geblitzt in 30-Zone - Widerspruch sinnvoll?

Hallo,
ich wurde auf der L333 kurz nach dem Ortseingang Herchen-Bahnhof mit 54km/h geblitzt in einer 30er Zone (war beruflich unterwegs mit Firmenfahrzeug). Ich habe das Schild wirklich übersehen und fahre niemals vorsätzlich zu schnell! Gerade auf dieser gefährlichen, kurvenreichen, abschüssigen Strecke habe ich ganz penibel auf jedes Geschwindigkeitsbeschränkungs-/ Ortseingangsschild geachtet. Das übergrosse, für mich doch ziemlich ungewöhnliche 30er Schild wegen der dortigen Schule habe ich aber leider übersehen. Ich bin dort auch nicht ortskundig und zum ersten mal dort vorbei gekommen.
http://img194.imageshack.us/img194/9799/20120425122133583.jpg

Ich habe mal gehört, das maximal drei Schilder pro Mast zulässig seien. An dem Mast sind zwar auch nur 3 Schilder, aber auf dem grossen Schild sind ja gleich mehrere Informationen + Verkehrszeichen. Insgesamt 6. Zudem steht daneben auch noch eine Warnbake, die den Blick weglenkt vom Schuld. Sehr sauber ist das grosse Schild zudem auch nicht mehr gerade (oben rechts wächst schon der Baum rein, verdeckt aber natürlich noch keine Inhalte).

Meint ihr, dass es Aussucht auf Erfolg haben kann, gegen die Strafanzeige Widerspruch einzulegen? Ich habe bisher noch keine Punkte und könnte den einen Punkt problemlos verschmerzen. Aber das Bussgeld von ~105EUR tut mir als Geringverdiener schon sehr weh.

Beste Antwort im Thema

Schon wieder so ein Heul- und Jammerthema.
Nimms wie ein Mann und bezahl den Strafzettel. 
Und beim nächsten mal besser aufpassen.

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Unklare Verkehrslage (unbekannte Gegend mit verwirrenden Schildern) und damit dann auch unangepasste Geschwindigkeit.

Wer sich irgendwo nicht auskennt und mit irgendnem unbekanntem Fahrzeug unterwegs ist, kann auch gerne langsamer als die angedachte Geschwidigkeit fahren.

Komisch, dann hat man auch mehr Zeit mal die Schilder und Straßen zu betrachten, weie das wohl kommt????

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00


Keine Strafanzeige? Der Polizist meinte, er müsste eine "Anzeige" schreiben, weil es mehr als 20 drüber ist. Dachte, dass es dann keine OWI mehr sei... Dann habe ich auch das wohl falsch verstanden.

Und klar sind das alles Ausreden, ab m.E. berechtigte! Ich verleugne ja nicht, dass ich zu schnell war! Ich behaupte aber auch, dass mir ein stinknormales 30er Schild ganz sicher aufgefallen wäre! Links ging auch noch eine Strasse ab, auf die ich auch noch kurz geachtet habe (habe nur zwei Augen). Und ja, selbst bei 50 wäre ich noch 4km/h zu schnell gewesen. Es ging dort bergab. Wer, der fast täglich mit anderen Fahrzeugen unterwegs ist, kann bei zulässigen Tempo 50 auf Berg-/Tal-Strecken denn permanent genau 50km/h ohne Abweichung halten (ohne Tempomat/Limiter oder ähnliche Hilfsmittel!). Da ist man schnell auch mal ein paar Sekunden ~10km/h drüber bis man wieder auf den Tacho schaut. Und genau nach der Kurve ging es noch bergab.
Ich finde es ja richtig, dass man vor Schulen 30er Zonen einrichtet! Aber wäre es gerade dort nicht sinnvoll, deutlicher auf die Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen als einmalig mit so einem überladenen, ungewöhnlichen Schild in der Kurve? Das ist an anderen, gefährlichen Stellen vor Schulen deutlich besser gelöst. In den wenigen Minuten, als mich der Polizist angehalten hat, sind noch etliche KFZ deutlich zu schnell vorbeigefahren (der Polizist hat sogar noch verärgert hinterher gerufen, dass hier 30 ist). Ich bezweifle doch stark, dass die alle auch vorsätzlich zu schnell fahren.

wie definiert sich denn bitte eine "berechtigte" ausrede?

entweder hat man berechtigte einwände und kann diese, ohne gesülze, klar belegen oder man redet sich raus.

deine meinung ob 30 da gerechtfertigt sind oder nicht spielt doch gar keine rolle.
es ist dort vorgeschrieben, du hast dich nicht dran gehalten....ZAHLE.

was für ein erbärmliches gejammer 🙄

Neeeeeein, wie geil...!! 😁😁😁😁

Kann man sich nicht mehr rauswinden, sucht man sich Schlupflöcher und stellt erstmal in Frage, ob man denn berechtigterweise beschuldigt wird, was?
Zu viele Schilder? Das ich nicht lache!

Langsam machen sich die Leute echt lächerlich... 🙁🙄

Es gibt Ortschaften, da bekommst auf 10m 3x so viele Informationen ueber Schilder geliefert. Wenn du nicht die Zeit hast Schilder zu erkennen, dann bist zu schnell fuer deine Auffassungsgabe. Ich glaube nicht das du eine Chance hast da raus zu kommen. Es kann eher noch ins Gegenteil umschlagen. Reit dich da nicht rein. Bringt nix. Ich hab erst kuerzlich ein Parkverbotsschild uebersehen. Mich deswegen mit einer Politesse angelegt weil ich mich im Recht fuehlte. Bin dann extra 150m zuruek gedappt und siehe da, da stand ein Schild. War kaum zusehen beim rechts Abbiegen.  Passiert 😉 zahlen musst dennoch.  

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Widerspruch ist in diesem Falle nicht anzuraten.

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00



Ja, wenn Du direkt vor dem Schild stehst und es in Ruhe betrachten kannst. Wieviel Sekunden richtest Du denn Dein Blick bei 50km/h auf ein Schild? Das sind mir doch ein paar Informationen zuviel, um sie in sekundenbruchteilen richtig auszuwerten. Der Blickwinkel der Kamera ist übrigens schon etwas nach rechts gerichtet.

Meines Erachtens ist entweder dein Sehvermügen oder aber deine Auffassungsfähigkeit eingeschränkt.

Bei 50km/h hast du bei 60m Entfernung 4 Sekunden Zeit eine Entscheidung zu treffen.

In diesem Fall also auf 30km/h abzubremsen.

Wenn dir das nicht gelingt solltest du den Betrag zahlen oder aber den Führerschein freiwillig abgeben.

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00


...nach dem Ortseingang...54km/h...und fahre niemals vorsätzlich zu schnell!

soso...

und weil du niemals vorsätzlich zu schnell fährst, wurdest du auch innerorts

(wo unabhängig von der 30ger zone, i.d.r. nur 50kmh erlaubt sind)

mit 54kmh - was 60kmh auf dem tacho entspricht - geblitzt?

Zitat:

gegen die Strafanzeige Widerspruch einzulegen?

wegen was? 😕

Zitat:

Das sind mir doch ein paar Informationen zuviel, um sie in sekundenbruchteilen richtig auszuwerten.

die kernaussage des schildes ist, das dort tempo 30 gillt - und das erkennt man sofort auf den ersten blick!

Zitat:

dann kann man auch noch über die Messgenauigkeit bei Geschwindigkeitskontrollen spekulieren.

klar kann man das - sofern man einen anwalt hat...der kostet allerdings deutlich mehr, als die zu zahlende strafe!

Dass Du zu schnellgefahren bist, steht außer Frage. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es sich hier lohnt, fachlichen Rat einzuholen. Amtliche Verkehrszeichen sind ALLE in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Die von Dir dargestellte Kombination finde ich dort nicht. Es handelt sich meiner Meinung nach nicht um ein GÜLTIGES Verkehrszeichen, welches streng genommen auch nicht beachtet werden muss. Verstöße dagegen können dann auch nicht geahndet werden. Also frage einen Verkehrsanwalt und entscheide dann.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Amtliche Verkehrszeichen sind ALLE in der Straßenverkehrsordnung zu finden.

sind die auf dem foto doch auch!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Amtliche Verkehrszeichen sind ALLE in der Straßenverkehrsordnung zu finden.
sind die auf dem foto doch auch!

Einzeln ja, aber nicht in der Kombination. Und da in Deutschland alles bis ins kleinste geregelt ist, besteht eine Chance. Ausserdem meine ich, dass es Sinn macht, die Beschaffenheit der Schilder zu beschreiben. Dann werden sie nicht übersehen, wie in diesem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Argumentationsfehler.
Du warst sowieso schon 4 km/h zu schnell für die Geschwindigkeit von der du gedacht hast sie würde gelten. Und das bei abschüssiger unbekannter Straße.

Edit:
das ist übrigens keine Zone.

Ich mache gleich morgen eine Selbstanzeige!

Ich bin heute auch atembeklemmende

4 km/h

zu schnell gefahren 😁 War ebenfalls auf "unbekannter Straße" unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.i30-1983


Neeeeeein, wie geil...!! 😁😁😁😁

Kann man sich nicht mehr rauswinden, sucht man sich Schlupflöcher und stellt erstmal in Frage, ob man denn berechtigterweise beschuldigt wird, was?
Zu viele Schilder? Das ich nicht lache!

Langsam machen sich die Leute echt lächerlich... 🙁🙄

Liegt vermutlich daran, dass kein unterbezahlter Beamtenfuzzi sich das Recht herausnehmen kann das eigene Fahrvermögen zu beurteilen. Wenn man meint, dass man mit 20 zu schnell sicherer fährt als andere, dann finde ich es durchaus legitim nach Schlupflöchern zu suchen! Du kannst Walter Röhrl schließlich auch nicht mit einem Fahranfänger aus Hintertupfingen vergleichen. Jeder hat ein individuelles "fahrerisches Können" welches eine individuell zu bestimmende Übertretung des Tempolimits rechtfertigt.

Diese Vorgehensweise wird jedoch nie so durchgehen, daher gilt der Grundsatz: Verkehrsrechtschutz abschließen und jeden Bussgeldbescheid kategorisch vor Gericht ziehen (mit Gutachtern, etc.) Die meisten enthalten sowieso Formfehler weil die Blitzanlagen von nicht qualifizierten Besenkräften bedient werden *haha*

Desweiteren bezweifle ich dass dieses "verkleinerte 30er Schild auf dem eckigen Schild" überhaupt Gültigkeit hat. Ich werde mal für dich ein bisschen recherchieren, m.E. gelten nur die normalen, runden Tempolimitschilder. 😕

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


m.E. gelten nur die normalen, runden Tempolimitschilder. 😕

§39 Abs. 4 StVO.

1. ärgern
2. zahlen
3. zukünftig besser aufpassen

So habe ich es das letzte Mal gemacht.

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