Geblitzt !!!
Scheiße... ich heute unterwegs nach Zwickau. Letzte Ampel vor Ortsausgang (ca. noch 700m bis zum Schild). Ich war der erste an der Ampel... Ampel auf Grün und drauf aufs Gas. Hab erst noch ein Bisschen gezögert und dann richtig drauf. Fataler Fehler !!! :-( ca 300m nach der Ampel stand ein Blitzgerät in einer Bushaltestelle. Als es geblitzt hat, hatte ich so schätzungsweise 120 auf dem Tacho stehen... **** **** **** !!!!!!!!!! Und ich war nach dem Blitzer noch beim Beschleunigen, hab den Blitz garnicht so richtig gemerkt bis ichs begriffen hatte.
Innerorts 70km/h drüber is bestimmt nicht gut vor allem nachdem man den Bußgeldkatalog nachgeschlagen hat was die Strafe sein wird.
HEUL ! Ich könnt mich in den AR*** treten dass ich so ne Scheiße gemacht hab... Mensch Mensch Mensch
66 Antworten
Ihr in den "Neuen Bundesländern" habt ja auch an jeder Ecke nen Blitzer. Mein Dad wurde auch schon 2 Mal geblitzt.
-Ein Mal ist eine Frau (is ja klar) auf einer 2 spurigen Straße in Cottbus auf der linken Spur mit 40 (wo man 60 Fahren darf) gefahren. Das hat meinem Dad natürlich nicht gepasst also hat er sie auf der rechten Spur mit 80 überholt *blitz*
- und einmal ist er so um die 90 gefahren wo man 70 durfte. Er hat den Blitzer aber kurz vorm Blitz gesehn und abgebremst. Also waren es 80-85 KM/h. Das war auch bei Cottbus.
Bei uns in Bayern gibt es selten Blitzer. Und wenn es welche gibt, dann immer an denselben Stellen, die jeder erfahrene Autofahrer kennt und an diesen (manchmal gefährlichen) Stellen langsamer fährt. Und darum geht es auch.
In den Neuen Bundesländern sind die Blitzer oft versteckt und an solchen Stellen aufgestellt, die überhaupt nicht gefährlich sind und man ruhig schneller fahren könnte. Die Polizei will damit nur Geld kassieren!
Hi
@Kaskadeur
Soweit ich weiss, ist es nicht rechtens innerhalb einer Gewissen Distanz vor und nach dem Ortseingang/Ortsausgangsschild zu blitzen. Ich weiss jetzt aber nicht genau wie gross die Distanz ist. Ich meine es sind 400m.
Vielleicht kannst du dagegen was machen.
Gruß Hoffi
geblitzt
Hallo wenn dir sowas Hinterlistiges passiert, kannst du unter
www.strafzettel.de schon mal nachschaun was auf dich zukommt. Es hilft dir zwar auch nicht mehr,aber die Ungewissheit ist nicht mehr so groß? Bei mir war es jedenfalls so,Herzliches Beileid.
Herzliches Beileid!!!
3 Monate ohne Lappen wird ganz schön Scheisse. Aber 120 ist ja nun auch mehr als mutig.
Das mit dem Ortsausgangsschild kannste geschmeidig vergessen denn mit 900 m liegst du nicht in der Toleranz.
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@ SchwarzerVectra
Traurige Geschichten! Die Polizei hat da leider nix vom Geld, sondern die Stadt bekommt es, auch wenn die Polizei geblitzt hat. Na und dann gibt es ja noch den Sinn von Geschwindigkeitsbeschränkungen, bzw. Überholverboten.
Grüsse Daniel
Abzocke ? Nö !
@ Schwarzer Vectra
Daniel 1975 hat vollkommen recht ! Warum immer rummaulen und der bösen Polizei die Schuld geben ? Die versehen auch nur ihren Dienst, können zufrieden sein, wenn sie von den Geblitzten nicht noch (wie geschehen) hingerichtet werden und verdienen an den Bußgeldern keinen einzigen Cent !
Und schon mal darüber nachgedacht:
Millionen Autofahrer schaffen es täglich ohne zu Murren, diese 'blödsinnigen' Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 km/h innerorts einzuhalten. Wenn dadurch auch nur EIN EINZIGES KLEINKIND vor dem Unfalltod bewahrt wird, DANN HAT ES SICH GELOHNT !!
Ich hoffe, Du vertrittst auch einmal diese Sichtweise, wenn Du ins Alter fürs Autofahren und Kinderkriegen gekommen bist...
Soweit wünsche ich allen alles Gute.
Gruß
-v-
ich mein, schon recht... 70... und dann mit 120 is schon n bissel arg... ich mein 80-90, gut aber das is nicht meine sache!
du kannst ja mal den bericht anfordern, ob alles ordnungsgemäß aufgestellt is, im richtigen winkel usw...
weil wenn der bericht nicht vorhanden ist (kommt schon mal vor) dann hast du viel glück und hofftenlicht auch ohne strafe was aus deiner fahrweise gelernt.
da wo ich wohn, weiß man auch wo se stehen, wenn se mal da sind.
mfg Tim
Aua - das ist ja schon herb !!
Etwas ähnliches ist mir auch schon mal passiert - aber das war im Schwabenländle - und nicht ganz so deftig.
Folgende Lösung gäbe es aber.
Ich gehe mal davon aus, das es sich um ein Frontfoto handelt, Du nicht sofort angehalten wurdest und das Fahrzeug auf Deinen Namen zugelassen ist.
Du hast jetzt nur die Möglichkeit Dein Äußeres zu verändern.
( Haare färben, Vollbart, Dauerwelle, Schönheitsoperation *gg* )
Irgendwann kommt ja erstmal der sog. Anhörungsbogen.
Da muss dann drinstehen, das Du das Fahrzeug verliehen hattest, selber nicht gefahren bist - und gem. § 52 StPO keine weiteren Angaben machst. - Mußt Du auch nicht -
Dann kommt irgendwann der ABV ( so hieß der glaube ich bei Euch ) mit dem Foto und guckt mal ob Du der Fahrer gewesen sein könntest.
Meint er Du warst es nicht - wird das Verfahren eingestellt.
Allerdings gegen die Auflage Fahrtenbuch zu führen für 1 oder 2 Jahre.
Kosten für die Einstellung und Auflage des Fahrtenbuches ca. 50,- Euro.
Noch besser ist natürlich wenn der Halter und Fahrer nicht identisch sind - dann geht es auch so, wobei der Fahrer jedoch sein Äußeres nicht verändern zu braucht.
Ansonsten kannst Du Dir schonmal die BAHNCARD besorgen.
@ Chaotix
Das mit den Aussehen verändern kannst du mal ganz geschmeidig vergessen denn:
A. Der ABV ist nicht blind
B. Die Können mittlerweile die Fotos so schön vergrössern das du jeden Pickel sehen kannst.
Ein Freund von mir wurde auch mal geblitzt und da er ein schönes Foto zugeschickt bekommen was echt beschissen zu erkennen war und hat angegeben er wäre es nicht. Paar Tage später standen die Grünweissen vor der Tür mit gestochen scharfen Bildern.
Kannst es ja versuchen, aber das wird nix. Nur wenn Sie ein groben Fehler begangen haben und das kommt mittlerweile sehr selten vor aber VIEL Glück
Ansonsten Busse und Bahnen
Vorsicht !
@ Chaotix
Hallo.
Man sollte bei dem von Kaskadeur geschilderten Sachverhalt nicht vergessen, dass bei der Heftigkeit des Verstoßes die Verfolgungsbehörden erst recht gut und nachhaltig ermitteln werden.
Die Idee mit § 52 StPO ist Humbug, denn hier geht es um das Zeugnisverweigerungsrecht, das nur zusteht, wenn das Fahrzeug an Angehörige (im Sinne von § 11 StGB) verliehen wurde. Und warum sollte Kaskadeur einen Verwandten in die Sch... reiten ? Außerdem würde das die Ermittlungen in keinster Weise behindern, es müssten halt nur alle Verwandten im Ausschlussverfahren ermittelt werden.
Außerdem:
Was glaubt Ihr, wie es dem Staat (weniger der Polizei, vielmehr dem Richter) gefällt, wenn man versucht, sich so aus der Schlinge zu ziehen ? Wenn der ganze Irrsinn auffliegt, dann gibt's obendrein noch ein feines Strafverfahren und im Falle einer (wahrscheinlichen) Verurteilung Geldstrafe und den Status eines 'Vorbestraften'.
Ist es das wert ?
Gruß
-v-
@ hankofer
Schwachflug in diesem Zusammenhang Betrug einzuwerfen.
Als Beschuldigter kannst Du lügen das sich die Balken biegen, das Blaue vom Himmel, usw.
Nur als Zeuge nicht
@ vionville
Natürlich geht das mit dem § 52 Strafprozeßordnung.
Man hat das Auto an einen Verwandten verliehen.
Schluß aus - ab da
§ 52 StPO
Auf jede weitere Frage wird vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Er braucht nicht mal zu sagen an welchen Verwandten er das Fahrzeug verliehen habe.
Also reitet er auch niemanden in die Sch.....
Genau aus diesem Grunden sind meine Autos auf den Namen meiner Frau zugelassen - die nichtmal einen Führerschein besitzt.
.... und der 52 StPO zieht - bisher immer (solange kein Frontfoto existiert)
@hook
natürlich braucht er viel Glück - deshalb hatte ich ja auch Schönheitsoperation mit auf der Liste.
UNSTRITTIG IST, DAS ER FüR SEINEN FEHLER GERADE ZU STEHEN HAT - WENN IHM DIE GESETZE KEINE LEGALE ANDERE MÖGLICHKEIT ZULASSEN.
p.s.
Die Toleranz vor und hinter Ortsschildern beträgt nach Urteil des BGH übrigen 50 Meter.
Tach
@Kaskadeur
Wenn der Anhörungsbogen kommt würde ich zuerst schreiben das du nicht gefahren bist und dann zurückschicken...So diese Schweine müssen jetzt weiter ermitteln und das dauert wieder...währenddessen gehst du zum Anwalt und gibst ihm die ganze Sache in der Hand, wenn der Gut ist kommst du noch mit einem Blauen Auge davon.
Ich wurde auch geblitz...war 50 und ich mit 110 Km/H...Habe es direkt dem Anwlt in die Hand gedrückt. Am Ende kam ich vor Gericht....Habe mir eine Glatze rassiert und ein Bart wachsen lassen und Glück gehabt das das Photo nicht so gut war...Im Endeffect wurde das Verfahren eingestellt weil Die nicht feststellen konnten wer gefahren ist und das ohne Fahrtenbuch auflage und so.
Und vor 3 Tagen wurde ich wieder geblitz diesmal Rote Ampel.Werde natürlich wieder das gleiche machen. Erstmal anzweifeln und dann Anwalt geben.
Diese Schweine werden kein Geld von mir sehen...Ist sowieso Geldmacherei.
Du brauchst nur einen guten Anwalt..
Gruß
Re: Abzocke ? Nö !
Zitat:
@ Schwarzer Vectra
Daniel 1975 hat vollkommen recht ! Warum immer rummaulen und der bösen Polizei die Schuld geben ? Die versehen auch nur ihren Dienst, können zufrieden sein, wenn sie von den Geblitzten nicht noch (wie geschehen) hingerichtet werden und verdienen an den Bußgeldern keinen einzigen Cent !
OK OK! Die Polizei ist vielleicht nicht für die Blitzer-Kasten im Osten verantwortlich, aber das Landratsamt oder ein anderes Amt, das das Geld bekommt.
Zitat:
Und schon mal darüber nachgedacht:
Millionen Autofahrer schaffen es täglich ohne zu Murren, diese 'blödsinnigen' Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 km/h innerorts einzuhalten. Wenn dadurch auch nur EIN EINZIGES KLEINKIND vor dem Unfalltod bewahrt wird, DANN HAT ES SICH GELOHNT !!
Mein Dad hält sich eigentlich immer an die Tempolimits in der Stadt, aber dort wo er geblitzt wurde, ist keine Stadt sondern eine zweispurige, neue Landstraße. Und aus irgendeinem Grund muss man die Geschwindigkeit auf 70 KM/h reduzieren und gleich danach steht ein Kasten. Dann darfst du wieder schnell fahren. Das ist doch bekloppt, oder?
Zitat:
Ich hoffe, Du vertrittst auch einmal diese Sichtweise, wenn Du ins Alter fürs Autofahren und Kinderkriegen gekommen bist...
Soweit wünsche ich allen alles Gute.
Gruß