Geblitzt...

Volvo S60 1 (R)

Hallo,gestern ist es doch mal wieder passiert,ich bin zum dritten mal in 28Jahren geblitzt worden🙁
In einer schönen breiten Waldallee wollte ich den Turbolader kurz anpfeifen ,da sehe ich einen roten alten Ford Escort Turnier an der Strassenseite....Zaaaapf hat es gemacht und ich war fast blind ,da ich voll den Blitz reingeschaut hatte.
Kurzer Blick auf den Tacho zeigte knapp über 70KM/H an.-
Ich habe gedreht um mal zu schauen, ob man mit dem Fahrer reden kann,aber da war überhaubt keiner im Fahrzeug gewesen!!!
Der Kofferaum war leider zu,sonst hätte ich jetzt ne neue Kammera😉

Darf das so sein,oder muß immer ein Blitzer mit im Fahrzeug sitzen?
Oder gilt so eine mobile Stration auch als Starrenkasten?
Was kosten ca 20KM/H über 50?!

Mensch jetzt bin ich glatt zum Raser mutiert,aber es waren sommerliche 7 Grad und die Vögel zwitscherten ihr Lied.(hoffentlich nicht ihr letztes) das hatte einfach mal wieder spass gemacht,bis zum zeitpunkt des Ford´s.-

Gruß Martin

Gruß Martin

94 Antworten

Hallo Martin,

so zwischen 30 und 35 Euro.

Guckst du hier: http://www.autozeitung.de/index.php?...

Gruß
Stefan

17 km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften machen 30 Euro.

Grüße

bkpaul

Du also auch😉😁
Bin echt entäuscht von mir,zum Glück war das nicht im Volvo,sonst würden die noch ein Raserimage bekommen😉😁

Gruß Martin

Re: Geblitzt...

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Was kosten ca 20KM/H über 50?!

Hallo Martin,

ich unterstelle mal, dass Du mit einem PKW und nicht in einem LKW unterwegs warst 😉 - LKW ist nämlich nicht nur im Unterhalt, sondern auch beim Schnellfahren empfindlich teurer - und dass das wg. der 50 km/h auch innerorts passierte.

Innerhalb geschlossener Ortschaften kosten Überschreitungen um 16-20 km/h dann 35 EUR Verwarnungsgeld und 21-25 km/h 50 EUR Bußgeld (in der Regel zzgl. Verwaltungsgebühren von ca. 30 EUR!). Ab 21 Km/h freut sich dann auch Flensburg über einen Punkt. Es kommt also schon darauf an, ob über oder unter 70. Bevor andere darauf hinweisen: es gibt natürlich noch "Rabatt" für evtl. Meßungenauigkeiten i.H.v. 3 km/h (aber keine Punkte bei Payback 😁 )

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Wird also spannend bleiben..naja ein neues Bild für die Galerie halt,oder bekommt man das nicht zugesand?
Wäere der erste Punkt,aber aus erfahrung fängt man dan an die Dinger zu sammeln🙁

Gruß Martin

Kommt immer drauf an, auf die zuständige Behörde. Manche schicken Photos automatisch mit, manche nie - oder nur auf Anfrage. Sprich Du kannst auf jeden Fall das Bild verlangen, falls Du es nicht mitgeschickt bekommst.

Die Poliminalzei rüstet auf 😰:

Die mobilen Blitzer haben wohl bald ausgedient. Angeblich soll künftig jeder Polizeiwagen die Möglichkeit der Geschwindigkeitsmessung per Video erhalten. Einiges dazu hier taufrisch von der CeBit:

http://www.polizei.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=%20216626

Da die meisten brandenburgischen Polizeifahrzeuge Leasingwagen mit Zweijahresvertrag sind, ist mit einer schnellen Aufrüstung zu rechnen. 🙁

Die Gurke

Wenn niemand in dem alten Ford Escort gesessen hat, dann hättest du doch einen Benzinkanister über ihm ausleeren können und die Kiste mal ein wenig aufgeheizt.... oder du hättest mit deinem Volvo direkt mal rüber gezogen Richtung Ford, das hätte bestimmt nur eine kleine Schramme hinterlassen.... 🙂
Das sollte nur ein Spaß sein, nicht das jemand denkt ich meine das ernst...
Sei froh das du deinen D5 und keinen R hast, sonst wäre vielleicht der Führerschein schon weg und du zu Fuß unterwegs.

War ja nicht der Volvo ,sondern der"Einkauwswagen" von meiner Frau.
Aber Glück hatte ich wirklich a der Stelle ist man oft auch gerne mal schneller unterwegs...Breite Waldallee da würde auch gut ein /0er Schild hinpassen🙁

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Du also auch😉😁
Bin echt entäuscht von mir,zum Glück war das nicht im Volvo,sonst würden die noch ein Raserimage bekommen😉😁

Gruß Martin

Du warst doch bestimmt mit dem DSG-GTI untetwegs - gibs zu !!

Hallo d5er!

Beileid 😉

Normaerweise sitzen die Brüder auf der Rücksitzbank und das Gerät steht im Kofferraum. Wenn auch die hinteren Scheiben getönt waren, sieht dfas immer so aus, als wär das Auto leer.

Ich glaub, solange es keine Punkte gibt schicken die auch kein Foto mit. Das Auto ist auf deine Frau zugelassen ?? Wenn dann in 3 Monaten der Brief kommt weiß sie von nix und Du:

"bist ja damals ordentlich gerast!!!! Und weißt nix davon?? Also schon Tunnelblick!! Ich bezahl heut mal die 35 Euro für dich aber Du lädst mich dafür heut Abend mal zum Essen ein, Du fährts damit ich trinken kann" Das hat den Vorteile: Du machst ihr ein schlechtes Gewissen, das Geld hättest Du sowieso zahlen müssen und bekommst obendrein noch ein schönes Essen 😁 😁

Ciao,
Eric,
Auskenner 😁

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.


Ciao,
Eric,
Auskenner 😁

Na ja, vielleicht doch nicht so ganz: Bei uns im tiefen Westen ist es jedenfalls üblich, dass auch bei "kleinen" Sachen das Foto mitgeschickt wird. In der Regel ein einfacher Papierabzug in mäßiger Qualität. Im Verfahren nach evtl. Einspruch können die Burschen aber ganz prächtige Abzüge machen - also von der schlechten Qualität nicht ableiten, man sei auf keinen Fall zu erkennen...

Gruß Frank, der praktisch täglich solche Bilder sieht - zum Glück fast immer von anderen 😁

um dich mal etwas zu beruhigen bezüglich der bussenhöhe, bei uns (CH) würdest du in jedem fall mehr bezahlen (auszug ordnungsbussenverordnung, preise in schweizer fränkli) 😉 :

303. 1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten
Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG;
Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2
und 22c Abs. 1 SSV)
a. um 1–5 km/h 40
b. um 6–10 km/h 120
c. um 11–15 km/h 250

2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten
Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen
(Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22
Abs. 1 SSV)
a. um 1–5 km/h 40
b. um 6–10 km/h 100
c. um 11–15 km/h 160
d. um 16–20 km/h 240

3. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten
Geräte- und Messunsicherheit auf Autobahnen (Art. 27 Abs. 1
SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a. um 1–5 km/h 20
b. um 6–10 km/h 60
c. um 11–15 km/h 120
d. um 16–20 km/h 180
e. um 21–25 km/h 260

PS: alles was darüber liegt führt zu anzeige und administrativmassnahmen, sprich verwarnung und/oder entzug des führerscheins... 🙁

Re: Geblitzt...

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Hallo,gestern ist es doch mal wieder passiert,ich bin zum dritten mal in 28Jahren geblitzt worden

Das erste Mal mit 9?

Mit dem Roller oder Kettcar?

Ansonsten: selber Schuld! Wenn man sich an die Regln hält, passiert sowas nicht 😁 MUAAAAAAHAAAH 😉

Gruß

Martin

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