Geblitzt; Fahrer nicht der Halter
Hallo alle zusammen!
Ich hoffe Ihr könnt mir direkt zu meinem Fall Antwort geben, weil ich bis jetzt nichts passendes gefunden hab im Internet.
Ich wurde außerorts (Autobahn) geblitzt. Jetzt ist ein schreiben zu meinem Dad gekommen (der Halter des Fahrzeugs). Toleranz wurde abgezogen, also bin ich 41 km/h zu schnell gefahren. Mein Dad war als Beifahrer mit da wir uns die 700km lange Strecke mit dem fahren abwechseln wollten. Es ist noch nichts angegeben wegen Strafe oder so. Es liegt nur ein zusätzliches Blatt bei wo man Angaben zum Fahrer und zur Sache machen soll.
Mein Dad würde das ganze auf sich nehmen wollen, jetzt wollt ich mal fragen ob sowas überhaupt möglich wäre? Er könnte ja evtl. von diesem Zeugnisverweigerunsrecht Gebrauch machen da ich ja seine Tochter bin, was aber auch net viel bringt, da auf dem Foto zu erkennen ist das eine jüngere und weibliche Person fährt. Da würden die doch sicher dem Foto nachgehen wie ich gelesen hab.
Bringt es was dazuzuschreiben das er das gerne auf sich nehmen würd aber trotzdem die Angaben wegen mir macht?!
Danke schon mal im voraus.
Beste Antwort im Thema
1) angaben zum fahrer müssen nicht gemacht werden. aber späterstens DANN tauchen dann mal die herren in grün auf in deiner nachbarschaft und zeigen bilder rum wer das den ist. späterstens DANN bist du eh fällig!
2) hinschreiben wie "ich nehms auf meine kappe" wäre das dümmste was man machen kann.
3) WARUM kann man nicht zu der scheisse stehen die man verbockt? is das soooooo uncoooll?
255 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Ist ethisch gesehen nichts hinzuzufügen, wenn dem entgegen nicht die viel betriebende Abzocke stehen würde.
Nachts in der 30Zone vor Schulen blitzen etc.
Ich hatte schon den Fall das man mich 500m nach dem gerade wieder eingeführten 120km/h Tempo Limit mit 180km/h geblitzt hat.
Kann mir mal einer erklären wie man bei Tempo 300 - wo der normale Bremsweg bereits 900m betragen würde so schnell sein Tempo drosseln soll? Und bevor jetzt alle sagen, du musst ja bereits wenn das Schild am Horizont auftaucht dein Tempo drosseln. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war direkt nach einer Kuppe und somit maximal 200m vorher ersichtlich. Was letzten Endes auch der Grund war warum wir denn Fall gewonnen haben....
Wer bei solchen Abzocken die Füße still hält, ist selber Schuld
WO steht den das man nachts an schulen mehr als 30 fahren darf? gelten schilder nur tagsüber? ich geb dir VIELLEICHT recht wen man im verkehrsberuhigten bereich blizt. 7kmh der 10...soweit runter geht mein tacho garnet. DA kann ich das VIELLEICHT noch verstehen. aber auch nachts um halb 5 nach einem atomkrieg wo kein mensch mehr lebt gilt eben eine geschwindkeitsbegrenzung. wen ich nachts jemandn umbringe und es sieht keiner is das dann ok?!
Bei uns ist das zum Glück auf 20.00 Uhr beschränkt. Ist auch gut so ( hier dienen die Schulhöfe nach Schulende als Spielplatz ) .
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Power Mazda ? 😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
bei Tempo 300
Ne nicht mit dem Spaßwagen, sondern mit dem Alltagswagen, welcher ja auch im Profil oder alternativ im Avatar zu sehen ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Auch ich kenne Stellen mit Geschwindigkeitsbegrenzung die ich, als Laie, nicht nachvollziehen kann/will. Aber erstens bin ich nun mal Laie (und Maße es mir erstmal nicht an es besser zu wissen weil ich keine Hintergründe kenne !) und zweitens ändert dies nun mal nix an der Tatsache. Wenn ich nun mal scghneller als erlaubt gefahren bin muss ich mit den Konsequenzen leben und anstandslos zahlen. Alles andere zeugt von nichts weiterm als einer sehr großen Charakterschwäche. i
Wer zwingt dich dazu Laie zu bleiben, sämtliche Gesetze findest du im Internet und wenn du einen Advocard hast kannst du dich auch gerne mit deinem Fachanwalt beraten.
Wenn ich in Stadt auf der zweispurigen Schnellstraße 120 anstatt 80 fahre weil ich es eilig habe, dann ist der Fall klar und ich zahle anstandslos. Aber es gibt genügend Situationen wo man sich abgezockt vorkommt. Ist es da dumm nachzuhaken. Manchmal ist man im unrecht und lernt was dazu aber manchmal ist man auch im Recht und es ist Schade das dafür Prozesse auf Kosten des Steuerzahler geführt werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Ja und !? Zu schnell (egal wo) ist nun mal zu schnell (im Sinne von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Verkehrszeichen sind so aufgestellt dass man sich frühzeitig darauf einstellen kann. Also spielen die "äußeren Umstände" keine Rolle. Wer das nicht kann...pech gehabt...die können aber auch meist sonst nix anderes.
Aber wenn ein Verkehrszeichen nicht richtig aufgestellt ist, wie in meinem beschriebenen Fall - heute steht es im übrigen vor der Kuppe (😁) - wäre ich ja ganz schön dämlich das als Pech hinzunehmen.
Mit dem zitieren über wir noch mal ( Lästermodus aus 😁 ) . Wenn die Schilder nicht stimmen würde ich auch nichts zahlen.Da bin ich vollkommen solidarisch.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Ja und !? Zu schnell (egal wo) ist nun mal zu schnell (im Sinne von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Verkehrszeichen sind so aufgestellt dass man sich frühzeitig darauf einstellen kann. Also spielen die "äußeren Umstände" keine Rolle. Wer das nicht kann...pech gehabt...die können aber auch meist sonst nix anderes.
Es geht nicht um's Können, sondern ob zu schnell und zu schnell unter völlig verschiedenen Bedingungen gleich schlimm ist. Und das ist es nun mal nicht. Wer glaubt, innerorts 41 schneller sei pauschal gleich zu bewerten wie BAB 41 schneller, der hat doch nen Sockenschuss.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Auch ich kenne Stellen mit Geschwindigkeitsbegrenzung die ich, als Laie, nicht nachvollziehen kann/will.Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Oder man ärgert sich über die Dummheit der Regelfestleger.
Ich kann's als erfahrener VT sehr wohl nachvollziehen. Einzig, die nachvollziehbare Schreibtischtäterentscheidung bleibt Blödsinn.
P.S.: Grade der Deutsche ist nun wirklich extrem regelhörig. Kaum jemand hält sich so rigoros an Vorschriften.
Die Auflösung der Blitzerfotos ist mttlerweile so hoch, dass eine Person einwandfrei zu identifizieren ist.
Ohne Strafe kommt man aus der Sache sicher nicht mehr raus.
Man muss zwar zur Sache keine Aussage machen, jedoch sind in diesem konkreten Fall die Bilder beweiskräftig genug.
Im Gegenteil, erzählt man irgendwelche Märchen, dann steht schnell das Delikt einer Falschaussage im Raum.
Für Rechtsauskünfte ist aber ein Anwalt immer noch die beste Anlaufstelle.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Es geht nicht um's Können, sondern ob zu schnell und zu schnell unter völlig verschiedenen Bedingungen gleich schlimm ist. Und das ist es nun mal nicht. Wer glaubt, innerorts 41 schneller sei pauschal gleich zu bewerten wie BAB 41 schneller, der hat doch nen Sockenschuss.
Wird es ja auch nicht.."gleich schlimm" bewertet. Dafür gibt es ja entsprechende Bußgeldkataloge die zwischen innerorts etc. unterscheiden.
Aber dennoch: Wo ist der Unterschied ? Es wurde die zulässige Höchtsgeschindigkeit überschritten und Punkt. Wäre es innerorts wäre die Strafe (zu recht) natürlich noch höher.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ich kann's als erfahrener VT sehr wohl nachvollziehen. Einzig, die nachvollziehbare Schreibtischtäterentscheidung bleibt Blödsinn.P.S.: Grade der Deutsche ist nun wirklich extrem regelhörig. Kaum jemand hält sich so rigoros an Vorschriften.
Dessen bin ich nicht überzeugt ! Ich unterstelle Dir ganz einfach dass Du dies meinst...wie viele andere eben auch (dass sind aber meist die die wir dann aus ihrer Karre rausschneiden weil se meinen sie wären ja die absoluten Überflieger...ok, sind se auch...irgendwie geflogen...dummerweise halt von der straße an den nächsten Baum.
Kannst du, als erfahrener VT, immer und jederzeit absolut z.B., den Zustand des Straßenbelages feststellen ? Oder das an der Stelle vielleicht ein Unfallschwerpunkt ist (obwohl Du ja in immer den 5 Minuten am Tag an denen du diesen Abschnitt passierst noch nie einen Unfall gesehen hast ) ?
Wenn Du dies aller glaubst dann unterstelle ich Dir dass Du Dich maßlos selbstüberschätzt.
Ich bestreite nicht dass es einige Stellen gibt an denen dies der Fall ist. Aber immer und überall ?!
Dann gibt auch Stellen...da hat dies vielleicht einfach Gründe des Lärmschutzes (ja, ganz schön blöd dass manche billig an der BAB bauen und danach klagen...ist aber halt so) u.v.m.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Die Auflösung der Blitzerfotos ist mttlerweile so hoch, dass eine Person einwandfrei zu identifizieren ist.
die sind so gut das man sehen kann welchen pickel man morgends aufgedrückt hat! 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die sind so gut das man sehen kann welchen pickel man morgends aufgedrückt hat! 😉Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Die Auflösung der Blitzerfotos ist mttlerweile so hoch, dass eine Person einwandfrei zu identifizieren ist.
Aber erst nach Einführung der Digitaltechnik. Vorher war das teilweise ein lustiges Rätselraten 😁 .
Zitat:
Original geschrieben von DieVio
Manche Kommentare hätte man sich echt sparen können da es wohl ziemlich falsch aufgenommen wurde. Denn als "Heulthread" sollte es mit Sicherheit nicht rüberkommen und mit rummogeln hat das auch nichts zutun, dazu sollte man es sich mal genau durchlesen!!! Denn davon steht da mit Sicherheit nichts!!!! Oder das ich nicht dazu stehe.... DAVON steht auch nichts da, sondern eher das Gegenteil! Also nicht einfach irgendwas unterstellen oder so blöde anmachen sondern einfach mal eine neutrale, vernünftige Antwort geben wie zB von Drahkke ({Danke).
Neeeeiiiiiiiiiin natürlich nicht. So eine Einstellung ist in Deutschland mittlerweile normal, statt mal nachzudenken und das Gehirn einzuschalten: Fahrer =Weiblich Beifahrer= Männlich Beweisphoto =Weblich fuhr, ergo kann dein Vater das nicht auf sich nehmen oder? Lenkrad Links vorausgesetzt.😉
naja für 15€ aufwärts kann man schon gute bilder erwarten 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Neeeeiiiiiiiiiin natürlich nicht. So eine Einstellung ist in Deutschland mittlerweile normal, statt mal nachzudenken und das Gehirn einzuschalten: Fahrer =Weiblich Beifahrer= Männlich Beweisphoto =Weblich fuhr, ergo kann dein Vater das nicht auf sich nehmen oder? Lenkrad Links vorausgesetzt.😉
interesante these....ich bastel mir also n 2. lenkrad rein und fahr immer zu 2. und keiner mann mir was! spitze!!!! 😁
€dit
wen wir aber grad beim thema sind:
auto auf die firma zugelassen und chef sagt "weiss net wer gefahren ist". WER bekommt dann den fs entzug? lassen wir mal die folgende fahrtenbuchauflage weg....
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
interesante these....ich bastel mir also n 2. lenkrad rein und fahr immer zu 2. und keiner mann mir was! spitze!!!! 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Neeeeiiiiiiiiiin natürlich nicht. So eine Einstellung ist in Deutschland mittlerweile normal, statt mal nachzudenken und das Gehirn einzuschalten: Fahrer =Weiblich Beifahrer= Männlich Beweisphoto =Weblich fuhr, ergo kann dein Vater das nicht auf sich nehmen oder? Lenkrad Links vorausgesetzt.😉
Im Zweifel für den Angeklagten😁
Zitat:
auto auf die firma zugelassen und chef sagt "weiss net wer gefahren ist". WER bekommt dann den fs entzug? lassen wir mal die folgende fahrtenbuchauflage weg....
Ist beispielsweise eine GmbH oder AG Halter des Fahrzeugs, kann es vorkommen, dass die Polizei den Betrieb unangekündigt aufsucht und dort Angestellte befragt, ob sie den Fahrer auf dem Foto erkennen. Dieses Verhalten der Polizei ist zulässig und verstößt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht gegen die Gebote eines fairen Verfahrens. Einzelheiten zur Identifizierung des Fahrers enthält der nachfolgende Abschnitt "Foto".
Für die Ordnungswidrigkeit des Fahrers läuft ab dem Verstoß die Verjährungsfrist von drei Monaten an (siehe Ratgeber "Bußgeldbescheid Teil 1"😉. Wenn der Halter Einspruch einlegt und von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, kann die Identität des Fahrers meist nicht - zumindest nicht innerhalb der Dreimonatsfrist - ermittelt werden.
Rechtstipp: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht jedoch die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen (siehe Abschnitt "Fahrtenbuch"😉. Daneben können in bestimmten Fällen dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (§ 25a Straßenverkehrsgesetz), die bei gerichtlicher Entscheidung bei bis zu 25 Euro liegen.
Quelle:
http://www.ratgeber-recht24.de/.../Halter_ungleich_Fahrer.html
Steht ein Fahrverbot an, dann wird die Polizei sicher mit Nachdruck ermitteln und Nachbarn, Arbeitskollegen usw. das Foto vor die Nase halten.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Kannst du, als erfahrener VT, immer und jederzeit absolut z.B., den Zustand des Straßenbelages feststellen ? Oder das an der Stelle vielleicht ein Unfallschwerpunkt ist (obwohl Du ja in immer den 5 Minuten am Tag an denen du diesen Abschnitt passierst noch nie einen Unfall gesehen hast ) ?
Aber natürlich kann er das, da ist er ja nicht der einzige (kleiner Verweis auf unseren allwissenden und -könnenden Römer, der bei passenden Gelegenheiten aus seiner Gruft klettert und in solchen Fällen von Kadavergehorsam und Obrigkeitshörigkeit faselt). Du mußt dich einfach damit abfinden, dass diese Verkehrsteilnehmer uns Ottonormalfahrern in punkto Einschätzung der Lage weit überlegen sind und selber vieeeeeeeeel besser wissen, welche Geschwindigkeit richtig ist. Aber wenn's dann mal rumpelt, sind die Gesichter umso dämlicher und der nächste Thread zum Thema garantiert.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ich hab's ja oben schon angedeutet, dass der Grad der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der BAB bei gleicher Absolutüberschreitung viel geringer ist (34% vs. 82%).
Pruuuuuust 😁 😁 😁
Dieses Verhältnis hast du in jahrenlangen Erhebungen entwickelt, ja?
Du schreibst eine Kacke hier und merkst es nichtmal...
Bisher habe ich dich immer noch so halbwegs ernst genommen, das ist ab sofort Vergangenheit. Sehr sehr lustig, you made my day 🙂