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Gebrachtwagenkauf gewerblich, einige Fragen

Themenstarteram 17. April 2010 um 9:54

moin,

meine mutter möchte sich einen neuen gebrauchtwagen zulegen, wir haben auch was passendens gefunden. leider steht das auto knapp 400 km entfernt und der händler meinte er könne den wagen wegen der großen entfernung nur an gewerbetreibene verkaufen, da er in diesem fall keine gewährleistung geben muss.

meine mutter betreibt ein gewerbe, könnte sie nun ihren gewerbeschein beim händler vorlegen und somit auf die gewährleistung verzichten?

wechelche folgen hätte dies für das gewerbe? müßte das auto dann als firmenwagen laufen (fahrtenbuch geführt werden o.ä.) das auto sollte eigentlich in bar mit privaten mitteln gezahlt werden.

ich hoffe ihr versteht die sachlage und könnt mir hilfreiche antworten geben.

mfg

florian

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22 Antworten

Das ist unmöglich. Wenn es trotzdem so vereinbart wird, ist der Ausschluß ungültig.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Doom23BS

wäre es denn generell möglich das auto an privat zu verkaufen und die gewährleistung auszuschliessen?

muss gestehen darüber noch garnicht nachgedacht zu haben.

Ein Ausschluss der Gewährleistung ist grundsätzlich nur möglich, wenn von Privat (Verbraucher) an Privat (Verbraucher) oder von Unternehmer an Unternehmer verkauft wird, hier jedoch nicht (vgl. § 474 BGB).

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Doom23BS

moin,

meine mutter möchte sich einen neuen gebrauchtwagen zulegen, wir haben auch was passendens gefunden. leider steht das auto knapp 400 km entfernt und der händler meinte er könne den wagen wegen der großen entfernung nur an gewerbetreibene verkaufen, da er in diesem fall keine gewährleistung geben muss.

meine mutter betreibt ein gewerbe, könnte sie nun ihren gewerbeschein beim händler vorlegen und somit auf die gewährleistung verzichten?

wechelche folgen hätte dies für das gewerbe? müßte das auto dann als firmenwagen laufen (fahrtenbuch geführt werden o.ä.) das auto sollte eigentlich in bar mit privaten mitteln gezahlt werden.

ich hoffe ihr versteht die sachlage und könnt mir hilfreiche antworten geben.

mfg

florian

Sollte Dein Kennzeichen, AC, stimmen, sind das bis Dormagen nur rund 85 km und nicht 400!

Die Internetseite von dem Laden bzw. die fehlenden Angaben dort machen nicht gerade ein guten Eindruck.

Die eine Bewertung die ich auf die Schnelle gefunden habe bestätigt diesen Eindruck leider zusätzlich.

Die Aussage vom Händler mit der Gewährleistung finde ich persönlich unseriös. Paßt aber gut zum Rest.

Über die Vor- und Nachteile den Wagen erst ins Betriebsvermögen einzubringen und dann nach kurzer Zeit dort wieder raus zu holen kann der (hoffentlich vorhandene) Steuerbarater besser Auskunft geben.

Auch die Aussage, dass der Wagen zwar als Betriebsausgabe dann aber mit privatem Geld gekauft wird ist nicht ganz ungefährlich.

Mein Tipp, lass Deine Mutter ein anderes Auto kaufen!

Dieser Hund hat doch zu viele Flöhe!

Vor allem, das Auto ist doch noch was wert!

Wenn das jetzt nen 2000 € Auto mit 180.000 km +X wäre, dann wäre ein Verkauf an Gewerbetreibende nachvollziehbar.

 

Aber der Wagen ist gerademal 6 Jahre alt, wird für 9.950 € angeboten und hat weniger als 50.000 km runter. :confused:

 

Mit ner Gebrauchtwagengarantie-Versicherung sollte das absolut kein Problem sein.

Und überhaupt, im Internet anbieten und dann wegen der Entfernung nicht verkaufen wollen?

... sehr dubios.

Da will ein Händler einen Wagen ohne ausweisbare MWSt. nur an Gewerbe verkaufen, damit er die Gewährleistung ausschließen kann, obwohl er auf dem hinteren Nummernschild eine Garantie bewirbt.

Da muss es sicher noch andere Angebote geben.

Ich persönlich hätte bei der Sache ein schlechtes "Bauchgefühl" und bisher ist es immer teuer geworden, wenn ich gegen mein Bauchgefühl gehandelt habe :(

Aber grundsätzlich, wenn gewerblich kaufen, dann nur mit ausweisbarer MWSt. (vorausgesetzt Deine Mutter ist MWSt-pflichtig). Aber wenn der Wagen privat gekauft werden soll, dann würde ich mich von einem Händler nicht auf etwas Anderes drängen lassen, nur weil es für ihn günstiger ist. Gerade im Autosegment haben wir momentan einen absoluten Käufermarkt. Wenn der Händler so nicht will, dann verkauft eben ein Anderer.

Heinz

Themenstarteram 17. April 2010 um 21:56

guten abend,

die nummer scheint doch ne ecke zu heiß zu werden.

meine mutter und ich riefen heute nachmittag getrennt voneinander bei dem laden an.

ich wollte mich nach vorhandenem scheckheft, vorbesitzern etc. erkundigen - der verkäufer sagte ich müsse mich schnell entscheiden, denn ein weiter interessent würde sich das auto gegen abend anschauen und evtl. gleich mitnehmen, wenn dann müsse ich eine definitive zusage geben.

meine mutter rief dort ebenfalls an (ohne das ich es wusste) und wollte sich das auto bis montag reservieren lassen, um nach einem gespräch mit ihrem steuerberater zu entscheiden. kein wort vom eventuellen verkauf am heutigen abend.

mitterlweile habe ich meine mutter wohl oder übel davon überzeugen können noch ein wenig zu suchen und die geschichte mit diesem auto zu vergessen.

leider hat ihr aktuelles auto einen wirtschaltlich totalschaden erlitten und ist nichtmehr fahrbereit, sodass die zeit uns bzw. sie ein wenig unter druck gesetzt hat.

zum glück habe ich heute nachmittag in der regionalen tageszeitung ein akzeptables übergangsfahrzeug gefunden, einen audi 80 ez. 11/93, aus erster rentner hand, sehr gepflegt, mit nachweisbaren 108tkm, nach kurzen verhandlungen für genau 1000 euro.

bei diesem kauf bin ich mir sicher nichts falsch gemacht zu haben und nun haben wir den stressfaktor zeit nichtmehr im rücken und können in ruhe nach einem "echten" neuen gebrauchten suchen.

 

p.s. ich komme nicht aus aachen, wie man am DC 666 nach dem AC auch hätte erkennen können:cool:

mfg

florian

Richtige Entscheidung, den Wagen nicht zu kaufen.

Aber mal zu dem Steuerwirrwar hier:

Der Händler will nur an Gewerbetreibende verkaufen - ok. Der kaufende Gewerbetreibende muss dies aber nicht im Sinne seines Gewerbes ausüben oder das Kaufgut ins Betriebsvermögen einbringen!

Das Auto soll privat angeschafft werden, wird aus privaten Geld bezahlt. Fertig.

Der Verkäufer will nur den Nachweis, dass ein Gewerbe vorliegt. Wenn er den Nachweis überhaupt will. Der Kaufvertrag sollte aber auf Max Müller lauten und nicht auf Schneiderei Max Müller, sonst wird es wirklich Betriebsvermögen.

Es ist gängige Praxis, um so die Gewährleistung auszuschliessen. Meist reicht es zu versichern, ein Gewerbe zu haben und keine weitere Angabe wie Steuernummer oder Gewerbeschein oder sonst was.

BEN

... der Händler kann aber die Gewährleistung nur ausschließen, wenn er an die Fa. verkauft und nicht an den Betreiber privat.

Es spielt keine Rolle ob der Käufer angestellt oder selbständig ist, beim Privatkauf besteht die Gewährleistungsverpflichtung.

Das heißt es müßte zwingend die Fa. als Käufer im Kaufvertrag stehen. Dies wiederum hat die Folge, dass der Wagen Betriebsvermögen wird.

Ich denke mal eine Entnahme zum selben Preis ist nur eine Formsache und Anmeldung gleich auf privat.

Aber ich würde das Gehampel nicht machen, um einem Verkäufer die Gewährleistung zu ersparen.

Heinz

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