Geblitzt wegen Langsamkeit
Das wurde ein Mann aus Kassel, wer von euch auch schon mal? outet euch 😁😁😁
http://www.extratip.de/index.php?artikel=38765
Ich für meinen Teil finde das übrigens übertrieben..! Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Ein Vorgehen gegen Schleicher ist schon lange überfällig!
Die Stvo gilt ja auch nachts, wenn man zu schnell fährt.
729 Antworten
Hallo AstraF Champion
Doch, das geht - mittels (getrennter) Induktionsschleifen.
Mich hatte es auch so (von hinten) erwischt. - Die Kamera hatte sogar noch auf meine Spur gewechselt, man sah kein Fahrzeug von der Spur, auf welche sie eigentlich zeigte. - Und dort war zu dem Zeitpunkt Stau.
Sonnigen Gruß Howard
P.S.: Ich hatte die Buße verloren, deswegen ging ich sie nochmals in die Bußgeldstelle holen - und sah da dann eben auch die beiden Photos.🙂
P.P.S.: @der-schrittmacher *binvolldeinermeinung*
Hallo!
Ja, den Bericht habe ich auch gesehen.
Die beiden Spezis haben ja auch den nachfolgenden Verkehr behindert. Der getunte Alt-Benz sagte wohl alles. Gut, dass nun auch solches Verhalten geahndet wird. Es wäre nur schön, wenn man diese Technik auch auf Autobahnen einsetzen würde, um Schleicher zu stellen.
Gruß,
M.
Kurz und knapp:
Vor Gericht wird ein solcher Bußgeldbescheid wegen "zu geringer Geschwindigkeit" definitiv nicht durchkommen. Und dies zu Recht!
Die StVO spricht innerorts von einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dies jedoch nur unter optimalen Bedingungen. Alleine Dunkelheit reicht schon aus, um nicht mehr von optimalen Bedingungen auszugehen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tacho 30 km/h ist somit zulässig.
Eine Verkehrsbehinderung kann ebenfalls nicht vorgelegen haben, da a.) auch für andere KFZ die Einschränkungen der StVO gelten und b.) es jedem frei steht, das vorausfahrende KFZ zu überholen.
Gruß
Frank
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Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Kurz und knapp:Vor Gericht wird ein solcher Bußgeldbescheid wegen "zu geringer Geschwindigkeit" definitiv nicht durchkommen. Und dies zu Recht!
Die StVO spricht innerorts von einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dies jedoch nur unter optimalen Bedingungen. Alleine Dunkelheit reicht schon aus, um nicht mehr von optimalen Bedingungen auszugehen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tacho 30 km/h ist somit zulässig.
Eine Verkehrsbehinderung kann ebenfalls nicht vorgelegen haben, da a.) auch für andere KFZ die Einschränkungen der StVO gelten und b.) es jedem frei steht, das vorausfahrende KFZ zu überholen.Gruß
Frank
Dann lese mal alles! Worueber wir hier schreiben scheinst nicht ganz Verstanden zu haben.
Oder bist selber so einer😉
Gruss
@ mattalf
Die aktuelle Rechtsprechung zu §3 Punkt 2 StVO sieht nun mal so aus, dass es mehr als genügend Gründe für eine geringere Geschwindigkeit innerorts gibt und somit der Bußgeldbescheid vor Gericht nicht standhalten wird.
Wieso sich hier die Stadt Kassel (also keine VÜ der Polizei) so weit aus dem Fenster lehnt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Offensichtlich sind deren Kassen so leer, dass sie auch Bußgeldbescheide verschicken, obwohl die gängige Rechtsprechung klar anders urteilt.
Ich fahre übrigens der Verkehrssituation angepasst. Das kann auch langsamer als zulässig sein, wenn ich es für geboten halte. Wen es stört, darf mich gerne überholen.
Gruß
Frank
Moin!
Tja, so relativ ist eben das Empfinden von "angemessen".
Ich halte in den meisten Fällen die Speedlimits für "angemessen" bei geschlossener Schneedecke...
Fakt ist jedoch, dass Behinderungen durch zu langsame V geahndet werden, wie wir ja am hier diskutierten Fall sehen.
M.
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Die aktuelle Rechtsprechung zu §3 Punkt 2 StVO sieht nun mal so aus, dass es mehr als genügend Gründe für eine geringere Geschwindigkeit innerorts gibt und somit der Bußgeldbescheid vor Gericht nicht standhalten wird.
Wieso sich hier die Stadt Kassel (also keine VÜ der Polizei) so weit aus dem Fenster lehnt, ist für mich nicht nachvollziehbar.
absolut richtig, sehe ich genau so. Es handelt sich hier um einen rein wilkürlichen Akt der Stadt Kassel, vor Gericht absolut chancenlos. Die Pokern halt damit, dass wegen 20-30 EUR keiner das Gericht anrufen wird, also reine Abzocke.
Die HZG ist weder eine Soll- noch eine Muss Geschwindigkeit, was viele immer wieder gerne zu vergessen scheinen. Wer wie in diesem Fall mit rd. 60% der HZG (bezogen auf Tachoanzeige) nachts und innerorts unterwegs ist, handelt umsichtig und richtig. Hätte ich so jemanden vor mir, wäre das absolut akzeptabel für mich.
Es wäre hingegen bitter nötig die Bussgelder für Tempoverstöße deutlich zu erhöhen. Speziell für notorische sollte sich das Bussgeld für jeden Wiederholungsfall bei noch positivem Punktekonto pro Vertstoß jeweils noch verdoppeln.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Moin!Ich halte in den meisten Fällen die Speedlimits für "angemessen" bei geschlossener Schneedecke...
Solche Leute werde ich diesen Winter wieder sehen.
Da hats frisch geschneit, die Eisflächen sind verdeckt und trotzdem wird mit 30 bei RvL in der 30er-Zone gefahren.
Dann kann man bestimmt wieder welche sehen, die diese Kurve mit 30 anfliegen und sich dann wundern, dass sogar ein Golf III sich drehen kann.🙄
immer wieder schreiben hier Leute dass sie eh immer 20 zu schnell fahren oder dass sie sich die Geschwidigkeit selbszt aussuchen und sich nicht von Schildern und Regeln bremsen lassen wollen
Ich finde diesen Vorsatz wesentlich schlimmer als wenn mal jemand verträumt auf der Straße unterwegs ist
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
immer wieder schreiben hier Leute dass sie eh immer 20 zu schnell fahren oder dass sie sich die Geschwidigkeit selbszt aussuchen und sich nicht von Schildern und Regeln bremsen lassen wollenIch finde diesen Vorsatz wesentlich schlimmer als wenn mal jemand verträumt auf der Straße unterwegs ist
Wenn man IMMER 20 über Limit fährt, hast du fast recht.
Ansonsten würde ich sagen, die, die mit 20 über Limit fahren (absichtlich), fahren auch mit allen Sinnen. Die Träumer sind da schlimmer:
ab Minute sieben wird über 5 km wegen Träumerei die linke Spur blockiert.das waage ich ganz deutlich zu beweifeln, denn dann kommt der Streß dazu den man im Hinterkopf hat und Zeitdruck den man sich selbst macht, das Aufregen über andere und und und, am besten wird dann noch dazu telefoniert und schwupps spätestens dann ists vorbei mit allen Sinnen
Die die so fahren überschätzen sich leider auch viel zu oft, sehe das an einem Nachbarn der meint mit seinen 19 Jahren schon der Held zu sein und hier die Landstraßen munter mit 160 lang fährt, trotz Wildwechsel zu der Jahreszeit. währe es nicht tragisch für das Wild wünschte ich dem und allen anderen einen kapitalen Unfall an den Hals um die mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen. Egal ob 19 Jahre oder 40 Jahre oder was auch immer, die zu schnellen überschätzen sich und ihr Fahrzeug einfach viel zu oft.
Und was hilfts mit allen Sinnen unterwegs zu sein, wenn alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen müssen dass irgendein Spinner mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist? Oder muss dies nun schon im Kindergarten eingeprägt werden auf so was sein Leben lang zu achten?
Na klar. Weil ich weiß, dass bei uns in Berlin die Grüne Welle oft nur mit 65-70 zu schaffen ist und ich dies auch fahre, habe ich andauernd Streß, rege mich nur auf und verliere desegen meine Sinne. Und natürlich muss ich deswegen auch noch zum Handy greifen...
🙄
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Oder muss dies nun schon im Kindergarten eingeprägt werden auf so was sein Leben lang zu achten?
Besser wäre es. Sonst gibts ein Beispiel nach Darwin.
Zitat:
Original geschrieben von taue2512
Zur besseren Erklärung einmal folgendes Konstrukt:Du fährst nachts mit Deinem Auto auf einer Ausfallstrasse, 50 km/h sind erlaubt. Du folgst mit knapp 50 km/h den anderen Autos in sehr großem Abstand - in mehr als 500m Enfernung - weil Du hast es ja nicht besonders eilig. Du bemerkst das die vorausfahrenden Fahrzeuge an einer Stelle abrupt bremsen. Als gewissenhafter Autofahrer näherst Du Dich dieser "Unklaren Verkehrssituation" oder der vermeintlichen "Gefahrenstelle" mit gemäßigtem Tempo und unter Bremsbereitschaft (laut Tacho knapp 40km/h).
Wo liegt das Problem? Ich glaube 3/4 aller - Du mußt immer 50 fahren-Verfechter in diesem Thread realisieren gar nicht die Crux der Sache: Es hätten Nägel auf der Straße, Glatteis, ein betrunkener oder sonstwas sein können.
Gut, in diesem Falle war es "nur" eine Radarkontrolle, okay! Aber fangt nicht an zu heulen wenn ihr mit platten Reifen am Baum klebt und den Hinterbliebenen des Säufers - der sich zum schlafen auf die Ausfallstraße gelegt hat - Euer Beileid aussprechen müßt!
Na wo sind denn nun die ganzen "Ihr müsst alle so schnell wie erlaubt fahren" Prediger? Ausser dem verbalen Totalausfall von Sacify konnte man noch keine nachvollziehbare Gegenargumentation zu diesem sehr praxisnahem Beispiel lesen.
Mfg Zille
@ patti106
Du vergisst, dass wir hier nicht von der BAB, sondern einer Fahrt innerorts mit Tacho 30-35 km/h zur Nachtstunde sprechen. Und das ist, auch wenn ich persönlich schneller fahre, durchaus akzeptabel. Es steht immerhin jedem frei, auch innerorts zu überholen (was bei 30 km/h ja nicht wirklich ein Problem ist).
Was die BAB angeht...tja, obwohl ich ein alter Esel mit schnellem PKW bin, halte ich mich auch dort inzwischen ziemlich zurück und passe mich dem Verkehrsfluß an. Und mit dem Mopped, welches logischerweise etwas flotter als so ziemlich alles andere könnte, lasse ich es noch relaxter angehen. Zum einen schulde ich dies meiner Sozia (sprich Ehefrau), zum anderen ist der öffentliche Straßenverkehr nun mal keine Rennstrecke.
Im Klartext - ich fahre mit allen Sinnen und passe mich trotzdem an. Dafür komme ich hoffentlich gesund und munter am Ziel an und vermeide einen Herzinfarkt mit Anfang 40. 😉
Gruß
Frank