gebot von restwertbörse verfallen / versicherung schuld?
hallo leute, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. hab einen totalschaden und bei diesem tritt die teilkasko in kraft (schon abgeklärt). versicherung bestellte gutachter, dieser bestätigte totalschaden und stellte fzg. in restwertbörse ein. das erfolgreichste gebot belief sich auf 860 euro. dieser bieter hält sich aber nur bis 8.9.2008 an sein gebot. versicherung fordert aber erst akteneinsicht an und und und...das heißt dieser termin verfällt aufgrund der lahmen bearbeitung der versicherung. was passiert danach? muß die versicherung ihn erneut in die restwertbörse stellen über den gutachter oder muß ich mich selbst um alles kümmern? oder übernimmt die versicherung auch den restwert, weil sie ja schließlich (wie immer) ewig zur bearbeitung brauchen?
vielen dank im vorraus
matthias
Beste Antwort im Thema
bloß stellen.....
wer mich hier ?
die Sachverständige ?
ich glaube es Schneit!!!!!!
Ich habe mich hier weder zurückgebildet noch entartet.
Wo, habe ich hier etwas unterstellt?
Wir können den Inhalt der PN hier auch gern öffentlich Disuktieren, wenn es sein muss.
Ich habe damit überhaupt kein Problem.
Wir würden dann sehen, wer die besseren Argumente hat....
Dennoch, unabhängig von diesen Dingen, meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.
In welchem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland steht etwas über den Restwert von unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen. ??
Also bitte Frau Kollegin
Butter bei die Fische .......
81 Antworten
*
Sachverständiger werden
Ausbildung mit Verbandsprüfung Bau, Kfz, EDV, Bewertung
Was bitte ist das denn ????? 😠😠
Werbung bei MT für "Wochenendausbildung" zum Sachverständigen !!!!!!!!!!
Da Reist man sich hier den A... auf und dann sowas.........
Ich glaube, ich kündige hier
Das verkrafte ich nicht................😠😠😠😠
Moin Dellenzaehler,
hast Du getrunken ? 😁
Gruß Alex.
...so direkt wollt ich nicht fragen. Aber....
😁😁
Zitat:
Original geschrieben von matthias06132
die polizei hat ein tatverdächtigen aber noch keine beweise, deshalb wollen sie das auto am 11.9. nochmal genau unter die lupe nehmen und bis dahin kann ich es schlecht verkaufen und glaube nicht das die beamten oder der gute staat dafür aufkommen oder? ...
Der RW-Bieter war an sein Gebot von 890.- € bis zum 08.09.08 gebunden.
Nach meiner Lesart war das Fahrzeug nicht beschlagnahmt und somit das Verfügungsrecht des TE auch nicht eingeschränkt.
Der Wunsch der Polizei das Fahrzeug im Zuge eines Ermittlungsverfahrens am 11.09.08 zu besichtigen wäre unabhängig von der Eigentümerstellung möglich gewesen.
Ein netter Mensch hätte maximal der Polizei den Käufer samt Kontaktdaten unverzüglich mitgeteilt und parallel den gutachterlichen Restwert durch Verkauf an den Bieter erzielt.
Anders sähe es aus, wenn das Fahrzeug beschlagnahmt worden wäre.
Wie schon von @Dellenzähler und @xAKBx bemerkt, den Nichterlösschaden hat der TE selbstverschuldet zu verantworten.
Oder, was ist an diesem Fazit falsch?
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Moin Beukeod,
klar hat der TE das Problem auf seiner Seite,wenn er sein Fahrzeug ohne Einschränkungen
verkaufen durfte.
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Moin Dellenzaehler,
hast Du getrunken ? 😁
Gruß Alex.
Ja, aber nun bin ich wieder nüchtern. 🙁
Menno, dass war Werbung von Modal, da weis jeder Profi was das ist ............😠
Gruß
Delle
super vielen dank für eure hilfe. das thema ist jetzt fast erledigt und die versicherung hatte das fzg. erneut über ihren gutachter in die restwertbörse gestellt und erbrachte gleich makl das doppelte an restwert. fzg. ist jetzt auch verkauft, mußte bis auf abschleppgebühren und bergungsgebühren "nur" die standgebühr noch begleichen die sich während dieser zeit ja angehäuft hatte, denn diese übernahm die versicherung nicht.
aber da sich ja hier einige super auskennen, könnt ihr mir vielleicht noch bei einer frage helfen. die summe wurde ja abzgl. mwst und selbstbeteiligung ausgezahlt. um an die mwst zu kommen müße ich mir jetzt ein gleichwertiges fzg. zulegen. von privat kann ich keins erwerben, weil die mwst in dem fall nicht ausweisbar wäre... soweit richtig??? ich habe mir jetzt erstmal eine alte klamotte zugelegt die mich wenigstens über den winter bringt und beabsichtige mir dann im neuen jahr ein auto wieder zu kaufen so das ich die mwst ausschöpfen kann. meine frage wäre: wie lang kann ich die mwst geltend machen? also wenn ich mir erst im frühjahr oder anfang sommer den neuen hole, bekomm ich dann die mwst immer noch oder gibt es da eine festgelegte frist wie lang dies gültig wäre???
vielen dank im vorraus