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Geblitzt ... von hinten !!!

Hallo Forum,

ich bekam am Do. Post von der Stadtverwaltung. Inhalt, Verkehrsordnungswidrigkeit, weil ich wohl in einer 30er Zone 7Km/h zu schnell war.
Beim genauen anschauen des Briefes fiel mir ein kleines Bildchen auf, ungefähr so gross wie eine Handy-Simkarte, auf dem ich, man braucht schon gute Augen, gerade noch meine AutoNr. erkennen kann. Desweiteren fiel mir noch auf, dass es sich bei dem Bild um eines von meinem Kofferraum handelte, also musste man mich von hinten abgelichtet haben.

Meines Wissens nach ist doch das Blitzen von hinten in D-Land nicht erlaubt. Der Fahrer muss erkennbar sein.
Wie seht Ihr das Ganze ?

Ich were nun weitere Bilder anfordern, grössere und vor allem welche auf denen ich bzw. der Fahrer erkennbar ist.
Sollte ich nur Bilder von meinem Kofferraum bekommen werde ich das alles anfechten, die Zahlung verweigern und zur Not noch einen Anwalt einschalten. Es geht zwar nur um 15 Ösen, aber sowas finde ich eine Schweinerei.

Ic

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


aber sowas finde ich eine Schweinerei.

das DU wegen 15€ so einen terz abziehst ist schweinerei, das DU hingegen weil du schneller als erlaubt unterwegs warst geblitzt wurdest, ist vollkommen rechtmäßig! 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von FighterOne


wir leben hier im einem RECHTSSTAAT.

viele vergessen aber ihre PFLICHTEN, und dazu zählt auch das einhalten der stvo!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



viele vergessen aber ihre PFLICHTEN, und dazu zählt auch das einhalten der stvo!

Wundert dich das bei den hervorragenden Beispielen die die Politkaste z.b. selber liefert ? 🙄

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

wir leben hier im einem RECHTSSTAAT.

viele vergessen aber ihre PFLICHTEN, und dazu zählt auch das einhalten der stvo!

korrekt. aber wenn nicht, ist jeder bürger trotzdem unschuldig bis er durch beweise überführt wurde.

ich will ja auch ga rnicht behaupten, dass man sich drücken soll, aber einfach so zahlen ist auch nicht...

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Sag ich doch , bis max. 6 Wochen, (regelmäßig sollte die Anhörung innerhalb 2 Wochen stattfinden) ist das "Erinnerungsvermögen" gefragt.
Da steht innerhalb 2 Wochen - und regelmäßig flattert der Bußgeldbscheid nach 6-8 Wochen ins Haus. Daher ist es auch gängige Praxis, ein Frontfoto mitzuschicken, damit es zu solchen Reichtsstreitigkeiten erst gar nicht kommen kann. Je mehr es von dieser Frist abweicht, desto eher darf der Fahrer sich nicht erinnern, wer gefahren ist. Und eine Fahrtenbuchauflage ist sowieso nur bei groben Verstößen - heißt alles ab einem Punkt - zulässig.

Wenn der Bußgeldbescheid schon so schnell ins Haus flattert, ist doch o.k. Dafür sind sogar 3 Monate Zeit. Wir reden hier von dem ersten Anschreiben/Anhörung. Wenn die bei dir "regelmäßig" nach 6-8 Wochen reinflattert, musst du ja viel Erfahrung mit haben 😁.

Diese Zeitabstände hängen sehr stark von der Ausstattung der jeweiligen Bußgeldstelle und dem gerade auftretendem Arbeitsanfall ab. Es gibt durchaus Anschreiben, die schon nach einer Woche kommen!!!

Und Berlin schickt zum Beispiel überhaupt keine Fotos zu.

Was die Fahrtenbuchauflage betrifft, kann diese auch schon bei geringen Verstößen erfolgen, wenn der Halter wiederholt den Fahrer nicht benennt.

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Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Wenn der Bußgeldbescheid schon so schnell ins Haus flattert, ist doch o.k. Dafür sind sogar 3 Monate Zeit. Wir reden hier von dem ersten Anschreiben/Anhörung. Wenn die bei dir "regelmäßig" nach 6-8 Wochen reinflattert, musst du ja viel Erfahrung mit haben 😁.
Diese Zeitabstände hängen sehr stark von der Ausstattung der jeweiligen Bußgeldstelle und dem gerade auftretendem Arbeitsanfall ab. Es gibt durchaus Anschreiben, die schon nach einer Woche kommen!!!
Und Berlin schickt zum Beispiel überhaupt keine Fotos zu.

Habe schon ein paar bekommen und höre auch genug von bekannten - mir ist kein Fall bekannt, wo das erste Anschreiben früher als 4 Wochen angekommen wäre.

Was auch logisch ist. Wird noch mit Filmen gearbeitet muß erst der Film voll werden, der geht dann zur Entwicklung, von der Entwicklung zur Auswertung um da eingelesen zu werden. Sind die Daten, z.B. Kennzeichen, im System wird eine Halteranfrage verschickt, entweder nach Flensburg ( auswärtige Fahrzeuge ) oder der heimischen Datenbank. Dann werden die Anhörungen verschickt. Da ist eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen normal. Etwas schneller geht es im Digitalverfahren, aber viel schneller auch nicht. Der Aufwand ist nämlich fast der gleiche, nur die Entwicklung der Filme fällt weg.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Was auch logisch ist. Wird noch mit Filmen gearbeitet muß erst der Film voll werden, der geht dann zur Entwicklung, von der Entwicklung zur Auswertung um da eingelesen zu werden. Sind die Daten, z.B. Kennzeichen, im System wird eine Halteranfrage verschickt, entweder nach Flensburg ( auswärtige Fahrzeuge ) oder der heimischen Datenbank. Dann werden die Anhörungen verschickt. Da ist eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen normal. Etwas schneller geht es im Digitalverfahren, aber viel schneller auch nicht. Der Aufwand ist nämlich fast der gleiche, nur die Entwicklung der Filme fällt weg.

Und aufgrund der langen Bearbeitungszeit wird es dann schon eng, wenn man vom Halter verlangt sich zu erinnern, wer da nun gefahren ist, wenn die Behörde kein Bild mitschickt. Nur das wollte ich sagen. Dazu gibt es wie gesagt auch schon Urteile.

Zitat:

Original geschrieben von vinni


ist, sollte mal ausrechnen, wie hoch die Aufprallgeschwindigkeit bei 40 km/h noch wäre, wenn bei 30 km/h der Bremsweg gerade noch ausgereicht hätte.

Je nach den genauen Umstaenden ca. 35 km/h bis ungebremst, also 40 km/h... ...was ja nix weiter bedeutet, als dass das Kind, vor dem er bei 30 km/h gerade eben noch zum Halten kommt, bei 40 km/h schlicht tot ist...

Solches Wissen kannst Du aber von Leuten wie dem TE nicht verlangen, denn bekanntermassen kommt da bis auf dumme Texte nix (blaetter' mal in seinen bisherigen Posts auf MT).. ...so z. B. natuerlich auch nicht das angebliche Bild...

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ja,ja,die schöne Ferienzeit. 🙄

Wieso?

Ist doch echt unterhaltsam unser Geisslein:

- "Meines Wissens nach ist doch das Blitzen von hinten in D-Land nicht erlaubt."

- "Wer sich nicht wehrt, braucht sich nicht zu wundern und wird auch in seinem Leben nichts erreichen."

- "Trotz starkem Nieselregens wurde kürzlich auf einer Landstrasse vor meinem Nachbarort gelasert (war nur Beifahrer) ... aber auch nicht zulässig"

- "Zudem ist ja noch nicht bewiessen wer zu diesem Zeitpunkt mit meinem Auto unterwegs war"

- "Ich soll zu meinem evtl. gebautem Mist stehen, den man mir noch nicht mal nachweissen kann, dass ich oder ein anderer gefahren ist ?"

- "Einen gewissen Anstand und Manieren erwarte ich dann auch von meinem Gegenüber, "

- "Zum Kleinbeigeben bin ich nicht auf der Welt, dafür gibts andere !"

...und natuerlich kommt dann schnell das Eingestaendnis der boesen Stadtverwaltung
- "Hab nun gestern von meiner Stadt nochmals ein Schreiben bekommen... "das Verfahren gegen mich wurde eingestellt"
...worauf dann selbstverstaendlich noch Eigenlob ob des (angeblichen) "glaenzenden" eigenen Erfolges kommt
- "Ich hoffe hiermit, dass ich der Stadt mit meinem Widerspruch und dem glänzenden Erfolg meinen Strafzettel nicht bezahlen zu müssen, einen Denkzettel verpassen konnte"

Und auch der absolute Brueller fehlt natuerlich nicht
- "Zu meinen Fehlern stehe ich,"

Herrlich, Geisslein, ich hoffe Du postet noch viel auf MT, Dein Unterhaltungswert ist klasse!

Das sehe ich genauso. Ein Lernerfolg wird sich mit dieser Einstellung wohl niemals einstellen....

😁 Würde ich nicht sagen.Spätestens wenn nach dem 18. Bonuspunkt ein Psychologe nachprüft ob man die mindestens 6 Monate Bedenkzeit zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und der MPU sinnvoll genutzt hat sollte sich ein gewisser Lernerfolg einstellen.Spätestens wenn man beim ersten Mal nicht bestanden hat.

Fassen wir doch mal zusammen:

Der TE ist mit 47 km/h durch eine geschlossene Ortschaft gebrettert. Wie durch ein Wunder ist diese unverantwortliche Amokfahrt ohne Todesopfer geblieben. Anstatt nun sein verantwortungsloses Handeln einzusehen und reumütig die ihm auferlegte Strafe zu entrichten, zeigt er sich auch noch uneinsichtig und verweigert jedwede Buße. Hier kann wirklich nur noch eine MPU mit anschließendem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis schlimmeres verhindern...😉

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Hier kann wirklich nur noch eine MPU mit anschließendem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis schlimmeres verhindern...😉

Nein, aber ein Ordnungsgeld von 15€ wäre angemessen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


😁 Würde ich nicht sagen.Spätestens wenn nach dem 18. Bonuspunkt ein Psychologe nachprüft ob man die mindestens 6 Monate Bedenkzeit zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und der MPU sinnvoll genutzt hat sollte sich ein gewisser Lernerfolg einstellen.Spätestens wenn man beim ersten Mal nicht bestanden hat.

Okay, diese Chance gibt es natürlich noch. Es gibt aber auch renitente Fälle, die sich selbst dadurch nicht abschrecken lassen und dann notfalls ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


😁 Würde ich nicht sagen.Spätestens wenn nach dem 18. Bonuspunkt ein Psychologe nachprüft ob man die mindestens 6 Monate Bedenkzeit zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und der MPU sinnvoll genutzt hat sollte sich ein gewisser Lernerfolg einstellen.Spätestens wenn man beim ersten Mal nicht bestanden hat.
Okay, diese Chance gibt es natürlich noch. Es gibt aber auch renitente Fälle, die sich selbst dadurch nicht abschrecken lassen und dann notfalls ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen....

In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jedoch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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