Gebrauchtwagen gekauft - Unfallschwere verschwiegen

Hallo Leute,

ich habe mir vor 1,5 Wochen einen Gebrauchtwagen privat gekauft und da erzählte mir der Verkäufer was von einem "kleinen" Wildschaden bei dem lediglich der Kotflügel betroffen war und getauscht wurde. Im Vertrag ist "Blechschaden vorne" vermerkt. Nun hatte ich den Wagen zu meinem Mechaniker gebracht und der hat ihn vorne ein bisschen auseinder gebaut und gesehen, dass hinter der Stoßstange alles verbogen und teilweise sogar einige Sachen gebrochen sind (Scheinwerferhalterung etc.). Der "kleine" Wildschaden war also wohl doch ein größerer und wurde offenbar laienhaft wieder repariert. Laut Aussage meines Mechanikers ist vorne "alles kurz und klein"

Kann ich gegen den Verkäufer angehen? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MvM


So leid es mir tut, aber wenn der Mechaniker es schon nicht sieht, wie soll es dann der Besitzer merken?

und genau SO siehts aus! die auto käufer verlangen mitlerweile von JEDEM privatverkäufer eine eigene werkstatt und hellseherische fähigkeiten. wens dein mechaniker nicht merkt woher soll es dann ein 0815 fahrzeug besitzer den merken?

aber ich widerhol mich gerne:
schaden im vertrag festgehalten -> pech gehabt!

ach ja....was machst du den wen in den nächsten 30.000km die vorderachse ihren geist aufgibt? oder du einen motorschaden hast dank dem wasser im motor? oder wen das esp den geist aufgibt? oder die fensterscheiben runterfallen? oder...oder...oder....

und ein kühler kann verbogen sein wie er will...wen er dicht ist dann ist er dicht.

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Mein altes Auto hat sogar mit diesen Wildschäden (passierte einen Tag vor der HU-Vorführung) eine Plakette gekriegt, weil der Mechaniker es so hingekriegt hat, dass nichts wackelte. Von daher sagt das nichts aus. Und auch ein verbogener Kühler kann durchaus dicht bleiben.
War in dem Fall auch Frontträger, Klimakühler, Lüfter verbogen, Scheinwerferhalter fast alle gebrochen usw.

Aber nach fünf Jahren Regressansprüche... da muss ich meinem Vorschreiber recht geben... absoluter Hohn... aber macht nur.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Vielleicht wurde hier die schwere des Schadens nicht angegeben ?

ja aber was erwartest du den von einem laien? bzw was sollte deiner meinung nach im kaufvertrag angegeben werden? "blechschaden dabei wurd ersetzt: kotlügel etc"???? und selbst dann...

WEN der wagen nun vom verkäufer als unfallfrei verkauft worden wäre, würde es anders aussehen. aber fakt ist das auf den schaden hingewiesen wurde. somit is die kuh meiner meinung nach vom eis. und selbst wen das ganze mit panzertape und kabelbinder repariert wurde...es spielt keine rolle, den es wurde im kaufvertrag erwähnt.

Sorry, aber wenn man selbst keine Ahnung hat nimmt man beim Gebrauchtwagenkauf jemanden mit, der davon Ahnung hat oder macht einen Gebrauchtwagencheck bei entsprechenden "Experten". Ein seriöser Verkäufer, der einem nichts verschweigen will, wird da auch immer einwilligen. Das war schon immer so. Ich habe zumindest immer jemanden mit Ahnung mitgehabt und beim Gebrauchtwagenkauf sieht man dann auch oft viel Schrott bzw. der "Experte" sieht das, wo man als "Laie" niemals drauf geachtet hätte. Wenn man als Laie natürlich allein ran geht und sich nicht viel anschaut, dann kann schon mal die Katze im sack dabei sein. Augen auf beim Eierkauf.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Sorry, aber wenn man selbst keine Ahnung hat nimmt man beim Gebrauchtwagenkauf jemanden mit, der davon Ahnung hat

hatte er doch....nur der hats eben auch net gesehen 😉

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Oh ja stimmt, habe ich gerade nochmal nachgelesen, dass er seinen Mechaniker dabei hatte. Mein "Berater" hatte sowas damals immer gesehen, auch wenn die Verkäufer nicht drauf aufmerksam gemacht haben. Bei einem Reparaturaufwand von 300-500€ kann der nicht perfekt reparierte Schaden aber auch nicht so gravierend sein, um direkt aufzufallen. Allein durch den Vorschaden kann man den Preis doch generell auch um mindestens 500€ runter handeln oder halt nicht kaufen. Habe selber zumindest damals immer gute Erfahrungen im Gebrauchtwagenkauf gemacht, weil ich eben gut beraten wurde bzw. mein Partner entsprechend gut verhandeln konnte. Mußte nie das bereits in den Brunnen gefallene Kind wieder raus holen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Bei einem Reparaturaufwand von 300-500€ kann der nicht perfekt reparierte Schaden aber auch nicht so gravierend sein, um direkt aufzufallen.

EBEN! 😉

beim 3b wird der plastehalter des klimakühlers und die blöden plastenippel der scheinwerfer gebrochen sein und das wars. das is ungefähr genauso wie wen der nummernschildhalter mit 4 schrauben festgemacht ist und eine is abgerissen...skandalös sowas! 😉

ach ja wen wir schon beim thema sind...versuch halt mal die schrauben des nummernschildhalters hinten aufzumachen...da kannst noch mehr auf deine liste setzen.

Gilt bei Kauf von Privat nicht so und so:
Gekauft wie gesehen?

Somit ist das Thema doch eh durch und wenn der 2. Vorbesitzer (also sein Verkäufer) ggf. noch ein paar Euro springen läßt wäre das sogar großzügig.
Auch das er überhaupt reagiert spricht für Ihn, jeder andere der "Dreck am Stecken" hätte würde jetzt erst mal dicht machen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009


Gilt bei Kauf von Privat nicht so und so:
Gekauft wie gesehen?

Nein, es gilt immer das zwischen den Parteien vertraglich Vereinbarte...

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009


Gilt bei Kauf von Privat nicht so und so:
Gekauft wie gesehen?

Somit ist das Thema doch eh durch und wenn der 2. Vorbesitzer (also sein Verkäufer) ggf. noch ein paar Euro springen läßt wäre das sogar großzügig.
Auch das er überhaupt reagiert spricht für Ihn, jeder andere der "Dreck am Stecken" hätte würde jetzt erst mal dicht machen 😉

Ich hab ihn ja gekauft wie gesehen - nämlich ohne ersichtliche Schäden. Schäden, die durch einen, offenbar bekannten, Unfall verursacht wurden und erst nach Abbau einiger Teile sichtbar werden, fallen für mich in die Kategorie "versteckte Mängel" - im wahrsten Sinne des Wortes.

Hätte nicht damit gerechnet, dass das hier für so eine Diskussion sorgt, aber ist mal ganz interessant, die Standpunkte der verschiedenen Leute kennenzulernen 🙂

Ich bin definitiv nicht auf einen Rosenkrieg mit dem Verkäufer aus wegen 500€, daher hoffe ich, dass er mir einfach ein bisschen entgegenkommt und sich das Thema erledigt. Als ADAC Mitglied steht mir jedoch zum Glück eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung und denen habe ich heute mal den Fall geschildert. Sobald darauf eine Antwort eingeht, kann ich euch gerne weiter darüber informieren.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Splash2009


Gilt bei Kauf von Privat nicht so und so:
Gekauft wie gesehen?
Nein, es gilt immer das zwischen den Parteien vertraglich Vereinbarte...

Nicht unbedingt gilt immer das vertraglich Vereinbarte.

Bei Arglist gilt der Vetrag nicht.

Es ist nur schwer diese Arglist nachzuweisen.

Arglistig wäre es zum Beispiel, wenn der Verkäufer das Auto in der Werkstatt zum Kostenvoranschlag hatte um den Wildschaden fachmännisch reparieren zu lassen und dies wegen der Kosten dann hat bleiben lassen. Wenn er dann den Käufer sagt, es ist nur ein kleiner Blechschaden, dann ist dies arglistig und es gilt keine dem Käufer nachteilige Klausel in Kaufvertrag.
Man hätte dann also 2 Jahre Gewährleistung usw.

Zitat:

Original geschrieben von JimmyBeam


...
[Ich hab ihn ja gekauft wie gesehen - nämlich ohne ersichtliche Schäden. Schäden, die durch einen, offenbar bekannten, Unfall verursacht wurden und erst nach Abbau einiger Teile sichtbar werden, fallen für mich in die Kategorie "versteckte Mängel" - im wahrsten Sinne des Wortes.

Äh.. ich denke du kennst dich wirklich nicht aus!

gekauft wie gesehen heißt nicht dass du was tolles gekauft hast weil du nichts siehst.

Sondern D U hast das Auto angeschaut geprüft und für GUT befunden!

Was du als (blutiger Anfänger) Käufer gebraucht hättest wäre ein:

Wagen wird Unfallfrei - verkauft....

Dann hättest du bis auf "Lackschäden" gute Karten so?

kannst du vergesen!

und Ja du schmeißt gutes Geld dem verlohrenen nach, wenn du meinst du bekommst was.

Der VK hat gesagt Wildschaden vorne, du hast ihn angeschaut (dummerweise nichts gesehen)

ja was willst du denn noch?

Dass der VK den Kotflügel für dich abbaut? - wo da was versteckt ist würde mich interrissieren...

oder willst du auch dass du die Zylinderlaufbuchsen anschauen kannst weil ne Abdeckung deinen Blick behindert....

nix für ungut

Alex

wen ich nun ein auto von privat kaufe und der besitzer sagt "naja der motor klappert etwas, da muss man ldie ventile einstellen" das steht so im kaufvertrag und nach 1,5 wochen fällt ein ventil runter und ich hab n motorschaden....was dann? genau: pech gehabt!

Wirklich fundiert klingen eure Aussagen allerdings auch nicht. Es steht meiner Meinung nach gar nicht in Relation, ob nach dem Kauf irgendwelche Verschleißteile kaputtgehen (eine Achsmanschette ist übrigens vorgestern gerissen) oder ob irgendwo irgendwas abfällt, oder aber ob nach einem Unfall nur das aüßerlich nötigste repariert und der Rest kaschiert und verschwiegen wurde.

Ich sage gern noch mal, dass er ausdrücklich gesagt hat, dass lediglich der Kotflügel betroffen war und auch getauscht wurde. Wenn aber HINTER der Stoßstange alles verbogen und gebrochen ist, dann wurde garantiert auch die Stoßstange getauscht und spätestens da hätte einer _seriösen_ Werkstatt auffallen müssen, dass wohl noch etwas mehr zu machen ist. Vielleicht hat die Werkstatt dem Halter aber auch gesagt, dass da Schäden sind, die nicht zwingend etwas beeinträchtigen, aber gut gegenüber der Versicherung abzurechnen sind... aber wie gesagt, ich will ihm erst mal keine falschen Vorwürfe machen, zumal er ja sagt, dass bereits der Vorbesitzer den Unfall hatte und vielleicht kommen wir ja auch schnell zu einer Einigung.

Leider nutzen viele solche Plattformen hier oft, um sich zu profilieren und ihr Mitteilungsbedürfnis zu befriedigen, anstatt wirklich fundierte und sachliche Aussagen zu treffen.

Zitat:

Original geschrieben von JimmyBeam


Wirklich fundiert klingen eure Aussagen allerdings auch nicht.

Dann such dir einen Anwalt...Hier gibts realistiische Antworten und keine Wunschantworten die du gerne hören möchtest.

Es steht meiner Meinung nach gar nicht in Relation, ob nach dem Kauf irgendwelche Verschleißteile kaputtgehen (eine Achsmanschette ist übrigens vorgestern gerissen) oder ob irgendwo irgendwas abfällt, oder aber ob nach einem Unfall nur das aüßerlich nötigste repariert und der Rest kaschiert und verschwiegen wurde.

Es wurde nichts verschwiegen. Du wurdest darauf hingewiesen, hast es aber nicht für nötig befunden die Sache näher zu betrachten. Und dein toller Monteur hat auch nichts wildes bemerkt. Wäre er so ein toller Typ hätte er gesagt: wir müssen das teil erstmal abbauen weil dahinter noch was sein könnte. Hat er aber nicht...dein pech.

Ich sage gern noch mal, dass er ausdrücklich gesagt hat, dass lediglich der Kotflügel betroffen war und auch getauscht wurde.

Was irgendwer, irgendwann gesagt hat spielt keine Rolle. Massgeblich ist der schriftliche Vertrag.

Wenn aber HINTER der Stoßstange alles verbogen und gebrochen ist, dann wurde garantiert auch die Stoßstange getauscht und spätestens da hätte einer _seriösen_ Werkstatt auffallen müssen, dass wohl noch etwas mehr zu machen ist. Vielleicht hat die Werkstatt dem Halter aber auch gesagt, dass da Schäden sind, die nicht zwingend etwas beeinträchtigen, aber gut gegenüber der Versicherung abzurechnen sind... aber wie gesagt, ich will ihm erst mal keine falschen Vorwürfe machen, zumal er ja sagt, dass bereits der Vorbesitzer den Unfall hatte und vielleicht kommen wir ja auch schnell zu einer Einigung.

Braucht ihr nicht. Du hast den Schaden alleine zu tragen. Punkt.

Leider nutzen viele solche Plattformen hier oft, um sich zu profilieren und ihr Mitteilungsbedürfnis zu befriedigen, anstatt wirklich fundierte und sachliche Aussagen zu treffen.

Dann steht es dir frei solche Foren zu meiden und dir direkt einen Anwalt zu nehmen. Sollte dieser allerdings die gleiche Fachkompetenz in seinem Beruf haben wie dein Mechaniker-Kumpel, dann siehts finster aus für dich.

Zitat:

Original geschrieben von JimmyBeam



Ich sage gern noch mal, dass er ausdrücklich gesagt hat, dass lediglich der Kotflügel betroffen war und auch getauscht wurde. Wenn aber HINTER der Stoßstange alles verbogen und gebrochen ist, dann wurde garantiert auch die Stoßstange getauscht und spätestens da hätte einer _seriösen_ Werkstatt auffallen müssen, dass wohl noch etwas mehr zu machen ist. Vielleicht hat die Werkstatt dem Halter aber auch gesagt, dass da Schäden sind, die nicht zwingend etwas beeinträchtigen, aber gut gegenüber der Versicherung abzurechnen sind... aber wie gesagt, ich will ihm erst mal keine falschen Vorwürfe machen, zumal er ja sagt, dass bereits der Vorbesitzer den Unfall hatte und vielleicht kommen wir ja auch schnell zu einer Einigung.

In den einschlägigen vorformulierten Verkaufsverträgen von Privat an Privat ist eine Erklärung abzugeben, ob ein Unfallschaden in der Zeit, seit das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers war, oder in der davor liegenden Zeit aufgetreten ist.

Daher müsste doch aus dem Kaufvertrag hervorgehen, wann der Unfall erfolgte.

O.

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