gebot von restwertbörse verfallen / versicherung schuld?

hallo leute, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. hab einen totalschaden und bei diesem tritt die teilkasko in kraft (schon abgeklärt). versicherung bestellte gutachter, dieser bestätigte totalschaden und stellte fzg. in restwertbörse ein. das erfolgreichste gebot belief sich auf 860 euro. dieser bieter hält sich aber nur bis 8.9.2008 an sein gebot. versicherung fordert aber erst akteneinsicht an und und und...das heißt dieser termin verfällt aufgrund der lahmen bearbeitung der versicherung. was passiert danach? muß die versicherung ihn erneut in die restwertbörse stellen über den gutachter oder muß ich mich selbst um alles kümmern? oder übernimmt die versicherung auch den restwert, weil sie ja schließlich (wie immer) ewig zur bearbeitung brauchen?
vielen dank im vorraus
matthias

Beste Antwort im Thema

bloß stellen.....

wer mich hier  ? 

die Sachverständige ?

ich glaube es Schneit!!!!!!

Ich habe mich hier weder zurückgebildet noch entartet.

Wo, habe ich hier etwas unterstellt?

Wir können den Inhalt der PN hier auch gern öffentlich Disuktieren, wenn es sein muss.

Ich habe damit überhaupt kein Problem.

Wir würden dann sehen, wer die besseren Argumente hat....

Dennoch, unabhängig von diesen Dingen, meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.

In welchem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland steht etwas über den Restwert von unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen. ??

Also bitte Frau Kollegin

Butter bei die Fische .......

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Moin Moin,

Mein post in diesem Thread hat leider immer noch bestand.

Die Versicherung hat des Gutachten in Auftrag gegeben,und das Gebot des Aufkäufers als
Restwert übernommen.

Das Gebot des Aufkäufers ist abgelaufen,also ist die Versicherung in der Pflicht,
weiterhin den Restwert zu begründen,bzw.das Restwertangebot zu verlängern.

Da das Fahrzeug "scheinbar" auf Grund von einwänden der Versicherung,
nicht verwertet werden darf/kann,hat die Vers.
auch einen Teil/ab Datum... der Standkosten zu tragen.

Immer vorausgesetzt,dem TE/Versicherungsnehmer trifft kein verschulden,
an dem Schadensereignis.

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von alrock01



Die Versicherung hat des Gutachten in Auftrag gegeben,und das Gebot des Aufkäufers als
Restwert übernommen.

Das Gebot des Aufkäufers ist abgelaufen,also ist die Versicherung in der Pflicht,
weiterhin den Restwert zu begründen,bzw.das Restwertangebot zu verlängern.

Woher stammt diese Weisheit ???

Der Versicherer hat den Schaden der Höhe nach festgestellt und seinem Versicherungsnehmer mitgeteilt. Nun kann/muss der Versicherungsnehmer handeln und darf nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und abwarten, bis auch eine Entschädigung auf sein Konto eingeht.

Das eine hat mit dem anderen nicht das geringste zu tun.

Lässt der Versicherungsnehmer die Gebotsfrist verstreichen und kann danach den Restwert nicht mehr erzielen, hat er ein (wirtschaftliches) Problem, mit dem sich der Versicherer nicht mehr zu befassen hat.

Moin Moin.

Bitte noch einmal den ersten und zweiten post des TE's lesen,
und am Ende verstehen ,was der TE
versucht hat zu vermitteln.

Sollte ich das von mir gelesene falsch verstanden haben,bin ich
für jede fundierte Antwort offen.

Wo kommt die Weisheit her? (xAKBx)

Bis heute,über 20 Jahre täglicher Umgang mit Kunden,SV/Gutachtern
und Versicherungen von A-Z.

Die Vers.hat das Gutachten erstellen lassen (Kaskoschaden).
Also ist das Gebot aus dem
Gutachtem scheinbar durch verschulden der Vers.
bzw.Ermittlungen seitens einer Behörde verfallen.

Ausgangspunkt meinerseits ist hier,dem TE.trifft kein verschulden
an dem Schadensereignis.

Ist der Versicherungsnehmer nun noch
in der Pflicht den Restwert laut Gutachten zu erziehlen?

Aus meiner Erfahrung heraus,eben nicht.

Mein Kunden haben sehr selten Probleme mit ihren Versicherungen
bei Kaskoschäden.

Haftpflichtschäden sind auch kein Problem,wenn mein Kunde
kein perfekter Schauspieler ist,mit anderen Worten,ehrlich ist.

Ist doch sehr merkwürdig,das die Schadensabwicklung fast immer funktioniert,
nachdem ein Idiot ihnen erklärt hat,welchen Weg sie gehen sollten.😁

Die Versicherungen versuchen es leider fast immer,den Anspruchsteller
zu benachteiligen.

MfG.alrock01

PS.Ich habe noch eine Hoffnung,nämlich das es hier User gibt,welche in der Lage sind
mehr als einen bzw.zwei Sätze zu zitieren/kommentieren.🙄

Zitat:

Original geschrieben von alrock01



Bitte noch einmal den ersten und zweiten post des TE's lesen, und am Ende verstehen ,was der TE versucht hat zu vermitteln.
Zitat: matthias06132

Zitat:

versicherung bestellte gutachter, dieser bestätigte totalschaden und stellte fzg. in restwertbörse ein. das erfolgreichste gebot belief sich auf 860 euro. dieser bieter hält sich aber nur bis 8.9.2008 an sein gebot. versicherung fordert aber erst akteneinsicht an und und und...das heißt dieser termin verfällt aufgrund der lahmen bearbeitung der versicherung. was passiert danach?

Der TE hat offensichtlich sein Gutachten mit dem Restwertgebot erhalten und hätte nach dem Erhalt des Gutachtens den Restwert verkaufen können. Die Akteneinsicht - aus welchem Grund auch immer diese erforderlich ist - hat mit dem Verkauf des Restwertes nichts zu tun.

Zitat:matthias06132
die polizei hat ein tatverdächtigen aber noch keine beweise, deshalb wollen sie das auto am 11.9. nochmal genau unter die lupe nehmen und bis dahin kann ich es schlecht verkaufen und glaube nicht das die beamten oder der gute staat dafür aufkommen oder?

und auch damit hat der Versicherer nichts zu tun

Sollte ich das von mir gelesene falsch verstanden haben,bin ich für jede fundierte Antwort offen.

Wo kommt die Weisheit her? (xAKBx)

Bis heute,über 20 Jahre täglicher Umgang mit Kunden,SV/Gutachtern
und Versicherungen von A-Z.

Die Vers.hat das Gutachten erstellen lassen (Kaskoschaden).
Also ist das Gebot aus dem Gutachtem scheinbar durch verschulden der Vers. bzw.Ermittlungen seitens einer Behörde verfallen.

Wo liest du, dass dem Versicherer ein Verschulden an der Überschreitung der Gebotsfrist trifft? Der TE will/wollte offensichtlich mit dem Verkauf der Restwerte solange warten, bis die Eintrittspflicht vom Versicherer geklärt wurde. Die Wünsche der Ermittlungsbehörden hat ein Versicherer in den seltensten Fällen zu finanzieren und wenn, ist dies zuvor von der Ermittlungsbehörde mit dem Versicherer abgestimmt.  

Ausgangspunkt meinerseits ist hier,dem TE.trifft kein verschulden an dem Schadensereignis.

Um das festzustellen, hat der Versicherer wohl Akteneinsicht beantragt

Ist der Versicherungsnehmer nun noch in der Pflicht den Restwert laut Gutachten zu erziehlen?

Aus meiner Erfahrung heraus,eben nicht.

Der TE kann den Restwert verkaufen - erzielt er aber das Restwerthöchstgebot jetzt nicht mehr, geht die Differenz nicht zu Lasten des Versicherers

Mein Kunden haben sehr selten Probleme mit ihren Versicherungen bei Kaskoschäden.

Haftpflichtschäden sind auch kein Problem,wenn mein Kunde kein perfekter Schauspieler ist,mit anderen Worten,ehrlich ist.

Ist doch sehr merkwürdig,das die Schadensabwicklung fast immer funktioniert, nachdem ein Idiot ihnen erklärt hat,welchen Weg sie gehen sollten.😁

Die Versicherungen versuchen es leider fast immer,den Anspruchsteller zu benachteiligen.

2007 wurden in Deutschland rd. 8,3 Millionen Schäden mit einem Aufwand von über 19 Milliarden Euro von Versicherungen abgewickelt. Kennst du alle diese Regulierungen, dass du behaupten kannst, das hierbei fast immer der Anspruchsteller benachteiligt wurde ?

MfG.alrock01

PS.Ich habe noch eine Hoffnung,nämlich das es hier User gibt,welche in der Lage sind
mehr als einen bzw.zwei Sätze zu zitieren/kommentieren.🙄

Das reicht aber aus, um falsche Interpretationen zu korrigieren.

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Sorry alrock01, 

aber xAKBx hat hier Recht. Nach der Besichtigung des Fahrzeuges sind die Beweise (für die anstehende Regulierung) gesichert.

Ob und wann die Versicherung hier in die Regulierung eintritt ist für den Verkauf des Restwertes unerheblich. 

Und jetzt mal unter uns Pastorentöchern 😁

Wenn du der Bieter wärst und der TE würde dich anrufen und dir erklären, woran das ganze im Moment klemmt.......

Würdest du das Auto dann nicht mehr haben wollen, blos weil die Frist ein wenig überschritten wäre ? 😉

Wohl eher nicht Gelle ? du lebst doch schließlich vom Handel.

Anders ist es natürlich, da stimme ich dir vollumfänglich zu, wenn der Verkäufer "auf Tour" geht, weil er oberschlau ist und meint er kann hier noch mehr herausholen und dann nach Ablauf der Frist merkt, dass das nicht funktioniert. 

Dann könnte er mir auch die Füse küsssen, keine Frage.

Ich meine nach wie vor, ein Anruf beim Aufkäufer und die Schilderung des Sachverhalt wäre hier das beste gewesen.

Aber dafür dürfte es jetzt wohl wirklich zu spät sein.

Naja, muss jeder selber wissen was er macht.

Gruß

Delle

Moin Moin.

Ich werde hier nicht diskutieren,ob die Versicherungswirtschaft an ihrem,oder
dem Vorteil ihres Versicherungsnehmers interresiert ist.

Zur Sache zurück.(Vorausgesetzt dem Geschädigtem trifft kein verschulden an der Sachlage)

Besteht keine Freigabe seitens der Vers.oder evtl. einer Behörde,zum verkauf des Kfz's,
wer ist dann in der Pflicht das abgelaufene Restwertangebot zu erneuern,
oder es zu reduzieren,und auch Standkosten (ab Datum) zu bezahlen ?

Der Geschädigte,ohne verschulden ? ---Nein---

Ist mein Restwertangebot abgelaufen,habe ich kein großes Interesse mehr,mich
damit zu befassen.

Der Geschädigte auch nicht mehr,den dann,hat ggf.der Idiot und/oder der RA.
den Geschädigten schlau gemacht.

Und nun ratet mal,wer sich bei dem "Idioten" oder dem Rechtsanwalt des Geschädigten
meldet,um Schadensbegrenzung zu betreiben ?

Die Herrschaften werden sehr häufig als Sachbearbeiter bezeichnet.

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von alrock01
Moin Moin.
 
Ich werde hier nicht diskutieren,ob die Versicherungswirtschaft an ihrem,oder
dem Vorteil ihres Versicherungsnehmers interresiert ist.
 
Zur Sache zurück.(Vorausgesetzt dem Geschädigtem trifft kein verschulden an der Sachlage)
 
Besteht keine Freigabe seitens der Vers.oder evtl. einer Behörde,zum verkauf des Kfz's,
wer ist dann in der Pflicht das abgelaufene Restwertangebot zu erneuern,
oder es zu reduzieren,und auch Standkosten (ab Datum) zu bezahlen ?
 
Der Geschädigte,ohne verschulden ? ---Nein---
 
Ist mein Restwertangebot abgelaufen,habe ich kein großes Interesse mehr,mich
damit zu befassen.
 
Der Geschädigte auch nicht mehr,den dann,hat ggf.der Idiot und/oder der RA.
den Geschädigten schlau gemacht.
 
Und nun ratet mal,wer sich bei dem "Idioten" oder dem Rechtsanwalt des Geschädigten
meldet,um Schadensbegrenzung zu betreiben ?
 
Die Herrschaften werden sehr häufig als Sachbearbeiter bezeichnet.
 

MfG.alrock01

Seit wann, bitte braucht der Geschädigte, hier im übrigen der Versicherungsnehmer, wir reden von Kasko und nicht KH, eine

Freigabe

zum Verkauf

seines

Eigentum ?

Der Restwert war dem TE nach Eingang des Gutachten bekannt.

§ 13 der (alten) AKB`s:
Rest- und Altteile verbleiben dem Versicherungsnehmer. Sie werden zum Veräußerungswert auf die Ersatzleitung angerechnet.

Und zum Wiederholten Mal:
Wann die Versicherung hier den Schaden reguliert hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der TE bei einen ganz offensichtlichen Totalschaden -das dürfte hier ja wohl unstreitig sein- zum ihm bekannten und garantierten Restwert sein Auto verkaufen kann. 

Und wenn das Fahrzeug durch eine Behörde sichergestellt ist oder wurde (was hier ja im übrigen nicht der Fall war), warum sollte dann die Versicherung hier für Standgeldkosten aufkommen ?

Du weckst hier mit deinen Ausführungen bein TE falsche Hoffnungen.

Er bekommt keinen Cent von der Versicherung

Weder für Standgeld, noch für einen Rechtsanwalt (dessen Honorar wird in der Kasko nicht erstattet) , da kannst du einen drauf lassen. 

xAKBx seine Ausführungen sind hier korrekt.  

Moin Moin.

Ich gehe , und so verstehe ich den/die post/s des TE.zunächst,von einem Kaskoschaden aus.

Verfällt ein/mein Gebot,hat die Vers. interesse dieses zu verlängern,
sprich die Vers.(dem SV.ist es meistens egal)
versucht das Restwertgebot laut Gutachten zu verlängern.

Auszugehen ist von folgendem,ich gebe keine Gebote
in irgendwelchen Restwertbörsen ab.

Ich gebe lediglich Gebote auf Gutachten von Banken und Versicherungen (Auftraggeber) ab.

Es kommt aber auch manchmal vor,das die Gebote aus dem Gutachten
eines SV.(Haftpflichtschaden) des Geschädigten abgelaufen sind,
und eine Bank/Versicherung(Sachbearbeiter)
bei mir anfragt,welchen Preis ich noch bereit bin zu bezahlen.

Das ursprüngliche/abgeläufene Gebot eines Gutachtens zahle ich schon
aus Prinzip nicht mehr,
es wäre ein Freifahrtsschein.

Auf den Punkt gebracht,hat eine Versicherung,sogar bei einem Haftpflichtschaden,
die Abwicklung schuldhaft verzögert, (warum auch immer)
ist sie bemüht den Restwert nach Gutachten zu erziehlen.

Ergibt sich eine Differenz durch verschulden der Versicherung,
bezahlt sie diese.(+ evtl. Standkosten)

Kurz zum nachdenken,die wenigsten Geschädigten/Versicherungsnehmer,
sind so abgebrüht,ihr Fahrzeug direkt nach Gutachtenerstellung
zu verkaufen.

Nichts anderes habe ich aus der täglichen Praxis versucht zu vermitteln.

Bis auf einige wenige hier,können oder wollen die meisten User
scheinbar nur eine Seite vertreten/verstehen.

Die schlauen User werden verstehen/wissen was ich geschrieben habe,
der Rest möge sich die Finger wund schreiben.

Ich finde es sehr schade,daß es nur sehr schwer möglich ist,
einem TE.vernünftig zu Antworten,ohne von
"Bild oder Fernsehkommentaren" verfolgt zu werden.

Sogar post's von Rechtsanwälten werden so kommentiert!

Der Restwert wird "zunächst" vom Gutachter ermittelt-klare Sache!

Außer dem Rat zum Anwalt zu gehen,gibt es hier
scheinbar keine Diskussionsgrundlage.

Schade ! 😕

MfG.alrock01

"Nichts anderes habe ich aus der täglichen Praxis versucht zu vermitteln.

Bis auf einige wenige hier,können oder wollen die meisten User
scheinbar nur eine Seite vertreten/verstehen.

Die schlauen User werden verstehen/wissen was ich geschrieben habe,
der Rest möge sich die Finger wund schreiben.

Außer dem Rat zum Anwalt zu gehen,gibt es hier
scheinbar keine Diskussionsgrundlage."

MfG.alrock01

Ja, wirklich Schade , dass du mit so einer Berufserfahrung hier nicht verstanden hast, oder verstehen willst worum es geht, oder besser wie die Situation hier ist.

Hier gibt es auch wirklich keine Diskiusionsgrundlage (mehr, mit dir ) und ich sage dir auch warum.

Bei dieser Thematik fehlt dir einfach das rechtliche Hintergundwissen.

Glaubst du alle anderen, die hier Posten haben keine tägliche Praxis oder was ??

Doch, das haben sie, um Längen mehr, wie einer der mal auf einen Restwert bietet (oder auch nicht, so wie du)

Und wenn du du hier noch einmal behauptest das die anderen User hier nicht schlau sind, blos weil Sie dir die tasächliche Situation mal aufzeigen (oder zumindest den Versuch unternehmen) dann zieh ich dir hier die Hose herunter....

Aber da fällt mir ein, dass hast du ja schon selber getan.....

*Kopfschüttel*

Moin Moin.

gerade von dir Dellenzaehler,dachte ich,Du hättest es verstanden.

Zieh mir die Hose runter,bitte gerne.

Liebe Grüße.

Alex.

Meine Herren, wo blitte bleibt die Sachlichkeit!?!

Immer wieder amüsant zu sehen wie sich Erwachsene verbal in den Haaren liegen in Dingen die klar geregelt sind. Diesbezüglich lese ich hier gern mit.

Die Sachverständige, die auch zwischen den Zeilen ließt ;-) 

Moin Moin.

Ich habe versucht sachlich zu sein.

Mein Vorschreiber fühlte sich angesprochen,
er war nur nicht gemeint.

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige



Immer wieder amüsant zu sehen wie sich Erwachsene verbal in den Haaren liegen in Dingen die klar geregelt sind. Diesbezüglich lese ich hier gern mit.
 
Die Sachverständige, die auch zwischen den Zeilen ließt ;-) 

Aha, was ist denn hier klar geregelt bitte ?

Um Aufklärung, wass zwischen den Zeilen so steht wird gebeten

da bin ich jezt aber mal gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige



Immer wieder amüsant zu sehen wie sich Erwachsene verbal in den Haaren liegen in Dingen die klar geregelt sind. Diesbezüglich lese ich hier gern mit.
 
Die Sachverständige, die auch zwischen den Zeilen ließt ;-) 
Aha, was ist denn hier klar geregelt bitte ?
Um Aufklärung, wass zwischen den Zeilen so steht wird gebeten

da bin ich jezt aber mal gespannt.

Wie weit gespannt...?  Um Aufklärung der gesetzlichen Regelungen, oder wieso sich erwachsene Menschen verbal in die Haare bekommen...?

Aber ich denke eher das dass zwischen den Zeilen lesen gemeint ist und das hier jeder halbwegs intiligenter Mensch weiß was damit gemeint ist, gell!?! Aber auch das soll nicht Tenor dieses Thread´s sein. Gern via PN (ich weiß jetzt wie es geht)

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige
Wie weit gespannt...?  Um Aufklärung der gesetzlichen Regelungen, oder wieso sich erwachsene Menschen verbal in die Haare bekommen...?
 
Aber ich denke eher das dass zwischen den Zeilen lesen gemeint ist und das hier jeder halbwegs *intiligenter Mensch weiß was damit gemeint ist, gell!?! Aber auch das soll nicht Tenor dieses Thread´s sein. Gern via PN (ich weiß jetzt wie es geht) wird auch mal Zeit 😁

*

Sie meinen sicher Intelligenter Mensch, nur für den Fall, dass Ihr 15 Jahre alter Sohn hier mitliest...

Und über die Rechtslage kläge ich Sie auf, gern auch per PN.

Dann ist es nicht ganz so peinlich... 

Sie höhren von mir

Mit besten Grüßen verbleibt

Der Dellenzähler

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