GEBLITZT im Ausland, Probezeit, bitte schnell helfen

Hallo!

Mir ist was dummes passiert.. Bin 20, noch in der Probezeit, und wurde (übers WE, mit dem Auto eines Freundes) mit 26 km/h zu schnell in der Schweiz geblitzt...(war in einer 50er Zone). Was passiert nun? Muss ich FS abgeben bzw an ner Nachschulung teilnehmen? 🙁 Weil ich war ja über 21 km/h zu schnell..

Brauche am besten ganz schnell antworten!!
Danke!

Beste Antwort im Thema

"Mir ist etwas dummes passiert" statt "Ich habe in der Schweiz Mist gemacht" - kein Sterbenswörtlein von Einsicht oder Reue🙁 Huch,wie kann man seitens der Behörde auch so blöd sein, eine gerade Strecke mit 50 zu limitieren.🙄
Das ist für mich so ein Paradebeispiel, wie bereits ein Anfänger erhebliche Defizite in puncto Verkehrsmoral aufweist. Schuld sind immer andere.😉

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Ich hab den entsprechenden Links entnommen, dass der Vorgang juristisch begleitet werden sollte, sofern die TE bestmöglich aus der Sache herauskommen und in absehbarer Zeit noch einmal unbehelligt die Schweiz besuchen möchte.

Und? Hast Du einen Anwalt kontaktiert und wenn ja, wie wird er vorgehen? Welche Konsequenzen sieht er? Mich würde interessieren, wie so ein Fall in der Praxis tatsächlich abgewickelt wird.

Gruß, Norman

Ich werde euch informieren, wenn ich mehr weiß. Warte noch auf ein paar Anrufe. Und das Geld fürnen Anwalt hab ich als Student nicht.

Ich weiß außerdem dass es nicht so klug war. Trotzdem finde ich all diese Geschwindigkeitsbegrenzungen, wo man dann auch noch heftigst bestraft wird, halt nicht angebracht,
Welchen Autofahrer stört das nicht?!
Aber lassen wir das, so eine Diskussion muss jetz nich sein..😉

Zitat:

Original geschrieben von sundown90


Trotzdem finde ich all diese Geschwindigkeitsbegrenzungen, wo man dann auch noch heftigst bestraft wird, halt nicht angebracht ...

Erst Begrenzen und dann bei schlappen 26 km/h drüber auch noch heftigst bestrafen, ist aber auch wirklich zu viel des Guten. 🙄 Zu schnell ist fast jeder mal, klar, aber jeder kennt auch die möglichen Konsequenzen. Wenn nicht, dürfte auch eine kleine Nachschulung zur Förderung des Unrechtsbewusstseins sicher keinen Schaden anrichten.😉

Gruß, Norman

@R 129 Fan

Also mir entgeht da in Zukunft nichts mehr. Ein auf Schmähungen und Herabwürdigung anderer Forenteilnehmer fixierter Mensch, der nur eines kann: Austeilen. Da bin ich auch mit Sicherheit nicht der einzige bei MT, der ihn auf dem Kieker hat. Und ich bin auch nicht der Typ, der sich so einen unsympathischen Menschen antun muss - bei mir baumelt er schon am Ignor-Kreuz.😁

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klar schadet ne nachschulung nich, aber das geld hab ich halt einfach nicht..!

Ich würde einmal behaupten (ohne rechtliche Grundlage), dass dieses Vergehen in der Schweiz "nur" Geld kosten wird - eventuell ein Fahrverbot IN DER SCHWEIZ - die schweizer können zwar über ein Abkommen mit Deutschland den Halter ausfindig machen, aber das "Verfahren" läuft dann direkt zwischen dem Halter/Fahrer und der Schweiz - die Schweiz kann dann eine Strafe aussprechen die man dann zahlen sollte und schlimmstenfalls ein Fahrverbot in der Schweiz aussprechen - dazu darf sie aber den deutschen Führerschein nicht einziehen oder dort Eintragungen machen. Genau so ist es auch zwischen Österreich und Deutschland - da habe ich auch kürzlich leider eine Strafe und Fahrverbot ausgefasst (Abstand) - die Folge waren sehr viele Euro von meinem Bankkonto auf ein deutsches Bankkonto und ein Fahrverbot für 4 Wochen in Deutschland - meinen Österreichischen Führerschein habe ich weder einschicken noch hinterlegen oder was eintrgen müssen und ich durfte uneingeschränkt in Österreich fahren - ich habe nur eine Kopie meines Führerscheins faxen müssen und dazu ein Schreiben ab wann ich mein Fahrverbot in Deutschland antrete. Östereich hat mit dem Fall nur insofern zu tun, dass es lt. Abkommen die Fahrzeugdaten bei einer Anfrage rausrückt.

Daher sollte es in der Schweiz genauso sein - Deutschland bekommt von dem "Vergehen" nur mit, dass ein Halter ermittelt wird - über den Ausgang und wer zahlt oder "schuld" ist sollte Deutschland gar keine Information bekommen. Sollte die Schweiz eine Nachschulung fordern dann nur in der Schweiz was aber keinen Einfluss auf eine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland bzw. der EU haben kann.

Genau so sehe ich es auch Lupo. Bezahlen und GUT ist es.
MfG aus Bremen

Danke für die Antwort, das lässt mich wenigstens hoffen dass ich keine Nachschulung machen muss 🙂
Werd heute mehr erfahren, und wenn meine Sis sich nicht opfern will (sie is schon aus der Probezeit raus) dann muss ich halt schaun wie ich das geregelt bekomm.

LG

Zitat:

Original geschrieben von sundown90


Danke für die Antwort, das lässt mich wenigstens hoffen dass ich keine Nachschulung machen muss 🙂
Werd heute mehr erfahren, und wenn meine Sis sich nicht opfern will (sie is schon aus der Probezeit raus) dann muss ich halt schaun wie ich das geregelt bekomm.

LG

Um deine Probezeit brauchst du dir überhaupt keine Sorgen machen. Eher um über 1000 € Strafe und  ein Fahrverbot in der Schweiz bzw. Schweizverbot für ein paar Jahre...

Du wurdest innerorts geblitzt oder?

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wäre das so schlimm? Geld ist nicht alles😁

Bei den hier genannten 26km/h innerorts ist das in der Schweiz ein sehr unangenehmes und teures Vergnügen. Zieht man eine Toleranz von 7km/h ab (erfolgt in der Schweiz i.d.R. bei unter 100km/h bei mobilen Radaranlagen, bei festinstalliertem Radar oder Laser ist es weniger), bleiben noch 19km/h Übertretung. Natürlich nur im Rahmen der Genauigkeit der Angaben des TE...

Innerorts Übertretung von 11-15 km/h kosten bereits 250 Franken. Um 16km/h oder mehr führt in der Schweiz zur "Verzeigung" (also zur (Straf-)Anzeige).

Unabhängig davon, dass der TE in der EU keine Verfolgung durch die Schweizer Behörden zu befürchten hat, in der Schweiz hat (bzw. bekommt) er wahrscheinlich ein größeres Problem und sollte sich, falls er sich fürs Nichtzahlen entscheidet, zukünftig dieses Land meiden...

Ich denke auch, da bist du jetzt erstmal mindestens nen vierstelligen Betrag los...!

Von wegen Student, ne Nachschulung dürfte deutlich billiger sein, als was dir jetzt erstmal als Strafe blüht. Außerdem kommt eine Anzeige dazu.

Zitat:

Original geschrieben von lupo1972


Ich würde einmal behaupten (ohne rechtliche Grundlage), dass dieses Vergehen in der Schweiz "nur" Geld kosten wird - eventuell ein Fahrverbot IN DER SCHWEIZ - die schweizer können zwar über ein Abkommen mit Deutschland den Halter ausfindig machen, aber das "Verfahren" läuft dann direkt zwischen dem Halter/Fahrer und der Schweiz - die Schweiz kann dann eine Strafe aussprechen die man dann zahlen sollte und schlimmstenfalls ein Fahrverbot in der Schweiz aussprechen - dazu darf sie aber den deutschen Führerschein nicht einziehen oder dort Eintragungen machen. .......

Genau so, in

der Schweiz

gilt das verhängte Fahrverbot, ein Vergehen im Ausland hat auf die STVO von Deutschland (Grundlage des Punktekatalog) keine Auswirkung.

Also die Strafe zahlen und gut ist. Denke aber mal, bei 26km zu schnell (evtl. auch noch innerorts) wird sich die Strafe schnell auf ~ 400 - 500 SFR belaufen, wenn das in der Schweiz verhängte Fahrverbot abgegolten wird, könnte es leicht vierstellig werden.

Was ich - auf jedem Fall vor Entrichtung der Geldbuße - erfragen würde, ob und wenn ja, ab wann das Fahrverbot für die Schweiz gilt! Es kann durchaus sein, dass Du die Geldstrafe zahlst und meinst alles ist ok. Wenn Du - irgendwann später - selbst mit dem eigenen PKW in die Schweiz einreist, dass erst dann das Fahrverbot gilt. Es wäre höchstärgerlich, dass Du wegen dem Fall in eine Polizeikontrolle gerätst und dann wegen "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" (nach Schweizer Recht) den Wagen stehen lassen musstest. Aber das alles hat mit dem nationalen Recht in Deutschland nichts zu tun. 🙂

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