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Geblitzt überhöhte Geschwindigkeit Baustelle auf der A7 Harsum-Asel BAB 7,5 KM

Hallo Zusammen,

zum Jahresende habe ich das schöne Geschenk eines saftigen Bußgeldverfahren und Führerscheinentzug für 2 Monaten vom Landkreis Hildesheim erhalten.

Angebblich bin ich auf der A 7 Baustelle Harsum-Asel BAB 7,5 KM 175,49 mit einer erhöhten Geschwindigkeit von "nur" 67 km /h, zugelassene Geschwindigkeit max. 80 KM/h wegen einer üblichen Baustelle und gemessen wurde 147Km/h. Beweismitell VKS 3.0 Abstands- und Geschwindigkeitsmessanlage.

Ich halte mich immer an den vorgegebenen Geschwinidigkeitsbeschränkungen und erst Recht bei Baustellen. Wurde jemand auch von diesem Blitzer erfasst mit ähnlichen Verfahren? Bitte gerne melden!

Es kann sich doch nur um einen Messfehler handeln bzw. eine nicht korrekte oder nicht vorhanden Beschilderung?

Die Messpunkte wurden bereits überprüft aber ich habe leider nichts in der Hand und ich denke hilfreich wäre es wenn anderen Autofahrern zu erfahren die an dieser Stelle das gleiche Dilema widerfahren ist?

Über eine Antwort freue ich mich sehr zunächst mein Führerschein weg ist und mein Arbeitsposten gefährdet ist.

Im voraus vielen Dank

MiGa

 

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196 Antworten
am 6. Januar 2022 um 14:27

Ich Habe heute mal darauf geachtet:

Die Aufhebungsschilder der Baustelllenbegrenzungen (60 ..80 km/h) kommen grundsätzlich erst in kräftigem Abstand, oft mehrere 100 m, nachdem die Spuren wieder auf die "normale" Autobahn geführt/übergegangen sind.

Kennt jemand die Begründung dafür (eine andere als den dümmlichen Spruch mit der vermeintlichen Kassenfüllerei)?

Baustellenausfahrten mit langsamen Fahrzeugen

am 6. Januar 2022 um 14:29

Nein, nichts dergleichen. stinknormale Autobahn.

Darauf wird ja in der Regel hingewiesen.

Fahrbahnverschmutzungen, Rollsplitt, nächste Baustelle kommt, Baustelle wird verschoben, kein günstiger Ort für die Aufhebungsschilder, Baustelle wurde falsch angeordnet, etc. Das muss für uns Normalsterbliche nicht transparent sein, um Gültigkeit zu entfalten.

am 6. Januar 2022 um 14:32

Nein, nichts dergleichen. stinknormale Autobahn.

An der Gültigkeit zweifle ich nicht. Aber ich bin neugierig und wissensdurstig. Sonst nichts.

Würde mich über eine Antwort von jemandem freuen, der es weiß und nicht rätselt.

Zitat:

@situ schrieb am 6. Januar 2022 um 15:27:52 Uhr:

Kennt jemand die Begründung dafür (eine andere als den dümmlichen Spruch mit der vermeintlichen Kassenfüllerei)?

Ein möglicher Grund:

Vor dem Baustellenende ist ja meist eine Verschwenkung und die Fahrstreifen sind getrennt durch eine durchgezogene Linie. Nach der Baustelle wollen nun viele PKW-Fahrer so schnell wie möglich ihre Geschwindigkeit erhöhen, auch die, die auf der rechten Spur hinter einem LKW hängen. Die ziehen dann gleich nach links, während die Fahrzeuge auf der linken Spur (teilweise auch stark) beschleunigen. Dadurch kommt es halt manchmal zu kritischen Situationen. Vermutlich aus diesem Grund wird das Limit nicht sofort aufgehoben, damit sich die Fahrzeuge erst auf den Spuren sortieren können und dann erst ihre Geschwindigkeit erhöhen.

Warum allerdings manchmal das Limit erst in vielen 100 m oder gar km aufgehoben wird, dafür fällt mir allerdings auch keine Begründung ein, außer, dass die Baustelle nicht ganz ortsfest ist.

Gruß

Uwe

 

Zitat:

@situ schrieb am 6. Januar 2022 um 15:27:52 Uhr:

 

 

Kennt jemand die Begründung dafür (eine andere als den dümmlichen Spruch mit der vermeintlichen Kassenfüllerei)?

Hier bei uns auf der A7 wurden vor einigen Jahren zwei Brücken saniert. Die Bauarbeiten zogen sich über 3 Jahre. Zwischen den beiden Baustellen lagen rund 3,5 Km ohne jegliche Bautätigkeit oder Behinderungen. Jeweils an der ersten Baustelle stand ein Schild welches die Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h beschränkte. Darunter ein Hinweis „auf 4 Km“. Gleich zu Baubeginn wurde zwischen den Baustellen ein stationärer Blitzer installiert, der beide Fahrtrichtungen überwachte. Noch Fragen?

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 06. Jan. 2022 um 15:3:11 Uhr:

...

Ich dachte immer, dass ein Tempolimit durch das eindeutige Ende der "Gefahrenstelle" aufgehoben wird, sofern das Tempolimit mit einem Baustellenschild angeordnet wurde.

 

Also ist nach der letzten Warnbarke "freie Fahrt".

Es gibt 2 Varianten der Beschilderung.

Tempolimit am gleichen "Pfahl" wie die Kennzeichnung der Gefahrenstelle.

-> Tempolimit ist mit Ende der Gefahrenstelle aufgehoben.

 

Tempolimit und Gefahrenquellen werden getrennt voneinander gekennzeichnet.

Tempolimit besteht solange keine andere Geschwindigkeit angegeben wird.

Alle Baustellen, die ich kenne, haben einen Geschwindigkeitstrichter bevor die Gefahrenstelle angezeigt wird oder die Baustelle wurde mit in x Metern angeben und danach kommt der Trichter (getrennte Bekanntgabe). Daher gilt das Limit bis zum nächsten Geschwindigkeitsschild, unabhängig davon, ob die Gefahrenstelle vorbei ist oder nicht.

 

am 6. Januar 2022 um 17:23

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 6. Januar 2022 um 17:30:23 Uhr:

Noch Fragen?

Allerdings, weil auch nicht andeutungsweise Antwort auf die Frage.

Du hast dich ja sicher schlau gemacht, warum. Einzig das Ergebnis interessiert (mich).

Zitat:

@situ schrieb am 6. Januar 2022 um 18:23:08 Uhr:

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 6. Januar 2022 um 17:30:23 Uhr:

Noch Fragen?

Allerdings, weil auch nicht andeutungsweise Antwort auf die Frage.

Ich hätte mich auch etwas konkreter ausdrücken können, aber das wäre dann genau das gewesen, was du ja nicht als Antwort wolltest.

am 6. Januar 2022 um 17:46

Doch, wenn dir das von zuständiger Seite als Auskunft gegeben wurde. Spekulatius habe ich nicht angefragt - kann ich selbst.

Es ist anzunehmen, daß zwischen diesen beiden Brücken die Gefahr einer Mißachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung sehr hoch war.

Zitat:

@situ schrieb am 6. Januar 2022 um 18:46:56 Uhr:

Doch, wenn dir das als Auskunft gegeben wurde. Spekulatius habe ich nicht angefragt - kann ich selbst.

Diese Auskunft wird dir wohl keiner in belastbarer Form geben können. Allerdings gibt es Sachverhalte bei denen es keiner Spekulationen bedarf um die Intention zu erkennen.

Wir sind jetzt aber schon recht weit weg vom Thema

am 6. Januar 2022 um 18:14

Auch das ist nicht die Frage, die ich wiederhole: Kennt jemand die offizielle (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) Begründung, warum durch Baustellen begründete Geschwindigkeitsbeschränkungen sehr häufig erst nach mehreren 100 m aufgehoben werden, obschon - zumindest nach Augenschein - keinerlei Begründung durch den VT erkennbar ist.

Wäre ich z. B. Jounalist oder Ratsmitglied einer kommunalen Gliederung, würde ich ganz sicher solche Auskünfte erhalten. Ofensichtlich gibt es aber keine Wissenden hier.

Dann muss der Thread, in den längst alle möglichen Fragen beantwortet wurden, nicht durch weitere "ich habe auch keine Ahnung"-Posts gestört werden.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 6. Januar 2022 um 19:12:17 Uhr:

Diese Auskunft wird dir wohl keiner in belastbarer Form geben können.

Da derartige Maßnahmen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, müssen sie logischerweise auch begründet werden können und da mit Einsprüchen gerechnet werden muß, auch belastbar sein.

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