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Geblitzt und Aussage verweigert

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 16:42

Hallo miteinander,

man stelle sich folgende Situation vor: Auto ist auf Vater zugelassen, Sohn wurde geblitzt. Es kommen kosten von 85 Euro und einen Punkt auf den Sohn zu. Vater verweigert die Aussage bzw. gibt an er wüßte nicht wer das auf dem Foto ist.

Nun möchte der Sohn sich aber doch zur Tat stellen. Ergeben sich dort Nachteile für den Vater? Oder dem Sohn? Sollte man dann auf die Polizeiwache gehen, oder wie geht man am besten vor?

Bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit der ursprünglich verweigerten Aussage, da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Falls es einen ähnlichen Fall im Forum gibt nehme ich gerne einen Link entgegen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juli 2015 um 21:53:45 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Juli 2015 um 21:49:39 Uhr:

 

Warum sollte der Halter bei einem Geschwindigkeitsverstoss zahlen wenn er beweisbar nicht gefahren ist?

Dann muss er angeben wer gefahren ist. Kann er das nicht, zahlt er.

Das Auto wurde ja nicht gestohlen.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann zahlt niemand das Bußgeld für den Verstoß.

Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.

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Wenn der Sohn aussagt ist der Vater raus aus der Geschichte.

Anhörungsbogen ausfüllen und abschicken.

Für den Sohn gibt es dann den Punkt und das Bußgeld.

Das gibt keine Nachteile für den Vater, er hat lediglich von seinem Recht Gebrauch gemacht keine Angaben zum Fahrer zu tätigen, lediglich bei Nichtermittlung des Fahrers kann eine Fahrtenbuchauflage erfolgen.

Auch keine Nachteile für den Sohn, der wird eh ermittelt außer der Vater hat noch zig andere Söhne die dazu noch gleich aussehen.

Daher muss der Sohn sich auch nicht "stellen" sondern einfach abwarten bis ein Anhörungsbogen kommt.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 16:48

Wo soll den der Anhörungsbogen herkommen, wenn die Polizei nicht weiß dass er das war?

am 12. Juli 2015 um 16:52

Zitat:

@tremore schrieb am 12. Juli 2015 um 18:48:53 Uhr:

Wo soll den der Anhörungsbogen herkommen, wenn die Polizei nicht weiß dass er das war?

Rückseite des Bussgeldbescheides beim Vater.

Der Anhörungsbogen kommt mit dem Bußgeldschreiben.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 16:54

Es wurde ja bereits die Aussage verweigert. Oder kommt dann noch mal was per Post? Polizei stand bereits vor verschlossener Tür.

Achso, der Bußgeldbescheid kommt dann irgendwann wenn sie keinen Schuldigen ermitteln konnten?

Zitat:

@tremore schrieb am 12. Juli 2015 um 18:54:18 Uhr:

...

Polizei stand bereits vor verschlossener Tür.

...

Dann haben die sicherlich beim Nachbarn gefragt (und ein Brief an den Sohn folgt, wenn die Nachbarn ihn identifiziert haben) oder die kommen nochmal. Keine Sorge. :)

Der Bescheid wird an den Fahrzeughalter geschickt.

Im zweifel zahlt auch der Halter.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 17:01

Ok, danke euch.

Beliebte Methode ist auch das Abfragen beim Einwohnermeldeamt und Überprüfen der dort hinterlegten Passfotos.

Wenn der Anhörungsbogen noch vorhanden ist (???), kann der Vater darauf die Angaben zum Fahrer machen. Wenn schon die Polizei vor der Tür stand, ist entweder der Anhörungsbogen nicht oder ohne Angaben zum Fahrer zurück geschickt worden. Auf Grund des Fotos hat dann ein Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde erkannt, dass der Halter als Fahrer ausscheidet und ließ die Polizei ermitteln.

Ansonsten kann man auch bei der Bußgeldbehörde anrufen und dort sich freiwillig melden. Über den Sinn sollen wir ja nicht diskutieren.

Gruß

Peter

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juli 2015 um 18:58:21 Uhr:

Der Bescheid wird an den Fahrzeughalter geschickt.

Im zweifel zahlt auch der Halter.

Warum sollte der Halter bei einem Geschwindigkeitsverstoss zahlen wenn er beweisbar nicht gefahren ist?

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Juli 2015 um 21:49:39 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juli 2015 um 18:58:21 Uhr:

Der Bescheid wird an den Fahrzeughalter geschickt.

Im zweifel zahlt auch der Halter.

Warum sollte der Halter bei einem Geschwindigkeitsverstoss zahlen wenn er beweisbar nicht gefahren ist?

Dann muss er angeben wer gefahren ist. Kann er das nicht, zahlt er.

Das Auto wurde ja nicht gestohlen.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juli 2015 um 21:53:45 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Juli 2015 um 21:49:39 Uhr:

 

Warum sollte der Halter bei einem Geschwindigkeitsverstoss zahlen wenn er beweisbar nicht gefahren ist?

Dann muss er angeben wer gefahren ist. Kann er das nicht, zahlt er.

Das Auto wurde ja nicht gestohlen.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann zahlt niemand das Bußgeld für den Verstoß.

Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Juli 2015 um 21:58:04 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juli 2015 um 21:53:45 Uhr:

 

Dann muss er angeben wer gefahren ist. Kann er das nicht, zahlt er.

Das Auto wurde ja nicht gestohlen.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann zahlt niemand das Bußgeld für den Verstoß.

Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.

Ja stimmt, hab mich da verhasbelt. Sorry!

Liegt ja keine Straftat vor.

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