Geblitzt wegen Langsamkeit
Das wurde ein Mann aus Kassel, wer von euch auch schon mal? outet euch 😁😁😁
http://www.extratip.de/index.php?artikel=38765
Ich für meinen Teil finde das übrigens übertrieben..! Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Ein Vorgehen gegen Schleicher ist schon lange überfällig!
Die Stvo gilt ja auch nachts, wenn man zu schnell fährt.
729 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wie war das noch mal mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung ?
eben!
ich denke meine zwei beispiele mit dem einkaufen und dem arbeiten dürften für jeden aus dem alltäglichen leben ein begriff sein und sind keinesfalls überzogen.....wer das nicht glaubt kann sich ja gerne mal an die kasse stellen mit ner riesen schlange und anfangen ganz langsam kleingeld zu zählen......
wenn ich mich dann allerdings hinstelle nach dem motto "wo lebt ihr denn alle?" und die augen vor der wahrheit verschließe, ist die gefahr groß, das man irgendwann einmal den großen knall nicht hört und die realität einen schneller auf den boden der tatsachen zurückholt als einem lieb ist....
Es wäre gut, wenn in dieser Diskussion die verhärteten Fronten wieder aufeinander zugehen könnten. Ich glaube, beide Parteien unterstellen jeweils Extrempositionen, die aber weder in der Realität besonders häufig anzutreffen sind noch ein Maßstab für allgemeinverbindliche Aussagen sein sollten.
Sicherlich können wir uns doch auf einige Feststellungen einigen:
1. Wenn ein Autofahrer das Tempolimit überschreitet, so ist das auch dann eine Gefährdung, wenn niemand direkt gefährdet wird. Der Autofahrer kann nämlich mit den ihm zur Verfügung stehenden Methoden gar nicht erkennen, ob er gerade jemanden gefährdet oder nicht. Allein schon deshalb, weil andere Verkehrsteilnehmer mit einem verkehrskonformen Verhalten rechnen und sich darauf verlassen. Dasselbe gilt für rote Ampeln. Ich als Fußgänger verlasse mich darauf, dass Autos vor der roten Ampel auch dann anhalten, wenn sie vermuten, dass ich gar nicht über die Straße laufen möchte. Ich laufe deshalb bei Grün über die Straße und muss das nicht extra ankündigen. Beim Tempolimit sollte es ähnlich sein. Wenn ich aus einer Einfahrt komme und in eine Vorfahrtsstraße einbiege, so muss ich nicht damit rechnen, dass ein Fahrzeug bei erlaubten 50 km/h mit 190 km/h angeschossen kommt. Tempoüberschreitungen werden deshalb geahndet.
2. Wir Autofahrer sind alle nur Menschen und müssen uns auf unsere Wahrnehmung und unseren Verstand verlassen. Wenn ich mit 50 km/h durch eine Straße fahre und am Straßenrand ein Kind erkennen kann, welches über die Straße laufen will, so muss ich bremsen. Der Gesetzgeber traut es mir zu, diese Einschätzung selbst vorzunehmen. Weder muss ich das Kind vorher fragen, ob es über die Straße laufen will, noch muss ich hinterher nachweisen, dass es dieses Kind wirklich gegeben hat. Wenn ich als Ortsunkundiger nachts und bei Regen einen Hydranten für ein Kind halte und deshalb abbremse, so ist das richtiges Verhalten. Wenn mir deshalb jemand hinten drauffährt, hat er Pech gehabt. Auch nicht vorhandene Kinder haben ein Recht auf Unversehrtheit. Es ist auch keine Behinderung.
3. Wenn vor mir jemand bremst, so muss ich davon ausgehen, dass er guten Grund dazu hat. Auch wenn mir immer wieder mal Autofahrer begegnen, die offensichtlich ohne Gehirn durch die Gegend fahren, so muss ich doch davon ausgehen, dass jeder Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger rational handelt. Wenn also vor mir jemand bremst, so muss ich als Hintermann mitbremsen. Damit rechnen, dass im Stadtverkehr jemand bremst, muss ich sowieso.
4. Etwas ganz anderes ist eine Behinderung. Nicht jedes Bremsen ist eine Behinderung. Im dichten Verkehr fahre ich weniger als die zHG, damit ich niemandem reinfahre. Wenn der Verkehr das erfordert, ist das auch legitim. Wenn der Verkehr es hingegen nicht erfordert, habe ich gefälligst zügig zu fahren, denn auch andere wollen ankommen. Das Suchen einer CD im Handschuhfach ist keine Anforderung des Verkehrs, sondern mein privates Vergnügen. Wenn ich deshalb nicht mehr richtig Autofahren kann, verlagere ich das lieber auf einen Parkplatz, anstatt andere zu behindern.
Analog zu 1) ist ein verkehrsbehinderndes Verhalten auch dann behindernd, wenn niemand behindert wird. Im Rahmen der StVO hat der Behinderte ja gar keine Möglichkeit, auf sein Behindertwerden hinzuweisen. Hupen ist verboten, Anblinken ist verboten, aus dem Fenster schimpfen ist auch verboten. Es ist deshalb die Pflicht eines jeden, möglichst wenig behindernd zu fahren, auch wenn er gerade niemanden erkennen kann, der behindert wird. Deshalb finde ich es völlig richtig, ein mit 27km/h fahrendes Fahrzeug zu blitzen. Die Polizei muss ja davon ausgehen, dass mit dem Fahrer etwas nicht in Ordnung ist, denn kein Mensch bei Verstand fährt grundlos so langsam.
@Hadrian
[quote=Sorry, aber in einigen Beiträgen hier kommt eine Geisteshaltung zum Ausdruck, die eine gewisse Nähe zu den geschichtlichen Ereignissen erkennen läßt. Denn die Forderung, um der eigenen Mobilität willen weniger leistungsfähige Fahrer auszusondern, ist zwar ein quantitativer, aber kein quallitativer Unterschied.Sorry, aber das Recht auf Leben mit dem Recht auf Autofahren zu vergleichen, halte ich für eine gedankliche Entgleisung. Natürlich dürfen Menschen vom motorisierten Straßenverkehr ausgeschlossen werden, wenn sie dafür nicht geeignet sind. Blinde dürfen nicht Auto fahren, Kinder dürfen nicht Auto fahren, Betrunkene dürfen nicht Auto fahren, und wer betrunken erwischt wird, darf sogar nüchtern nicht mehr fahren, weil die nötige Disziplin bei ihm nicht erkennbar ist. Es gibt ein Grundrecht auf Leben. aber kein Grundrecht darauf, völlig unabhängig vom körperlichen und geistigen Zustand ein 2 Tonnen schweres Stahlgefährt mit hohen Geschwindigkeiten durch die Landschaft zu steuern. Die Gesellschaft verlangt von ihren Autofahrern die körperliche und geistige Eignung, um diese verantwortungsvolle Rolle auszuführen. Und es gibt viele Rentner, die in dieser Hinsicht völlig tadellos sind und dementsprechend Auto fahren dürfen.
Ein anderer schrieb von "Schwächeren, Alten und Kranken". Die meisten Schleicher, die im Straßenverkehr behindernd fahren, sind keineswegs schwach, alt oder krank. Sie sind einfach nur rücksichtslos und egozentrisch, telefonieren beim Fahren, konzentrieren sich nicht oder haben gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an zügigem Vorankommen einfach nur eine Mir-doch-egal-Haltung. Gerade diese Autofahrer sind es, die in Gefahrensituation dann nicht mehr rechtzeitig bremsen können, weil ihnen die Aufmerksamkeit fehlt.
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Ein anderer schrieb von "Schwächeren, Alten und Kranken". Die meisten Schleicher, die im Straßenverkehr behindernd fahren, sind keineswegs schwach, alt oder krank. Sie sind einfach nur rücksichtslos und egozentrisch, telefonieren beim Fahren, konzentrieren sich nicht oder haben gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an zügigem Vorankommen einfach nur eine Mir-doch-egal-Haltung. Gerade diese Autofahrer sind es, die in Gefahrensituation dann nicht mehr rechtzeitig bremsen können, weil ihnen die Aufmerksamkeit fehlt.
Belege hierfür? Ich glaube eher, dass wir zumeist gar nicht erkennen können, was der Grund für das 'Schleichen' ist.
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Belege hierfür? Ich glaube eher, dass wir zumeist gar nicht erkennen können, was der Grund für das 'Schleichen' ist.
Ganz einfach. Habe ich einen Schaden am Fahrzeug und kann nicht schneller, bin ich verpflichtet dies äußerlich kenntlich zu machen: also Warnblinker an und äußerst rechts gefahren. Geschieht dies aufgrund von Wettereinflüssen sollte das dem Nachfolger auch klar sein, gleiches gilt für Löcher in der Fahrbahn oder andere Einflüsse,
die für jeden halbwegs normalen Fahrzeugführer erkennbar sind. Fährt aber jemand ohne zwingenden Grund langsam so gilt das von Beethoven gesagte. Aber auch das wurde schon mehrfach erwähnt.
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ganz einfach. Habe ich einen Schaden am Fahrzeug und kann nicht schneller, bin ich verpflichtet dies äußerlich kenntlich zu machen: also Warnblinker an und äußerst rechts gefahren. Geschieht dies aufgrund von Wettereinflüssen sollte das dem Nachfolger auch klar sein, gleiches gilt für Löcher in der Fahrbahn oder andere Einflüsse, die für jeden halbwegs normalen Fahrzeugführer erkennbar sind . Fährt aber jemand ohne zwingenden Grund langsam so gilt das von Beethoven gesagte. Aber auch das wurde schon mehrfach erwähnt.Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Belege hierfür? Ich glaube eher, dass wir zumeist gar nicht erkennen können, was der Grund für das 'Schleichen' ist.
Triftige Gründe können auch anders gelagert sein - einfach mal die STVO studieren. (Auch schon mehrfach erwähnt)
Grüßlie
Dann nenn mal welche, die ich genannt habe basieren auf der STVO 😁 .
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann nenn mal welche,
jetzt kommt bestimmt wieder die persönliche-fähigkeiten-masche.... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann nenn mal welche, die ich genannt habe basieren auf der STVO 😁 .
Gern:
"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen....
Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Vielleicht sieht ja der vermeintliche Schleicher etwas das wir dahinter noch nicht sehen?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jetzt kommt bwstimmt wieder die persönliche-fähigkeiten-masche.... 🙄Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann nenn mal welche,
erkläre bitte 'Masche' im Zusammenhang mit dem Gesetzestext *gespanntbin*
Die leider nicht zieht, die Masche. Geistert jemand ohne Grund mit 30 über die Autobahn wird er erst einmal in einer dramatischen Verfolgungsjagd angehalten. Stellt der entsetzte Überwacher dann fest, daß da nur noch eine lebende Leiche hinter dem Steuer sitzt wird der erst mal aus dem Verkehr gezogen und anschließend die Fahrtüchtigkeit mittels MPU überprüft. Es gibt für gewisse Schwerbehinderte Auflagen für die Fahrerlaubnis, die im Führerschein vermerkt sind. Dazu gehören auch Höchstgeschwindigkeiten, das ist allerdings richtig. Allerdings sind diese Bedingungen meist ausformuliert und können durchaus verbieten auf Autobahnen oder Landstraßen zu fahren. Verstößt derjenige dagegen hat er ein Problem. Und das ist auch gut so. Alles andere habe ich bereits geschrieben, lesen wäre von Vorteil 😁 . Außerdem geht es hier nicht um kurzfristige Verringerung der Geschwindigkeit sondern um dauerndes, kilometerlanges Schleichen.Du verstehen ? 😁 Ich empfehle mal eindringlich den § 1 STVO zu verinnerlichen, der genüngt.
Ich lach mir grad nen Ast....
Dass die Diskussionen hier immer gleich ablaufen? Da werden Paragraphen gewälzt und die Good guys schimpfen gegen die Bay guys und umgekehrt.
Alles in allem muss ich dazu sagen: Auf den Straßen treff ich nur sehr selten auf wirkliche Schleicher die den Verkehr gefährden würden. Die Rennleitung sollte lieber mal öfter auf 3-spurigen Autobahnen die Mittelspurpenner suchen, da haben sie sicher mehr Erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Die leider nicht zieht, die Masche. Geistert jemand ohne Grund mit 30 über die Autobahn wird er erst einmal in einer dramatischen Verfolgungsjagd angehalten. Stellt der entsetzte Überwacher dann fest, daß da nur noch eine lebende Leiche hinter dem Steuer sitzt wird der erst mal aus dem Verkehr gezogen und anschließend die Fahrtüchtigkeit mittels MPU überprüft. Es gibt für gewisse Schwerbehinderte Auflagen für die Fahrerlaubnis, die im Führerschein vermerkt sind. Dazu gehören auch Höchstgeschwindigkeiten, das ist allerdings richtig. Allerdings sind diese Bedingungen meist ausformuliert und können durchaus verbieten auf Autobahnen oder Landstraßen zu fahren. Verstößt derjenige dagegen hat er ein Problem. Und das ist auch gut so. Alles andere habe ich bereits geschrieben, lesen wäre von Vorteil 😁 . Außerdem geht es hier nicht um kurfristige Verringerung der Geschwindigkeit sondern um dauerndes, kilometerlanges Schleichen.Du verstehen ? 😁
Immer diese mit-30-über-die-Autobahn-Schleicher - Jooo 😁
Was soll's, du gibst ja selber zu, das die Gründe vielfältig sein können - danke für das Beispiel mit der Auflage 🙂 Und wenn du gelesen hättest, worauf ich mich bezog, hättest du auch verstanden, worum es mir ging. Da bin ich mir fast sicher.
gelöscht
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
erkläre bitte 'Masche' im Zusammenhang mit dem Gesetzestext *gespanntbin*
du hast es auch noch nicht kapiert......
ich denke wir sind uns hier alle
(zumindest der großteil incl. der anti-schleicher-fraktion)darüber einig, das wenn jemand einen triftigen grund hat zu schleichen...er dies im sinne der allg. verkehrssicherheit auch darf/soll und sogar muss........
das problem bei diesen leute ist, das sie sich das recht nehmen zu schleichen, und andere in ihrem recht die zhg auszureizen eindämmen, weil sie ihre pflicht die anderen verkehrsteilnehmer vorbeizulassung unter den tisch kehren..........diese leute fühlen sich dann auch mit genau diesen beiden § die du aufgeführt hast im recht..........und im endeffekt gehts um genau diese leute, die man getrost als egoisten bezeichnen kann, weil sie anderen ihre geschwindigkeit aufzwingen!
je mehr ich im alltäglichen leben unterwegs bin und mit umsomehr leuten ich zu tun habe, desto mehr muss ich mich anpassen...tue ich das nicht, ecke ich nunmal an....beispiel: wenn ich weiß, das ich morgends immer schlecht gelaunt bin lege ich mir ein bewerbungsspräch auf den nachmittag...auf den schleicher übertragen: wenn ich weiß das ich ängstlich bin, verlege ich meine fahrten auf zeiten zu denen die verkehrsdichte gering ist......tue ich das nicht passiert genau das gegenteil von dem was ich wollte....
außerdem gibts noch nen gewaltigen unterschied zwischen theorie und praxis.....in der theorie dürfte keiner auto fahren weil ja bereits durch das öffnen der tür eine gefahr für andere entstehen kann....ferner kann sich auch unerwartet vor mir auf der straße ein bodenloses loch auftun oder ein flugzeug vor mir auf den asphalt krachen und da nutzt mir auch nixmehr wenn ich die von dir genannten § berücksichtige.......
aber das versteht die pro-schleicher-fraktion nicht.........beispiele aus dem alltäglichen leben gegriffen existieren angeblich nicht! folglich muss man übertreiben damit es diese leute kapieren und dann darf man sich noch anhören das wäre ja realtiätsfremd.....
Dir geht es darum, das Opa Enkeltröster, weil er Angst hat, nicht schneller als 60 über die Landstraße zockelt um die Uroma in Waldhausen zu besuchen. Soll er, habe ich nichts gegen wenn er noch halbwegs reagieren kann. Nur sollte der Opa dann auch man öfter in den Rückspiegel gucken und Platz machen ,wenn es geht natürlich, um die anderen durchzulassen ( steht auch in der STVO 😛 ) . Mir geht es nur um die Typen, die das alles nicht juckt und ohne Rücksicht auf Verluste stur meinen ihr Unrecht durchzusetzen.