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Geblitzt in Probezeit mit Daddys Auto - und nun?

Themenstarteram 2. März 2007 um 10:42

Hey,

gestern ist mir was saublödes passiert. Mein Auto ist momentan in der Werkstatt, deshalb bin ich mit dem Audi A6 meines Vaters gefahren. in der einen Ortschaft geht es bergab, mit meinem Astra wenn ich mich da rollen lasse sorgt die Motorbremse dafür, dass ich nicht oder kaum beschleunige, allerdings ist der Audi natürlich um einiges schwerer. Und jetzt bin ich gestern eben in eine Radarfalle "gerollt", es waren uuuungefähr 60km/h, was erwartet mich als Probezeitler? hab seit genau einem Jahr den Führerschein. Hat die Sache mit dem Auto meines Vaters irgend eine Rolle? Was wird das kosten, 15 Euro schätze ich, oder? Betreffen solch geringe Geschwindigkeitsübertretungen auch schon Nachschulung und Probezeitverlängerung? Man, ausgerechnet an meinem Geburtstag muss mir sowas passieren....

Vielen Dank für die Info,

Liebe Grüße

Benni

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44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Und seit wann ist die Polizei berechtigt, ein Beweisfoto in der Öffentlichkeit rumzuzeigen und "Zeugen" zu befragen, als wäre man ein Schwerverbrecher?

aufgrund der schweigepflicht, sagen die natürlich nicht, warum die wissen wollen, wer das ist (das sorgt für zusätzliche gerüchte in der nachbarschaft), aber das bild rumzeigen können die ohne probleme, wird aber erst ab dem bereich, wo es punkte gibt praktiziert....

am 14. März 2007 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

aufgrund der schweigepflicht, sagen die natürlich nicht, warum die wissen wollen, wer das ist (das sorgt für zusätzliche gerüchte in der nachbarschaft), aber das bild rumzeigen können die ohne probleme, wird aber erst ab dem bereich, wo es punkte gibt praktiziert....

Achso, ein Bild, das jemanden am Steuer zeigt (womöglich noch mit einer Geschwindigkeitangabe im Bild) lässt natürlich nicht darauf schließen, um welches Vergehen es sich handelt.

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

aber das bild rumzeigen können die ohne probleme...

Ich dachte bisher eigentlich immer, man dürfe Fotos, die man ungefragt von jemanden gemacht hat, nicht ohne die Erlaubnis des Fotografierten nicht veröffentlichen, oder zählt dieses Herumfragen nicht als "Veröffentlichung"?

Nee das hat schon seine Richtigkeit. Oder meinst du echt dass die bei Fahndungsfotos, die sogar durch Presse und TV gehen auch die Erlaubnis des Gesuchten brauchen? Die Polizei hat schon hier und da ein Sonderrecht.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

womöglich noch mit einer Geschwindigkeitangabe im Bild

nein, die ist nicht aufgedruckt.....

wenn es 30er zone war, wirds teuer.

wenn nicht, kommts auf die genaue geschwindigkeit an!

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Achso, ein Bild, das jemanden am Steuer zeigt (womöglich noch mit einer Geschwindigkeitangabe im Bild) lässt natürlich nicht darauf schließen, um welches Vergehen es sich handelt.

:rolleyes:

Logischerweise wird da nur der Bildausschnitt des Kopfes rumgezeigt, nicht das komplette Foto mit allen Angaben.... :rolleyes:

Aber wie gesagt, eigentlich nur im Punkte- oder Fahrverbotsbereich. Ansonsten bringt Zahlen meist Frieden....

Zitat:

Original geschrieben von Nico321

wenn es 30er zone war, wirds teuer.

wenn nicht, kommts auf die genaue geschwindigkeit an!

Äh warum sollte es in der 30er Zone teurer sein als woander? Ist Quatsch, es kommt immer auf die genaue Geschwindigkeit an!

am 16. März 2007 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von D-WS

Äh warum sollte es in der 30er Zone teurer sein als woander? Ist Quatsch, es kommt immer auf die genaue Geschwindigkeit an!

Weil er in der 30er Zone mit "uuuungefähr 60km/h" (siehe Eingangsthread) mehr Verwarn-/Bußgeld zahlen muss, als wenn dort 50 erlaubt war. Und seinen Führerschein wäre er in der 30er Zone vermutlich auch los.

Zitat:

Original geschrieben von Nico321

wenn es 30er zone war, wirds teuer.

wenn nicht, kommts auf die genaue geschwindigkeit an!

Wenn es in einer verkehrsberuhigten Zone war, wird´s noch teurer!!

quali

am 16. März 2007 um 20:10

Ja, und wenn's auf einem Parkplatz innerhalb einer Parkbucht war, wird's richtig verdammt sauteuer... :rolleyes:

Spätestens ab hier

http://www.motor-talk.de/beitrag14f11883433s.php

ist klar:

Innerorts - erlaubt 50 ("15 EUR" ... koolfreeze ist ja auch nicht blöd und kann die Sachverhalte in etwa einschätzen) - gefahrene Geschwindigkeit keinesfalls >70 ... was sind das hier noch für Diskussionen, das entbehrt doch jeglicher Grundlage...

Also mal Butter bei die Fische...!

Zitat:

Original geschrieben von koolfreeze

Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die mir das denn geschickt haben ohne dass es verjährt?

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährung nach § 26 Abs. 3 StVG drei Monate.

Gruß

etku

Zitat:

Original geschrieben von koolfreeze

okay danke, ihr habt mir geholfen. Ein Freund hat nämlich gemeint dass egal mit welcher geschwindigkeit man geblitzt wird, man immer probezeit verlängerung bekommt, und das konnte ich nicht so ganz glauben, hatte eben was anderes im Hinterkopf und ihr habt mich jetzt bestätigt. Dankeschön :)

Was für ein Blödsinn...

Zahl die wahrscheinlich sehr geringe Strafe und gut ist :)

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Aber wo blitzen die denn schon bei Tacho 10 drüber? Das sind ja dann echte 5-7 km/h. So kann man sich auch bereichern als Gemeinde.

:D Zum Bleistift Neu Ulm,habe gerade einen Liebesbrief von ihnen rumliegen.Bin mit unglaublichen 79 über die B10 gerast und habe mich vom stationären Kasten ablichten lassen.Die vorgeworfenen 6km/h mit den damit verbundenen 10 Euro verbuche ich mal als Vernügungssteuer für die vielen Male wo mich keiner erwischt hat als es sich mehr rentiert hätte.Geld verdienen die damit eh nicht,der Aufwand kostet mehr als die 10 Euro.

Themenstarteram 28. März 2007 um 17:02

so, will euch am laufenden halten:

heut kam post, direkt an meinen vater also mich betrifft es nicht ;-)

geblitzt mit 59, abzüglich Toleranz also 56km/h.... macht 15 Euro, mir passiert nix und alles ist in ordnung ;-)

 

Danke für die vielen Infos!

LG Benni

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Ich dachte bisher eigentlich immer, man dürfe Fotos, die man ungefragt von jemanden gemacht hat, nicht ohne die Erlaubnis des Fotografierten nicht veröffentlichen, oder zählt dieses Herumfragen nicht als "Veröffentlichung"?

Klar erst fragen sie dich um erlaubnis und dann rennen sie durch die Ortschaft mit deinem Bild und fragen nach wer das ist .. tztztztztz .. super logik *FG*

TE : na hoffe es war die eine Lehre und du hast gelernt draus ;)

Gruss ....

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