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Geblitzt!Angeblicher Rotlichtverstoß mit meinem Elch! Was nun??

Themenstarteram 23. Januar 2010 um 15:01

Fahre heute durch Münsters Innenstadt mit meinem Elch.

Ordne mich an einer großen Linksabbiegerspur ein. Die Ampel steht auf Rot. Ich steh als einziger und erster in der Spur.

Die Ampel wird grün ( Grüner Linksabbiegerpfeil), ich lege den gang ein und fahre mit Freu und Kind an Bord langsam in die riesiege Kreuzung und werde am Ende des Abbiegevorganges von einem Starenkasten 2x geblitzt!!!!

Was geht da ab???? Hab dann geparkt , bin zur Kreuzung gelaufen und hab mir das alles nochmal angesehen. 5 sekündige Grünphase für LInksabbieger.

Ich bin definetiv bei grün losgefahren. War ich zu langsam? Wurde ich deshalb geblitzt.

Was kann ich tun?? Kann mir da jemand einen Rat geben.

PS: ist zwar jetzt keine technische Frage, aber meine Nerven liegen blank und mein Blutdruck steigt minütlich!

Danke

Beste Antwort im Thema
am 23. Januar 2010 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112

Komm ich aus der Nummer wieder raus???? Bin wirklich unschuldig und ärgere mich, dass mir so ein Blechkasten ne Strafe anhängen will !

Sag' mal, liest Du die Antworten eigentlich, die Du bekommst? Oder tippst Du nur im "Rotlichtwahn" in Deine Tastatur? Relax, pipe down, entspann Dich. Ein Rotlichtverstoß erfordert das Überfahren des Rotlichts. Das hast Du (angeblich) nicht gemacht, ergo kein Rotlichtverstoß. So. Das reicht jetzt. Sonst kommst Du auf meine Ignore-Liste :D :D :p :)

Gruß

xc90er

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19 Antworten
am 23. Januar 2010 um 15:08

Na, super, Ingo! (Nee, ist nur Spaß.....) :D

Gaaaaaaanz ruhig. Geblitzt zu werden ist NICHT gleich Rotlichtverstoß. Ein Rotlichtverstoß liegt halt dann vor, wenn Du tatsächlich das Rotlicht überfahren hast. Hast Du aber nicht (nach Deiner Aussage), ergo kein Rotlichtverstoß.

Daher, kein Grund zu Aufregung. Wahrscheinlich kommt da gar nichts. Und, falls doch, dann poste hier einfach nochmal.

Falls Du noch was "zum Lesen" brauchst:

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Nr. 132

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 37 II Nr. 1

Gruß

xc90er

am 23. Januar 2010 um 15:26

Wenn du auf den Blitzer schaust, kannst du nicht gleichzeitig rueckwaerts schauen.

War denn hinter dir wirklich niemand in dem Moment, als du MOEGLICHERWEISE !!! geblitzt wurdest ???

 

Gruss,

Esker

Themenstarteram 23. Januar 2010 um 15:27

Meine Frau hat auch mit mir auf die Ampel gesehen. Sie sagte es wurde grün und ich hätte erst dann den Gang eingelegt und wäre laangsam losgefahren. Aber eben bei definitiv grün ( Linksabbiegerspur mit eigener Linksabbiegerampel mit Pfeil!) !! Nicht gelb und nicht rot! Aber mit Tempo 35-40 max. ! Und die Kreuzung ist echt groß.

Habe gehört, dass wennes 2x blitzt auch der zurückgelegte Weg gemessen wird, sprich die km/H. Stimmt das??

Dann müssten die ja errechnen können, dass ich nicht bei Rot in die Kreuzung gefahren bin, oder? Dann ist es doch kein Verstoß, oder?

Die Ampel ist echt nur 4-5 sec. grün. Da kann ich vielleicht nicht fix xgenug durch die Kreuzung gerast sein! Aber alle anderen standen noch und ich hab keinen gefährdet.

Als ich geblitzt war ( nach 4-5-Sekunden Schockzeit), schaute ich in den Rückspiegel und erkannte, dass sich da grad die weit entfernte Geradeausspur in Bewegung setzte. Deshalb kann ich mir das gar nicht erklären.

Hab mir die Anlage ja dann nochmal angesehen. Da war es grad auch so. Linksabbieger bekommen rot. Dann setzt sich die Geradeausspur in Bewegung....... ????!! Wieso blitzen die mich! Hab da grad andere beobachtet, die sind bei dunkelgelb noch links rübergeflitzt(!) und wurden nicht geblitzt!

Ich wurd auch nicht geblendet oder so! Es war erst rot und ich stand 1 Minute an der roten Ampel! Dann wurd es grün...und ich fuhr los! Bin fix und fertig !

Komm ich aus der Nummer wieder raus???? Bin wirklich unschuldig und ärgere mich, dass mir so ein Blechkasten ne Strafe anhängen will !

 

 

 

am 23. Januar 2010 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112

Komm ich aus der Nummer wieder raus???? Bin wirklich unschuldig und ärgere mich, dass mir so ein Blechkasten ne Strafe anhängen will !

Sag' mal, liest Du die Antworten eigentlich, die Du bekommst? Oder tippst Du nur im "Rotlichtwahn" in Deine Tastatur? Relax, pipe down, entspann Dich. Ein Rotlichtverstoß erfordert das Überfahren des Rotlichts. Das hast Du (angeblich) nicht gemacht, ergo kein Rotlichtverstoß. So. Das reicht jetzt. Sonst kommst Du auf meine Ignore-Liste :D :D :p :)

Gruß

xc90er

am 23. Januar 2010 um 15:33

Hier noch ein kleines Trostpflaster ;)

Wenn es zweimal geblitzt hat, wird zweimal die Position ermittelt.

Also lediglich zwei Fotos geschossen, um manuell einen moeglichen Verstoss ahnden zu koennen.

Lies dir das hier mal durch. Gibt doch Hoffnung ;)

...

Geprueft wird EVENTUELL nur, ob du dich nur leichtsinnig, grob leichtsinnig, grob nachlaessig oder aus Gleichgueltigkeit heraus ueber das Gebot eines Verkehrszeichens hinweg gesetzt hast.

Es geht bei solchen "(grob) leichtsinnigen Vergehen" ohne einen von der Gegenseite zu begruendenden "qualifizierten Rotlichtverstoss" auch OHNE Fahrverbot ( OLG Karlsruhe Az.: 3 Ss 6/01 ) aus.

Die das Blitzgeraet betreibende Gemeindeverwaltung ist uebrigens froh, wenn du bezahlst und weiter faehrst.

Das fuellt die Kasse und erhaelt die Chance auf weitere Einnahmen :D

Jetzt warte aber erst einmal ab, ob etwas kommt.

Falls etwas kommt, du mit Fahrverbot belegt wirst, das moeglicherweise nicht akzeptieren kannst, nimm dir einen aelteren !!!Anwalt (Strassenverkehrsrecht), lege Beschwerde ein.

Wobei 3 Monate Wartezeit bis zur Verjaehrung schon verdammt lang werden koennen.

 

Gruss,

Esker

 

Themenstarteram 23. Januar 2010 um 15:35

Ich hab ja nach ca. 4 Sekunden Schockzeit nach dem Blitzen in den Rückspiegel geschaut. Da war keiner. Alle hatten rot. Ich war der einzige Linksabbieger. Es war keiner in der Spur hinter mir!

Als nächstes fuhr dann wie gesagt der Querverkehr ( geradeausspur los).

am 23. Januar 2010 um 16:04

Ein echter SuperIngo! Da kommt nie LangewWeile auf! :D :D :D

Erst mal abwarten. Da findet eine Bildauswertung statt. Ich glaube nicht, dass da je was kommt.

 

stelo, der schon mal geblitzt wurde um einem Rettungsfahrzeug Platz zu machen und es kam nie was.

Themenstarteram 23. Januar 2010 um 17:27

Ich danke Euch schon mal.

Komischa uch, dass die Blitze erst da steht, wo man den Abbiegevorgang schon beendet hat. Also ca. 40 Meter hinter der angeblich übefahrenen roten Ampel!

Die Zeitspanne zwischen erstem und zweiten Blitz betrug ca. 3 Sekunden! So langsam war ich.

Liegen denn die Kontaktschleifen direkt vor dem Blitzer in der Kreuzung oder wo? Da hab ich meine ich sowas im Boden gesehen. Aber das ist ja echt ca 40 Meter von der Linksabbiegerspur entfernt! Komisch!

Kann es denn sein, dass man bei Grün losfährt und abbiegt, die Grünphase aber ,wie in meinem Fall, nur 4 Sekunden dauert, und man so langsam über die Kreuzung tuckert, dass die Blitze ( 40 Meter entfernt) dich Blitzt weil du "zu spät" über den Kontakt gefahren bist?

Messen die denn durch die 2 Fotos auch die Geschwindigkeit bzw können sie die errechnen und könnten so sehen, dass ich recht laaangsam war und deshalb tatsächlich bei grün losgefahren bin und erst bei vermeindlich "ROT" über den entfernt gelegenen Kontakt fuhr??

Technik die begeistert! Ich hab echt Sorge für eine Grünlichtfahrt bestraft zu weden!

erstmal ganz ruhig bleiben und abwarten ob und was da kommt.

und wenn was kommt - ab zum Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und Einspruch einlegen - wenn du wirklich nichts verbotenes gemacht hast hast du doch gute Chancen.

Themenstarteram 23. Januar 2010 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von netsrac67

erstmal ganz ruhig bleiben und abwarten ob und was da kommt.

und wenn was kommt - ab zum Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und Einspruch einlegen - wenn du wirklich nichts verbotenes gemacht hast hast du doch gute Chancen.

In Deutschalnd ist alles möglich! Nach dem Motto:" Wir haben ein Foto und somit sind sie schuldig!" :rolleyes:

Gilt eigentlich ne Ehefrau als Zeugin oder hat im Zweifel der alte Blechkasten recht?

@SuperIngo112

Ich neige dazu einer Stimme recht zu geben... "Bleib locker Ingo!"

 

Solltest du wirklich Post kriegen, dann helfen wir dir hier gern und jeder Anwalt sowieso.

Bis dahin:

1.) Schreib deine Sicht der Dinge in Fließtext oder sonstwie nieder...

2.) deine Frau bitte auch...

3.) Beide Schreiben in ne Schublade und das Thema einfach vergessen...

4...) sofern Post von deinem PolPrä kommt, an deine Schreiben erinnern und dann puzzeln.

 

Weil, alles ist möglich.

Ich hatte mal bei ner Kontrolle aus dem 15er Grünpulk 3 Uniformierte die mich zur Weißglut treeiben wollten. Hätte fast geklappt aber ich hab nicht zugeschlagen. Die ham mir da 3 Tatvorwürfe untergeschoben, ich hatte keine Chance.

Aber, ich hab Recht behalten, alle Vorwürfe gegen mich kamen nie bei mir an, die hatten nur einfach Bock mich zu verknacken.

 

Be cool!

Themenstarteram 24. Januar 2010 um 11:04

Das ist übrigens die Kreuzung: Wenn ihr klickt, dann nehmt dann die Satelitansicht! Ich steh da, wo auch der schwarze Wagen links im Bild in der Linksabbiegerspur wartet!

http://www.scdb.info/de/software-karte/5

Jemand meinte, dass der Blitzer nur den Geradeausverkehr blitzt, aber nicht den Abbiegeverkehr??!?

Er begründet das mit dieser Richtungsbeschreibung :

http://www.radarfalle.de/.../search.cgi?...

 

Zitat:

"an dieser Kreuzung gibt es keinen Rotlichtblitzer für die Abbiegespur, sondern

nur für den Hohenzollernring Ecke Warendorfer Richtung Richtung Kaiser-Wilhelm-Ring.

Mit anderen Worten für die von dir aus von rechts kommenden Geradeausfahrer.

In deinem Rücken wird also jemand bereits bei Rot losgefahren sein oder über die Haltelinie gerutscht und du hast dann den Zweitkontakt direkt vor der Blitzampel ausgelöst für das zweite Foto.

Diese Kombination wird aber auf den zwei Fotos erkennbar sein - daher gibt es ja immer zwei Fotos und mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Vorgang gleich aussortiert werden und du hörst nie wieder davon."

Das wär toll!!!! Was haltet ihr von dieser Bergründung?

am 26. Januar 2010 um 10:23

Bleib locker und warte. Wenn ich wegen jedem Blitzer so Herzrhytmusstörungen bekommen hätte wie du wäre ich seit 20 jahren Tod :D

Die können manchmal nicht die klarsten situationen verfolgen und ahnden. Du hast 6 Wochen zeit zum hoffen und danach kannste wieder beruhigt schlafen wenn nix kommt. Mich haben die schon 2 mal bei Rotlicht erwischt und es kam nie was zu mir. Die haben auch eine Zeittoleranz einzuhalten und da wirst du denke ich nix zu befürchten haben.

Notfalls pack dir ne Flasche Haarspray von deiner Frau ins Auto und schütze damit dein Nummerschild vor Witterungseinflüssen. ;)

am 26. Januar 2010 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von T5cruiser

Notfalls pack dir ne Flasche Haarspray von deiner Frau ins Auto und schütze damit dein Nummerschild vor Witterungseinflüssen. ;)

Kann man machen. Aber halt nur bzgl. der Witterungseinflüsse. Das Nummernschild bleibt weiterhin perfekt lesbar, auch wenn geblitzt wird :D :p

Gruß

xc90er

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