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Geblitzt - von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Themenstarteram 24. August 2013 um 21:20

Hallo zusammen,

mich hat es heute erwischt. Ich wurde vor rund 3 Wochen geblitzt (Überschreitung der zul. Höchstgeschw. außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h. Zulässige Geschw. war 80 km/h. Festgestellte Geschw. nach Toleranzabzug: 103km/h)

Heute kam ein Schreiben vom Landesverwaltungsamt mit der Überschrift "Zeugenfragebogen", Zahlungsaufforderung ist nicht vorhanden.

Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet, aber ich bin gefahren. Es wird gefordert, Angaben zur Person zu machen, wer das Auto gefahren hat und den Brief zurückzusenden. Hinten auf dem Dokument wird noch auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.

Meine Frage, was passiert wenn wir, bzw. Meine Mutter einfach ein Kreuzchen im Feld "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" macht? Kann das bitter werden? Werden dann Ermittlungen eingeleitet? Weil theoretisch können die es ja nicht nachweisen, meine Mutter ist ja zu dem Zeitpunkt nicht gefahren.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten und Hilfe =)

Beste Antwort im Thema
am 24. August 2013 um 21:53

Und....wieder ein Blitzer Thread ..... und wieder ein "Drückeberger" der nicht dazu steht was er getan hat :rolleyes::rolleyes:

1. Tip: Lese doch mal die vielen anderen Blitzer Threads von "Leidensgenossen"

2. Tip: Stehe doch einfach dazu das du die Geschwindigkeit überschritten hast

3. Tip: Erspare dir und deiner Mutter die Auflage eines Fahrtenbuches (könnte die Folge davon sein wenn der Fahrer nicht ermittelt wird

4. Tip: Zahle die Kohle dafür und gut.

In iesem Sinne

Splash

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Kann schon sein das eine Ermittlung eingeleitet wird wenn auf dem Bild ein Mann ist und der Wagen auf eine Frau zugelassen ist.

Da kommt die Rennleitung schonmal bei den Söhnen auf der Arbeit vorbei und vergleicht Bilder.

Aber ob es tatsächlich so kommt wird dir keiner zu 100% sagen können.

am 24. August 2013 um 21:53

Und....wieder ein Blitzer Thread ..... und wieder ein "Drückeberger" der nicht dazu steht was er getan hat :rolleyes::rolleyes:

1. Tip: Lese doch mal die vielen anderen Blitzer Threads von "Leidensgenossen"

2. Tip: Stehe doch einfach dazu das du die Geschwindigkeit überschritten hast

3. Tip: Erspare dir und deiner Mutter die Auflage eines Fahrtenbuches (könnte die Folge davon sein wenn der Fahrer nicht ermittelt wird

4. Tip: Zahle die Kohle dafür und gut.

In iesem Sinne

Splash

Zitat:

Original geschrieben von Roman-1989

Hallo zusammen,

mich hat es heute erwischt. Ich wurde vor rund 3 Wochen geblitzt (Überschreitung der zul. Höchstgeschw. außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h. Zulässige Geschw. war 80 km/h. Festgestellte Geschw. nach Toleranzabzug: 103km/h)

Das kostet ca. 93,50 € incl. einem Punkt in Flensburg.

Zitat:

Original geschrieben von Roman-1989

 

Heute kam ein Schreiben vom Landesverwaltungsamt mit der Überschrift "Zeugenfragebogen", Zahlungsaufforderung ist nicht vorhanden.

Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet, aber ich bin gefahren. Es wird gefordert, Angaben zur Person zu machen, wer das Auto gefahren hat und den Brief zurückzusenden. Hinten auf dem Dokument wird noch auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.

Meine Frage, was passiert wenn wir, bzw. Meine Mutter einfach ein Kreuzchen im Feld "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" macht? Kann das bitter werden? Werden dann Ermittlungen eingeleitet? Weil theoretisch können die es ja nicht nachweisen, meine Mutter ist ja zu dem Zeitpunkt nicht gefahren.

Falls deine Mutter vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, werden höchstwahrscheinlich Ermittlungen eingeleitet. Üblicherweise geht die Polizei mit dem Blitzerfoto zum zuständigen Einwohnermeldeamt und schaut sich die Ausweisbilder der näheren Verwandten deiner Mutter an.

Falls Du anhand deines Ausweisfotos eindeutig identifizierbar bist, wird anschließend gegen dich als Fahrer ermittelt.

Falls Du nicht identifiziert werden kannst und deine Mutter weiterhin keine Aussage zur Person des Fahrers macht, kann ihr für den PKW ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Roman-1989

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten und Hilfe =)

Bitte sehr, gern geschehen.

oT: Vielleicht sollte man wirklich mal darüber nachdenken, eine eigene Unterrubrik für Blitzerthreads mit den üblichen FAQ's zu erstellen.

Sehr schön beschrieben @Traumtänzer :)

Das ist eben ein Problem des "Zeugnisverweigerungsrechts".

Es kann in einigen Lagen schon "toll" sein, nur hier ist es wie mit dem Finger auf dich zeigen.

Außer du hast noch 1-x Brüder die dir sehr ähnlich sehen, aber auch dann...

Nein, hier schränkt das Zeugnisverweigerungsrecht nur den Täterkreis ein.

Und es ist höchstrichterlich bestätigt, daß ein Fahrtenbuch auch bei Inanspruchnahme des Rechts auf Zeugnisverweigerung legal ist.

 

Man könnte nun ignorieren.

Allerdings bei nem Punkt schauen die gern mal vorbei - wohnst du noch zuhause oder kennen dich die Nachbarn? ;)

 

Willst du wirklich eine FAQ?

Es gibt da mehr Möglichkeiten...

Ich persönlich würde mal sehen ob es jemand gibt der mir ähnlich sieht (gibt's vielleicht doch nen Bruder?) und der könnte gerade auf Besuch sein und den Zettel sehen und gleich ausfüllen - weil er war es doch... Vermeidung von falscher Verdächtigung.

Sich selbst irren kann man.

Dann würde ich hoffen, daß die das schlucken und der Person nen Bußgeldbescheid schicken.

Die Person müßte dann natürlich Einspruch einlegen (wir sind ja nicht bei Punktekauf-verkauf - idealerweise kriegt keiner Punkte) ohne Begründung oder Messung anzweifeln oder...

Wichtig ist eben, daß ich innerhalb von 3 Monaten + Postlaufzeit nichts bekomme und mein Name nicht auftaucht.

 

Nach der Verjährung gebe ich zu, daß ich das war. Mir kann keiner mehr was und alle sind glücklich.

 

Edit:

Moral:

3 km/h über 100 km/h - also über Maximum...

Das bedeutet wohl eher Tacho Richtung 110...

Sowas ist einfach unnötig.

30 oder 80 zu übersehen kann dir nicht wirklich wehtun wenn du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hältst.

Dann sind das unter 21 km/h zuviel = keine Punkte.

Allerdings X km/h vorsätzlich einrechnen weil da nicht geblitzt wird und dann ein 80 übersehen - hat größere Folgen.

 

Und wenn du vorsätzlich die 80 mißachtet hast, dann ist dir nicht zu helfen und man wird dich irgendwann erwischen. Laser oder Provida oder es klappt nicht mit gewissen Lösungen. :)

@Archduchess

 

Das liest sich wie die Gebrauchsanweisung einer Rattenfalle:D

Hm?

Das ist keine Falle.

Das kann funktionieren.

Es ist meiner Meinung nach besser als nichts tun oder Zeugnisverweigerungsrecht.

 

Falle wäre:

Also ja ich würde da auf Milde hoffen, ich schreib da üblicherweise rein:

Ich bin gefahren und ich fahr da immer so schnell, das ist überhaupt keine Gefahr, ich bin Top Fahrer, ich rieche die Straße - es ist alles Abzocke. Vorher war ich sogar noch schneller weil ich jemand überholt habe der da 80 gefahren ist - ohne jeden Grund - da doch keine Gefahr ist. Außerdem hatte ich es an dem Tag wirklich eilig, ich bitte um Verständnis.

/Falle

Pragmatisch betrachtet würde ich die 93,50 zahlen und das eine Flenspünktchen in Kauf nehmen. Und mich auf jeden Fall in der Zukunft an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten bzw. sie nur im Portokassenbereich überschreiten.

Wenn ich schon einige Leichen im Flensburger Keller hätte und genau dieser eine Punkt das Fass zum überlaufen bringen würde oder ich mich noch in der Probezeit befinden würde, sähe es sicher anders aus...

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Pragmatisch betrachtet würde ich die 93,50 zahlen und das eine Flenspünktchen in Kauf nehmen. Und mich auf jeden Fall in der Zukunft an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten bzw. sie nur im Portokassenbereich überschreiten.

 

Wenn ich schon einige Leichen im Flensburger Keller hätte und genau dieser eine Punkt das Fass zum überlaufen bringen würde oder ich mich noch in der Probezeit befinden würde, sähe es sicher anders aus...

ja ? wie denn ?

Lies Dir mal die beiden langen Beiträge durch...

am 25. August 2013 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von Roman-1989

Heute kam ein Schreiben vom Landesverwaltungsamt mit der Überschrift "Zeugenfragebogen", Zahlungsaufforderung ist nicht vorhanden.

Zahlungsaufforderung wird auch erst später in Form eines Bußgeldbescheides kommen!

Zitat:

Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet, aber ich bin gefahren. Es wird gefordert, Angaben zur Person zu machen, wer das Auto gefahren hat und den Brief zurückzusenden. Hinten auf dem Dokument wird noch auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.

Also meine Mutter hätte Hier nicht von ihrem "Recht" Gebrauch gemacht. Ich wurde erzogen zu meinen Fehlern zu stehen und hätte keine Schützenhilfe von Medien Eltern beim Thema "drücken" bekommen.

 

Zitat:

Kann das bitter werden?

Das musst du für dich entscheiden, ob dir die Strafe weh tut oder eher nicht.

 

Zitat:

Werden dann Ermittlungen eingeleitet? Weil theoretisch können die es ja nicht nachweisen, meine Mutter ist ja zu dem Zeitpunkt nicht gefahren.

[ironie] NEIN, die werden natürlich keine Ermittlungen einleiten. Denen genug das Kreuz beim Zeugnisverweigerungsrecht und die Horen auf was zu machen. Sind doch Beamte und die wollen so wenig wie möglich machen! [/ironie]

Natürlich werden die zu 100% ermitteln. Die werden dann (zumindest wenn du nicht weil. Gesichtszüge hast) von nem jüngeren männlich. Verwandten ausgehen und mal die Fotos von allen Söhnen beim Einwohnermeldeamt einsehen und binge der Gewinner ist, wer wohl?

Wobei eventuell hast du ja noch nen jungen Stiefvater und der kommt auch in den Kreis der möglichen Verdächtigen und du bist erstmal fein raus.

am 25. August 2013 um 11:58

foto anfordern. wenn jemand zu erkennen ist, fristgerecht zahlen.

ansonsten anwalt einschalten

Zitat:

Original geschrieben von Roman-1989

Hinten auf dem Dokument wird noch auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.

Das war ein kluger Schachzug der Behörde!

Denn die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechts betrifft nur einen kleinen eingeschränkten Personenkreis.

Und wenn man sich darauf beruft, hat die Behörde weniger Arbeit!

Und Schwuppdiwupp, haben sie den Übeltäter:D

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Das war ein kluger Schachzug der Behörde!

Kein schlauer Schachzug, sondern Vorschrift.

Und um mal ein Szenario zu nennen in denen ein Zeugnisverweigerungsrecht praktikabel sein könnte im Blitzerfall:

Eine Verlobung. :D

Oder eben mehrere Geschwister/Zwillinge.

 

Wobei wenn eben keiner was sagt - auch wenn man das Recht hat - kanns zum Fahrtenbuch kommen.

Das darf auch bei einwandfreier Zeugnisverweigerung angeordnet werden.

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