Geblitzte koennen sich kaum wehren.
Und das koennte bald anders werden:
https://www.spiegel.de/.../...ssungsgerichtshof-illegal-a-1266669.html
Ciao
Ratoncita
Beste Antwort im Thema
Warum sich wehren? Ich halte mich an die vorgegebene Geschwindigkeit und wenn ich schneller Fahre als erlaubt, bezahle ich. Wo liegt das Problem?
MfG kheinz
164 Antworten
Nur um es erwähnt zu haben: Aufrufe zu Sachbeschädigungen wie auf den vorhergehenden Seiten könnt ihr euch sparen.
Moorteufelchen
Beamte und Politiker sind keine Staatsbürger, die machen keine Fehler und wenn doch sind die nicht in die Pflicht zu nehmen. Rückwirkende Rückzahlungen bei solchen Falschmessungen sind ja auch nicht vorgesehen. Auch unschuldig verurteilt eingesperrt wird auch nicht wenigstens in der Rente angeglichen. Aber mach mal als Autofahrer einen Fehler, dann kommt gleich die große Keule.
Große Keule? Wo lebst du denn? In der Schweiz?
Davon abgesehen ist Autofahren sehr gefährlich, erfordert daher ein gewisses Maß an Verantwortung, Rücksicht und Vorsicht.
Deine ganzen Fehler, die du fabrizierst, werden aufgrund der viel zu geringen Kontrolldichte und weil auch andere mitdenken bzw. du auch mal Glück haben kannst, ohnehin nicht bestraft.
Selbst wenn, geht man meist noch von Fahrlässigkeit aus, dabei wissen doch die meisten ganz genau was sie falsch machen, tun dies ganz bewusst und in einem Rahmen, der eben nur ein paar € kostet.
Erst wenn man dann mal wirklich das 30 Limit übersieht, werden aus Tacho 60 plötzlich über 25 zu viel. Mit Tacho 50 wären's nur 17 gewesen.
Mimimi...
Zitat:
@tommel1960 schrieb am 9. Juli 2019 um 20:32:55 Uhr:
Ortseingang, leicht abschüssig, muß jeder im Ausrollen reinfahren...
Nein, das ist eine dummdreiste Schutzbehauptung, und das weißt du auch.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 9. Juli 2019 um 19:16:11 Uhr:
Die Geräte werden jetzt sicherlich auch zeitnah entsprechend angepaßt, damit die Messungen wieder verwertbar sind.
Richtig. Hersteller Jenoptik hat noch für diesen Monat ein Software-Update angekündigt, das die Geräte die geforderten Messdaten speichern lässt.
Man darf gespannt sein ob diese dann auch unverschlüsselt an die Betroffenen zwecks Überprüfung herausgegeben werden. Dies wurde bei vorhandenen Rohmessdaten unter Bezugnahme auf das Betriebsgeheimnis bisher verweigert.
Hallo!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Juli 2019 um 16:27:12 Uhr:
Man darf gespannt sein ob diese dann auch unverschlüsselt an die Betroffenen zwecks Überprüfung herausgegeben werden. Dies wurde bei vorhandenen Rohmessdaten unter Bezugnahme auf das Betriebsgeheimnis bisher verweigert.
Wenn die Rechtsauffassung des saarländischen Verfassungsgerichts sich bundesweit durchsetzt (wovon ich ausgehe), dann dürften alle Hersteller, die eine Herausgabe der unverschlüsselten Rohdaten zu Überprüfungszwecken verweigern, künftig auf ihren Produkten sitzen bleiben.
Gruß
.SD
Habe schon 2x erfolgreich Einspruch erhoben. Einmal bei mir und bei der Tochter einer Bekannten. Es handelte sich jeweils um das umstrittene Gerät Leivtec XV3.
Habe das Thema Leivtec hier thematisiert und wurde dafür von hiesigen Verkehrsmoralisten ganz schön beschimpft 😁
Es geht ja auch darum, dass sehr häufig nicht (wie behauptet) für mehr Verkehrssicherheit geblitzt wird, sondern um Einnahmen zu generieren.
Habe vollstes Verständnis für Blitzer vor Schulen, Kindergärten, in Wohnstraßen usw.
Nur stehen sie hier regelmäßig da, wo ein paar km/h zu schnell niemanden gefährden oder belästigen.
Finde ich gut, wenn man denen jetzt das Leben noch etwas schwerer machen kann.
(Moralapostel in 3,2,1... 😁 )
Getürkte Messungen sind doch die Regel. Auch ich wurde mal mit einer Geschwindigkeit gelasert, zu der das Fahrzeug physikalisch und technisch in der exakten Situation gar nicht in der Lage war. Aber erkläre mal der Rennleitung was von Physik!
Es kann aber auch selten mal zum eigenen Vorteil ausfallen, denn ich fuhr mal versehentlich mit 44 in der 30-er Zone an einem der berüchtigten Fahrzeuge vorbei, ohne jemals dafür Post bekommen zu haben.
Andererseits müsste man sich gar nicht erst mit den Verteidigungsmöglichkeit gegen Bußgeldbescheide befassen. Zuerst müsste man klären, warum die Exekutive selbstständig Strafe und Buße verteilen kann, obwohl das Aufgabe der Judikative ist. Ach ja, funktionierende Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz haben wir hierzulande ja nicht...
Zitat:
@Autobahnbewohner schrieb am 10. Juli 2019 um 17:11:16 Uhr:
...
(Moralapostel in 3,2,1... 😁 )
Als Blitzerbetreiber mit entsprechend umstrittenen Gerät würde ich bei einem Einspruch dann eben gar nicht vor Gericht ziehen, sondern tatsächlich den Bescheid zurücknehmen. 😮
Da bleibt dennoch genug Dummfang übrig. Sei´s, weil zu dumm, sich zu informieren und Einspruch einzulegen (deine Meinung) oder grundsätzlich, weil zu dumm, sich ans Tempolimit zu halten (meine Meinung). 😎
Dann sinken die Einnahmen eben, aber doch auch nur zeitweise, bis die neue Software aufgespielt ist. 🙂
Zitat:
@Autobahnbewohner schrieb am 10. Juli 2019 um 17:11:16 Uhr:
Es geht ja auch darum, dass sehr häufig nicht (wie behauptet) für mehr Verkehrssicherheit geblitzt wird, sondern um Einnahmen zu generieren.
Habe vollstes Verständnis für Blitzer vor Schulen, Kindergärten, in Wohnstraßen usw.
Natürlich nicht, dank des hier verlinkten Berichts hat man quasi eine offizzielle Bestätigung das das Gerät zu Einnahmengenerierung aufgestellt wurde. Denn wie sonst könnte man im Falle eines Diebstahls entgangene Einnahmen geltend machen wollen:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. Mai 2019 um 17:58:36 Uhr:
Den meisten Tätern scheint das Risiko überhaupt nicht bewußt zu sein... 🙄https://regionalwolfenbuettel.de/.../
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Juli 2019 um 16:27:12 Uhr:
Man darf gespannt sein ob diese dann auch unverschlüsselt an die Betroffenen zwecks Überprüfung herausgegeben werden. Dies wurde bei vorhandenen Rohmessdaten unter Bezugnahme auf das Betriebsgeheimnis bisher verweigert.
Oder es wird dann eine Beschlagnahme der Schlüssel beim Hersteller angedroht, wie damals bei ESO. 🙂
Zitat:
@Autobahnbewohner schrieb am 10. Juli 2019 um 17:11:16 Uhr:
Habe schon 2x erfolgreich Einspruch erhoben. Einmal bei mir und bei der Tochter einer Bekannten. Es handelte sich jeweils um das umstrittene Gerät Leivtec XV3.Habe das Thema Leivtec hier thematisiert und wurde dafür von hiesigen Verkehrsmoralisten ganz schön beschimpft 😁
Bei Leivtec besteht meines Erachtens dasselbe Problem wie bei TraffiStar. Es kann etwas mehr im Nachhinein geprüft werden aber eben nicht vollständig. In früheren Versionen gab es mehr Messdaten, dann brachte Leivtec ein Software-Update heraus und seitdem werden nur noch Nullwerte "gespeichert".
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 11. Juli 2019 um 09:39:06 Uhr:
Natürlich nicht, dank des hier verlinkten Berichts hat man quasi eine offizzielle Bestätigung das das Gerät zu Einnahmengenerierung aufgestellt wurde. Denn wie sonst könnte man im Falle eines Diebstahls entgangene Einnahmen geltend machen wollen:
Dieser Eindruck ist aber eher der populären Schilderung der Presse geschuldet. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist eine hoheitliche Aufgabe und als solche auch stark reguliert. Ich kann (und will) nicht für alle Bundesländer sprrechen, aber eine nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Aufstellung der Anlagen wird i. d. R. per Erlass der jeweiligen Innenminsterien ausgeschlossen.
So wie es gerne dargestellt wird - ein externer Dienstleister überwacht und streicht die Kohle ein - läuft es nicht. Die Überwachung ist auch mit erheblichen finanziellen Risiken für die Kommunen verbunden. Wenn die Delikt-Dichte nicht ausreicht wird es ein Minus-Geschäft. Wenn das Aufkommen gut ist, wird zusätzliches Personal benötigt. I. d. R. ist eine Befristung der Anstellungsverhältnisse nicht möglich. Das führt zu Problemen, wenn die Meßstellen ihre erzieherische Wirkung voll entfalten.
Naja, dort wird eine Staatsanwältin (naja mehr oder weniger) zitiert:
Zitat:
Landkreis gingen danach rund 90.000 Euro im Monat durch die Lappen. “Auf den Täter wartet eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe”, sagte Staatsanwältin Birgit Seel (Staatsanwaltschaft Braunschweig). Es handele sich zwar noch um einen einfachen Diebstahl, allerdings spiele auch die enorme Schadenshöhe bei der Strafbemessung eine Rolle.
Das erweckt nicht gerade den Eindruck das die erzieherische Maßnahme im Vordergrund steht. Einnahmen von exakt 0,-€ sollten als erstrebenswert gelten, das würde nämlich zeigen das die Maßnahme Wirkung zeigt.
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 11. Juli 2019 um 11:21:16 Uhr:
Naja, dort wird eine Staatsanwältin (naja mehr oder weniger) zitiert:
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 11. Juli 2019 um 11:21:16 Uhr:
Zitat:
Landkreis gingen danach rund 90.000 Euro im Monat durch die Lappen. “Auf den Täter wartet eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe”, sagte Staatsanwältin Birgit Seel (Staatsanwaltschaft Braunschweig). Es handele sich zwar noch um einen einfachen Diebstahl, allerdings spiele auch die enorme Schadenshöhe bei der Strafbemessung eine Rolle.
Das erweckt nicht gerade den Eindruck das die erzieherische Maßnahme im Vordergrund steht. Einnahmen von exakt 0,-€ sollten als erstrebenswert gelten, das würde nämlich zeigen das die Maßnahme Wirkung zeigt.
Bei der Interpretation der Aussage bitte auf die Anführungszeichen achten. Das mit dem "durch die Lappen" ist journalistisches Geschreibsel, das mit der Freiheitsstrafe ist von der Amtsträgerin formuliert.
Der Schaden ist in der Tat enorm. Die Anlage muss für einige 100.000 € ersetzt werden, zuzüglich Tiefbauarbeiten und es sitzt bezahltes aber unterbeschäftigtes Personal irgendwo in den Amtsstuben. Evt. ist das Gerät versichert, aber ob da alles ersetzt wird ?