Gebrauchtwagen gekauft, plötzlich nicht mehr da

Halli Hallo,
was haltet Ihr vom folgendem Sachverhalt:
Ich habe über mobile.de ein Auto gekauft, angeblich eine Tageszulassung, der Wagen hat aber schon 410 km drauf ( also eigentlich ein Vorführwagen ) und wurde als Gebrauchtfahrzeug deklariert.
Ich habe mit dem Händler telefoniert, der Wagen stehe aufm Nachbarhof und wäre mit Zulassung und allem drum und dran in einer Woche, spätestens in der zweiten Woche abholbereit.
Ich habe eine verbindliche Bestellung unterschrieben, habe das Geld überwiesen und habe in der zweiten Woche mal nachgefragt was denn nun mit meinem Auto wäre.
Es wurde gesagt das sie gerade viel Arbeit hätten und somit Probleme mit der Zulassung, also habe ich gesagt, okay, richtet mir die Papiere her, ich mache das jetzt selbst.
Darauf wurde mir gesagt, sie hätten gar keine Papiere da, da das Auto erst geliefert wird, es würde aber die Tage kommen, und es wäre doch besser dafür einen Neuwagen mit Tageszulassung zu bekommen, mit den Feiertagen in der 1. Novemberwoche würde es aber erst in der zweiten Woche zur Verfügung stehen. Als ich dann mein Unverständnis zum Ausdruck brachte, boten sie mir einen Leihwagen an, dieser hat eine Selbstbeteiligung von 2500 Euro, ich fahre ihn also ungern und fahre damit nur das nötigste!
Seit letzter Woche habe ich versucht jemanden zu erreichen, da der Wagen ja eigentlich fertig sein sollte. Nachdem bis Samstag niemand zurück rief oder auf meine Email reagierte habe ich bei mobile.de auch eine dementsprechende Bewertung abgeben.
Plötzlich bekam ich vom Chef persönlich eine Email, mein Auto wäre nächste Woche da und sie hätten mir einen Leihwagen KOSTENLOS zur Verfügung gestellt und das meine Bewertung völlig unangebracht wäre!
Am liebsten würde ich vom "Kauf" zurücktreten, was sich aber leider nicht als "leicht" erweist.
Ich finde es unmöglich das mir ein Auto verkauft wird, was aber irgendwie doch nicht existiert.
Vor allem hätten sie mir doch von Anfang an sagen müssen das sie einen Wagen erst bestellen müssen und das so und so lange dauert. Ich habe mich mit Absicht für einen Wagen mit Tageszulassung entschieden da dieser innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung steht.
Was kann ich denn jetzt noch tun?

Liebe Grüße
flippi110

Beste Antwort im Thema

Und der nächste Fall. Wird den nur noch im Internet bestellt und bezahlt ohne den Wagen je gesehen zu haben? (Außer auf den Bildern) Irgendwie kauft man die Katze da ja im Sack - selbst bei einem Neuwagen/Tageszulassung kommt es auf den Händler an und da mach ich mir doch lieber selbst vorher ein Bild davon.

Daß einem der Händler nun mit dem Nachbarhof nur vertröstet hat und die Fakten aber nun anderes zu Tage Fördern spricht auch nicht für den Händler. (Denke mit Nachbarhof meinte er die Händlergemeinschaft und der Wagen wird nun durch halb Deutschland herangekarrt)

Geht ja nicht um ein Brötchen Nebenbei beim Bäcker abzuholen oder doch?

Inwieweit hier noch wirklich das Fernabnahmegesetz greift und man auch einem Leihwagen zugestimmt hat entzieht sich meiner Kenntnis.

Was steht den im Vertrag?

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Ich würde gerne das Alter von diesen Threaderstellern hier wissen, die blind und ohne nachzudenken amazon-like Autos kaufen und im Vorhinein bezahlen. Tut mir leid, aber WIE dumm kann man sein dass man solche Sachen im Voraus bezahlt? Natürlich ist das vom Händler auch fragwürdig, doch für diese TE habe ich kein Mitleid. Wie schon woanders erwähnt, "Dumm ist der, der dummes tut".
Und hier ist wieder so ein Spezialist. Dann kann nur dummer und jugendlicher Leichtsinn sein. Oder man ist im Alter noch immer gleich dumm wie mit 18 und ist in der Entwicklung stehen geblieben. Tut mir leid, aber freundlicher kann ich dies nicht ausdrücken.

Zitat:

@flippi110 schrieb am 14. November 2017 um 13:29:56 Uhr:


Hier ein Auszug der Bestellklausel, wichtig hierbei ist ja, das es sich doch eigentlich um einen Gebrauchten "sofort lieferbar" handelt, oder liege ich da falsch und was ist mit dieser 5% Klausel?

Verbindliche Bestellung 1710-2954

Alter: Gebrauchtwagen, sofort lieferbar, Irrtümer sind vorbehalten.

sofort lieferbar ist aber kein verbindliches Lieferdatum. Was steht vorne im "Vertrag"?

Landesversion: EU - Europa
5 Jahre Herstellergarantie ohne Kilometerbegrenzung ab Garantiestart
5-türig, Antriebsart: Frontantrieb, Garantie: Herstellergarantie, Polsterung: Stoff
Anzahl Sitzplätze: 5, Erstzulassung: 30.05.2017, Garantiebeginn: 30.05.2017, Kilometerstand: 410

1. I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
2. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen gebunden.
Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim
Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Frist schriftlich
bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich
zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Gibt es eine schriftliche Annahmebestätigung?

IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Wenn ein Liefertermin (datumsmäßig) angegeben wurde, verbindlich (sehr selten) oder unverbindlich (fast immer)?

2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unver-
bindlichen Lieferfrist des Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei
Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang
der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2
dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Toll, nicht war. Sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Termins must du ihn erst noch eine Aufforderung zur Lieferung schicken, musst ihm eine angemessene Nachfrist setzten und kannst erst dann vom Vertrag zurück treten.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den
vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei
rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
1. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer
bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

Nix mit sofort zurücktreten, erst wieder Nachfrist.

2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den
Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum verein-
barten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leis-
tungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs
seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abwei-
chungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes
Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein darauf keine Rechte hergeleitet werden.

Der Kunde ist zwar König, aber in einer Demokratie heißt das nicht viel. Alle Macht dem Volke Verkäufer!

Zitat:

@mantamani46 schrieb am 14. November 2017 um 16:53:13 Uhr:


Ich würde gerne das Alter von diesen Threaderstellern hier wissen, die blind und ohne nachzudenken amazon-like Autos kaufen und im Vorhinein bezahlen. Tut mir leid, aber WIE dumm kann man sein dass man solche Sachen im Voraus bezahlt? Natürlich ist das vom Händler auch fragwürdig, doch für diese TE habe ich kein Mitleid. Wie schon woanders erwähnt, "Dumm ist der, der dummes tut".
Und hier ist wieder so ein Spezialist. Dann kann nur dummer und jugendlicher Leichtsinn sein. Oder man ist im Alter noch immer gleich dumm wie mit 18 und ist in der Entwicklung stehen geblieben. Tut mir leid, aber freundlicher kann ich dies nicht ausdrücken.

Ich verstehe auch die vielen anderen Fragen nicht: Welches Auto soll ich mir kaufen? Bin geblitzt worden, was kommt auf mich zu? Kann ich als 18-Jähriger mit Hartz IV einen 911 finanzieren? Sind deshalb alle Fragesteller dumm?

Niemand von uns ist allwissend vom Himmel gefallen. Ist vielleicht naiv, den Kaufpreis vorab zu überweisen. Aber bevor man damit nicht richtig auf die Schnau... gefallen ist, glaubt man vielleicht noch an das Gute im Menschen und dass der Vertragspartner seriös ist. Und merkwürdigerweise geht das auch fast immer gut aus.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. November 2017 um 12:00:15 Uhr:


Für mich gilt beim Autokauf Folgendes:

Papiere über den Tisch, Geld über den Tisch.

Vorkasse, Anzahlung, = Niemals.

Sehr richtig, falls das Autohaus Insolvenz Anmeldet nachdem es das Geld schon erhalten hat, aber noch kein Auto ausgegeben hat, fällt das Geld in die Insolvenzmasse und muss aus der Insolvenzmasse eingeklagt werden, es droht Totalverlust!

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Naja irgendwie kann ich mantamani46 verstehen...
Frag dich doch mal selbst...wer überweist einer X beliebigen Person/Firma die er nicht kennt eine X beliebige Summe ohne etwas dafür zu erhalten bzw. vorher gesehen zu haben??

Gut bei Amazon und Co kauft man sich auch teilweise Sachen bis ca. 1000€...aber das tut doch nicht so sehr weh wie der Fall jetzt.

Das war jetzt einfach etwas bled...Kopf hoch, ärgere den Verkäufer und wenn nix kommt->Anwalt!!! Wenn du Pech hast zieht es sich Monate/Jahre hin und du verlierst ein Haufen Geld...

No hate
Bluedo

Bleib ruhig!
Ist es ein Vertragshändler von BMW? Dann hätte ich weniger Befürchtungen. Auch bei einem größeren Händler, der neben Gebraucht- auch Neuwagen verkauft, könnte alles seriös sein. Dafür spricht auch, dass dir ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Erkundige dich beim Verkäufer explizit nach den Ursachen der Verzögerung. Teile ihm deine Bedenken mit und dringe darauf, dass er dir in seine Unterlagen Einblick gibt, wo er den Wagen bestellt hat. Er müsste ja auch Unterlagen von seinem Vertragspartner über den voraussichtlichen Liefertermin habe.
Unabhängig davon kannst du bei deiner Bank nachfragen, ob du die Überweisung zurückholen kannst. Des Weiteren kannst du zu einem Rechtsanwalt gehen. Frage mal, ob es möglich ist, den bezahlten Betrag auf dem Konto des Empfängers bis zur Übergabe des Autos sperren zu lassen.
Sicher wird der RA weitere Möglichkeiten aufzeigen können.
Du musst selbst entscheiden was du tun möchtest und notfalls einfach Geld in die Hand nehmen.

Der Chef persönlich dieses Autohauses ist mit mir noch einmal in Kontakt getreten, hat sich entschuldigt für den ganzen Vorgang und hat noch einmal versichert das dass Auto nächste Woche kommen würde.
Ein überschwänglicher Mitarbeiter wäre etwas zu schnell in seinen Aussagen gewesen, was er sehr bedauere.
Er wartet nun auf eine Stellungnahme seiner Spedition und Lieferanten warum es zu diesen Verzögerungen gekommen ist.
Ich denke es wird schon alles gut gehen :-)
Im Prinzip wollte ich nur wissen was ich für Möglichkeiten habe und vor allem, was habe ich denn nun für ein Auto, bestellt hatte ich einen Gebrauchtwagen mit Tageszulassung und 410 km , bekommen werde ich nun einen Neuwagen mit Tageszulassung und 5 km.....da je nach dem, doch die Rücktrittsklauseln vom Vertrag anders gehandhabt werden.

Und noch etwas zu Mantamani46, ich bin schon etwas älter aber habe mir noch nie ein Fahrzeug beim Händler gekauft, immer Privat und unter der Familie, des weiteren ist das Autohaus bekannt, hat fast nur gute Bewertungen und wie ich schon oben schrieb, ein Bekannter hat sich dort schon ein Auto gekauft. Für mich war die Sache ganz klar, guter Händler, Auto steht da, Geld muss überwiesen werden und gut ist.

Und es handelt sich um einen Hyundai Vertragshändler .-)

Welches Auto (Model) wirst Du denn überhaupt bekommen?

Zitat:

@grilli9 schrieb am 15. November 2017 um 13:13:21 Uhr:


Welches Auto (Model) wirst Du denn überhaupt bekommen?

Den neuen Hyundai i20 Comfort Plus .-)

Zitat:

@flippi110 schrieb am 14. November 2017 um 12:22:10 Uhr:


Die wollten eine Überweisung und keine Barzahlung wegen dem Geldwäschegesetzt.

Absoluter Blödsinn. Ich habe meinen für knapp 20.000€ auch bar bezahlt.

Der Händler ist dann nur verpflichtet es dem Fiskus zu melden.

Ablauf bei mir:
- Verbindlich mit Kaufvertrag bestellt
- Als er beim Händler angekommen ist hingefahren Auto/Papiere<>Geld
- Fertig

Zitat:

@Bluedo schrieb am 14. November 2017 um 19:56:40 Uhr:


Gut bei Amazon und Co kauft man sich auch teilweise Sachen bis ca. 1000€...aber das tut doch nicht so sehr weh wie der Fall jetzt.

Schlechter Vergleich, denn bei einer Abbuchung kann das Geld problemlos zurückgebucht werden.

Zitat:

@flippi110 schrieb am 15. November 2017 um 12:46:17 Uhr:


Und es handelt sich um einen Hyundai Vertragshändler .-)

Auch die können pleite gehen / veruntreuen.

Ich zahle entweder Bar oder auf Rechnung, um solche Scherereien zu vermeiden.

Warum Blödsinn? Nicht jeder Händler hat Freude daran, überflüssige Formulare auszufüllen.

Klar kann der Händler sagen daß er Bar ablehnt weil er Arbeit scheut. Allerdings weiß ich nicht ob er damit Gesetzeskonform - d.h- ob er nicht verpflichtet ist Bargeldzahlung anzunehmen bzw.Bargeldzahlung generell Ausschließen kann.

Eigentlich muss er Bargeld annehmen - kann dies aber ausschließen, wenn er es vorher dem Kunden mitteilt. Ich hatte bisher auch keine Probleme, selbst höhere Beträge in cash zu bezahlen.

Und nicht zu vergessen, das höhere Risko auf Raub oder Diebstahl ... ich meine 2,3,4 Autoverkäufe in BAR und schon liegen da ganz schnell 100 000 EUR und mehr hinterm Tresen. Das muss dann von der zierlichen Sekretärin zur Bank geschafft und eingezahlt werden, alternativ ein Geldtransportunternehmen muss diese Dienstleistung übernehmen.

Und wir alle kennen die News was böse Menschen anstellen, wegen weitaus kleineren Beträgen.🙄

Kurz BAR Geld kostet zusätzlich Geld/Zeit.... Von den Versicherungsbedingen wenn man täglich größere Mengen lagern muss fange ich lieber gar nicht erst an.

Nicht umsonst versuchen die Supermärkte einem immer Bargeldauszahlung anzudrehen, die wollen die Scheine auch schnell und einfach aus der Kasse haben.😎

Ich stehe dem TE bei, heutzutage laufen soviele Geschäfte per Überweisung, da hat er einfach Pech gehabt, scheint ja tatsächlich nur ein Logistikproblem zu sein, was die Sache verzögert..kostenlosen Mietwagen gibt es ... könnte einen schlimmer treffen.😉

Aus Fehlern lernt man, nächstes mal erst Wagen in live anschauen, Papier zeigen lassen und dann überweisung ausfüllen.....

Zitat:

@tartra schrieb am 21. November 2017 um 21:42:39 Uhr:


Und nicht zu vergessen, das höhere Risko auf Raub oder Diebstahl ... ich meine 2,3,4 Autoverkäufe in BAR und schon liegen da ganz schnell 100 000 EUR und mehr hinterm Tresen.

Für den Fall, dass die Firma so klein ist, dass die Infrastruktur nicht vorhanden ist oder bei einem Kauf/Verkauf an/von privat mit höheren Beträgen kann man auch gemeinsam zur Bank fahren und dort einzahlen.

Damit ist auch sichergestellt, dass es sich um "Echtgeld" handelt 😉

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