Geblitzt in Probezeit
Hi,
ich wurde heute dummerweise mit 120-125 km/h geblitzt wo 100 erlaubt war. Ich weiß welche Strafen mir drohen, allerdings ist das Auto auf meine Eltern angemeldet und daher hätte ich einpaar Fragen dazu, die mir hoffentlich jemand hier beantworten kann:
1) Wer bekommt nun den Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen?
2) Hab gehört dass manchmal im Vorfeld gemerkt wird, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann und in dem Fall zusätzlich noch ein Zeugenfragebogen mitgeschickt wird - wird das wirklich schon davor überprüft?
3) Kann es passieren, dass der Fahrer direkt identifiziert wird, sodass nicht der Halter die Briefe bekommt, sondern direkt der Fahrer?
4) Was passiert wenn der Halter die Aussage im Zeugenfragebogen verweigert?
5) Angenommen der Halter bekommt die Briefe und zahlt einfach, hat sich das dann erledigt?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Du willst wegen € 35 so ein Faß aufmachen? Nicht dein Ernst. Wenn es um Punkte geht ok, aber doch nicht darunter.
45 Antworten
Zu schnelles Fahren unter 21kmh ist aber kein B-Verstoss. Sondern nur ein Verwarngeld.
Da hier zuerst jemand angeschrieben werden wird, der nicht gefahren ist ... kann man so oder so durchaus aus der Nummer rauskommen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 28. Juli 2019 um 00:20:13 Uhr:
Zitat:
@BrunoT. schrieb am 27. Juli 2019 um 23:55:14 Uhr:
Du willst wegen € 35 so ein Faß aufmachen? Nicht dein Ernst. Wenn es um Punkte geht ok, aber doch nicht darunter.find ich auch, schon die Erstberatung beim Anwalt kostet mehr, als die Sache wert ist (falls kein Rechtschutz). Und wenn alles korrekt ist, ist es ein Schuß nach hinten.
Meist sind bei RS-Versciherungen eine SB von 150-250 enthalten. Viele bieten jedoch eine kostenlose Erstberatung via Telefon.
SB-Verzicht gibts u.U. auch. 😉
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2019 um 00:28:59 Uhr:
SB-Verzicht gibts u.U. auch. 😉
ja.. ich kenne zumindest die Konstellation, wenn 3 Bereiche versichert sind und 3 Jahre kein Schaden auftritt, dann wird auf die SB verzichtet.
Aber das ist abhängig vom Versicherer
Gibt noch weitere, führt aber zu weit. 🙂
ja... bin da bei Dir 🙂
jedenfalls habe ich für mich erkannt.... haben ist besser als brauchen 😉
Sollte es nur auf die Geldstrafe hinauslaufen werde ich die natürlich ohne Weiteres sofort zahlen. Falls ich aber tatsächlich nach Toleranzabzug noch über der 20 km/h Grenze bin wäre der Gang zum Anwalt evtl. ein Versuch wert. Meine Eltern haben eine Rechtsschutzversicherung und könnten sich somit kostenlos beraten lassen. Da sie die Briefe höchstwahrscheinlich bekommen müsste das ja gehen.
Wenn jemand so dicht auffährt, musst du einfach bremsen. Grade bei dem Blitzer. Da könntest du dir für das Geld am Auto was verschönern oder irgendwas kaufen.
Zitat:
@FordFocusmk4 schrieb am 28. Juli 2019 um 08:55:24 Uhr:
Wenn jemand so dicht auffährt, musst du einfach bremsen. Grade bei dem Blitzer. Da könntest du dir für das Geld am Auto was verschönern oder irgendwas kaufen.
War sicherlich für den anderen Thread bestimmt oder ?
Davon abgesehen: Die Rennerei bleibt dir trotzdem.
Zitat:
@FloX35 schrieb am 27. Juli 2019 um 22:36:34 Uhr:
Zitat:
@Adalotus schrieb am 27. Juli 2019 um 22:31:53 Uhr:
Baujahr müsste 2018 sein.
Ich denke, dass Du nach Abzug der Blitzertoleranz noch nicht im Punktebereich bist. Das heißt: 35€ bezahlen, oder bezahlen lassen, und gut is.
Da hier niemand weiß was das Radargerät gemessen hat, ist das einfach nur pur geraten.
Die Toleranz ist kein(!) Geschenk an die Autofahrer, sondern soll die Messungenauigkeit ausgleichen. Und wenn man Pech hat kommt dann exakt die Geschwindigkeit raus mit der man auch unterwegs war.
@berlin-paul der B-Verstoss würde dann bei den Eltern auflaufen und wäre für den TE dann in der Probezeit egal. Die Eltern juckt es im Bezug auf die Fahrerlaubnis nicht und dem TE wird es hoffentlich eine Lehre sein die Geschwindigkeit in Zukunft einzuhalten. Zur Sicherheit würde ich sogar die Eltern bitten den Betrag zu überweisen und ihnen das Geld in bar geben.
Naja, ich habe ja erklärt warum ich das ein kleines bisschen anders sehe.
Wenn die eltern des TE die Sache durch einen Anwalt wegen 35 € prüfen lassen, dann könnte der Junior als Fahrer auffallen und deshalb NEIN.
Das ist eher eine Frage des Geschicks. Kann im Übrigen jeder halten wie er will.