Geblitzt im Rechtslenker
Über Ostern war mein Bruder mit seiner Familie bei mir zu Besuch. Trotz der winterlichen Temperaturen habe ich eine kleine Ausfahrt mit meiner Nichte in meinem DB7 VV gemacht. Gestern ist mir per Post mitgeteilt worden, dass ich dabei wohl versehentlich ein Tempolimit mißachtet haben muss. Dem Anhörungsbogen ist ein Bild beigefügt, welches meine 16-jährige Nichte zeigt. Außerdem wird festgestellt, dass ich als Fahrzeughalter offensichtlich nicht der Fahrer bin und man fordert mich auf mitzuteilen, wer das Fahrzeug gefahren hat.
Nun handelt es sich bei dem DB7 um einen Rechtslenker, auf dem Bild ist also nicht der Fahrer sondern der Beifahrer zu sehen. Was kann ich jetzt machen?
Ich habe mir folgendes überlegt: Ich schreibe in den Anhörungsbogen, dass ich den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren kann. Das ist ja nicht falsch und daraus dürfte man mir eigentlich keinen Strick drehen können. Oder etwa doch? Oder hat jemand noch eine bessere Idee?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Warum sagst du nicht einfach die Wahrheit mit allem was dann kommt.
Das kann doch nicht die Welt kosten oder hast du schon so viele Punkte
das dein Führerschein in Gefahr ist.
Seelze 01
35 Antworten
Deine Nichte sollte die Behörde verklagen, da Sie die Datenschutzbestimmungen verletzt haben und nicht den Beifahrer, sondern den Fahrer unkenntlich gemacht haben.....
*Ironiemodus aus*
wie hoch ist die Strafe???
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Mein erstes Auto war auch ein RHD. Da hab ich mal ein Foto bekommen wo keiner auf dem Sitz zu sehen war weil ich keinen Beifahrer hatte. Auf Anfrage gab es dann noch das andere Foto (kostet aber, sollte jedem klar sein).
DAS stelle ich mir grade lustig vor, kommt ein Blitzerfoto im Anhörungsbogen, aber niemand am Steuer. Den Sachbearbeiter sollte man dringend wegen Unfähigkeit entlassen.
2. Foto kostet kein Geld, wenn du dafür bezahlt hast bist du wirklich selbst Schuld. Auslagen sind pauschal.
Es wird von dir verlangt einen Fahrer zu benennen, auf dem Bild ist keiner zu sehen. Nun soll es ja auch Autos geben mit dem regelmäßig mehrere leute fahren. Und dann sollst du, weil du der bitte einen Fahrer zu benennen nachkommen willst dafür bezahlen? Ich glaube es hakt.
Vielleicht hättest du denen auch einfach schreiben sollen das du der Fahrer bist, aber grade deinen Tarnkappenanzug ausprobiert hast der super funktioniert 😁
Herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich habe jetzt in den Anhörungsbogen geschrieben, dass ich den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren kann. Das ist schließlich die Wahrheit. Immerhin hätte theoretisch auch jemand anderes das Auto fahren können. Vielleicht hat ja mein Bruder heimlich die Schlüssel genommen und ist mit seiner Tochter eine Runde gefahren ... 😁
Es geht übrigens um mehr als 10,-€. Nach dem Bußgeldrechner sind es 240,-€ zuzüglich 23,50€ Gebühren ... 🙁
Viel Spaß mit der kommenden Fahrtenbuch-Auflage 🙄
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Die Falschaussage macht es auch nicht besser. Vielleicht sollte man sich mal vor Augen halten, daß auf der anderen Seite Leute mit einem 3-stelligen IQ sitzen, die schlußfolgern werden, daß eine 16-Jährige nicht am Steuer eines DB7 gesessen haben kann.
Zitat:
Original geschrieben von amdb7vv
Nach dem Bußgeldrechner sind es 240,-€ zuzüglich 23,50€ Gebühren ... 🙁
Also zwischen 50 und 60km/h außerorts zu schnell.
Da werden die Behörden es kaum bei deinem Antwortlügen belassen.
Das kommt davon wenn man auch die Mündigkeitsfront bei MT hört. Viel Erfolg 😁
Zitat:
Original geschrieben von amdb7vv
...dass ich den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren kann. Das ist schließlich die Wahrheit. Immerhin hätte theoretisch auch jemand anderes das Auto fahren können.
Hast du bei deiner Versicherung einen derartig großen Kreis zugelassener Fahrer angegeben? 😰
Das kann ich mir bei einem solchen Fahrzeug wirklich nicht vorstellen.
Zitat:
Original geschrieben von amdb7vv
Außerdem wird festgestellt, dass ich als Fahrzeughalter offensichtlich nicht der Fahrer bin und man fordert mich auf mitzuteilen, wer das Fahrzeug gefahren hat.
Das weisst Du, musst Dich aber nicht selber belasten.
Zitat:
Original geschrieben von amdb7vv
Herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich habe jetzt in den Anhörungsbogen geschrieben, dass ich den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren kann. Das ist schließlich die Wahrheit.
Wahrheit? Nein, denn Du weisst, dass auf dem Foto nicht der Fahrer ist und Du kannst die Person sehr wohl identifizieren - musst aber nicht. Die Wahrheit wäre gewesen, dass Du keine Aussage machen willst. Aber das Spielchen kannst Du auch so problemlos treiben, entweder kriegen sie Dich oder nicht... .
Amen
Traurig!Traurig! Ertappter Verkehrssünder sucht sicheres Schlupfloch, um sich die Zahlung von
€ 263,50 zu ersparen😕, obwohl die OWI glasklar auf der Hand liegt😎. Ärger bekundet man lauthals, rechnet mit dem detektivischen Unvermögen der Behörde, von einem Fünkchen Reue keine Spur🙄 Leute gibt's und Charaktere . . .
@amdb7vv:
Hallo,
in welcher Region, welchem Landkreis oder welcher Stadt wurdest du denn geblitzt?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Traurig!Traurig! Ertappter Verkehrssünder sucht sicheres Schlupfloch, um sich die Zahlung von
€ 263,50 zu ersparen😕, obwohl die OWI glasklar auf der Hand liegt😎. Ärger bekundet man lauthals, rechnet mit dem detektivischen Unvermögen der Behörde, von einem Fünkchen Reue keine Spur🙄 Leute gibt's und Charaktere . . .
Herzlichen Dank für Deinen Beitrag. Vielleicht bist Du noch so nett und teilst mir mit, worüber ich Reue empfinden sollte. Etwa, weil ich auf einer leeren Autobahn 160km/h gefahren bin? Wie soll ich sagen, Du hast Recht, dass die Verwerflichkeit meines Handelns mir trotz der OWI noch nicht ganz klar geworden ist. Sei doch bitte so gut und hilf mir ein wenig auf die Sprünge ... 🙂
@svendrae
Landkreis LDK auf der A45 zwischen Dillenburg und Herborn.
Ohne anwaltliche Hilfe sehe ich da keine Möglichkeit, aus der Nummer herauszukommen. Besonders dann nicht, falls der TE den Anhörungsbogen mit dem Text gemäß seiner Beschreibung abgeschickt hat.
@amdb7vv
Also dein Rechtsempfinden hat m. E. doch einen Knacks! Wenn ich etwas verbockt habe, dann ärgere ich mich darüber - in bestimmten Fällen auch über meine eigene Dummheit😛 - und dann heißt es: Geradestehen für das Angerichtete!
Natürlich darf man es auf einer leeren Autobahn laufen lassen: 160 statt (vermutlich TL 120 oder gar 100 km/h🙄) - welche eine Petitesse!!
Mit Reue habe ich vermutlich den falschen Reiter erwischt: Schlechtes Gewissen würde wohl den Punkt besser treffen, aber auch davon scheinst zu unbeleckt zu sein😉.
Zitat:
Original geschrieben von amdb7vv
Herzlichen Dank für Deinen Beitrag. Vielleicht bist Du noch so nett und teilst mir mit, worüber ich Reue empfinden sollte. Etwa, weil ich auf einer leeren Autobahn 160km/h gefahren bin? Wie soll ich sagen, Du hast Recht, dass die Verwerflichkeit meines Handelns mir trotz der OWI noch nicht ganz klar geworden ist. Sei doch bitte so gut und hilf mir ein wenig auf die Sprünge ... 🙂
Wenn man sich die STVO selbst zurechtzimmert (Geschwindikeitsbegrenzung gilt nicht wenn die AB leer ist)
ist es (aber nicht leider) zu unliebsamer Zahlungsaufforderung gekommen.
@wkienzl
Wahrscheinlich ist es heute uncool, wenn man dafür plädiert, für eine begangene Tat gerade zu stehen. Schon kleinen Kindern macht man doch deutlich, dass auf eine Untat auch eine Strafe folgt, denn nur so kann in dem noch kleinen Hirn ein Denkprozess in Gang gesetzt werden? Ist denn die Moral bei manchen unserer Mitmenschen schon dermaßen auf den Hund gekommen, dass sie zuerst mit dem Finger auf andere deuten, wenn sie etwas verbockt haben? Hinzu kommt für mich noch, dass sie auch noch die Stirn haben, ihre Unmoral hier unter die Leute zu tragen, um sich mittels fragwürdiger und krummer Ratschläge aus der Situation heraus zu schlängeln. Der Kreis "wohlmeinender Berater" bleibt GsD klein - sie sind wohl Brüder im Geiste😁