Geblitzt in Probezeit
Hi,
ich wurde heute dummerweise mit 120-125 km/h geblitzt wo 100 erlaubt war. Ich weiß welche Strafen mir drohen, allerdings ist das Auto auf meine Eltern angemeldet und daher hätte ich einpaar Fragen dazu, die mir hoffentlich jemand hier beantworten kann:
1) Wer bekommt nun den Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen?
2) Hab gehört dass manchmal im Vorfeld gemerkt wird, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann und in dem Fall zusätzlich noch ein Zeugenfragebogen mitgeschickt wird - wird das wirklich schon davor überprüft?
3) Kann es passieren, dass der Fahrer direkt identifiziert wird, sodass nicht der Halter die Briefe bekommt, sondern direkt der Fahrer?
4) Was passiert wenn der Halter die Aussage im Zeugenfragebogen verweigert?
5) Angenommen der Halter bekommt die Briefe und zahlt einfach, hat sich das dann erledigt?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Du willst wegen € 35 so ein Faß aufmachen? Nicht dein Ernst. Wenn es um Punkte geht ok, aber doch nicht darunter.
45 Antworten
Zitat:
@Adalotus schrieb am 27. Juli 2019 um 22:20:54 Uhr:
Mercedes C 200
Das bringt mir nicht viel. Ich brauche ein Baujahr.
Wenn es Netto unter 21km/h Überschreitung bleibt wird ein Anhörungsbogen kommen. Da es keine Punkte gibt ist das Massengeschäft, und es ist auch kein probezeitrelevanter Verstoß. Dann entweder kommentarlos selbst Überweise oder den Eltern das Geld geben damit Die zahlen.
Wenn es aber im Punktebereich liegt kann es schon passieren das ein Sachbearbeiter das Foto genauer anschaut und wenn es vom Alter her eher ein Kind des Halters sein könnte wird dann auch mal nachgeschaut wer da noch so zur Familie gehört und ein Passbildabgleich gemacht, dann kommt der Anhörungsbogen gleich an den Nachwuchs.
Zitat:
@FloX35 schrieb am 27. Juli 2019 um 22:22:11 Uhr:
Das bringt mir nicht viel. Ich brauche ein Baujahr.
Baujahr müsste 2018 sein.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Juli 2019 um 22:22:20 Uhr:
Wenn es Netto unter 21km/h Überschreitung bleibt wird ein Anhörungsbogen kommen. Da es keine Punkte gibt ist das Massengeschäft, und es ist auch kein probezeitrelevanter Verstoß. Dann entweder kommentarlos selbst Überweise oder den Eltern das Geld geben damit Die zahlen.
Wenn es aber im Punktebereich liegt kann es schon passieren das ein Sachbearbeiter das Foto genauer anschaut und wenn es vom Alter her eher ein Kind des Halters sein könnte wird dann auch mal nachgeschaut wer da noch so zur Familie gehört und ein Passbildabgleich gemacht, dann kommt der Anhörungsbogen gleich an den Nachwuchs.
seh ich genauso, ist eher ein Massenverstoß - vorausgesetzt die 125 km/h nach Tacho stimmen.
Dann ist der TE bzw. Halter nicht im Punktebereich.
Bezahlen und gut ist.
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Zitat:
@Adalotus schrieb am 27. Juli 2019 um 22:31:53 Uhr:
Baujahr müsste 2018 sein.
Okay. Da gibt es quasi keine Tachotoleranz. Das heißt, bei neueren Farzeugen sind 120 Km/h lt. Tacho auch 120 Km/h lt. GPS. Wohingegen bei alten Mercedes 120 Km/h lt. Tacho 110-115 Km/h lt. GPS sind.
Ich denke, dass Du nach Abzug der Blitzertoleranz noch nicht im Punktebereich bist. Das heißt: 35€ bezahlen, oder bezahlen lassen, und gut is.
Grüße
@TE
Sobald da Behördenpost kommt sollte der Weg direkt zum Anwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht führen. Derzeit sind die Verteidigungsaussichten bei solchen Sachen aufgrund eines Urteils des VGH des Saarlandes außerordentlich hoch.
C200 hat nur bei normaler Bereifung ca 2bis3 km Abweichung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2019 um 22:38:36 Uhr:
@TE
Sobald da Behördenpost kommt sollte der Weg direkt zum Anwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht führen. Derzeit sind die Verteidigungsaussichten bei solchen Sachen aufgrund eines Urteils des VGH des Saarlandes außerordentlich hoch.
Hab dazu mal etwas recherchiert, anscheinend muss ich aber erst im Anhörungsbogen nachchecken welche Informationen darin angegeben werden oder? Und weißt du evtl. wie das dann abläuft, kann ich etwa anfechten die Grenze von 20 km/h überschritten zu haben, da die Messtechnik zu ungenau erfasst oder so?
@ TE
warte doch erst einmal die Post ab... dann kann immer noch der eine oder doch der andere Weg eingeschlagen werden... bislang ist es reine Spekulaton....
Ja, die Abläufe kenne ich.
Bereits wenn die Eltern den Anhörungsbogen (egal ob als Zeugen oder Beschuldigte) bekommen, sollte nichts mehr - wirklich garnichts - ohne vorherige Beratung durch einen versierten Anwalt erfolgen. Derzeit sind viele Messungen rechtlich fehlerbehaftet, sodass man bei mehreren Messgeräten im Moment gute Aussicht auf eine rechtlich nicht verwertbare Messung hat.
Du willst wegen € 35 so ein Faß aufmachen? Nicht dein Ernst. Wenn es um Punkte geht ok, aber doch nicht darunter.
Eine unverwertbare Messung ist nunmal eine unverwertbare Messung. Die Rennleitung neigt im Gegenzug auch dazu, festgestellte Kleinigkeiten zu verfolgen. Um die Fehlerhaftigkeit weiß die Ordnugngsbehörde. Wenn sie dennoch die unverwertbaren Messugnen den Betroffenen mit einem Verwarn-/Bußgeld u.ä. vorhält, dann sollte man sich dem nicht unterwerfen.
Stimmt schon, aber der TE war lt. seiner Aussage zu schnell und damit hat er ein Bussgeld in kauf genommen und darf es dann auch bezahlen. Bei Punkten würde ich die Sache auch prüfen lassen.
B-Verstöße in der Probezeit amtlich durchlaufen zu lassen ... das ist bei solcher Sachlage auch nicht so ganz klug.
Zitat:
@BrunoT. schrieb am 27. Juli 2019 um 23:55:14 Uhr:
Du willst wegen € 35 so ein Faß aufmachen? Nicht dein Ernst. Wenn es um Punkte geht ok, aber doch nicht darunter.
find ich auch, schon die Erstberatung beim Anwalt kostet mehr, als die Sache wert ist (falls kein Rechtschutz). Und wenn alles korrekt ist, ist es ein Schuß nach hinten.