ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet

geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 13:04

Guten Tag Leute, wurde kurz vor Weihnachten auf der Autobahn geblitzt(Auto auf meine Mutter angemeldet). Bin leider unachtsam gewesen. Bin das erste Mal die Strecke gefahren und habe ein 120er Schild übersehen. Vorher war kein Geschwindigkeitslimit.

Auf jeden Fall hat meine Mutter jetzt einen Brief mit Foto von mir bekommen und soll die Tat zugeben, Aussage verweigern oder anderen Fahrer angeben.

Es kommen 160€ Strafe, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot auf mich zu.

Jetzt meine Frage: Meint Ihr, oder weiß jemand, ob es ok ist, wenn sie einfach sagt, dass sie die Tat zugibt? Muss dazu sagen, dass ich männlich bin und man erkennen kann, dass sie nicht gefahren ist.

 

Hoffe hier hat jemand nützliche Antworten oder Links zu Seiten wo ähnliche Fälle beschrieben sind.

 

Danke im Voraus!

MfG

Jens

Beste Antwort im Thema

Das "Kind" ist min. 18 und sollte mündig genug sein, sich der Tragweite der Konsequenzen (auch wenn jemand anders sie trägt) bewusst zu sein, auch ohne dass Mutti ihn übers Knie legt.

Aber jetzt kommen natürlich die, die gleich die Nanny fordern oder am besten Jugendarrest.

Leute, wenn es so war wie geschrieben....nach dem unbegrenzten Bereich das erste Schild übersehen....Gott, das kann passieren. Und selbst wenn er sich ausrollen ließ. Machen viele.

Ihr natürlich nicht. Ihr habt auch noch nie was übersehen. Das Schild hätte ja ein Kind sein können. Und bei der Geschwindigkeit erst....

Wenn doch nur alle so fehlerlos wären wir ihr...gruselige Vorstellung.

143 weitere Antworten
Ähnliche Themen
143 Antworten

Sie selbst darf sich der Tat bezichtigen auch wenn dies nicht der Wahrheit entspricht. Ob die Behörde das dann schluckt kann man allerdings nicht vorhersehen.

Nein, das wird nicht klappen!

Mein Mum wollte netterweise einen Strafzettel für die Schwiegertochter (meine Schwägerin) übernehmen (diese war mit Ihrem Auto unterwegs). Da standen keine Punkte und kein Fahrverbot im Raum. Da kam das Amt, dass auf dem Bild doch ein eklatanter Altersunterschied zu erkennen sei! ;)

Und laut deinem Profil bist du männlich... Das wird wohl eher nichts... Aber versuchen kannst du es ja! :)

Und Dir ist hoffentlich klar, dass wenn es klappen sollte, da mehr als nur ein Blumenstrauß für sie fällig wäre. Um es mal entsprechend der Forenregeln hier vorsichtig auszudrücken und keinen Moralapostel zu machen.

cheerio

am 21. Januar 2014 um 13:14

Wenn das Geschlecht nicht stimmt, schauen die sehr genau hin. Eine realistische Möglichkeit wäre nur die Qualität des Bildes anzuzweifeln (Navi verdeckt, Spiegelung im Bild). Von einem noch teureren Gang zum Anwalt würde ich erst mal abraten.

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Und Dir ist hoffentlich klar, dass wenn es klappen sollte, da mehr als nur ein Blumenstrauß für sie fällig wäre. Um es mal entsprechend der Forenregeln hier vorsichtig auszudrücken und keinen Moralapostel zu machen.

cheerio

Ja das ist mir klar;) Problem ist, dass ich im Feburar neue Arbeit anfange und es dort hin keine Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.

Meine Mutter läuft nur über die Straße und ist auf Arbeit.

MfG

 

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Wenn das Geschlecht nicht stimmt, schauen die sehr genau hin. Eine realistische Möglichkeit wäre nur die Qualität des Bildes anzuzweifeln (Navi verdeckt, Spiegelung im Bild). Von einem noch teureren Gang zum Anwalt würde ich erst mal abraten.

Anwalt kommt eh nicht in Frage. Entweder wir entscheiden uns dafür, dass sie das Delikt auf sich nimmt, oder ich. Dann muss ich halt einen Monat lang früher aufstehen und jeden Morgen zum Glück nur 14 km mit dem Fahrrad auf Arbeit fahren.

Dann lass dich von deiner Mutter fahren. ;)

Im Ernst: Wie schon gesagt, du kannst Glück haben. Sollte die Behörde dann aber doch bei dir landen (dazu muss sie dann erstmal fristgerecht gegen dich ermitteln), dann wirst du halt eine Alternative suchen müssen, um zur Arbeit zu kommen. Eine Alternative gibt es übrigens immer, sie ist nur oftmals unbequem, aber das ist ja der Sinn eines Fahrverbots. Davon abgesehen hast du als Ersttäter die Möglichkeit, den Termin des Fahrverbots innerhalb einer Frist von meines Wissens 4 Monaten selbst zu bestimmen. Möglicherweise ist dann ja schon ein erster Urlaub möglich.

am 21. Januar 2014 um 13:20

Außerdem kann man die Abgabe des Führerscheins doch nach Belieben wählen. 2 Wochen Urlaub und schon ist man nur noch auf 2 Wochen auf eine Alternative angewiesen.

Naja, so ganz nach Belieben kann man das nicht wählen.

Da steht man dazu. Bist doch ein Ehrenmann und kein Feigling oder. Also zahlen, Zähne knirschen, besser aufpassen. Geht vorbei.

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Da steht man dazu. Bist doch ein Ehrenmann und kein Feigling oder. Also zahlen, Zähne knirschen, besser aufpassen. Geht vorbei.

Zahlen muss ich eh. Das Einzige was stört, ist das dumme Fahrverbot. Werd ich schon überleben. Danke euch!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Jense Popense

 

Anwalt kommt eh nicht in Frage. Entweder wir entscheiden uns dafür, dass sie das Delikt auf sich nimmt, oder ich. Dann muss ich halt einen Monat lang früher aufstehen und jeden Morgen zum Glück nur 14 km mit dem Fahrrad auf Arbeit fahren.

Was soll passieren?

Wenn sie es auf sich nimmt gibts zwei Möglichkeiten:

1. Die Behörde schluckt es, weil mit Eingang des Geldes der Fall erledigt ist (glaube ich hier nicht, da der Verstoß punkterelevant ist)

2. Die Behörde schluckt es nicht da ein Abgleich mit dem Foto gemacht wird. Dann hat sich deine Mutter eben im Tatzeitpunkt geirrt, und du wirst anschliessend (vermutlich) als Fahrer ermittelt.

 

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

2. Die Behörde schluckt es nicht da ein Abgleich mit dem Foto gemacht wird. Dann hat sich deine Mutter eben im Tatzeitpunkt geirrt, und du wirst anschliessend (vermutlich) als Fahrer ermittelt.

Und das zählt nicht als Falschaussage? Nachher bekommt sie noch eine Anzeige...

 

Ich muss noch dazu sagen, dass meine Eltern an diesem Tag zufällig die gleiche Strecke gefahren sind, da wir mit 2 Autos an die Ostsee gefahren sind.

 

MfG

Sie hat das Foto doch gar nicht beachtet und direkt ausgefüllt, weil sie an dem Tag unterwegs war mit dem Auto ;););););););) Da ist nix mit Falschaussage ;)

Aber seid euch im Klaren, dass das ein Fahrverbot ist. Da ist also auch nichts mit mal schnell 2km zum Aldi, weil man was vergessen hat. Der Fairness halber muss ich aber auch sagen, dass du vielleicht schon dazu stehen solltest. Wenn du da nen Deal mit deiner Mutter aushandelst, dann kommste doch auch bequem zur Arbeit. Und zum Zeitpunkt: Stichwort Urlaub, wie die anderen vorher schon gesagt haben ;)

Oder zur Not halt Erstverstoß (wenn es denn so ist), erhöhte Geldstrafe und Fahrtenbuch. Wenn du wirklich auf den Führerschein angewiesen sein solltest. Also beruflich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet