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Gebrauchtwagen-Check sinnvoll?

Audi A3 8Y Sportback
Themenstarteram 4. Januar 2024 um 9:12

Moin,

ich werde am Samstag eine Probefahrt mit einem Audi A3 Sportback 35 Tfsi machen, um ihn dann ggfs. zu kaufen.

Haltet ihr es für Sinnvoll einen Gebrauchtwagencheck bei DEKRA zu machen, um eventuelle Mängel die mir nicht auffallen, zu erkennen?

Der Wagen kommt von einem Audihändler und ist knapp 3 Jahre alt mit ca. 20.000 KM.

Ich bin mir unsicher, da ich glaube, dass bei einem Audihändler alle Fahrzeuge vor Verkauf geprüft werden und nur einwandfrei Fahrzeuge in den Verkauf gehen.

Kann mich auch Irren, daher die Frage

 

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8 Antworten

Das kannst du dir sparen.

Wichtiger ist, darauf zu bestehen, das alle offenen Updates für das Auto vor Übernahme gemacht werden.

Themenstarteram 4. Januar 2024 um 10:33

Danke für die Antwort. Hab mir schon gedacht das der Check nicht sein muss.

Und danke für den Tipp mit den Updates

Was auch wichtig wäre: Den Verkäufer drauf ansprechen, ob alle Feldmaßnahmen (Rückrufe) erledigt wurden. z.B. Wasserkasten, Türdichtungen

Und am besten noch ne Anschlussgarantie beim Händler raushandeln. Garantie ist bei VAG, eigentlich bei allen Herstellern das A und O

Als ich mein gekauft habe wurde ein 110 Punkte Check gemacht mit einem Zertifikat das ich erhalten habe, da könntest du mal nachfragen. Beim 35TFSI DSG würde ich auf die Feldmaßnahmen, Rückruf Aktion achten wie meine Vorrednern es schon erwähnt haben.

Als Mild-Hybrid gibt es dort nämlich einige Probleme die mit Software behoben werden.

Hat man nicht eh immer eine Gebrauchtwagen Garantie? Minimum 1 Jahr müssen Händler doch geben, selbst wenn 3Jahre oder 100k Kilometer erreicht sein sollten.

3 Jahre oder 100k Kilometer, je nach dem was zuerst eintrifft.

Das eine Jahr G-Garantie muss aber trotzdem seitens Händler gegeben werden oder Irre ich mich da?

am 4. Januar 2024 um 14:00

Der Händler MUSS 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben. Ist gesetzlich so vorgegeben. Es sei denn, du kaufst das Fahrzeug als Gewerbetreibender. Dann ist eine Garantie durch den Händler nicht mehr verpflichtend.

Würde dennoch, gerade beim VAG Konzern, eine erweiterte Zusatzgarantie abwickeln / aushandeln.

Zitat:

@Black_N_Yellow_i20N schrieb am 4. Januar 2024 um 15:00:21 Uhr:

Der Händler MUSS 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben. Ist gesetzlich so vorgegeben. Es sei denn, du kaufst das Fahrzeug als Gewerbetreibender. Dann ist eine Garantie durch den Händler nicht mehr verpflichtend.

Würde dennoch, gerade beim VAG Konzern, eine erweiterte Zusatzgarantie abwickeln / aushandeln.

Ich denke die feine Unterscheidung zwischen der verpflichtenden Gewährleistung nach BGB und einer freiwilligen Garantie kommt in etwa zwischen dem richtigen anwenden von seid / seit und wie / als.

 

Kurz gesagt: Garantie ist immer freiwillig. Sogar beim Neukauf. Gewährleistung hingegen nicht.

Und zur Gewährleistungsreform 2002 (Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Händler-Gewährleistung von 6 auf 24 Monate) war es sogar so, wenn ich mich recht erinnere, dass einige Autohersteller, darunter BMW und auch der komplette VAG-Konzern, zunächst keine Herstellergarantie mehr einräumten, sondern alle Kunden-Reklamationen im Rahmen der neuen 24-monatlichen gesetzlichen Gewährleistung ihren Händlern anzulasten versuchten.

 

Ging auf Dauer ja wohl nicht gut, denn heute gibt's die (immer noch freiwillige) Herstellergarantie ja wieder überall, aber eine Zeit lang haben sie's zumindest mal probiert. Das ist im Übrigen auch der Grund, wieso Hersteller Garantieanerkennung an selbst gestellte Bedingungen knüpfen können. Garantiegewährung ist für die Hersteller keine Pflicht. Im Gegensatz zur Händlergewährleistung, mit all ihren Tücken (Beweislastumkehr nach 6 Monaten, etc., pp.)…

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