Geblitzt in Probezeit mit Daddys Auto - und nun?
Hey,
gestern ist mir was saublödes passiert. Mein Auto ist momentan in der Werkstatt, deshalb bin ich mit dem Audi A6 meines Vaters gefahren. in der einen Ortschaft geht es bergab, mit meinem Astra wenn ich mich da rollen lasse sorgt die Motorbremse dafür, dass ich nicht oder kaum beschleunige, allerdings ist der Audi natürlich um einiges schwerer. Und jetzt bin ich gestern eben in eine Radarfalle "gerollt", es waren uuuungefähr 60km/h, was erwartet mich als Probezeitler? hab seit genau einem Jahr den Führerschein. Hat die Sache mit dem Auto meines Vaters irgend eine Rolle? Was wird das kosten, 15 Euro schätze ich, oder? Betreffen solch geringe Geschwindigkeitsübertretungen auch schon Nachschulung und Probezeitverlängerung? Man, ausgerechnet an meinem Geburtstag muss mir sowas passieren....
Vielen Dank für die Info,
Liebe Grüße
Benni
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
nein wird normal nicht getan
Doch normal wird es getan, ist so, glaubs einfach. Werden dir die meisten bestätigen die sowas erlebt haben. Klar gehen immer mal welche durch die Lappen aber normal bemühen die sich nach dem wirklichen Fahrer.
Ich glaub es nicht, daß noch extra nachgeforscht wird, wenn das Geld kommt (ist natürlich rechtlich nicht exakt). Der Halter kriegt Post und wenn er nicht gefahren ist, aber sich "erbarmt" und überweist ist alles Banane...Vati kann ja auch Sohnemann das Geld "gespendet" haben.
Wenn man natürlich bestreitet gefahren zu sein, wird geprüft...bei schweren Fällen sicher auch.
In der Regel wird nachgeforscht sobald Punkte zu vergeben sind, also ab 21km/h
also über 70 waren das auf keinen Fall.... Nachschulung ist damit denke ich (hoffe ich) ausgeschlossen.... ich hoff mal dass es bei 15 euro bleibt. Danke für die Tipps!
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Moin,
der Halter ist verantwortlich für sein Fahrzeug (also Papi).
Dem Fahrer steht weder Name Noch Adresse auf der Stirn.
Der Halter des Fahrzeuges wird ermittelt, und dem Halter wird auch der Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser hat nun die Möglichkeit zu zahlen oder Einspruch einzulegen, da er nicht selbst gefahren ist. Legt er Einspruch ein muß er den Fahrer preisgeben. Kann er den Fahrer nicht nennen, da z.B. es sich um ein Firmenfahrzeug handelt und jeder Angestellte gefahren sein könnte, da der Schlüssel frei zugänglich für die Angestellten ist, dann wird das Verfahren eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Es könnte dann allerdings sein, daß dem Halter auferlegt wird ein Fahrtenbuch zu führen, in dem aufzuzeigen ist, wer wann von wo nach wo gefahren ist.
Also:
Kein Einspruch-Keine Fahrerermittlung!
xX_TS_Xx, warum erzählst du sowas bevor du dich mal richtig informierst? Wenn das Foto scharf ist erkennen die sofort ob die Person auf dem Foto der halter sein kann (Geschlecht und Altermäßig) und wenn dem nicht so ist kommen die Grünen zu dir und Fragen in der Nachbarschaft rum, das Blitzerfoto in der Hand ob jemand diese Person kennt.
Also DOCH, EINDEUTIG FAHRERERMITTLUNG!!!
Negativ!
Sohn 19 fährt Auto zugelassen auf Mama ende 40. Sohn wird geblitzt, Mama bekommt Post, Mama bezahlt (läßt sich das Geld natürlich vom Sohn geben, dafür sorge ICH schon!). Weiter passiert NICHTS. Solange es bei einem Verwarnungsgeld bleibt.
Schon mind. 3mal so passiert.
Tja du hattest vielleicht Glück und Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel.
Und deinem Sohn würde ich mal was erzählen wenn er sich mit 19 schon 3 mal hat blitzen lassen, dem würde ich das Auto garnicht mehr geben...
Zitat:
Original geschrieben von D-WS
xX_TS_Xx, warum erzählst du sowas bevor du dich mal richtig informierst? Wenn das Foto scharf ist erkennen die sofort ob die Person auf dem Foto der halter sein kann (Geschlecht und Altermäßig) und wenn dem nicht so ist kommen die Grünen zu dir und Fragen in der Nachbarschaft rum, das Blitzerfoto in der Hand ob jemand diese Person kennt.
Und seit wann ist die Polizei berechtigt, ein Beweisfoto in der Öffentlichkeit rumzuzeigen und "Zeugen" zu befragen, als wäre man ein Schwerverbrecher?
Zitat:
Original geschrieben von D-WS
Und deinem Sohn würde ich mal was erzählen wenn er sich mit 19 schon 3 mal hat blitzen lassen, dem würde ich das Auto garnicht mehr geben...
Manche haben Glück, 10 Jahre lang nicht geblitzt zu werden, andere erwischt es mehrmals im Jahr.
Also ist es wohl relativ sinnfrei, von der Blitzerbilanz aufs Fahrverhalten zu schließen.
Und wenns in den Punktebereich (alles darunter - also max 20 zu schnell - würde ich eh als gesellschaftlich akzeptiertes oder gar gefördertes Verhalten auslegen) geht, wird Mama schon aktiv werden...
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Und seit wann ist die Polizei berechtigt, ein Beweisfoto in der Öffentlichkeit rumzuzeigen und "Zeugen" zu befragen, als wäre man ein Schwerverbrecher?
Immer schon. Nennt man "Ermittlungen". Und das darf man auch bei Nicht-Schwerverbrechen.
Sie dürfen nur nicht sagen, dass es sich "nur" um eine Geschwindigkeitsübertretung handelt.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Also ist es wohl relativ sinnfrei, von der Blitzerbilanz aufs Fahrverhalten zu schließen.
Wer nicht zu schnell fährt, kann auch nicht geblitzt werden (dann gibts übrigens auch keine Abzocke...).
Üblicherweise macht der Sachbearbeiter auch bei Verwarnungen einen kurzen Abgleich anhand der Daten des Halters. Männlicher Fahrer und weiblicher Halter sollten eigentlich nicht zu einem "blinden" BGB führen, sondern zu einem Fragebogen an die Halterin. War das zuständige Amt überlastet oder generell mit weniger engagierten Mitarbeitern besetzt, wird das halt nicht gemacht -> Glück gehabt. Spätestens in den Punkten gibts den Abgleich aber auf alle Fälle, dann auch mit Fotoabgleich vom Einwohnermeldeamt.
bis jetzt ist noch nix gekommen. Naja abwarten.... ich sag euch dann bescheid!
Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die mir das denn geschickt haben ohne dass es verjährt?
LG Benni
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Immer schon. Nennt man "Ermittlungen". Und das darf man auch bei Nicht-Schwerverbrechen.
Sie dürfen nur nicht sagen, dass es sich "nur" um eine Geschwindigkeitsübertretung handelt.... 😉
Bei dem Nicht-Schwerverbrechen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit!!! Und da sind die Ermittlungsfreiheiten gottseidank ziemlich eingeschränkt.
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Wer nicht zu schnell fährt, kann auch nicht geblitzt werden (dann gibts übrigens auch keine Abzocke...).
Sehr richtig, aber eine Gesellschaft von notorischen zu-schnell-Fahrern braucht jemandem keinen Vorwurf machen, der genauso oft zu schnell fährt nur leider öfter erwischt wurde. Und auch so sollte man als Elternteil eher gelassen damit umgehen, wenn der Sohnemann im Verwarngeldbereich bleibt.
JollyRoger[F13] hat eigentlich alles schon gesagt, mit dem Foto rumzeigen ist absolut legal und wird auch oft genug gemacht... Und warum bitte kann man von der Blitzerzahl nicht aufs Fahrverhalten schließen? Wer es schafft in einem Jahr 3 mal oder mehr geblitzt zu werden fährt einfach notorisch zu schnell sonst würde er nicht dauernd geblitzt.
Und razor, zu deiner Ausflüchte von wegen jeder fährt ja zu schnell und desswegen kann man ja nix dagegen sagen... bulls*** sorry.
Zitat:
Original geschrieben von D-WS
Und razor, zu deiner Ausflüchte von wegen jeder fährt ja zu schnell und desswegen kann man ja nix dagegen sagen... bulls*** sorry.
Als Eltern sollte man nichts dagegen sagen, solange der Sohn im Verwarngeldbereich liegt und selbst zahlt. Es ist ja sein Führerschein und das Auto der Eltern fährt er auch nicht zwangsläufig kaputt deswegen.
Meine Güte...
Zum Eingangsthread: Wenn es wirklich nur 10 km/h drüber waren, am einfachsten zugeben und die 15€ zahlen.
Aber wo blitzen die denn schon bei Tacho 10 drüber? Das sind ja dann echte 5-7 km/h. So kann man sich auch bereichern als Gemeinde.