Geblitzt...
Moin,
ich wurde auf der A1 geblitzt mit 40kmh überm Tempolimit.
Ich selbst bin nicht der Fahrzeughalter sondern mein Vater, bin grade noch in der Probezeit (für ca 4 Monate noch).
Jetzt habe ich was von ner Verjährung gehört, 3 Monate sollen es sein.
http://www.7-forum.com/service/geblitzt.php
Laut dem Link hier kann man es "ganz einfach" so lange herauszögern.
Hat das schon mal einer gemacht, ist es wirklich so leicht?
Kann es mir irgend wie nicht so vorstellen oO
Oder soll ich lieber in den sauren Apfel beißen und die längere Probezeit und die Nachschulung in kauf nehmen?
Beblitz wurde ich am 25.01.09, wird dieser knappe Monat schon zu der Verjährung hinzugefügt und ich müsste es sozusagen nur noch 2 Monate herauszögern?
Beste Antwort im Thema
Also ich möchte ja hier nicht den Besserwisser raushängen.
Aber da das ja kein niveauloses Board sein soll, muss ja dieses
Thema auch mal von der anderen Seite beleuchtet werden.
Was ich bisher hier überhaupt nicht gelesen habe ist etwas über Einsicht.
40km/h das fährt man ja nicht einfach so durch Zufall zu schnell.
Ihr redet alle nur über die Fehler des Staates und wie man Ihn austricksen kann. Gut, ich bin derzeit auch kein Freund des Staates mehr, zwecks Steuern und lästigen Gesetzen, aber hey, wer scheiße bau, sollte dafür auch gerade stehen.
Und die Geschwindigkeitsbegrenzungen bauen sie zumindest zu 80% aus einem Grund auf die Straße. Meist wegen zu hoher Unfälle an dieser Stelle oder einem Gefahrenpunkt.
Wie wäre es einfach mit Strafe einsehen, was drauß lernen und in Zukunft etwas angepasster fahren.
Denn wenn nachher doch was passiert, z.B. Unfall mit Verletzten und Toten dann ist das Geschrei groß.
Reden wir nicht drumrum, Fahranfänger bis 25 bauen nunmal die meisten Unfälle.
Klar kann man hier und da mal schneller fahren und wenn man auf die Straße schaut, die meisten fahren im Bereich um die 20km/h grundsätzlich zu schnell.
Ich wollte nur diesen Gedanken hier mal mit einbringen.
Sicherlich löse ich jetzt eine jenseits Streitsiskussion aus. Ich freue mich schon auf die Antworten.
Grüße
Sven
70 Antworten
Doch um das Fahrverbot von einem Monat kommst net drumherum. Nur als Probezeitler musst zusätzlich die Nachschulung machen. Und wenn du die dann net in dem vorgegeben Zeitraum von glaub 3monaten machst, nehmen die dir den Schein NOCHMAL weg, bis du sie gemacht hast. Dann bekommst dein Schein wieder...
Zitat:
Original geschrieben von Maime77
Hi,du sagst das noch ein anderes Fahrzeug mit auf dem Bild ist???Mir ist bekannt das kein weiteres Fahrzeug mit zusehen sein darf(Datenschutz).Wurde auch bereits 3mal geblitzt,2mal neben mir ein Motorad,einmal ein PKW,da kam nie was!Wurde auch schon ohne weitere Fzg. geblitzt,und siehe da-ein Foto ;-))).Würd ich persönlich mal nen Anwalt fragen.Gruß.
ich denke eigentlich auch das wenn ein zweites Fahrzeug fast in gleicher Höhe auf dem Foto ist (du warst ja im Überholvorgang) dann dürfte die Messung eigentlich grundsätzlich anzuzweifeln sein.
Ist schon ein Fall für den Anwalt.
im mai wär meine probezeit um xDxDxDxDxDxD
Zitat:
Original geschrieben von jojoDD
Doch um das Fahrverbot von einem Monat kommst net drumherum. Nur als Probezeitler musst zusätzlich die Nachschulung machen. Und wenn du die dann net in dem vorgegeben Zeitraum von glaub 3monaten machst, nehmen die dir den Schein NOCHMAL weg, bis du sie gemacht hast. Dann bekommst dein Schein wieder...
das steht im Bußgeldrechner bei diesem Verstoß. Keine Maßnahmen in der Probezeit.
144 Netto, also 44 drüber bei 100 außerhalb geschlossener Ortschaften:
--------------------
bis 31.01.09
Bußgeld: 100,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Probezeitmaßnahmen: Keine
----
Ab 01.02.09
Bußgeld: 160,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Probezeitmaßnahmen: Keine
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Kuki1988
im mai wär meine probezeit um xDxDxDxDxDxD
Wenn ich das sehe,dann sofort zum Anwalt und zeigen!Das kost ja nix weiter(fragen!)!
Zitat:
Original geschrieben von Maime77
Wenn ich das sehe,dann sofort zum Anwalt und zeigen!Das kost ja nix weiter(fragen!)!Zitat:
Original geschrieben von Kuki1988
im mai wär meine probezeit um xDxDxDxDxDxD
ok werde ich dann morgen machen
Zitat:
Original geschrieben von Maime77
Wenn ich das sehe,dann sofort zum Anwalt und zeigen!Das kost ja nix weiter(fragen!)!
ist ein Fall für den Anwalt. Mein Anwalt nimmt für eine Frage 60 €🙁
Also bei dem Foto sofort zum Anwalt. Miese quali und beide fast auf einer Höhe...
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
rechts Probezeit wählen, links 44kmh und außerorts.
Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos
Alle Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20kmh, also die mit mind.1Punkt bestraft werden, zählen zu A-Verstößen. Und die führen zur Nachschulung
hier einmal das foto vom fahrer ( ich )
Zitat:
Original geschrieben von brainticket999
ist ein Fall für den Anwalt. Mein Anwalt nimmt für eine Frage 60 €🙁Zitat:
Original geschrieben von Maime77
Wenn ich das sehe,dann sofort zum Anwalt und zeigen!Das kost ja nix weiter(fragen!)!
Immernoch günstiger als ne Strafe,vielleicht hat er ja ne Rechtschutzversicherung???Da kostet es nix.Wäre in dem Fall empfehlenswert.
Kannst ja morgen mal posten was rausgekommen ist.Gruß
Naja und leider verlängert sich die Probezeit nochmal um 2Jahre. das is das schlimmste wie ich denk...
"Wann muss man zur Nachschulung?
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren einer roten Ampel,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* Alkohol am Steuer, egal welche Menge (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)"
Also zusammengefasst, dich kostets ca 500€, 1Monat Fahrverbot, 2Wochen sinnlos rumsitzen bei der Nachschulung und 2 weitere Jahre Probezeit.
Bei dem Foto entweder entwerten lassen durch nen Anwalt, da 2 Autos drauf.
Oder sonst Haare schneiden und sagen du weisst ne wer gefahren ist. Dann bekommst höchstens ne Fahrtenbuch pflicht für 1-2Jahre. Also musst ein Buch führen wann du wohin gefahren bist. aber is immernoch besser wie der rest oben
Zitat:
Original geschrieben von Kuki1988
hier einmal das foto vom fahrer ( ich )
na ja vom Foto her...also wenn dein Vater hellere oder graue Haare hat dann kann er es schon mal nicht sein. Ist eindeutig ein Fahrer mit dunklem kurzem Haar zu erkennen.
also ich musste auch schon 4 Wochen abgeben, konnte mir den Abgabetermin aussuchen . Gepackt haben Sie mich (Na, ja ich habe nagegeben) im August, abgegeben habe ich über Dezember.... und alles nur weil ich so´n GTI Spinner bei seinen Überholversuchen stets habe verhungern lassen bis dann im Spiegel so ein merkwürdiges rotes blinken aus Höhe der Sonnenblende zu sehen war.... Spitze 211 während des Überholens bei einem Schnitt von 159km/h. Aber defenitiv einer der besten Filme mit mir in der Hauptrolle .....
Zitat:
Original geschrieben von brainticket999
na ja vom Foto her...also wenn dein Vater hellere oder graue Haare hat dann kann er es schon mal nicht sein. Ist eindeutig ein Fahrer mit dunklem kurzem Haar zu erkennen.Zitat:
Original geschrieben von Kuki1988
hier einmal das foto vom fahrer ( ich )
mein dad hat dunkelgraue haare