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Mii beim Händler gekauft, Start & Stop fehlt

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 5:16

Hallo zusammen,

ich brauche jetzt zur Abwechslung keine Beratung für den Kauf, sondern nach dem Kauf ;).

Folgender Sachverhalt: Ich habe vor 2 Wochen einen Seat Mii als Tageszulassung gekauft, 1,5 Jahre alt mit 170km

Das Fahrzeug hat laut Inserat Start & Stop.

Bei der Probefahrt ist mir schon aufgefallen, dass der Motor nie ausging, auf Nachfrage erklärte mir der Händler, dass das schon sein kann, da der Motor evtl. die Betriebstemperatur noch nicht erreicht hatte und die sehr hohen Temperaturen, bzw. die auf Vollgas laufende Klimaanlage, Start & Stop verhindert hätten.

Auf Nachfrage, wo denn der Knopf für das manuelle deaktivieren ist meinte er, bei SEAT gibt's das nicht.

Ich habe mich mit der Erklärung zufrieden gegeben, da Start & Stop für mich nicht ausschlaggebend war.

Also den Kaufvertrag unterschrieben, und auch darin ist Start & Stop vermerkt.

Gestern habe ich das Fahrzeug geholt, auch gestern hat sich der Motor nie abgestellt, ein Blick in die Betriebsanleitung brachte dann Gewissheit: Der Mii mit Start & Stop hat einen Knopf zum manuellen deaktivieren, der fehlt aber bei meinem Mii.

Jetzt ist das einerseits keine Katastrophe, da mir Start & Stop wie gesagt nicht so wichtig ist, andererseits hat das Auto ganz klar einen Mangel. Wandlung kommt nicht in Frage, ich bin mit dem Fahrzeug zufrieden, ich möchte also eine Minderung des Kaufpreises.

Was wäre da eine faire und realistische Summe? Start & Stop hat 400€ Aufpreis beim Neuwagen, ausserdem laut Spezifikation 0,3l weniger Verbrauch auf 100km. Das sind bei 100000km und nem Benzinpreis von 1,30€ auch nochmal rund 400€.

Kann man das so rechnen, oder wird das komplett anders bewertet?

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2017 um 9:41

Im Gegensatz zur Ansicht von "guruhu" gibt es selbstverständlich noch die Wandlung, nur heißt sie heute "Rücktritt".

Im Gegensatz zur Ansicht von "jojo1956" hast Du auch nicht "Maximal Anrecht auf die Kosten einer Nachrüstung".

Verweigert der Verkäufer die beispielsweise, kann man durchaus darüber disktutieren, ob Du ein Rücktrittsrecht hast.

Unrichtig ist, wie auch "guruhu" treffend feststellt, auch die Ansicht von "Matsches", "braucht der Kunde dem Verkäufer nichts vorzuschlagen".

Du bist der Anspruchsteller, also musst Du auch Deine Forderungen formulieren (Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer zu).

Was man durchaus höflich, freundlich und stilvoll tun kann.

Passage entfernt- gamsrockl-MT-Mod

Hätte der Verkäufer "vorsätzlich getäuscht", würde er sich ja selbst ein Bein stellen.

Man kann, insbesondere, wenn man viele Marken verkauft, nicht immer jedes Details von jedem Baujahr jedes Modells im Kopf haben.

Nicht mal ich.

Der Verkäufer hat möglicherweise nicht sehr sorgfältig gearbeitet, dafür bleibt in der Hektik des Alltagsgeschäfts halt nicht immer die Zeit.

Und dafür zahlt er eben jetzt die Zeche.

So ist das im Rechtsstaat.

"Deshalb hol raus was du kriegen kannst!" ist schon sehr bezeichnend für die Einstellung vieler Zeitgenossen.

Rein praktisch: ich würde es so angehen, wie mein Vorredner "grilli" es beschreibt.

Und wenn Du Du dann Deine Ansprüche formulierst: 400.- abzüglich üblichem Rabatt (12% beim Neuwagen) und übliche Wertminderung bei Extras ergeben ca. 300.-

Plus eine Pauschale für nicht mehr stattfindende Sprit-Ersparnis von vielleicht nochmal 200.-

Ob Du das Auto tatsächlich 100.000 km fahren wirst, weiß ja kein Mensch.

Auf 500.- würde ich also erst mal bestehen.

Und mich zur Vermeidung eines Rechtsstreits maximal auf 400.- runterhandeln lassen.

Oder gleichwertige Sachleistung, zB. Reifen.

Damit sollten alle Beteiligten gut leben und sich danach noch in die Augen sehen können.

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Wandlung gibt es schon Jahre nicht mehr.

Zunächst mal muss man den Verkäufer schriftlich und nachweisbar mit Fristsetzung zur Behebung des Sachmangels auffordern. Wie es sich speziell beim Seat Mii darstellt weiß ich nicht, aber oftmals ist das einfach via Softwareupdate oder einer bspw. neuen Bedieneinheit problemlos möglich.

Natürlich ist es auch denkbar, dass es beim Seat nicht, oder nicht wirtschaftlich zumutbar möglich ist (bspw. die Nachrüstung wäre technisch möglich, aber kostet 20.000€).

 

Eine Minderung kann man dem Käufer vorschlagen. Sinnvoller Weise orientiert man sich dabei am Differenzbetrag zwischen Wagenwert mit und Wagenwert ohne Start/Stop. Wie das dann mit der Thematik des Spritverbrauches ist, weiß ich nicht genau. Solche Details werden aber nicht selten vor Gericht geklärt. Da macht es oft mehr Sinn (ist schlichtweg unkomplizierter und ohne Kostenrisiko) zu Versuchen ein anderes Benefit herauszuhandeln, wenn man denn damit leben kann (zB. nachträglichen Wartungsvertrag, Garantie, Winterreifen,...). Der Käufer hat im Endeffekt sein Geld und der Verkäufer könnte tendenziell eher dazu bereit sein den Deal einzugehen.

am 18. Juli 2017 um 5:38

Es geht doch gar nicht um einen Tempomat sondern um Start/Stop und das stand im Kaufvertrag.

Sinnvoll ist es sich im Rahmen des finanziellen Ausgleichs eine andere Leistung des Verkäufers geben zu lassen. Inspektionen u dem Wert oder eine Anschlussgarantie. Da wird der Verkäufer eher darauf eingehen als auf eine Minderung.

Du hast Maximal Anrecht auf die Kosten einer Nachrüstung. Die wird aber wohl etwas mehr als 400 € kosten.

Google nach * Beschaffenheitsvereinbarung Minderung Neuwagen *

https://www.google.de/search?...

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 18. Juli 2017 um 07:38:38 Uhr:

Es geht doch gar nicht um einen Tempomat sondern um Start/Stop und das stand im Kaufvertrag

Du hast Maximal Anrecht auf die Kosten einer Nachrüstung. Die wird aber wohl etwas mehr als 400 € kosten.

Google nach * Beschaffenheitsvereinbarung Minderung Neuwagen *

https://www.google.de/search?...

Habe ich schon längst korrigiert, muss wohl an der Uhrzeit liegen ;)

Ändert aber auch nichts am Sachverhalt.

am 18. Juli 2017 um 5:45

Es wäre ja auch langweilig wenn ALLE IMMER perfekt wären.

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. Juli 2017 um 07:43:49 Uhr:

Zitat:

Habe ich schon längst korrigiert, muss wohl an der Uhrzeit liegen ;)

Ändert aber auch nichts am Sachverhalt.

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 6:00

Danke, das mit der Sachleistung ist mir auch schon durch den Kopf gegangen. Da wären z.B. ein Satz neue Winterreifen in einer interessanten Preislage. Inspektion o.ä. ist leider recht uninteressant, da der Händler ein gutes Stück entfernt ist.

Um es nochmal klarzustellen:

Mir geht es nicht darum, das absolute Maximum herauszuholen.

Ich hab nur keine Lust, dass das ganze sofort eskaliert weil ich mit einer viel zu hohen Forderung einsteige, oder, dass ich ein Angebot annehme, bei dem ich über den Tisch gezogen werde.

Zitat:

@Shoko80 schrieb am 18. Juli 2017 um 07:16:51 Uhr:

 

Was wäre da eine faire und realistische Summe? Start & Stop hat 400€ Aufpreis beim Neuwagen, ausserdem laut Spezifikation 0,3l weniger Verbrauch auf 100km. Das sind bei 100000km und nem Benzinpreis von 1,30€ auch nochmal rund 400€.

Kann man das so rechnen, oder wird das komplett anders bewertet?

Genau so würde ich das rechnen. Gehe doch einfach mal mit einer Forderung von 800€ auf den Händler zu, begründe diese Summe so wie Du es hier getan hast.

Warte mal ab wie er reagiert.

Biete ihm dann ersatzweise den Erhalt eines Satz WR oder von zwei Inspektionen an, vermutlich wird er darauf eher eingehen, kostet ihn ja weniger.

Ansonsten sei froh, dass Du dich nicht mit diesem Start&Stopp Mist ärgern musst. Ich wäre froh, mein Auto hätte das nicht.

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. Juli 2017 um 07:37:59 Uhr:

 

Eine Minderung kann man dem Käufer vorschlagen. Sinnvoller Weise orientiert man sich dabei am Differenzbetrag zwischen Wagenwert mit und Wagenwert ohne Start/Stop.

Zunächst braucht der Kunde dem Verkäufer nichts vorzuschlagen, denn der Kunde (und nur der) hat das Wahlrecht.

Erst im Falle der Unzumutbarkeit kommen auch die Interessen des Verkäufers ins Spiel.

Ich persönlich würde mich eher darüber ärgern, dass dich der Verkäufer ziemlich offensichtlich vorsätzlich belogen hat. "Ausschaltknopf gibt es nicht bei SEAT" ist mE eine Aussage die einen Irrtum beim Inserat ausschließt und eine vorsätzliche Täuschung daraus macht.

Was die Start/Stop-Funktion angeht, wäre ich eher froh wenn meiner das NICHT hätte. Die Verbrauchseinsparung halte ich für eine reine Prüfstandsfiktion. Im Alltag geht die Karre für jeden sinnvollen Abstellvorgang dreimal aus, wenn es sich nicht lohnt, sprich: Wenn man schon 2 Sekunden später wieder losfahren muss. Und dabei funktioniert der Neustart bei meinem aktuellen Wagen wirklich gut. Der Vorgänger brauchte jedes Mal eine volle Gedenksekunde mehr bis man wieder losfahren konnte. Ich hätte die Karre am liebsten auf den Schrott gefahren.

Am Anfang habe ich daher bei 5km Stadtverkehr die Start/Stop-Funktion wenigstens fünf Mal aus- oder eingeschaltet. Mittlerweile wird sie gewöhnlich direkt bei der Losfahrt deaktiviert und nur wieder eingeschaltet, wenn ich weiß dass wirklich ein längerer Halt anfällt.

Wenn es also um einen finanziellen Ausgleich für die nicht vorhandene Start/Stop-Funktion geht würde ich sagen "sch... drauf". Aber für die Abzocke sollte der Verkäufer ordentlich bluten. Deshalb hol raus was du kriegen kannst!

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 6:43

Ob vorsätzlich oder nicht ist mir eigentlich wurscht, gegen Vorsatz spricht die Tatsache, dass er es in den Kaufvertrag mit aufgenommen hat.

Zitat:

@Matsches schrieb am 18. Juli 2017 um 08:04:49 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. Juli 2017 um 07:37:59 Uhr:

 

Eine Minderung kann man dem Käufer vorschlagen. Sinnvoller Weise orientiert man sich dabei am Differenzbetrag zwischen Wagenwert mit und Wagenwert ohne Start/Stop.

Zunächst braucht der Kunde dem Verkäufer nichts vorzuschlagen, denn der Kunde (und nur der) hat das Wahlrecht.

Erst im Falle der Unzumutbarkeit kommen auch die Interessen des Verkäufers ins Spiel.

Stimmt. Denn die Gattung der Verkäufer verfügt ja bekanntermaßen über die Gabe des Hellsehens. So wissen sie natürlich immer von alleine welche Wahlmöglichkeit der Kunde wünscht, so dass dieser nichts sagen muss.

Zitat:

@Shoko80 schrieb am 18. Juli 2017 um 08:00:18 Uhr:

Danke, das mit der Sachleistung ist mir auch schon durch den Kopf gegangen. Da wären z.B. ein Satz neue Winterreifen in einer interessanten Preislage. Inspektion o.ä. ist leider recht uninteressant, da der Händler ein gutes Stück entfernt ist.

Um es nochmal klarzustellen:

Mir geht es nicht darum, das absolute Maximum herauszuholen.

Ich hab nur keine Lust, dass das ganze sofort eskaliert weil ich mit einer viel zu hohen Forderung einsteige, oder, dass ich ein Angebot annehme, bei dem ich über den Tisch gezogen werde.

Ich würde mal den Verkäufer höflich auf den Umstand Aufmerksam machen und Fragen was er dazu sagt und man da tun könne (ohne gleich eine definierte Forderung zu stellen).

Vielleicht kommt ja der VK mit einem Lösungsvorschlag?

Danach kann man immer noch seine Vorstellung einer beidseits zufriedenen Geschäftsbeziehung bekannt geben.

Ist das Inserat überhaupt Bestandteil des Kaufvertrags?

Die meisten Händler haben doch im Inserat den Hinweis

Zitat:

Preisänderungen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Zitat:

Die gemachten Angaben in Anzeigen/Internet/Preisschildern und Bildern sind

unverbindliche Beschreibungen und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaften !!!! Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Tipp- und Datenübermittlungsfehler. Aufgeführte Ausstattungen sind ggfs. gesondert zu prüfen!!!!

Oder so ähnlich.

Zitat:

@Mindscape schrieb am 18. Juli 2017 um 11:25:04 Uhr:

Ist das Inserat überhaupt Bestandteil des Kaufvertrags?

Die meisten Händler haben doch im Inserat den Hinweis

Zitat:

@Mindscape schrieb am 18. Juli 2017 um 11:25:04 Uhr:

Zitat:

Preisänderungen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Zitat:

@Mindscape schrieb am 18. Juli 2017 um 11:25:04 Uhr:

Zitat:

Die gemachten Angaben in Anzeigen/Internet/Preisschildern und Bildern sind

unverbindliche Beschreibungen und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaften !!!! Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Tipp- und Datenübermittlungsfehler. Aufgeführte Ausstattungen sind ggfs. gesondert zu prüfen!!!!

Oder so ähnlich.

Den Gedanken hatte ich zunächst auch verfolgt, aber laut Angabe von TE ist Start/Stop Bestandteil des Kaufvertrages.

am 18. Juli 2017 um 9:41

Im Gegensatz zur Ansicht von "guruhu" gibt es selbstverständlich noch die Wandlung, nur heißt sie heute "Rücktritt".

Im Gegensatz zur Ansicht von "jojo1956" hast Du auch nicht "Maximal Anrecht auf die Kosten einer Nachrüstung".

Verweigert der Verkäufer die beispielsweise, kann man durchaus darüber disktutieren, ob Du ein Rücktrittsrecht hast.

Unrichtig ist, wie auch "guruhu" treffend feststellt, auch die Ansicht von "Matsches", "braucht der Kunde dem Verkäufer nichts vorzuschlagen".

Du bist der Anspruchsteller, also musst Du auch Deine Forderungen formulieren (Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer zu).

Was man durchaus höflich, freundlich und stilvoll tun kann.

Passage entfernt- gamsrockl-MT-Mod

Hätte der Verkäufer "vorsätzlich getäuscht", würde er sich ja selbst ein Bein stellen.

Man kann, insbesondere, wenn man viele Marken verkauft, nicht immer jedes Details von jedem Baujahr jedes Modells im Kopf haben.

Nicht mal ich.

Der Verkäufer hat möglicherweise nicht sehr sorgfältig gearbeitet, dafür bleibt in der Hektik des Alltagsgeschäfts halt nicht immer die Zeit.

Und dafür zahlt er eben jetzt die Zeche.

So ist das im Rechtsstaat.

"Deshalb hol raus was du kriegen kannst!" ist schon sehr bezeichnend für die Einstellung vieler Zeitgenossen.

Rein praktisch: ich würde es so angehen, wie mein Vorredner "grilli" es beschreibt.

Und wenn Du Du dann Deine Ansprüche formulierst: 400.- abzüglich üblichem Rabatt (12% beim Neuwagen) und übliche Wertminderung bei Extras ergeben ca. 300.-

Plus eine Pauschale für nicht mehr stattfindende Sprit-Ersparnis von vielleicht nochmal 200.-

Ob Du das Auto tatsächlich 100.000 km fahren wirst, weiß ja kein Mensch.

Auf 500.- würde ich also erst mal bestehen.

Und mich zur Vermeidung eines Rechtsstreits maximal auf 400.- runterhandeln lassen.

Oder gleichwertige Sachleistung, zB. Reifen.

Damit sollten alle Beteiligten gut leben und sich danach noch in die Augen sehen können.

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