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Geblitzt - Fahrtenbuch?

Themenstarteram 20. August 2019 um 15:50

Hallo liebe Autofreunde,

ich wende mich mit einem Anliegen an euch. Mein Verlobter wurde Ende Juni mit meinem Auto geblitzt, wir haben beide das Schild nicht gesehen. Er ist in der Probezeit, da er bereits einmal ein Aufbauseminar machen musste vor zwei Jahren. Im September ist er aus der Probezeit raus. Geblitzt wurde er mit 21km/h, also würde er einen Punkt bekommen. Da ich allerdings Halter bin und wir verlobt sind, habe ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Heute kam ein Brief vom Landkreis, dass ich nicht anzutreffen war, es war also anscheinend jemand vom LK bei uns und wollte den Fahrer ermitteln, was ihm nicht gelungen ist. Im Brief steht jetzt, dass ich ein Fahrtenbuch kriegen könnte, wenn ich den Fahrer nicht angebe. Ich habe den Führerschein seit Mai 2015, bin seitdem kein einziges Mal geblitzt worden oder hatte sonst irgendwelche Strafen. Könnte ich trotzdem ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen? In dem Fall meinte mein Verlobter, dass ich lieber ihn angeben soll. Dann frage ich mich allerdings, warum man überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Falls es wichtig ist: es kann sein, dass sie keinen Fahrer ermitteln konnten, weil auf dem Foto die Augen und die Hälfte der Nase verdeckt ist. Man sieht also nur den Mund und die Nasenspitze.

Beste Antwort im Thema

Also, wenn Du keinen richtigen Ring hast, dann sollte er auf jeden Fall an den Pranger gestellt werden :D

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am 20. August 2019 um 17:52

@Mopedmongo ...wenn man etwas auf Seiten von Rechtsanwälten, Gerichtsentscheidungen, etc. recherchiert muß die Fahrtenbuchauflage zum begangen Verstoß angemessen sein... dabei landet man irgendwo in einem Bereich von 6 bis 24 Monaten. Wobei für 24 Monate schon richtig was vorgefallen sein muß.

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 19:52:03 Uhr:

...

Hab keine Aufforderung zur Zahlung bekommen, sondern nur die Aufforderung den Fahrer zu benennen oder eben Zeugnisverweigerungsrecht. Den Bußgeldbescheid habe ich nicht.

...d.h. sie haben von Anfang an begriffen, dass du als Halterin des Fahrzeugs es nicht gewesen bist.

Wenn es sich einrichten läßt wäre es gut, wenn sich dein Verlobter in nächster Zeit im Wohnumfeld etwas dünne machen würde. Keinesfalls jedem so einfach schnell die Tür ausfreißen und hoffen, dass keiner der Nachbarn mit dem Photo etwas anfangen kann.

Gericht... tja, was wollen sie da machen... im Prinzip könnten sie sämtliche deine Verwandten als Zeugen laden um das Photo abzugleichen. Aber das gute ist, dass ihr nur verlobt seid... und hoffentlich nicht die gleiche Meldeadresse habt.

Somit ist der Weg sehr sehr lang bzw. bürokratisch keinerlei Verbindung zwischen euch, so dass es reiner Zufall wäre auf deinen Verlobten zu kommen.

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:00

@gast356 Ich glaube aber, dass ein Fahrtenbuch nicht kostenfrei ist. Und auch viel Aufwand, wobei außer mir und ab und an meinem Freund niemand damit fährt.

am 20. August 2019 um 18:06

...klar ist so eine Fahrtenbuchauflage mit Kosten, Ärger und Zirkus verbunden.

Deshalb versucht man so etwas auch unbedingt zu vermeiden... ich hab schon von Leuten gelesen ( http://www.radarforum.de/forum/ ), die lieber ihr eigenes Auto für die Zeit stillgelegt haben bzw. haben stehen lassen und sich ein Auto aus dem Bekanntenkreis besorgt haben um diesem Mist zu entgehen bzw. ein leeres Fahrtenbuch geführt und bei Kontrollen vorgewiesen haben... Auto ist ja nicht bewegt worden.

wenn die schlechte fotos machen machen;

dafür kann der fahrzeughalter nichts.

als halter kannst du dich zur sache äussern, musst es aber nicht.

warte ab ob noch was kommt.

wenn die nach 3 monaten den fahrer nicht ermittelt haben

können die ihn nicht mehr belangen.

ein fahrtenbuch wird normalerweise nicht beim ersten mal

und bei 21Km/h zu schnell angeordnet.

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:17

Zitat:

@murkspitter schrieb am 20. August 2019 um 20:12:02 Uhr:

wenn die schlechte fotos machen machen;

dafür kann der fahrzeughalter nichts.

als halter kannst du dich zur sache äussern, musst es aber nicht.

warte ab ob noch was kommt.

wenn die nach 3 monaten den fahrer nicht ermittelt haben

können die ihn nicht mehr belangen.

ein fahrtenbuch wird normalerweise nicht beim ersten mal

und bei 21Km/h zu schnell angeordnet.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind die 3 Monate jetzt pausiert durch den zweiten Brief.

am 20. August 2019 um 18:22

@murkspitter ...dumm war lediglich den Ermittlungbehörden gleich von vorneherein, bestimmt das Zeugnisverweigerungsrecht vor den Latz zu knallen.

Besser wäre gewesen -unter Ausnutzung der Fristen- auf blöd zu machen und z.B. freundlich nach einem besseren Bild zu fragen, weil ja gerne mithelfen will den Täter zu finden aber man auf dem zugeschickten leider nix erkennen kann. Außerdem hätte ich noch dazugeschrieben, dass zu dem Zeitpunkt mehrere Fahrer in Frage kommen und man ja schließlich auch niemanden falschen verdächtigen / beschuldigen möchte.

Damit hätte man seinen guten Willen gezeigt, diesen bösen Raser zu ermitteln, aber v.a. hätte man Zeit bzgl. der 3 Monate Verjährungsfrist gewonnen.

Außerdem hätte man den Täterkreis nicht durch den Gerbauch des Zeugnisverweigerungsrecht unnötig auf Verwandte eingeschränkt.

@TE ... nö ich glaub nicht, so lange die noch im Nebel stochern laufen für deinen Verlobten die 3 Monate. Unterbrochen sind die sobald dein Verlobter selbst einen Anhörungsbogen erhält.

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:24

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. August 2019 um 20:22:55 Uhr:

...dumm war lediglich den Ermittlungbehörden gleich von vorneherein, bestimmt das Zeugnisverweigerungsrecht vor den Latz zu knallen.

Besser wäre gewesen -unter Ausnutzung der Fristen- auf blöd zu machen und z.B. freundlich nach einem besseren Bild zu fragen, weil ja gerne mithelfen will den Täter zu finden aber man auf dem zugeschickten leider nix erkennen kann. Außerdem hätte ich noch dazugeschrieben, dass zu dem Zeitpunkt mehrere Fahrer in Frage kommen und man ja schließlich auch niemanden falschen verdächtigen / beschuldigen möchte.

Damit hätte man seinen guten Willen gezeigt, diesen bösen Raser zu ermitteln, aber v.a. hätte man Zeit bzgl. der 3 Monate Verjährungsfrist gewonnen.

Außerdem hätte man den Täterkreis nicht durch den Gerbauch des Zeugnisverweigerungsrecht unnötig auf Verwandte eingeschränkt.

Die haben aber gesehen, dass ich auf dem Beifahrersitz sitze :D

am 20. August 2019 um 18:27

...na und woher sollst du noch wissen wer vor 8 Tagen oder mehr genau zu dem Zeitpunkt neben dir aufm Fahrersitz saß... das Auto hat 5 Plätze und es wurde, weils ne längere Strecke war reihum durchgewechselt. ;)

diese pause tritt erst dann ein wenn derjenige der zu schnell gefahren

ist mit dem tatvorwurf konfrontiert wurde.

abwarten und tee trinken.

Wie ist das eigentlich mit Probezeit und A und B Verstössen deines Freundes?

Muss er Durch diese 21 kmh Verstoss etwa einen Entzug oder eine MPU befürchten?‘ich kenne mich damit gar nicht aus. Bin 1983 zum FS Inhaber geworden und kannte diese ganzen neuartigen Regelungen nie so genau.

am 20. August 2019 um 18:40

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 20:24:56 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. August 2019 um 20:22:55 Uhr:

...dumm war lediglich den Ermittlungbehörden gleich von vorneherein, bestimmt das Zeugnisverweigerungsrecht vor den Latz zu knallen.

Besser wäre gewesen -unter Ausnutzung der Fristen- auf blöd zu machen und z.B. freundlich nach einem besseren Bild zu fragen, weil ja gerne mithelfen will den Täter zu finden aber man auf dem zugeschickten leider nix erkennen kann. Außerdem hätte ich noch dazugeschrieben, dass zu dem Zeitpunkt mehrere Fahrer in Frage kommen und man ja schließlich auch niemanden falschen verdächtigen / beschuldigen möchte.

Damit hätte man seinen guten Willen gezeigt, diesen bösen Raser zu ermitteln, aber v.a. hätte man Zeit bzgl. der 3 Monate Verjährungsfrist gewonnen.

Außerdem hätte man den Täterkreis nicht durch den Gerbauch des Zeugnisverweigerungsrecht unnötig auf Verwandte eingeschränkt.

Die haben aber gesehen, dass ich auf dem Beifahrersitz sitze :D

Ist doch egal, kann auch im Freundeskreis jemand gefahren sein. Weißt du nicht, also nach besseren Bild fragen. Ich habe es auch so gemacht und habe nie wieder was von Ihnen gehört.

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:42

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. August 2019 um 20:31:37 Uhr:

Wie ist das eigentlich mit Probezeit und A und B Verstössen deines Freundes?

Muss er Durch diese 21 kmh Verstoss etwa einen Entzug oder eine MPU befürchten?‘ich kenne mich damit gar nicht aus. Bin 1983 zum FS Inhaber geworden und kannte diese ganzen neuartigen Regelungen nie so genau.

Durch sein Aufbauseminar hat er wohl ein Vergehen frei. Trotz Punkt verliert er laut Fahrlehrer also den Führerschein nicht.

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:42

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 20. August 2019 um 20:40:15 Uhr:

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 20:24:56 Uhr:

 

Die haben aber gesehen, dass ich auf dem Beifahrersitz sitze :D

Ist doch egal, kann auch im Freundeskreis jemand gefahren sein. Weißt du nicht, also nach besseren Bild fragen. Ich habe es auch so gemacht und habe nie wieder was von Ihnen gehört.

Naja nun hab ich ja das Recht genutzt, also muss ich es auch wissen.

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 20. August 2019 um 20:40:15 Uhr:

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 20:24:56 Uhr:

 

Die haben aber gesehen, dass ich auf dem Beifahrersitz sitze :D

Ist doch egal, kann auch im Freundeskreis jemand gefahren sein. Weißt du nicht, also nach besseren Bild fragen. Ich habe es auch so gemacht und habe nie wieder was von Ihnen gehört.

ich finde die Empfehlung zu Falschaussagen für sehr gewagt....

Einfacher Rat: gebt den Freund als Fahrer an. Das Fahrtenbuch ist auch bei einem erstmaligen Verstoß realistisch und das kostet allein an Verwaltungsgebühren etwa 200.-€. Da die Sache auch erst in einem Monat verjährt, könnten sie bis dahin den Freund eh ermittelt haben. Wollt Ihr so lange die Tür nicht mehr öffnen, wenn es klingelt?

Die Folgen sind auch nix Schlimmes: ein Punkt, runde 100.-€ und wegen der Probezeit nur die Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung, der man nicht Folge leisten muss. Und bis das rechtskräftig wird, ist die PZ dann auch vorbei.

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