Geblitzt - Fahrtenbuch?
Hallo liebe Autofreunde,
ich wende mich mit einem Anliegen an euch. Mein Verlobter wurde Ende Juni mit meinem Auto geblitzt, wir haben beide das Schild nicht gesehen. Er ist in der Probezeit, da er bereits einmal ein Aufbauseminar machen musste vor zwei Jahren. Im September ist er aus der Probezeit raus. Geblitzt wurde er mit 21km/h, also würde er einen Punkt bekommen. Da ich allerdings Halter bin und wir verlobt sind, habe ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Heute kam ein Brief vom Landkreis, dass ich nicht anzutreffen war, es war also anscheinend jemand vom LK bei uns und wollte den Fahrer ermitteln, was ihm nicht gelungen ist. Im Brief steht jetzt, dass ich ein Fahrtenbuch kriegen könnte, wenn ich den Fahrer nicht angebe. Ich habe den Führerschein seit Mai 2015, bin seitdem kein einziges Mal geblitzt worden oder hatte sonst irgendwelche Strafen. Könnte ich trotzdem ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen? In dem Fall meinte mein Verlobter, dass ich lieber ihn angeben soll. Dann frage ich mich allerdings, warum man überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Falls es wichtig ist: es kann sein, dass sie keinen Fahrer ermitteln konnten, weil auf dem Foto die Augen und die Hälfte der Nase verdeckt ist. Man sieht also nur den Mund und die Nasenspitze.
Beste Antwort im Thema
Also, wenn Du keinen richtigen Ring hast, dann sollte er auf jeden Fall an den Pranger gestellt werden 😁
71 Antworten
Frage zu Fahrtenbuch.
Falls bereits die Verjährung eingetreten ist (nach der Ordnungswidrigkeit und dem Anhörungsbogen) kann danach noch ein Fahrtenbuch von der Behörde an den Halter angeordnet werden?
Wann wurde der Halter erstmals zum Verstoß angeschrieben (lt. OWi-Akte)?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2024 um 10:46:30 Uhr:
Wann wurde der Halter erstmals zum Verstoß angeschrieben (lt. OWi-Akte)?
Schreiben vom 12.03.24 mit Anhörung (Eingang von Post beim Halter: 22.03.2024). Halter hat geschrieben: Ich bin nicht die Person auf dem Foto. Seitdem nichts mehr von der Sache gehört.
Wird wahrscheinlich heute ausgestellt und morgen oder nächste Woche zugestellt.
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Auf dem Anhörungsbogen wird auch gefragt wer der Fahrer zur Tatzeit war. Wurden dazu Angaben gemacht, die über das Abstreiten der Fahrereigenschaft hinausgingen? Daran würde es sich entscheiden.
es wurden keine weiteren Angaben gemacht. Es wurde nichts weiter gefragt. Halter: ich bin nicht die Person auf dem Foto. Daraufhin wurde der Mutter meiner Tochter ein Anhörungsbogen vom 28.03.24 ( Postzusendung 05.04.24) zugesendet. Mutter hat geschrieben: Ich bin nicht die Person auf dem Foto. Darauf hin ist bisher auch nichts gekommen. Mutter ist absolut nicht auf dem Foto. Halterin des Fahrzeugs: Tochter war nicht auf dem Bild zu erkennen. Auch das bessere Bild im Internet nicht.
Ich denke, dass die Geschichte durch ist.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 21. Juni 2024 um 14:32:17 Uhr:
Wird wahrscheinlich heute ausgestellt und morgen oder nächste Woche zugestellt.
Nein, es gilt das Datum des Anhörungsbogens und nicht das Datum der Zustellung.
Daher Verjährung.
Was das Bußgeld angeht sicherlich ja. Eine Fahrtenbuchauflage wäre denkbar bei einem heftigen OWi-Vorwurf bzw. wenn sowas schon häufiger vorkam. Wegen Kleinigkeiten eher nicht.
Fazit: Die Tochter hat keine Eier … 🙂
Zitat:
@Standspurpirat136655 schrieb am 26. August 2019 um 17:59:33 Uhr:
In dem Fall sage ich mal Glückwunsch. Du hast einen Kerl mit Eiern erwischt. Da sollte der Verlobung nichts im Wege stehen...🙂
(Voriger Post bezog sich indirekt auf den Fall des Uesprüngichen TE.)
Zitat:
@Pauliese schrieb am 21. Juni 2024 um 14:53:35 Uhr:
Fazit: Die Tochter hat keine Eier … 🙂
Das Bild ähnelt leider nicht meiner Tochter. Wir kennen die Frau nicht. Evtl. eine Verwechslung. Vertauschtes Bild aber das Fahrzeug meiner Tochter. Sehr seltsam. Die Behörde war sich wohl auch nicht sicher, da sie ja der Mutter meiner Tochter einen Anhörungsbogen geschickt hat. Auch dieses Bild ähnelt absolut nicht ihrer Mutter.
Die Tochter hat auch das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht verliehen. Sie fährt immer nur das Fahrzeug.
Die Frage war ja kann es nach der Verjährung jetzt trotzdem noch eine Fahrtenbuchauflage geben?
Die Frage hat Berlin-Paul ja schon beantwortet.
Ansonsten: OK, wenn das so ist wie Du schreibst, glaube ich auch nicht dass da noch was nachkommt.