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Geblitzt - Fahrtenbuch?

Themenstarteram 20. August 2019 um 15:50

Hallo liebe Autofreunde,

ich wende mich mit einem Anliegen an euch. Mein Verlobter wurde Ende Juni mit meinem Auto geblitzt, wir haben beide das Schild nicht gesehen. Er ist in der Probezeit, da er bereits einmal ein Aufbauseminar machen musste vor zwei Jahren. Im September ist er aus der Probezeit raus. Geblitzt wurde er mit 21km/h, also würde er einen Punkt bekommen. Da ich allerdings Halter bin und wir verlobt sind, habe ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Heute kam ein Brief vom Landkreis, dass ich nicht anzutreffen war, es war also anscheinend jemand vom LK bei uns und wollte den Fahrer ermitteln, was ihm nicht gelungen ist. Im Brief steht jetzt, dass ich ein Fahrtenbuch kriegen könnte, wenn ich den Fahrer nicht angebe. Ich habe den Führerschein seit Mai 2015, bin seitdem kein einziges Mal geblitzt worden oder hatte sonst irgendwelche Strafen. Könnte ich trotzdem ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen? In dem Fall meinte mein Verlobter, dass ich lieber ihn angeben soll. Dann frage ich mich allerdings, warum man überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Falls es wichtig ist: es kann sein, dass sie keinen Fahrer ermitteln konnten, weil auf dem Foto die Augen und die Hälfte der Nase verdeckt ist. Man sieht also nur den Mund und die Nasenspitze.

Beste Antwort im Thema

Also, wenn Du keinen richtigen Ring hast, dann sollte er auf jeden Fall an den Pranger gestellt werden :D

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Na wenn der Lappen nicht in Gefahr ist, wäre es jetzt auch kein großer Opfer von Deinem Freund wenn er nun zu seiner Tat stehen würde.

Insofern würde ich sagen er soll ruhig dafür geradestehen. Und was fürs Leben lernen.... und in Zukunft nicht so zügig unterwegs sein.

War das inner oder ausserorts?

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:52

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. August 2019 um 20:46:37 Uhr:

Einfacher Rat: gebt den Freund als Fahrer an. Das Fahrtenbuch ist auch bei einem erstmaligen Verstoß realistisch und das kostet allein an Verwaltungsgebühren etwa 200.-€. Da die Sache auch erst in einem Monat verjährt, könnten sie bis dahin den Freund eh ermittelt haben. Wollt Ihr so lange die Tür nicht mehr öffnen, wenn es klingelt?

Die Folgen sind auch nix Schlimmes: ein Punkt, runde 100.-€ und wegen der Probezeit nur die Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung, der man nicht Folge leisten muss. Und bis das rechtskräftig wird, ist die PZ dann auch vorbei.

Ich hätte tatsächlich lieber ihn angegeben, als ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn die Aussage von Fahrlehrer stimmt dann verliert er auch den Führerschein nicht, also so dramatisch ist das nicht.

am 20. August 2019 um 18:53

...jetzt bleibt nur noch Klappe halten und der Verlobte soll gucken, dass er für die 3 Monate in Deckung geht um nicht durch Zufall erwischt zu werden.

Wie schon geschrieben, rein von der Bürokratie her (Meldedaten) haben die Cops schlechte Karten eine Verbindung herzustellen.

Ggf. falls sie versuchen dir an den Karren zu fahren von wegen du würdest lügen, weil du von einem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst, das es nicht gibt, weils es keiner deiner bekannten / aktenkundigen Verwandten gewesen sein kann, dann brauchste vielleicht einen Zeugen, der bezeugen kann, dass der Täter dein Verlobter ist...

Dabei sollte das aber jemand sein, der zwar weiß, dass der Täter dein Verlobter ist, dieser aber in seiner Eigenschaft als Zeuge wiederum nicht gezwungen werden kann die Daten deines Verlobten offen zu legen...

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:54

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. August 2019 um 20:52:26 Uhr:

Na wenn der Lappen nicht in Gefahr ist, wäre es jetzt auch kein großer Opfer von Deinem Freund wenn er nun zu seiner Tat stehen würde.

Insofern würde ich sagen er soll ruhig dafür geradestehen. Und was fürs Leben lernen.... und in Zukunft nicht so zügig unterwegs sein.

War das inner oder ausserorts?

Es war auf einer Kraftfahrtstraße, so eine Art Autobahn. Es ging von 100 auf 80 auf 60, wir haben aber beide das 60-er Schild nicht gesehen. ???????

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:55

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. August 2019 um 20:53:30 Uhr:

...jetzt bleibt nur noch Klappe halten und der Verlobte soll gucken, dass er für die 3 Monate in Deckung geht um nicht durch Zufall erwischt zu werden.

Wie schon geschrieben, rein von der Bürokratie her (Meldedaten) haben die Cops schlechte Karten eine Verbindung herzustellen.

Ggf. falls sie versuchen dir an den Karren zu fahren von wegen du würdest Lügen, weil du von einem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst, das es nicht gibt, weils es keiner deiner bekannten / aktenkundigen Verwandten gewesen sein kann, dann brauchste vielleicht einen Zeugen, der bezeugen kann, dass der Täter dein Verlobter ist...

Dabei sollte das aber jemand sein, der zwar weiß, dass der Täter dein Verlobter ist, dieser aber in seiner Eigenschaft als Zeuge wiederum nicht gezwungen werden kann die Daten deines Verlobten offen zu legen...

Ich denke, ich werde einfach sagen, dass er es war. Ich habe nicht mal einen richtigen Ring, wie sollen die nachprüfen, dass wir verlobt sind?

Also, wenn Du keinen richtigen Ring hast, dann sollte er auf jeden Fall an den Pranger gestellt werden :D

was ist zeugnisverweigerungsrecht?

ich zitiere aus einem anhörungsbogen:

"Wenn Sie die Ordnungwidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie......

auch die personalien der verantwortlichen person.......mit;

hierzu sind Sie nicht verpflichtet."

einfach schreiben ich bin nicht gefahren.

je weniger man schreibt oder sagt,

desto weniger anhaltspunkte liefert man denen.

Themenstarteram 20. August 2019 um 19:17

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. August 2019 um 20:56:38 Uhr:

Also, wenn Du keinen richtigen Ring hast, dann sollte er auf jeden Fall an den Pranger gestellt werden :D

Ich kriege noch einen haha

Themenstarteram 20. August 2019 um 19:22

Zitat:

@murkspitter schrieb am 20. August 2019 um 21:11:12 Uhr:

was ist zeugnisverweigerungsrecht?

ich zitiere aus einem anhörungsbogen:

"Wenn Sie die Ordnungwidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie......

auch die personalien der verantwortlichen person.......mit;

hierzu sind Sie nicht verpflichtet."

einfach schreiben ich bin nicht gefahren.

je weniger man schreibt oder sagt,

desto weniger anhaltspunkte liefert man denen.

Ich hatte die Wahl, den Fahrer anzugeben oder bei Verwandten/Ehepartner/Verlobten das Zeugnisverweigerungsrecht zu nutzen, da man diese Personen nicht belasten muss. Tja, sie wollten jetzt bei mir zu Hause nachschauen, wer hier wohnt und wie die aussehen, aber es war keiner zu Hause, deswegen landete der Brief im Briefkasten und wurde nicht ausgefüllt (normalerweise tragen die einen Verdächtigen ein). Ich weiß nicht, ob sie mit Nachbarn geredet haben. Nur steht da jetzt drauf, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen zurückmelden muss, wer gefahren ist, da mir sonst ein Fahrtenbuch auferlegt wird, wobei ich ja sogar weiß, wer gefahren ist. Bevor ich da jetzt ein Gerichtsverfahren oder das Fahrtenbuch auferlegt bekomme, gebe ich ihn lieber als Fahrer an. Ich weiß nicht, ob ich den Brief einfach ignorieren kann

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 20:55:41 Uhr:

 

Ich denke, ich werde einfach sagen, dass er es war. Ich habe nicht mal einen richtigen Ring, wie sollen die nachprüfen, dass wir verlobt sind?

wenn du ihn jetzt verpfeist bekommst du vermutlich nie einen ring von dem;)

für die 70 € die er womöglich nicht bezahlen muss gibts zwar keinen

anständigen ring.

aber bestimmt ein leckeres essen.

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 21:22:14 Uhr:

 

Ich hatte die Wahl, den Fahrer anzugeben oder bei Verwandten/Ehepartner/Verlobten das Zeugnisverweigerungsrecht zu nutzen, da man diese Personen nicht belasten muss. Tja, sie wollten jetzt bei mir zu Hause nachschauen, wer hier wohnt und wie die aussehen, aber es war keiner zu Hause, deswegen landete der Brief im Briefkasten und wurde nicht ausgefüllt (normalerweise tragen die einen Verdächtigen ein). Ich weiß nicht, ob sie mit Nachbarn geredet haben. Nur steht da jetzt drauf, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen zurückmelden muss, wer gefahren ist, da mir sonst ein Fahrtenbuch auferlegt wird, wobei ich ja sogar weiß, wer gefahren ist. Bevor ich da jetzt ein Gerichtsverfahren oder das Fahrtenbuch auferlegt bekomme, gebe ich ihn lieber als Fahrer an. Ich weiß nicht, ob ich den Brief einfach ignorieren kann

welches bundesland?

andere länder andere fritten.

am 20. August 2019 um 19:31

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 21:22:14 Uhr:

...Ich weiß nicht, ob ich den Brief einfach ignorieren kann

Solche Sachen kann man ignorieren so lange sie von Polizei, Ermittlungbehörden, usw. sind... anders sieht die Sache bei einem Schreiben der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht / Richter aus.

z.B. Rechtsanwalt Udo Vetter:

"Sie haben das Recht zu schweigen - Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt" (Youtube - klick)

"Udo Vetter: Umgang mit Polizei (Kontrolle, Hausdurchsuchungen, Drogen)" (Youtube - klick)

Du müsstest nichts aussagen, aber die Wahrheit zu sagen bleibt die bessere Strategie.

Themenstarteram 20. August 2019 um 19:39

Zitat:

@murkspitter schrieb am 20. August 2019 um 21:29:38 Uhr:

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 21:22:14 Uhr:

 

Ich hatte die Wahl, den Fahrer anzugeben oder bei Verwandten/Ehepartner/Verlobten das Zeugnisverweigerungsrecht zu nutzen, da man diese Personen nicht belasten muss. Tja, sie wollten jetzt bei mir zu Hause nachschauen, wer hier wohnt und wie die aussehen, aber es war keiner zu Hause, deswegen landete der Brief im Briefkasten und wurde nicht ausgefüllt (normalerweise tragen die einen Verdächtigen ein). Ich weiß nicht, ob sie mit Nachbarn geredet haben. Nur steht da jetzt drauf, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen zurückmelden muss, wer gefahren ist, da mir sonst ein Fahrtenbuch auferlegt wird, wobei ich ja sogar weiß, wer gefahren ist. Bevor ich da jetzt ein Gerichtsverfahren oder das Fahrtenbuch auferlegt bekomme, gebe ich ihn lieber als Fahrer an. Ich weiß nicht, ob ich den Brief einfach ignorieren kann

welches bundesland?

andere länder andere fritten.

Niedersachsen

Themenstarteram 20. August 2019 um 19:40

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. August 2019 um 21:31:33 Uhr:

Zitat:

@Lisaknr schrieb am 20. August 2019 um 21:22:14 Uhr:

...Ich weiß nicht, ob ich den Brief einfach ignorieren kann

Solche Sachen kann man ignorieren so lange sie von Polizei, Ermittlungbehörden, usw. sind... anders sieht die Sache bei einem Schreiben der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht / Richter aus.

z.B. Rechtsanwalt Udo Vetter:

"Sie haben das Recht zu schweigen - Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt" (Youtube - klick)

"Udo Vetter: Umgang mit Polizei (Kontrolle, Hausdurchsuchungen, Drogen)" (Youtube - klick)

Und was passiert, wenn ich einfach nicht darauf antworte? Wenn ich vorgeladen werde, dann kostet es mich im Endeffekt mehr, sollte ich verlieren.

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