen, werden die meist entweder in Zahlung gegeben, oder an Exporthändler verkauft, vor allem wenn sie älter sind oder hohe Laufleistungen haben.
Gesuchte Fahrzeuge biete ich auch im Internet an. Im Gespräch findet man schnell heraus, ob der Interessent die ausweisbare MWSt. braucht. Wenn dies der Fall ist, übernimmt er ja das Fahrzeug in sein Betriebsvermögen und man hat keine Gewährleistungspflicht.
Bevor ich zu dieser Vorgehensweise überging, wäre ich auch fast mal auf die Nase gefallen. Einen 525 tds touring aus der Fa. verkauft. Auto war in Ordnung, keine Probleme. Zwei Tage später ruft mich der Käufer (aus der Nähe von Nürnberg) an. Es sei irgendwas am Getriebe, und die BMW-Werkstatt sagt angeblich, dass die Reparatur 2.500 € kostet. Der gute Mann will den Preis drücken. Nun hatte ich zum Glück in der Nähe von Nbg. einen guten Bekannten, der eine Werkstatt betreibt. Dort habe ich ihn mit dem Auto hingeschickt und nie mehr was gehört 😁 .
Als ich im Sommer meinen privaten CayenneS verkauft hatte, dasselbe Spiel. 500 km vorher noch großen KD im PZ gemacht, alles ohne Probleme. Am Tag nach der Abholung ruft mich der Käufer an, Automatik spinnt, will noch 2.000 € haben, obwohl ich ihn beim Kauf darauf hingewiesen hatte, dass ich privat verkaufe und Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Da ich wußte, dass am Getriebe nichts kaputt ist, habe ihm dann gesagt, er kann entweder das Auto zu dem Preis behalten oder er bringt ihn mir wieder und bekommt den vollen Kaufpreis zurück. Auch von dem Käufer habe ich nichts mehr gehört.
Was ich damit sagen will; es gibt sehr viele Stinker, die Geld aus der Gewährleistungsgeschichte schlagen wollen, deshalb wäre ich da an Deiner Stelle sehr, sehr vorsichtig.
Man kann natürlich auch Glück haben, ich hatte auch schon Käufer, die haben den Kaufpreis überwiesen, bevor sie das Auto live gesehen hatten und haben nachher auch keine Geschichten gemacht.
Wobei ich dazusagen muss, dass ich meine Autos absolut ehrlich beschreibe und ggf. auf Macken hinweise, weil ich mir nachträglichen Ärger nicht ans Bein binden will. Der Händler, dem ich damals meinen 993 Carrera 4S verkauft hatte sagte zu mir "Sie sind der erste Verkäufer in meiner Laufbahn, bei dem das Auto auch exakt der Beschreibung entspricht".
Heinz
Sowas scheint in letzter Zeit in Mode zu kommen.. mein Onkel hat vor ein paar Monaten sein Saab 93 aero Cabrio verkauft.. natürlich auch privat ohne Gewährleistung..
2 Tage später will der Käufer 5.000€ wieder haben wegen einem angeblichen Motorschaden (Öl im Motorraum^^)
Naja Fall an den Anwalt gegeben und das wars dann.
Finde ich persönlich irgendwie seltsam.. ich meine Heinz' Cayenne wird jetzt nicht sooo günstig gewesen sein, dass 2000€ eine wahnsinnige Ersparnis sein können und der Saab war jetzt auch nicht grade Golfklasse
Hallo,
Danke für Eure Auskünfte.
Vor allem interessant für mich ist, daß ich Gewährleistung bei Ausweis der Mwst. ausschließen kann - also bei Abverkauf an Gewerbetreibenden. Ich gehe davon aus, daß das auch für branchenfremde Käuferfirmen gilt.
Gruß
Entweder du verkaufst ausschließlich an gewerbliche Käufer mit Gewährleistungsausschluss, oder du "verkaufst" ihn privat, beispielsweise im Bekanntenkreis - und dieser Bekannte kann ihn dann an Privatpersonen mit Gewährleistungssausschluss verkaufen😉
Nicht das man potentielle Interessenten linken möchte, aber man steckt eben nicht drin in so einem Auto, trotz bestem Pflegezustand kann immer mal etwas schiefgehen.
Der Gesetzgeber läßt einem in so einem Fall einfach keine andere Möglichkeit als "etwas zu mauscheln"...
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Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Entweder du verkaufst ausschließlich an gewerbliche Käufer mit Gewährleistungsausschluss, oder du "verkaufst" ihn privat, beispielsweise im Bekanntenkreis - und dieser Bekannte kann ihn dann an Privatpersonen mit Gewährleistungssausschluss verkaufen😉Nicht das man potentielle Interessenten linken möchte, aber man steckt eben nicht drin in so einem Auto, trotz bestem Pflegezustand kann immer mal etwas schiefgehen.
Der Gesetzgeber läßt einem in so einem Fall einfach keine andere Möglichkeit als "etwas zu mauscheln"...
unter dem motto : "beschiss ist es erst, wenn´s einer merkt 😉"
joe
Es ist kein Beschiss, sondern einfach die Umgehung eines nicht kalkulierbaren Risikos durch die blinde Regulierungswut unseres Staates.
Wenn du das Risiko beim Verkauf eingehen möchtest - nur zu. Es wurde ja bereits geschrieben, zu was so etwas in Einzelfällen führen kann - zumindest haben es vereinzelt Käufer versucht😉
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Entweder du verkaufst ausschließlich an gewerbliche Käufer mit Gewährleistungsausschluss, oder du "verkaufst" ihn privat, beispielsweise im Bekanntenkreis - und dieser Bekannte kann ihn dann an Privatpersonen mit Gewährleistungssausschluss verkaufen😉.Nicht das man potentielle Interessenten linken möchte, aber man steckt eben nicht drin in so einem Auto, trotz bestem Pflegezustand kann immer mal etwas schiefgehen.
Der Gesetzgeber läßt einem in so einem Fall einfach keine andere Möglichkeit als "etwas zu mauscheln"...
... solange es sich nur um ein Auto handelt, mag das gutgehen. Wenn man das aber öfter mit derselben Person macht und der Bekannte die Fahrzeuge nicht einen gewissen Zeitraum auf sich angemeldet hat (das würde aber einen zusätzlichen Haltereintrag bedeuten), kommt das Finanzamt schnell auf die Idee dem Bekannten gewerblichen Autohandel zu unterstellen. Dann wird es richtig lustig.
Kauft der Bekannte gar günstiger als er wieder verkauft oder "leiht" ihm der Verkäufer Geld um das Auto kaufen zu können (nicht jeder hat gerade mal 40 - 50 k€ überflüssig rumliegen), dann kommt das Finanzamt auf üble Gedanken wie verdeckte Gewinnausschüttung oder Steuerhinterziehung.
Hinzu kommt, dass bei dieser Version die ausweisbare MWSt. verlorengeht. Und gerade hochpreisige Automobile wie dieser gebrauchte Porsche des TE lassen sich mit ausweisbarer MWSt. meist besser verkaufen.
Mein damaliges 996 C4 Cabrio ging an einen Gewerbetreibenden in Luxemburg, der die MWSt. gar nicht erst bezahlen mußte.
Ich habe selbst auch schon das eine oder andere Auto privat aus der Fa. entnommen. Jedoch dann ganz korrekt mit Sachverständigengutachten zum Händler-EK. Hab die Dinger dann 1 - 2 Jahre gefahren und dann wieder verkauft.
Heinz
Ich glaube mal gehört zu haben, daß der Gewährleistungsanspruch mit dem Wagen mitverkauft und durchgereicht wird. Wenn das so wäre müßte der Bekannte den Wagen min. 6 Monate behalten - auch keine optimale Lösung.
Dieses Gesetz unterstützt m.E. das KFZ Gewerbe - wenn`s auch vielleicht zugunsten des Privatkäufers gedacht war...
Gruß
Nein, dieses Geschäft unterstützt das KFZ-Gewerbe nicht.
Ein KFZ-Händler kann z.B. keine Winterautos die noch ein halbes Jahr TÜV haben anbieten, weil ihn ein Gewährleistungsfall deutlich mehr kosten würde, als den Verkaufspreis des Autos. Wenn ein Händler so ein Auto verkaufen will, muss er ihn vertraglich als "Bastler-Auto" oder "Ersatzteilträger" verkaufen, aber selbst da bewegt er sich auf dünnem Eis.
Auch die Billigautos der 2 - 3 Tausend Euro Klasse sind seitdem von den Händlerhöfen verschwunden. Das lohnt nicht mehr vor dem gesetzlichen Hintergrund. Diese Autos gehen alle in den Export.
Heinz
Das seh ich anders,
konnte ein KFZ Händler vor der Gesetzesänderung eine Gewährleistung ausschließen ? Gekauft wie gesehen gab`s doch nur von Privat (bzw. von branchenfremd) an Privat.
Es werden wohl immer mehr Firmenwägen wg. des Risikos vom privaten Gebrauchtwagenmarkt verschwinden. Durch die Trennung von Gebraucht- und Neuwagenabteilungen der KFZ Händler (Profitcenter) gibt es entweder gute Inzahlungnahme oder hohen Neuwagenrabatt. Daher ging die Tendenz dahin, den Neuwagenrabatt mitzunehmen und den jungen Gebrauchten auf dem privaten Markt gut zu verkaufen. In Zukunft werden wohl mehr Gebrauchte beim Händler landen. Das stärkt den Handel...
Gruß
Macht es doch nicht so kompliziert Männer🙄
Klar lässt sich ein hochpreisiges Fahrzeug unter Umständen besser mit Märchensteuer verkaufen, in so einem Falle hat der TE aber gar nicht erst das Problem der Gewährleistung, da er diese ausschließen kann.
Falls sich ein Privatmann meldet, dem die Steuer wurscht ist, würde ich aus vorgenannten Gründen nicht als Verkäufer auftreten wollen.
Es geht doch hier nicht um gewerbsmäßigen KFZ-Handel, Steuerhinterziehung o.ä sondern einfach um die Frage der Gewährleistung.
Um es abzukürzen:
Verkaufe einfach mit dem Hinweis - ausschließlich an Gewerbetreibende😉
Edit: Um deine Frage abschließend zu beantworten - Ja, vor der Gesetzesänderung konnte ein Händler gegenüber Privatkäufern die Gewährleistung wirksam ausschließen.
Zitat:
Original geschrieben von XF-Coupe
Auch die Billigautos der 2 - 3 Tausend Euro Klasse sind seitdem von den Händlerhöfen verschwunden. Diese Autos gehen alle in den Export.
Das kann ich nicht bestätigen. Die Zahl dieser Händler mag sicherlich geringer geworden sein, es gibt sie aber immer noch. Und sie verkaufen Fahrzeuge dieser Preisklasse auch an Privatleute.
... für die "Fähnchen- oder Sandplatzhändler" mag das stimmen. Aber bei Markenhändlern von VW, Audi, BMW usw. findet man, zumindest in unserer Gegend, diese Fahrzeuge nicht mehr.
Da ich mein Auto-Hobby recht intensiv betreibe, befinden sich in meinen Bekanntenkreis auch einige Händler verschiedener Marken, die mir das unisono so erklärt haben.
Heinz
Das die "Fähnchen- und Sandplatzhändler" trotz des vermeindlich höheren Risikos durch das neue Gewährleistungsrecht noch gute Geschäfte machen, beweist zumindest, daß für die etablierten Markenhändler die Risikoerhöhung nicht der eigentliche Grund für den Rückzug aus diesem Marktsegment sein kann.