Geblitzt wegen Langsamkeit

Das wurde ein Mann aus Kassel, wer von euch auch schon mal? outet euch 😁😁😁

http://www.extratip.de/index.php?artikel=38765

Ich für meinen Teil finde das übrigens übertrieben..! Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Ein Vorgehen gegen Schleicher ist schon lange überfällig!
Die Stvo gilt ja auch nachts, wenn man zu schnell fährt.

729 weitere Antworten
729 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@ Swallow

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA



Zitat:

Denn eigentlich ging es um jemanden, der sich mitten in der Nacht bei wenig Verkehr, nicht völlig korrekt an die StVO gehalten hat und dafür einen Strafzettel erhielt.

Das stimmt so nicht. Hier geht es um einen Fall, in dem nach aktueller Rechtslage zu Unrecht ein Bußgeld erteilt wurde. Setzen, sechs!

Gruß
Frank

Liest Dir mal den verlinkten Artikel in #1 durch, Du Pappnase.

Zitat:

... Die Beamten vor Ort hätten gesehen, wie ein paar Fahrzeuge vor dem Messpunkt abgebremst hätten. Kurz dahinter dann der langsam fahrende Mercedes. „Da hinter ihm noch zwei Fahrzeuge kamen, haben die Beamten auf den Handauslöser gedrückt.“ Er habe den Verkehrsfluss behindert, weil er nur mit einer Geschwindigkeit von 27 km/h gefahren sei. ...

Und da Typen wir Dir bei Regeln immer einer abgeht, hier was zur Stimulation:

Zitat:

§1 StVO

Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ich halte den Strafzettel zwar auch für übertrieben, bin aber auch kein staatgläubiger Untertan.

Ich frage mich immer, ob 110%ige "aufdieRegelnPocher" es im innersten gut meinen und in Regeln eine Ordnung im Chaos der Welt suchen, oder ob diese Leute die Regeln dazu nutzen innere Triebe auf perfide Weise auszuleben, nämlich andere Leute "belehren" zu wollen und sich damit als "besser" denken/stellen/fühlen möchten.
Das dann nach relativ kurzer Zeit von einer Aussage nach dem Motto "Ich fahre immer 20 drüber" auf Anarchie/Mord/Unrecht irgendwer den Hitlerfaschismus oder die DDR anschleppt.
Das ist die typische Bush-Doktrin: Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Einige Leute genießen es nämlich unseren Rechtsstaat bis zur Perfidie auszunutzen, nämlich, dass man alles "beweisen" muss.
Der gleiche Oberlehrer, der eben noch den Verkehr gemaßregelt hat, schmeißt dann zuhause die alten Batterien in den gelben Sack oder schiebt seinen Hausmüll in den Ofen. Irgendwo hat jeder seinen Dreck am Stecken.
Die Frage ist nur, ob man sich das selbst eingesteht, oder ob man nur auf den Regelüberschreitungen anderer rumhackt, während man für die Eigenen stets eine Begründung findet.

@ Swallow

Das mit der "Pappnase" gebe ich mal direkt an´s OLG Karlsruhe weiter, da dieses wie folgt geurteilt hat:

"Wer weniger als die Hälfte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne triftigen, objektiven Grund (Motorleistung, Ladung, Unterwegsmangel, Körperzustand, Verkehrslage, Wetter) fährt, verstößt gegen § 3/II StVO"

Da Du ein intelektueller Überflieger und Volljurist bist, sollte man dem OLG KA vorschlagen, Dich in seine Reihen zu berufen. 😉

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von citius


Ich frage mich immer, ob 110%ige "aufdieRegelnPocher" es im innersten gut meinen und in Regeln eine Ordnung im Chaos der Welt suchen, oder ob diese Leute die Regeln dazu nutzen innere Triebe auf perfide Weise auszuleben, nämlich andere Leute "belehren" zu wollen und sich damit als "besser" denken/stellen/fühlen möchten.

Wenn ich deine Zeilen richtig deute, dann müßten die Verkehrsverhältnisse, wie man sie in den beiden folgenden Videos bestaunen kann, deinen Wunschvorstellungen am nächsten kommen:

http://www.youtube.com/watch?v=RjrEQaG5jPM

http://www.youtube.com/watch?v=VEELbpPSTzA

Natürlich funktioniert auch ein solches "Regelsystem", aber es erfüllt keine europäischen Sicherheitsstandards.

Ähnliche Themen

Uff, nein, solche Verkehrsverhältnisse will wohl niemand hier haben. Die sind mal das andere Extrem zu Deutschland.
Letztlich aber alles eine Frage der Kultur.

Nun kommt das große Aber:
Die Inder bekommen ganz ohne teure Verkehrsleittechnik (die sie sich flächendeckend sowieso nicht leisten könnten) große Mengen an Personen und Fahrzeugen durch Engstellen.
Natürlich gab es dort keine feste Vorfahrt 😁

Jemand, der sich dort auch nur 10% an offizielle Verkehrsregeln halten würde, würde erstmal 100 Leute tot fahren, wenn er im Bus säße. Ganz schlechtes Karma sowas.
Oder aber er käme keine 5 Meter weit.

Dafür ist die Interaktion und Kommunikation und Organisation der Fahrer untereinander um Welten besser ausgeprägt als hierzulande. Stinkefinger bzw. das indische Äquivalent hierzu dürften auch äußerst selten sein.

Natürlich würde ich mich als Touri niemals in so ein TuckTuck setzen, sondern immer Bus fahren. Aber hier in D setze ich mich ja auch nicht in einen 20 Jahre alten Fiesta. Zumindest nicht freiwillig. 😉

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@ Swallow

Das mit der "Pappnase" gebe ich mal direkt an´s OLG Karlsruhe weiter, da dieses wie folgt geurteilt hat:

"Wer weniger als die Hälfte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne triftigen, objektiven Grund (Motorleistung, Ladung, Unterwegsmangel, Körperzustand, Verkehrslage, Wetter) fährt, verstößt gegen § 3/II StVO"

Da Du ein intelektueller Überflieger und Volljurist bist, sollte man dem OLG KA vorschlagen, Dich in seine Reihen zu berufen. 😉

Gruß
Frank

Du scheinst zu glauben, daß langsamer als 50% des geltenden Limits zu fahren, alles ist, wessen man sich im Straßenverkehr schuldig machen könnte.

Im vorliegenden Fall ist ein Fahrer ohne triftigen Grund so langsam gefahren, daß er Andere mehr als es den Umständen nach notwendig gewesen wäre, behindert oder gefährdet hat.

Damit hat er gegen §1 StVO verstoßen.

Dumerweise ist §1 ein "Gummiparagraph" und in vielen Fällen Auslegungsache.

Womit Leute, die ausschließlich nach Tabellen und mit Taschenrechner entscheiden ob ein Verstoß vorliegt (...weniger als die Hälfte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ...), aufgeschmissen sind.

Wie §1 StVO nun im vorliegenden Fall auszulegen ist, darüber kann man streiten, aber zu behaupten, der Stafzettel entspräche überhaupt nicht geltenden rechtlichen Grundlagen, ist falsch.

Merke: Der intellektuelle und juristische Überflieger versteht sowas.😉

Sooo...

Da bin ich wieder und was soll ich sagen, gelegentliche Limitüberschreitung war noch das geringste Vergehen.😁

Aber da weiß man, dass auf der B2 kurz vor der Leipziger Stadtgrenze bei 60 geblitzt wird, eiert da mit Tacho 65 lang und überlegt echt schon, nen Tick langsamer zu machen, löst doch echt bei TACHO 65 und LIMIT 60 der Blitzer aus.😁

Das Gespräch mit meinen Großeltern ergab, dass sie da letztens bei einer Unterhaltung auch knapp zu schnell waren. Aber ihnen geht das Geschleiche wegen dem Blitzer auch auf den Keks.

Und etliche kleistern sich dann 300 Meter weiter in die Leitplanken...🙄

@ Swallow

Du kommst mir wie ein kleines Kind vor, das die Entscheidung seiner Eltern anzweifelt. Fakt ist, dass das OLG Karlsruhe klar definiert hat, ab welcher Geschwindigkeit nach den Gründen gefragt werden darf. Welchen Interpretationsspielraum Du hier noch findest, weiss ich nicht, jedoch steht es Dir frei, eine entsprechende Anfrage an das OLG zu stellen. 😉

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@.... Fakt ist, dass das OLG Karlsruhe klar definiert hat, ab welcher Geschwindigkeit nach den Gründen gefragt werden darf.

Welchen Interpretationsspielraum Du hier noch findest, weiss ich nicht, jedoch steht es Dir frei, eine entsprechende Anfrage an das OLG zu stellen. 😉

Das deutsche Prozessrecht kennt soweit ich weiß, keine formale Bindung an Präzedenzurteile.

Bei uns werden Entscheidungen auf Grundlage von Gesetzen, nicht auf vorhergehende Entscheidungen, sog. Präzedenzfälle, getroffen.

Ausnahmen davon gelten nur, wenn es keine entsprechenden Gesetzestext gibt und ein Gericht in ählicher Lage schon mal ein Urteil gefällt hat.

Google spaßeshalber mal nach

- Fallrecht
- Richterrecht

Und ob das OLG Urteil nun zu den Urteilen zählt, die wegen fehlender gesetzlicher Regellungen herangezogen werden können ...

Die StVO gibt sicher genug Paragraphen her.

Z.B. auch

Zitat:

§3 StVO
Geschwindigkeit

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Sollte also das OLG Karlsruhe mit dem von Dir genannten Urteil beabsichtigt haben, eine

generelle

Definition für "zu langsamens Fahren" zu finden, müsste ich Dir evtl. recht geben, sollte aber lediglich ein konkreter Fall behandelt worden sein, dürfte das Urteil nicht bindend sein.

Übrigens: Der Kollege ist bei Limit 50, 27 km/h gefahren - abzüglich der Toleranz (- 3 km/h für Geschwindigkeiten < 100 km/h) macht das 24 km/h. 😁 😉😉

Swallow,

Jemand ist innerorts bei Nacht an einer Gefahrenstelle (sonst wäre da ja keine Tempokontrolle) 27km/h gefahren. Dieses alleine ist noch kein Vergehen nach StVO.

Der Vorwurf lautet daher: Behinderung des nachfolgenden Verkehrs.

Die Stadt muss also hier im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Nachweis bringen, dass an dieser Gefahrenstelle eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs ohne triftigen Grund (nachts, innerorts an einer Gefahrenstelle) tatsächlich statt fand...

Der nachfolgende Verkehr bestand nach Aussage des Ordnungsamtes zu diesem Zeitpunkt aus sage und schreibe zwei PKW’s ...

Aufgrund der genannten Umstände würde diese subjektive Einschätzung des Ordnungsamtes vor einem Richter aber mit absoluter Sicherheit keinen Bestand haben. Hier ging es nur um Abzocke.

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm


Swallow,

Jemand ist innerorts bei Nacht an einer Gefahrenstelle (sonst wäre da ja keine Tempokontrolle) 27km/h gefahren. Dieses alleine ist noch kein Vergehen nach StVO.

Diese Gefahrenstelle war aber mit 50 ausgeschildert, was wohl daran liegt, daß der Gesetzgeber hier 50 als adäquate Geschwindigkeit ansieht - nicht 27.

Zitat:

Der Vorwurf lautet daher: Behinderung des nachfolgenden Verkehrs.

Die Stadt muss also hier im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Nachweis bringen, dass an dieser Gefahrenstelle eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs ohne triftigen Grund (nachts, innerorts an einer Gefahrenstelle) tatsächlich statt fand...

Das muß er, in der Tat.

Da die anderen Verkehrsteilnehmer aber wohl in der Lage waren dort 50 zu fahren - und dies auch im Einklang mit der Gesetzeslage durften - ist 27 km/h schon eine Geschwindigkeit, die mehr als nur eine,

auch für die anderen bestehende

Gefahr, als Begründung notwendig macht.

Allein die Tasache, daß dort geblitzt wurde, dürfte wohl kaum als Begründung für 27 km/h ausreichen.

Zitat:

Der nachfolgende Verkehr bestand nach Aussage des Ordnungsamtes zu diesem Zeitpunkt aus sage und schreibe zwei PKW’s ...

Ob nun 2 oder 200 dürfte unerheblich sein.

Zitat:

Hier ging es nur um Abzocke.

Würde ich auch so sehen - siehe mein erstes Posting zu dem Thema.

Mir fiel nur auf, daß dieser eventuelle Verstoß gegen §1 und §3 StVO von den gesetzestreuen Bürgern hier komischweise als hinnehmbarer Regelverstoß angesehen wird, wo doch sonst das Überleben des Abendlandes auf dem Spiel steht, sollte sich ein Untertan anmaßen, in bestimmten Situationen über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen und Verordnungen zu befinden - und diese dann evtl. auch mal zu ignorieren.

Worauf NOMDMA hier ein Urteil des OLG Karlruhe präsentierte, welches er offensichtlich für einen Freibrief für Tempounterschreitungen von bis zu 50% des geltenden Limits, hält.

Was dann auch die Sehnsucht nach einem aTL erklärt.
50% von nach oben offener Geschwindigkeit ist halt sehr schlecht auszurechnen.

.

Scharfe Klinge Swallow.. delikat auf den Punkt gebracht in deinen letzten Posts 😉
Nur leider schade.... sklavische aber selektive Regelerotiker sind da völlig schmerzfrei.... Zombiefight quasi 😛 😉

Letzendlich werden die Fotomeister aber weniger wegen der Behinderung auf den Auslöser gedrückt haben... sondern weil ihnen einfach gestunken hat, dass so ein rollendes Verkehrshindernis zwei weitere potentielle Abzockopfer vor der Mautstelle auf freien Eintritt eingebremst hat? 😛 😉
Aber wer weiß - ich sag ja oft... würde man einfach beide Extremseiten (hirnlose Brutalodrängler/raser zur situativen Unzeit wie auch Schleicher, Oberlehrer und Co) gleichermaßen abzocken, medial stigmatisieren usw. usf... geschieht ja evtl. doch noch ein Wunder und die beiden Minderheiten (hirnbefreite Raser und selektive Regelerotiker) finden in die Realität zurück?
Insofern - war es zumindest therapeutisch eine wertvolle Maßnahme 😁 😛

Na das war jetzt aber "spitze Zunge", danke für den herzhaften Lacher zum Abend.....Aber ganz allgemein, langsam fahren ist ja - so meine ich - eher legitim als zu schnell fahren, denn erstens gibt es keine allgemeine Mindestgeschwindigkeit (Verkehrsbehinderung natürlich schon); denn §1 oder §3 war's glaub' ich, gebietet mir ja, mein Fahrzeug jederzeit im Notfall rechtzeitig zum Stoppen bringen können zu müssen. Wenn ich mich also einer gefrorenen Pfütze nähere oder einem Radfahrer der gleich auf dieser Pfütze vor mir auf die Schnauze fallen könnte, oder wenn ich auf ner einspurigen Straße in ner 30iger Zone mit Gegenverkehr nen nahenden 40-Tonner oder ne Oma im Auto mit steifem Hals sehe und hoffen soll, dass die rückwärts fahren, dann muss schon erlaubt sein, dass ich dem nachfolgenden Verkehr als vermeintliches "Verkehrshindernis" erscheine, denn nicht jeder ist so weitsichtig durch das voranfahrende Fahrzeug durchzugucken, und auch noch zu berücksichtigen, was vor diesem so abläuft...ergo, muss man früher verzögern, manchmal sehr langsam fahren, damit der Hintermann auch noch mitkriegt was vorne los ist....und wenn er's dann immer noch nicht mitkriegt, hat wohl der vermeintlich ge-/behinderte gewaltig was falsch gemacht oder gepennt wie ein Murmeltier im Winterschlaf....ein Tiefschläfer am Steuer also....

....naja, und wenn mich nachts ein roter Blitz (zum Beispiel wenn der Vordermann sein "Ticket" zieht...😁....) oder ähnliches oder auch nur der Anblick der Hightec-Kamera blendet/ver-/erschreckt, dann müssen die Polizisten und der nachfolgende Verkehr schon auch mal damit rechnen, dass einer schleicht oder sogar schnell bremst....könnt' ja an so ner "Gefahrenstelle", was eine schlecht getarnte Radarfalle - vielleicht sogar noch mit Personen die dort rumlaufen - irgendwo selbst auch schon ist, auch einer mit ner roten Kelle plötzlich mitten auf der Straße stehen, vor dem man ganz dringend rechtzeitig anhalten will/können sollte....so wäre meine Meinung jedenfalls.

Langer Rede kurzer Sinn, ich find's gemein, wenn einer blechen muss, bloß weil er sich im Moment in dem er die Kamera sah nicht mehr sicher war, ob an der Blitzer-Stelle nun 30 oder 50 war...so wird's wohl meistens in der Realität gewesen sein in solchen Fällen...😛.

Gruß

😁

Zitat:

Jemand ist innerorts bei Nacht an einer Gefahrenstelle (sonst wäre da ja keine Tempokontrolle)

Na das ist ja ein messerscharfer Rückschluss.🙂

Gerade nachts kann ich mir vorstellen, dass manch einer mit Fahne auch mal bei offensichtlicher Kontrolle versucht auffällig vorbildlich zu fahren.

Ich denke mal, daß nachts nur unwesentlich mehr Alkis unterwegs sind als tagsüber und daß daher dieses Phänomen quasi vernachlässigbar ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen