geblitzt mit Dienstwagen
Hallo!
Das ist mir äußerst peinlich und mein 1. Vorfall im Straßenverkehr und dann direkt sowas... wurde das 1.mal geblitzt vor 1Monat. Heute kam die Post:
angeblich 24kmh zu schnell inner 30zone..(nein mein nick und mein auto haben nix mit jugendlichem raserwahn zu tun). Das Auto war ein außerdem ein Johanniter Wagen. In dem Schreiben steht z.b. "Falls sie aussagen. werde ich unter Berücksichtigung dieser Einlassung entscheiden". Im ganzen Text steht nur etwas von Bußgeldverfahren. Ich persönlich habe Angst vor einer Nachprüfung da ich zur Zeit des Vorfalles noch keine Probezeit rumhatte, sondern erst seit knapp 2 Wochen. Die "Ordnungswidrigkeit", so wie es genannt wird, kann da eine MPU folgen?? Es wurde ja nichts in dem Schreiben genannt bis jetzt!? Zur Zeit des Schreibens hatte ich meine Probezeit jedoch schon rum.
Was mach ich am besten??
Ich habe mal den Brief angehängt hier
46 Antworten
Ja machen wir uns nichts vor:
Für das was man verzapft muss man auch gerade stehen.
Auf die Freundlichkeit einer Behörde würde ich nicht wetten. Da wird es selbst trotz guter Kontakte schwer, eher unmöglich mal ein Parkvergehen ungeschehen zu machen.
Bei der Polizei geht soetwas mal unter ja. Bei einer Kommune def. nicht.
Merkwürdig ist es bloß immer, dass man immer kurz vor Ende der Probezeit ertappt wird.
Naja mehr als 60 waren es definitv nicht. Es war ein werksneuer VW Golf Variant. Das was der Tacho gezeigt hat, war auch tatsächlich die Geschwindigkeit. Sind keine 5kmh Abweichung wie bei meinem Audi80 😉
Ich hab irgendwie das Gefühl dass hier einige nicht ganz lesen, ich stehe natürlich dazu nur ich wollte wissen ob es legale Mittel gibt die Strafe herabzusetzen bzw was es überhaupt für eine Strafe gibt!
Und zu dem "eher noch nie erwischt worden", bevor man steinigt, sagte Jesus schon, "der der eine reine seele hat, der werfe den 1. stein".
in diesem sinne
schönes wochenende 🙂
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass der Kreis Mettmann nicht kulant ist. Einen Freund haben sie - gut, ist schon 8 Jahre her - in Velbert mit einem KTW geblitzt.
Da es keine Einsatzfahrt war, haben sie nicht mit sich reden lassen. War aber auch nicht so viel, irgendwas im Bereich von 10-15 km/h.
Trag' es wie ein Mann 😉 Ich hab' damals wegen exakt 21 km/h eine Nachschulung gemacht. Der Punkt ist lange Vergangenheit und die 500 Mark und die zwei Urlaubstage bei der Bundeswehr, die der Spaß unterm Strich gekostet hat, auch.
Nur die Kommentare bei der Nachschulung nicht, als alle schön im Kreis saßen und erzählen sollten, warum sie da waren. "Du armes Schwein." Da saßen noch ganz andere Kaliber 😁
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Zitat:
Original geschrieben von pv125
Wohl eher nie erwischt worden.
Kommt aber rechtlich gesehen auf's Gleiche 'raus...😉
Einfach Einspruch einlegen und die Begründung hier abschauen:
http://www-student.cs.uni-bonn.de/.../geschwindigkeitsuebertretung.pdf
Ne Spass beiseite: Erwischt ist erwischt und da sollte man für seine Schandtaten grade stehen.
Ich kenne dieses Schreiben aus dem Link, da es wirklich schon in Ordnungsämtern eingeflogen ist.
Meist wurden die Leute der Polizei oder dem Verfassungschutz oder sonst wem auch immer bekannt gegeben!
Zitat:
Original geschrieben von Halbgott
Da wird es selbst trotz guter Kontakte schwer, eher unmöglich mal ein Parkvergehen ungeschehen zu machen.
Bei der Polizei geht soetwas mal unter ja. Bei einer Kommune def. nicht.
Hmm... ich hab von meinem Parkverstoß Mitte November immer noch nichts gehört... dafür aber den von Mitte Januar schon lange bezahlt. Kann natürlich auch sein, dass hier ortsfremde Kennzeichen einen Freischuss haben oder irgendsoetwas... bin mal gespannt, das nächste Ticket kommt demnächst. Anwohnerparken abends um neun, für zehn Minuten, um 5km Fahrerei einmal um den Uni-Campus zu vermeiden...
MfG, HeRo
Zitat:
Anwohnerparken abends um neun, für zehn Minuten, um 5km Fahrerei einmal um den Uni-Campus zu vermeiden...
Ja ja, die meisten sehen Ihren Fehler nicht ein und haben dafür 1000 Rechtfertigungsgründe :P
mfg
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Ja ja, die meisten sehen Ihren Fehler nicht ein und haben dafür 1000 Rechtfertigungsgründe :P
Das ist für mich der Grund, dass ich riskiert hab, da für 15EUR zu parken 🙂 niemanden gefährdet, niemanden behindert, nur mein Konto muss leiden...
Und mittlerweile sind die Schranken zum Campus auch an diesem Ende offen 😁
MfG, HeRo
hi also es kann 3 monate + 14tage postlaufzeit dauern bis du ein schreiben zur nachschulung bekommst.
Sobalt punkte mit im spiel sind bekommst immer nachschulung und Probezeitverlägerung egal ob punkt wegen nicht anschnalen, blitzen, abgefahrene reifen und und und ist.
Bei mir hat es auch lange gedauert bis die nachschulung einflatterte habe das geld auch extra gleich zur seite (wollte mir auch ein anderes auto kaufen) nach 3 monaten und 10tagen hab ich gedacht da kommt nix mehr hab ich das geld ausgegeben und am nächsten tag lag der Brief zur nachschulung im Briefkasten na toll...... ich habe damals 230euro bezahlt ist aber schon knapp 2 jahre her...
Zum glück hab ich in 15 tagen meine 4 jahre Probezeit vorbei freuu.
Weil wenn einmal ne nachschulung hattest dann musst echt aufpassen was machst auf der strasse einen verstoss mit Punkt gibt verwarnung und der 2 vertoss dann mit Punkt musst MPU machen egal was passiert is...
Ich drück dir die daumen
Hallo AstraGSi,
es ist leider faslch das die Probezeit nach 3 Monaten und 14 Tagen Postlaufzeit nihct mehre kommt. Nach 3 Monaten und evtl. 14 Tagen ist eine Ordnungswidrigkeit verjährt wenn du keinen Brief bekommst, leider gilt dies nicht für Nachschulungen und MPU's.
Ich habe meinen Verstoß im März 2003 begangen und wurde im Febraur 2004 zur Nachschulung aufgefordert und habe die genau 1 Jahr später auch absolviert.
Der extremste Fall wa r ein Teilnehmer der kanpp 3 Jahre auf seine Nachschulung gewartet hat und schon längst aus seiner verlängerten Probezit draußen war, er ist aber nicht damit durchgekommen und hat auf einen Prozeß verzichtet (Risiko zu hoch).
Ich will jetzt keinem die Hoffnung nehmen, aber faslche Hoffnungen machen ist auch nicht besser...
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren wenn man mir Beweise in Form eines Gesetzes bringt un dnicht vom Hörensagen!
wie du hast die nachschulung 1 jahr nach dem Brief gemacht??
Das hat nix mit hören und sagen zu tun das ist so zumindest war es vor 2 jahren noch so.... auser du hast mehr ahnung wie mein anwalt von gesetze....
Naja mein Anwalt und auch der Anwalt von dem der es nach 3 Jahren gemacht hat sagen da was anderes udn es gibt dazu aus Neidersachsen wenn ich mich recht erinnere auch ein Urteil. Ist schon 2 Jahre her bei mir und ich bin mir bei dem Urteil nicht ganz sicher das es Niedersachsen war, aber wenn du es so geanu weißt kannst du ja hier mal den §§ Psoten bzw. die Verordnung die dieses besagt. Ich glaube aber kaum das die möglich ist....
nein kann ich nicht weil ich nicht weiss wo das steht.
mein anwalt hat das nur am tele gesagt es ist ja nie zur verhandlung oder sonstigem gekommen da es bei mir sowieso in der zeit war. vielleicht hatte er ja was verwechselt oder mich falsch verstanden und bei gerichtlichen verfahren oder genauem erkklären wär was anderes rausgekommen???
Ich kann nur sagen was ich weiss und bei mir war es so der fall.
sry wenn es nicht stimmt, ich weiss es nur so.