Geblitzt wegen Langsamkeit
Das wurde ein Mann aus Kassel, wer von euch auch schon mal? outet euch 😁😁😁
http://www.extratip.de/index.php?artikel=38765
Ich für meinen Teil finde das übrigens übertrieben..! Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Ein Vorgehen gegen Schleicher ist schon lange überfällig!
Die Stvo gilt ja auch nachts, wenn man zu schnell fährt.
729 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Warum dann die Limits überhaupt nach "Hein Blöd" ausrichten...?😉Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und in der Regel ist es so gewählt das auch Hein Blöd damit klar kommen sollte.
Aber selbst Hein Blöd beweist täglich das auch dieses Limit oft für ihn zu hoch angesetzt ist (Situationsabhängig).
Weil Du auch nicht weiter kommst wenn Hein Blöd die Straße blockiert durch einen Unfall.😉
nö deswegen kanst du ebenfalls rausgewunken werden. Erst recht innerorts wo du mit dem Fernlicht garnichts machen darfst.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
nö deswegen kanst du ebenfalls rausgewunken werden. Erst recht innerorts wo du mit dem Fernlicht garnichts machen darfst.
Aber Landstraße und Bundesstraße ist in Ordnung?
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Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Ich PLANE aber einen Überholvorgang nicht von Anfang an so, dass ich diesen nur durch Überschreiten der hzG schaffen kann. ...
...sollte eigentlich jedem klar sein.
Nichts anderes habe ich von Dir erwartet. 😉
Denn bei jemanden, der sich im steten Respekt gegenüber anderen VT’s und sowieso immer regelkonform verhält, sollte das in der Tat klar sein.
So ist es auch zu erklären, daß Du zu §5 StVO Abs. 6 nicht Stellung genommen hast.
Selbstverständlich verringerst Du auf Landstraßen die Geschwindigkeit, sollte sich ein Hinterman anschicken Dich zu überholen - oder?
Zitat:
Original geschrieben von Madness23
Aber Landstraße und Bundesstraße ist in Ordnung?Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
nö deswegen kanst du ebenfalls rausgewunken werden. Erst recht innerorts wo du mit dem Fernlicht garnichts machen darfst.
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Zitat:
§5 Überholen
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Swallow joa das ist klar, aber mir ging es darum.. ob es noch erlaubt ist außerorts mit Lichthube den Gegenverkehr zu warnen..
also quasi nicht, wenn sie geblendet werden? Aber die meisten freuen sich doch, wenn man ihnen hilft ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Madness23
Swallow joa das ist klar, aber mir ging es darum.. ob es noch erlaubt ist außerorts mit Lichthube den Gegenverkehr zu warnen..also quasi nicht, wenn sie geblendet werden? Aber die meisten freuen sich doch, wenn man ihnen hilft ;-)
Ach so, ja richtig.
Dann nochmal:
Zitat:
§16 StVO
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Demnach ist es zulässig den Gegenvekehr zu warnen, sollte ein Überholvorgang etwas haarig werden.
Erstaunlich daß hier einige zu glauben scheinen, die StVO würde sowas verbieten ("... man kann sogar rausgewunken werden ..."😉.
Wohin doch Kritik- und Gedankenloses befolgen von vermeindlichen Anordnungen führen kann ...
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Denn bei jemanden, der sich im steten Respekt gegenüber anderen VT’s und sowieso immer regelkonform verhält, sollte das in der Tat klar sein.So ist es auch zu erklären, daß Du zu §5 StVO Abs. 6 nicht Stellung genommen hast.
Selbstverständlich verringerst Du auf Landstraßen die Geschwindigkeit, sollte sich ein Hinterman anschicken Dich zu überholen - oder?
Hallo,
ich dachte wir sprachen hier vom Überholer, hatte wohl überlesen dass Du das Thema jetzt wieder auf den Überholten gewechselt hast. Über Deine Stichelein muss ich schon ein wenig schmunzeln 😉
wenn jemand überholt wobei absehbar ist, dass der Überholte beschleunigen wird (z.B. am Ortsausgang oder nach der Ausfahrt eines Kreisverkehrs) macht er dies bei unklarer Verkeherslage - also gegen die StVO
wenn ich bei klarer Verkehrslage zum Überholen ansetze und der Überholte beschleunigt (ist mir unlängst so gegangen, ein Bubi im GTI wollte mir zeigen wie toll seine Karre geht), habe ich kein Problem damit den Überholvorgang sofort abzubrechen und wieder hinten einzuscheren.
Falls ich überholt werde und ich sehe der Überholer tut sich schwer, dann nehme ich nicht nur den Fuss vom Gas, sondern ich BREMSE (ohne Hintermann zu gefährden).
Auf Strassen, dessen Verlauf etwas gefährlicher ist, fahre ich regelmäßig auch etwas langsamer, z.B. über Alpenpässe. In der Regeln fahre ich da so 6-8 mal rechts ran um die gefahrlos vorbei zu lassen, die hier gerne ein Rennen fahren wollen. 😉
Fahre ich allerings mit TL, fahre ich nicht rechts ran.
Das ist für mich geübte Praxis und funktioniert recht gut, speziell mit jenen VT's die sich ebenfalls an die Regeln halten. Gefährliche Situationen entstehen eigentlich nur mit jenen, die sich eben nicht an die StVO halten (siehe z.B. Bubi oben)
Ich hoffe, ich konnte Dir einige Anregungen geben 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Falls ich überholt werde und ich sehe der Überholer tut sich schwer, dann nehme ich nicht nur den Fuss vom Gas, sondern ich BREMSE (ohne Hintermann zu gefährden).
Richtig so!
🙂
Zitat:
Auf Strassen, dessen Verlauf etwas gefährlicher ist, fahre ich regelmäßig auch etwas langsamer, z.B. über Alpenpässe. In der Regeln fahre ich da so 6-8 mal rechts ran um die gefahrlos vorbei zu lassen, die hier gerne ein Rennen fahren wollen. 😉
Fahre ich allerings mit TL, fahre ich nicht rechts ran.
"Mit TL" meint hier, daß Du selber schon maximal erlaubtes Tempo fährst?
Gruß
Swallow
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Original geschrieben von Wilhelm_GrimmFalls ich überholt werde und ich sehe der Überholer tut sich schwer, dann nehme ich nicht nur den Fuss vom Gas, sondern ich BREMSE (ohne Hintermann zu gefährden).
Richtig so!
🙂sagt das mal meiner Frau, die guckt schon immer ganz ungändig wenn ich deswegen bremse 😁
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
"Mit TL" meint hier, daß Du selber schon maximal erlaubtes Tempo fährst?
ja, mit TL meine ich hzG.
jaja swallow, auch für 10,-€ bei unsachgemäßem Gebrauch der Beleuchtung kann man rausgeholt werden
und gefährdet wird ja wohl niemand durch einen Blitzer
weist du eigentlich das Swallow schlucken heist? vieleicht solltest du ofters mal deinen Mundstuhl wieder runter schlucken statt ihn in Foren los zu treten
Verhonepiepelung von Forennamen - wie niedlich!
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
jaja swallow, auch für 10,-€ bei unsachgemäßem Gebrauch der Beleuchtung kann man rausgeholt werden ...
Ich zitiere:
Zitat:
Original geschrieben von Madness23
Mit Lichthupe den Gegenverkehr zu warnen ist aber noch erlaubt oder?
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
nö deswegen kanst du ebenfalls rausgewunken werden. Erst recht innerorts wo du mit dem Fernlicht garnichts machen darfst.
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Zitat:
weist du eigentlich das Swallow schlucken heist? vieleicht solltest du ofters mal deinen Mundstuhl wieder runter schlucken statt ihn in Foren los zu treten
Werden wir etwa ausfallend? 😰
Mein FehlerZitat:
Original geschrieben von citius
Verhonepiepelung von Forennamen - wie niedlich!
war, daß ich nicht in der
Homoszenenachgefragt habe, ob der englische Begriff für Schwalbe möglicherweise eine weitere Bedeutung haben könnte.
Dumm gelaufen, für mich.
Andereseits war der Schrittmacher (dessen Namen ich selbst schon verhohnepiepelt habe) noch nicht hier angemeldet, als ich bei MT Mitglied wurde - wen hätte ich also fragen sollen? 😁
😉😉😉