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geblitzt

Themenstarteram 28. Dezember 2005 um 16:12

hoi,

mal ne frage:

weiß jemand wie genau das läuft wenn man geblitzt wurde und jemand anderen als fahrer angibt?

wird das genau überprüft, wird das einfach akzeptiert, und wie wird man bestraft falls es auffällt? :)

achja, bitte keine moral predigten - danke *g*

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49 Antworten
am 5. Januar 2006 um 13:14

ich habe schon ebi 6Km/h was bekommen ...

am 5. Januar 2006 um 13:58

wenn du sagst das es ein anderer war naja dann muss er das auch schon zu geben1sonst bleibste selber drauf sitzen und wenn das vieleicht ganz dumm läuft darfst du dann farten buch schreiben und das ist ganz schön scheiße!!!!

am 5. Januar 2006 um 15:42

Ok, ok, Ihr Moralapostel!

Ich bin mir bewusst, dass ich die Begrenzung überschritten habe. Sehe ich ja auch ein. Und wenn ich dann 15 Euro zahlen muss, dann werde ich mich auch sicher nicht dagegen wehren. Habe ich ja auch nie gesagt.

Dass man allerdings diese Strecke in einem Industriegebiet sowieso für 60 km/h freigeben könnte, wie es sie auch innerhalb Hamburgs schon mehrfach gibt, ist ein anderes Thema.

Ich könnte jetzt als Ausrede anbringen, dass der Blitzwagen mitten auf einer großen Brücke in einer Linkskurve stand, und um meinen Motor nicht zu quälen habe ich den dritten Gang eben etwas mehr ausgefahren. Ging ein gutes Stück bergauf. Das ändert nix an der Tatsache, dass ich zahlen werde. Kann ich wohl verschmerzen. Bin ja nicht mit 85 Sachen da langgefahren. Da würde mein Führerschein für einen Monat nach Flensburg reisen. Toll, und ich war noch nie da!

Was mich nur wundert, ist, dass die Polizei scheinbar nix wichtigeres zu tun hat, als morgens um 7 Uhr Autofahrern die zur Arbeit wollen aufzulauern. "Da lässt sich bestimmt was rausholen! Hehehe!"

Ich würde sagen: Beschäftigungstherapie! Abgesehen davon, kann das rote Blitzlicht genauso eine Verkehrsgefährdung sein! :D

 

Hat denn trotzdem jemand noch eine Antwort auf meine Frage was das Foto kostet? Ich finde unser Senat hat an meiner Geschwindigkeitsüberschreitung noch nicht genug verdient und ich möchte daher noch das Foto dazukaufen. Das ist immerhin das erste Foto von mir und meiner Freundin im neuen Auto :) .

Also, weiß jemand, wieviel das kostet?

Rote Grütze!

Zitat:

Original geschrieben von Tortenboxer

Abgesehen davon, kann das rote Blitzlicht genauso eine Verkehrsgefährdung sein!

Das Blitzlicht ist ja gerade deshalb rot, damit die Autofahrer nicht geblendet werden und somit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen wird.

am 5. Januar 2006 um 17:59

edit: Vielleicht nicht, wegen der Blendwirkung als mehr wegen dem sich hinterher ärgern und vor Wut aufs Lenkrad schlagen! :D

Warum haben Starenkästen eigentlich gelbes Blitzlicht? Gleicher Effekt?

Und... was kostet das Foto? :)

@Tortenboxer, als ich vor ein paar Jahren mal geblitzt wurde, war auf dem Schreiben das Bild gleich aufgedruckt. War zwar keine tolle Qualität, aber gut zu erkennen.

Gruß Thomas

Themenstarteram 6. Januar 2006 um 20:31

inzwischen ist das bild aber nichtmehr mit dabei,

 

am besten eifnach mal beid er aufgedruckten numemr anrufen und nachfragen,

ich könnt mir gut vorstellen,dass es umsonst ist, da es ein beweismittel ist, udn das eigentlich ncith ksotengebunden sein sollte

@sopor

Die Sache wäre so einfach wenn sich endlich mal das Verantwortungsbewusstsein zu eigenen Fehlern durchsetzen würde und man nicht immer gleich "Abzocke" benutzen würde. Sry. Musste mir aber einfach mal Luft schaffen.

Also ich kenne Genug Stellen an denen es drauf angelegt wird das die Leute zu schnell fahren. Zu Beispiel eine Verbindungsstraße Lärmschutzwälle auf beiben Seiten 70 km/h erlaubt und mittendrin ein Stück von 200 Metern wo 40km/h ist und ratet mal wo auf dieser Strecke geblitzt wird ??

...

 

Hi,

also wegen dem foto;

das müßte folgendermaßen ablaufen:

1) wird der beifahrer nie mit auf dem foto erscheinen, wegen dem datenschutz womöglich

2) müßtes du auf dem schreiben, welches dich ereilen wird, sodenn das foto nicht schon hintendrauf ist......

angeben das du das bild überprüfen möchtest....dann bekommst du im umkehrschluss entweder direkt das bild zugeschickt oder eine vorladung zum nächsten revier zur sichtkontrolle....

aber ob du das dort dann auch mitnehemen kannst, kein plan....und ob es was kostet weiß ich auch nicht.....

auf meinen in 10 jahren fahrens folgenden, 2 blitzerfotos waren die dinger immer hinten auf gedruckt....

und ich persönlich sehe das blitzen an unmöglichen stellen, als totale abzocke und belästigung steuerzahlender bürger an.....wenn wir mal keine steuern mehr zahlen würden hätten alle grünen keinen job mehr....

und da können moralapostel typen kommen wie sie wollen, das ist meine meinung und bleibt auch so....

freie fahrt für freie bürger.....

und wenn ich mal geblitzt werde, dann lebe ich auch mit den folgen.....das 2. und bisher letzte mal in meiner karriere hat mich 250€ und 1 Monat Fahrverbot gekostet.....mit 103km/h in einer ortschaft geblitzt.....und das ist auch schon wieder fast 2 jahre her.....

ich war zu schnell und hab buse getan...und ich stehe dazu....

MfG Markus

Zitat:

Original geschrieben von OpelCux

Zu Beispiel eine Verbindungsstraße Lärmschutzwälle auf beiben Seiten 70 km/h erlaubt und mittendrin ein Stück von 200 Metern wo 40km/h ist...

Die Begrenzung auf 40 km/h besteht da mit Sicherheit nicht grundlos, auch wenn der Sinn für den Laien manchmal schwer zu erkennen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Tortenboxer

edit: Vielleicht nicht, wegen der Blendwirkung als mehr wegen dem sich hinterher ärgern und vor Wut aufs Lenkrad schlagen! :D

Warum haben Starenkästen eigentlich gelbes Blitzlicht? Gleicher Effekt?

Und... was kostet das Foto? :)

da fahr ich dann grad zum bossen nochmal nen paa km/h schneller wenns mich schon erwischt hat.

aufregen darf man sich über solche sachen nicht.

natürlich darf man lügen, das nennt sich nämlichnicht lüge sondern schutzbehauptung, du darfst natürlich dies auch nur wenn du selbst gefahren bist, für andere leute darfst du nix schutzbehaupten.

das bringt auch alles nix, ist halt nur nen grundsatz in unserer rechtsnorm, ist ja auch nen vollkommen natürliches verhalten das jmd versucht seinen hintern zu retten

am 7. Januar 2006 um 16:30

Lüge, Schutzbehauptung, Irreführung, Verarsche :) Kommt doch alles aufs gleiche raus.. Ich würds lieber nicht machen.

am 8. Januar 2006 um 8:24

Und damit er endlich weiß was es kostet, es müssten so 20-25€ sein, keine Punkte und kein Fahrverbot.

 

Gruß Ralf

am 8. Januar 2006 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von Omegator

Und damit er endlich weiß was es kostet, es müssten so 20-25€ sein, keine Punkte und kein Fahrverbot.

 

Gruß Ralf

Danke, Ralf.

Aber das Bußgeld ist mir bekannt. Mir ging es lediglich um den Preis für das Foto, das ich gern haben möchte.

Liebe Grüße

Also, früher lief das so:

-Geblitzt, abwarten (darf man)

-Anhörungsbogen, einfacher Brief, abwarten (Zustellung unbewiesen, darf man)

(selten: Anhörungsbogen, formell zugestellt, mit PZU oder so, reagieren, s.u.)

(kommt der Anhörungsbogen nach 6-8 Wochen, Fahrerangabe ablehnen,

könnten Angehörige sein, Zeugnisverweigerung, fehlende Erinnerung bei

mehreren regelmäßigen Fahrern, kein Fahrtenbuch, notfalls Anwalt nehmen)

-Bußgeldbescheid, formell zugestellt, reagieren, und zwar durch

-Einspruch, Frist einhalten, nicht begründen (darf man)

-telefonische oder persönliche Einschüchterungen (Fahrtenbuchandrohung bla bla)

nicht beachten, auf Erklärung vor Gericht verweisen, darf man

-Gerichtstermin oder Vorladung, hingehen und dabei

-Fahrer benennen (evtl. kurz vor dem Termin schriftlich, trotzdem hingehen)

-Zeugenvorladung an den Fahrer zum Gerichtstermin oder wegen der

schriftlichen Mitteilung zu einem späteren neuen Gerichtstermin

hier könnte es Verzögerungen durch Urlaub oder Krankheit geben...

-Ergebnis: Man hat den tatsächlichen Fahrer benannt, kein Fahrtenbuch,

bricht die Verwaltung das Verfahren vor Gerichtstermin und

Fahrerfeststellung ab, sowieso kein Fahrtenbuch

-2. Ergebnis: Wenn die Verwaltung langsam war, Verjährung bei dem Schuldigen,

siehe § 26 StVG, §§ 32,33 OWiG, niemand ist verpflichtet, sich darum zu

bemühen, dass die Ermittlungsbehörde vor Ende der Verjährung den Namen

des tatsächlich Verantwortlichen erfährt

Damit das klar ist:

Ich will ausdrücklich nicht zu Straftaten anregen, deshalb als WICHTIG beachten:

Das geht natürlich auch, wenn man selbst gefahren ist, ist dann aber ab Gerichtstermin mit falscher Fahrerangabe strafbar und bei Frontfoto leichtsinnig (Nichtwissen oder nichts sagen wäre zulässig, aber da Amtsrichter m.E. häufig im Zweifel gegen den Beschuldigten entscheiden, zwecklos). Strafbar ist das auch bei dem, der eine Tat unzutreffend zugibt!!!

Was noch? Ohne Punkte immer zahlen, schafft Reserven oder Kfz.-Halter abspalten oder oder...

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