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Gebrauchten PKW in Berlin übergeben - wie ist der gewöhnliche Ablauf?

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 12:30

Hallo,

ich bin dabei meinen PKW zu verkaufen. Das Fahrzeug ist in Berlin angemeldet und soll auch bis zum Verkauf angemeldet bleiben. Vor der Übergabe soll das Fahrzeug aber abgemeldet werden und im Anschluss kann der Käufer das Fahrzeug selber anmelden.

Nun folgendes Problem:

1. Allein für das Abmelden und das Anmelden eines Fahrzeuges gibt es mehrere Wochen Wartezeit für einen Termin. Wie läuft das gewöhnlich/tatsächlich ab? Kauft man ein Fahrzeug und wartet dann über Wochen auf die Abmeldung und dann steht das Fahrzeug irgendwo rum und man wartet dann erneut auf die Anmeldung seitens des Käufers? Ich weiß, dass ist eine sehr dumme Frage, doch angesichts der Realität in Berlin mehr oder weniger tatsächlicher Umstand. Ich kenne es außerhalb von Berlins so, dass Käufer und Verkäufer einen Termin in der Woche finden und dann gemeinsam zur Zulassung gehen. Das ist aber so nicht möglich.

2. Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird und man dann auf die erneute Anmeldung des Käufers wartet, dann muss das Fahrzeug ja irgendwo auf privaten Gelände abgestellt werden. Ich habe kein privates Grundstück zur Verfügung. Der Käufer in Berlin im gewöhnlichen Fall ebenso nicht. Wie läuft das ab?

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@forman33 schrieb am 31. Okt. 2020 um 16:43:27 Uhr:

Ich bin insoweit bestens informiert und möchte nicht über Monate Steuern, Versicherung zahlen sowie die Haftung für das Fahrzeuges tragen

Auch wenn das völlig falsch ist: was wolltest Du dann mit Deiner Frage bezwecken?

 

Ach so, mein ultimative Tipp: behalte Dein Fahrzeug. Mehr fällt mir nicht mehr ein. Titel

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Es braucht keine Ab oder Anmeldung.

Das Zauberwort heißt : Ummeldung durch den Käufer.

Wie man das so macht , daß man auf der höchstmöglich sicheren Seite als Verkäufer ist, wurde hier schon hundertfach durchdiskutiert.

Kurz gesagt: Perso, Nummer notieren auf ordentlichem KV.

Datum ind Uhrzeit der Übergabe schriftlich auf dem KV festhalten und unterschreiben lassen.

Zeitnah die eigene Versicherung und Zul.staelle über den Verkauf informieren inkl.Angaben über Fahrzeug und Käufer. Kopie des KV kann zur Sicherheit beigelegt werden.

Der Käufer kann so mit dem angemeldetem Fahrzeug heim fahren.

Alles was der nach Übergabe an Knöllchen oder Unfällen baut, geht nicht mehr auf Dein Konto, sondern zu Lasten des Käufers.

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 13:13

Diese Lösungen ist für mich als Verkäufer mit sehr viel Risiko verbunden und ich kenne niemanden, der sich darauf einlassen würde (leider alles keine Personen mit PKW in Berlin). Ich bin dann nämlich weiter Halter und vertraue nur darauf, dass der Käufer das Fahrzeug zeitnah ummeldet.

Als Halter hafte ich weiterhin und meine Versicherung tritt, wenn überhaupt, solange auch ein, bis dieser das Fahrzeug ummeldet. Weiterhin gelte ich als Halter bis dieser die Ummeldung umsetzt und bin haftbar für diverse Ordnungswidrigkeiten und Verstöße.

Wenn bei dir ein Termin für Abmeldung wochenlang dauert, dann hast du doch eigentlich nur 2 Varianten zur Auswahl. Das Fahrzeug angemeldet verkaufen, denn niemand kauft ein Auto von Privat um dann wochenlange Wartezeit für die Abmeldung in Kauf zu nehmen.

Oder zweitens dein Auto behalten.

Ich selbst habe in meiner Autofahrerzeit rund 15 Autos angemedet verkauft und noch nie ein Problem gehabt indem ich einfach Kornpeters Rstschläge befolgt habe

Zitat:

@forman33 schrieb am 31. Okt. 2020 um 14:13:47 Uhr:

Diese Lösungen ist für mich als Verkäufer mit sehr viel Risiko verbunden und ich kenne niemanden

Es gibt definitiv kein Risiko. Aber man kann sich das auch einreden. Wie es geht wurde weiter oben beschrieben. Die Musterkaufverträge beinhalten das.

Zitat:

@forman33 schrieb am 31. Oktober 2020 um 14:13:47 Uhr:

Diese Lösungen ist für mich als Verkäufer mit sehr viel Risiko verbunden und ich kenne niemanden, der sich darauf einlassen würde (leider alles keine Personen mit PKW in Berlin). Ich bin dann nämlich weiter Halter und vertraue nur darauf, dass der Käufer das Fahrzeug zeitnah ummeldet.

Als Halter hafte ich weiterhin und meine Versicherung tritt, wenn überhaupt, solange auch ein, bis dieser das Fahrzeug ummeldet. Weiterhin gelte ich als Halter bis dieser die Ummeldung umsetzt und bin haftbar für diverse Ordnungswidrigkeiten und Verstöße.

Das ist zwar faktisch falsch, was Du da schreibst bezgl.Haftung usw., brauchst nur Deinen Versicherungsmenschen fragen, sofern Du einen Kundenbetreuer hast....aber egal.

Ist Deine Entscheidung. Ich mag auch nicht immer haarklein alles neu schreiben....

Nur soviel: Natürlich tritt Deine Versicherung ein, weil der Vertrag mit Verkauf auf den Käufer übergeht, solange er noch nicht mit eigener Versicherung EVB auf sich umgemeldet hat.

Aber Dein SF Rabatt und selbst wird nicht belastet, solange Du mit oben beschriebenen korrektem Kaufvertrag den Verkauf mit Übergabe Punktgenau nachweisen kannst.

Soll jeder so machen wie er meint.

Habe selber 20 Käufe und Verkäufe anhemeldet gehabt.

Nie Probleme, nur 1x hat einer erst nach 14 Tagen umgemeldet.

Parkknöllchen kam zu mir. Kurze Info ans Ordnungsamt das KFZ am xx.Xx.verkauft an XY... und der Fall war erledigt.

 

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 15:43

Ich möchte wirklich keine rechtlichen Diskussionen führen. Ich bin insoweit bestens informiert und möchte nicht über Monate Steuern, Versicherung zahlen sowie die Haftung für das Fahrzeuges tragen. Mit Verträgen im Innenverhätnis kann man das nicht regeln. Das fällt alles an, wenn der Käufer die Ummeldung nicht durchführt.

Insoweit bleibt die Frage offen, wie man das in Berlin durchführt. Ich kann ja nicht der einzige sein, der hier in Berlin sein Auto verkaufen möchte. Es müssen ja andere auch schon Ihr Auto verkauft haben und mit dem Problem der langen Ab- und Ummeldungen konfrontiert worden sein?

Zitat:

@forman33 schrieb am 31. Okt. 2020 um 16:43:27 Uhr:

Ich bin insoweit bestens informiert und möchte nicht über Monate Steuern, Versicherung zahlen sowie die Haftung für das Fahrzeuges tragen

Auch wenn das völlig falsch ist: was wolltest Du dann mit Deiner Frage bezwecken?

 

Ach so, mein ultimative Tipp: behalte Dein Fahrzeug. Mehr fällt mir nicht mehr ein. Titel

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 15:57

Gut, ich habe konstruktive Antworten in diesem Forum erhofft. Aber ich merke schon, dass das Niveau doch sehr weit unten liegt. Viel Glück.

Ja, stimmt. Allerdings hat das nichts mit Niveau zu tun, wenn Du Deine Informationen als die einzig richtigen geltend machst und gut gemeinte und in der Sache auch richtige Ratschläge ignorierst.

Frag lieber nochmal bei Deinem Versicherer nach....

Mit der Steuer hast Du allerdings recht, wenns ganz dumm läuft, bleibst Du tatsächlich bis zu 1 Jahr zahlungspflichtig.

No Risk, no Fun bzw.Verkauf :/

Ebenso viel Glück für Dich beim Verkauf und Terminvergabe in Berlin in Coronazeiten.

am 31. Oktober 2020 um 16:58

Außerhalb von Berlin abmelden und dort ein kurzzeitkennzeichen zur Überführung machen. Glaube kaum das es irgendwo im nirgendwo in Brandenburg oder der uckermark wochenlange dauert einen Termin zu bekommen.

Verkauf an einen seriösen Händler. Der bekommt über einen Zulassungsdienst schneller Zugang zur Behörde

Hallo TS

Du schreibst vor Übergabe soll das Fahrzeug abgemeldet werden.

Wenn du das Fahrzeug abmeldest bist du aus allem raus.

Ob das der Käufer mitmacht ist etwas anderes, und nicht gerade Kundenfreundlich.

Macht einen gemeinsamen Termin zum Ab und Anmelden aus.

Du meldest ab und er gleich danach an.

Was mich aber interessieren würde warum erwähnst du Berlin?

Ist die Rechtslage oder die Zulassungsvorgänge bei den Behörden anders

als im Rest des Landes?

MfG

Didi2708

In unserem failed State wartest du 8 Wochen auf einen Termin zum Abmelden ;)

Leute, der TE hat sich doch bereits wieder von MT verabschiedet....

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