Geblitzte koennen sich kaum wehren.
Und das koennte bald anders werden:
https://www.spiegel.de/.../...ssungsgerichtshof-illegal-a-1266669.html
Ciao
Ratoncita
Beste Antwort im Thema
Warum sich wehren? Ich halte mich an die vorgegebene Geschwindigkeit und wenn ich schneller Fahre als erlaubt, bezahle ich. Wo liegt das Problem?
MfG kheinz
164 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. Juli 2019 um 19:16:49 Uhr:
Ansonsten ist jeder fehlerhafte Bescheid einer zuviel, so dass bereits 2 als „viele“ durchgehen könnten. Bei gut 3.000.000 vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstößen in 2018 wären bereits 0.1 % viel zuviel.
Du arbeitest fehlerfreier ?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. Juli 2019 um 20:20:39 Uhr:
Eine Quote von absolut 0 % war schon immer eine Illusion.
Mit 4 oder 6 Augen-Prinzip kann man sich dem nähern. Übrigens eine triviale Thematik für den Einsatz von KI, z. B. als Master-Arbeit einiger Abgänger einer Polizei-Akademie.
Verkehrsrechtsanwälte sprechen von Fehlerquoten im deutlich zweistelligen Prozentbereich.
Wo kein Wille, da kein Weg.
Verkehrsrechtsanwälte haben auch ein gewisses Interesse daran, diese Zahl möglichst hoch aussehen zu lassen.
Aber eine weitere Exegese ist müßig. Natürlich möchten sowohl Behörde als auch Beschuldigte primär, dass die Bescheide korekt sind. Jeder fehlerhafte ist einer zuviel, ich denke, da sind wir uns alle einig.
Ähnliche Themen
Ich bin gerade verwirrt.😕
Wie war das in der aTL Diskussion ?
"Jeder Tote ist einer zu viel !" wurde abgebügelt, "Das ist halt so, im Haushalt sterben viel mehr Menschen, und Grippe...bla,bla,bla... !
"Kein Grund zu handeln !"
Jetzt wird hier gerade um Fehlmessungen gepokert..."Jede Fehlmessung ist eine zu viel !"
Verstehe ich gerade die Sache falsch oder bin ich im falschen Film ?
Meiner Meinung nach ein nur halbwegs verständliches Urteil. Wenn mich ein Polizist nach einer Schätzung stoppt, gibt es ja auch keine Aufzeichnung irgendwelcher Messdaten. Also entweder konsequent oder gar nicht.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. Juli 2019 um 20:34:21 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. Juli 2019 um 20:20:39 Uhr:
Eine Quote von absolut 0 % war schon immer eine Illusion.
Mit 4 oder 6 Augen-Prinzip kann man sich dem nähern. Übrigens eine triviale Thematik für den Einsatz von KI, z. B. als Master-Arbeit einiger Abgänger einer Polizei-Akademie.
Verkehrsrechtsanwälte sprechen von Fehlerquoten im deutlich zweistelligen Prozentbereich.
Wo kein Wille, da kein Weg.
Warum sollte man sich da die Arbeit machen? Die große Masse zahlt doch sowieso freudestrahlend (liest man ja hier immer wieder), insofern würde es Geld kosten die Einnahmen zu schmälern.
Das wird nicht passieren. Da muß der Gerätehersteller soweit sicher stellen daß nur gültige Messungen ausgespuckt werden (zumindest mit einem hohen Prozentsatz), es geht ja auch um seinen Ruf (wenn ein Gerät 20% Fehlmessungen ausspuckt kauft das keiner mehr).
Gruß Metalhead
"Die große Masse" zahlt garantiert nicht "freudestrahlend", sondern frustriert. Aber wenn es sich um erwachsene Menschen handelt, dann kann das gedankliche Fazit als Betroffener nur lauten "selber schuld ... zahlen ... in Zukunft besser aufpassen".
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2019 um 09:12:43 Uhr:
Warum sollte man sich da die Arbeit machen? Die große Masse zahlt doch sowieso freudestrahlend (liest man ja hier immer wieder), insofern würde es Geld kosten die Einnahmen zu schmälern.
Das wird nicht passieren. Da muß der Gerätehersteller soweit sicher stellen daß nur gültige Messungen ausgespuckt werden (zumindest mit einem hohen Prozentsatz), es geht ja auch um seinen Ruf (wenn ein Gerät 20% Fehlmessungen ausspuckt kauft das keiner mehr).
Deshalb hege ich die vage Hoffnung, dass nun ein anderer Umgang mit Messungen, Daten und Schlußfolgerungen Einzug halten kann.
20 % Fehlmessungen sind egal, solange es niemand bemerkt.
Mich wundert, dass ein System Messung --> BlackBox --> Zahlenwert --> Bescheid über Jahrzehnte existieren konnte und effektiv bis heute existiert, ohne flankierende qualitätssichernde Maßnahmen von 3. Seite. Genannt: Qualitätssicherungssystem, neudeutsch Quality Assurance, QA.
Kein Autohersteller könnte seine Produkte verkaufen, Nestlé keinen Müsliriegel, Bayer kein Aspirin - ohne QA. Aber Bussgeldbescheide, einfach so, sogar bei Inkonsistenzen die selbst einem Laien auffallen können, das ging bisher und geht sicher noch weiter. Mehr Transparenz - ich rechne nicht damit. Die Technik bleibt dieselbe, die Software wird geändert. In Braunschweig gibt es ein paar oberflächliche Tests, die Verwaltungsverfahren werden vermutlich nicht geändert.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 15. Juli 2019 um 11:03:40 Uhr:
"Die große Masse" zahlt garantiert nicht "freudestrahlend", sondern frustriert. Aber wenn es sich um erwachsene Menschen handelt, dann kann das gedankliche Fazit als Betroffener nur lauten "selber schuld ... zahlen ... in Zukunft besser aufpassen".
Was hätte der Opi aus dem zuvor verlinkten Filmchen denn noch besser aufpassen sollen? Der fuhr vorschriftsmäßig. Und musste durch die Instanzen ziehen, bis ein offensichtlicher Fehler als solcher anerkannt wurde.
Der Forist metalhead79 sprach oben von der "großen Masse", du willst meine Replik jetzt auf einen Einzelfall montieren.
Kann man es dir eigentlich auch irgendwie recht machen?
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 15. Juli 2019 um 11:32:26 Uhr:
Der Forist metalhead79 sprach oben von der "großen Masse", du willst meine Replik jetzt auf einen Einzelfall montieren.Kann man es dir eigentlich auch irgendwie recht machen?
Es ist schwer, aber möglich 😉
Mehr explizite Aussagen zu Lasten implizitärer Andeutungen wären schon hilfreich.
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 14. Juli 2019 um 21:29:47 Uhr:
Meiner Meinung nach ein nur halbwegs verständliches Urteil. Wenn mich ein Polizist nach einer Schätzung stoppt, gibt es ja auch keine Aufzeichnung irgendwelcher Messdaten. Also entweder konsequent oder gar nicht.
Das Urteil an sich ist schon verständlich.
Aber dennoch ist eine "Schätzung" eines Polizisten (z. B. durch "Nachfahren", auch mittels eines nicht geeichten Tachometers, hier werden entsprechend hohe %-Werte zugunsten des VTs abgezogen) gültig, auch wenn es keine "Aufzeichnung" von Messwerten gibt.
Sollte man beides nicht vermischen - oder (um beim Stichwort Konsequenz zu bleiben) sich durch die Instanzen klagen, bis das "Schätzen" auch verboten ist.
Das wäre dann ein wirklich konsequentes "ganz oder gar nicht".
Wobei Schätzen in einer zu beanstanden Situation, die ein Richter durchleuchten könnte, IMHO immer noch besser ist als eine Fehlmessung, die bisher mit der Argumentation iss-halt-so nicht hinterfragt wurde.