Geblitzt oder doch nicht?
Moinsen!
Ich habe da einige schwere Gewissenbisse weil ich mir nicht sicher bin ob ich heute geblitzt worden bin oder nicht.
Das Problem ist das ich den Blitzer erst gesehen habe als ich noch 140km/h drauf hatte. Danach sofort in die Eisen. Als ich dann auf Höhe des Blitzers war meine ich noch 120-130km/h drauf gehabt zu haben, bin mir dessen aber nicht sicher. (100km/h waren erlaubt)
Eine andere Frage: Blitzt ein Blitzer IMMER oder nur wenn es zu dunkel ist? Es war stralender Sonnenschein und ich konnte keinen Blitz warnehmen. (Habe vor schreck nur diesen Kasten angestart der da am Straßenrand stand) Und es war ein hochfrequentes Fiepen zu hören. (Wenn mich meine Sinne nicht getäuscht haben)
Ich frage deshalb, weil ich ja noch Probezeit habe und eigentlich ungerne zum Aufbauseminar wollte, und auch keine Verlängerung haben möchte.
Habe mal irgendwo gelesen das die Teile an Bundesstraßen erst ab 120km/h blitzen. Ist da was dran oder nicht? Vielleicht hat er deshalb nicht geblitzt.
Helft mir das ich heute Nacht beruhigt schlafen kann!! 😁
Gruß,
Jan
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von crisb
... ein Kumpel von mir war auch nicht auf dem Foto zu erkennen weil er die Hand im Gesicht hatte und hat auch bestritten das er gefahren ist dafür musste er glaube ein Jahr lang Fahrtenbuch führen ...
argh.. okay dann lassen wir das... fahrtenbuch is ja echt mist...
Zitat:
Original geschrieben von GeneralLee1979
@Cali
Hast du denn auch blaulicht und sirene ?? Das mit deinem rasen wenn du einsatz hast ist kein freifahrts brief ! Du must dich genauso an die Strassenvekehrs Ordnung halten wie jeder andere auch , denn du hast keine Sonderrechte !!
Und wohl hat man im alarmfall Sonderrechte!
Es ist so geregelt dass man auch auf dem Weg ins Gerätehaus Sonderrechte hat. Nicht zu verwechseln mit dem Wegerecht! Natürlich darf dabei niemand zu schaden kommen, man darf die Sonderrechte auch nur dann in anspruch nehmen wenn die andern verkehrsteilnehmer darauf verzichten...
Wurde bei uns u.a. in der Grundausbildung ausführlich behandelt das Thema!
Zitat STVO §35:
Zitat:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Und von "rasen" spricht hier niemand.. ich denke mal es gibt sehr viele die Innerorts wenn sie normal unterwegs sind schneller fahren wie ich im Einsatzfall!
Hier noch ein kleiner Artikel dazu, die offizielle Version ausm Feuerwehr Magazin find ich nicht mehr..
*klick*
Somit wäre die Frage wohl auch beantworten 🙄
Zitat:
Original geschrieben von CaligulaMinus
Und wohl hat man im alarmfall Sonderrechte!
Es ist so geregelt dass man auch auf dem Weg ins Gerätehaus Sonderrechte hat. Nicht zu verwechseln mit dem Wegerecht! Natürlich darf dabei niemand zu schaden kommen, man darf die Sonderrechte auch nur dann in anspruch nehmen wenn die andern verkehrsteilnehmer darauf verzichten...
Wurde bei uns u.a. in der Grundausbildung ausführlich behandelt das Thema!Zitat STVO §35:
Und von "rasen" spricht hier niemand.. ich denke mal es gibt sehr viele die Innerorts wenn sie normal unterwegs sind schneller fahren wie ich im Einsatzfall!
So Hast du es gut beschrieben *aufdieschulterklopf* ! Denn nen paar post vorher konnte man das meiner meinung falsch verstehnen 😉 !
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Bei uns ist das nicht ganz so eindeutig: Da die Innenstadt-Züge der FFW überwiegend zur "Reserve" der BF alarmiert werden ist das in Anspruch nehmen von Sonderrechten eigentlich nicht erforderlich, weshalb besonders wichtige Feuerwehr-Heitzer nicht gerne gesehen werden.
Auf dem Land sieht das natürlich ganz anders aus, wo die Feuerwachen nicht 24-Stunden besetzt sind.
Geblitzt wurde ein Kollege von mir auch schon während der Fahrt zur Wache, aber er musste die Post vom Amt nur weitergeben und die Sache wurde innerhalb der Stadtverwaltung geregelt (da Einsatzfahrt). Alles andere wäre auch idiotisch!
Danke papi!
😁 D
Zitat:
kommt halt drauf an was los is, wegen ner ölspur muss ich net mit 60 durch ne 30er zone, da isses wurscht aber wenn wirklich mal wat is kann man auch 60 statt 50 fahren....
so schlecht verständlich is dat doch nicht 😉 😉 😉
Zitat:
Original geschrieben von tos2gl
Bei uns ist das nicht ganz so eindeutig: Da die Innenstadt-Züge der FFW überwiegend zur "Reserve" der BF alarmiert werden ist das in Anspruch nehmen von Sonderrechten eigentlich nicht erforderlich, weshalb besonders wichtige Feuerwehr-Heitzer nicht gerne gesehen werden.
Auf dem Land sieht das natürlich ganz anders aus, wo die Feuerwachen nicht 24-Stunden besetzt sind.Geblitzt wurde ein Kollege von mir auch schon während der Fahrt zur Wache, aber er musste die Post vom Amt nur weitergeben und die Sache wurde innerhalb der Stadtverwaltung geregelt (da Einsatzfahrt). Alles andere wäre auch idiotisch!
jau, bei uns is das eben etwas anders wie du schon beschrieben hast! Is logisch wenn da schon die BF unterwegs is muss ich nicht heizen wie ein verrückter..
Bei uns sind wir eben die ersten, und ich denke mal es ist gerechtfertigt wenn man mal wirklich n bisl schneller fährt. Aber wie gesagt net bei ner Ölspur 😉
Zitat:
Original geschrieben von GeneralLee1979
Bo ! Ich glaub ich werde alt 🙄!
und an altsheimer leidest auch schon... du wolltest noch nach was sehen 😁 😁 😁
nee, hat ja noch 1, 2 tage zeit 😉
Zitat:
Original geschrieben von CaligulaMinus
und an altsheimer leidest auch schon... du wolltest noch nach was sehen 😁 😁 😁
nee, hat ja noch 1, 2 tage zeit 😉
Nene !! Da denk ich noch dran ! Hab morgen zeit dafür ! Muss ja schllieich noch meine brötchen verdienen !