Geblitzt; Fahrer nicht der Halter
Hallo alle zusammen!
Ich hoffe Ihr könnt mir direkt zu meinem Fall Antwort geben, weil ich bis jetzt nichts passendes gefunden hab im Internet.
Ich wurde außerorts (Autobahn) geblitzt. Jetzt ist ein schreiben zu meinem Dad gekommen (der Halter des Fahrzeugs). Toleranz wurde abgezogen, also bin ich 41 km/h zu schnell gefahren. Mein Dad war als Beifahrer mit da wir uns die 700km lange Strecke mit dem fahren abwechseln wollten. Es ist noch nichts angegeben wegen Strafe oder so. Es liegt nur ein zusätzliches Blatt bei wo man Angaben zum Fahrer und zur Sache machen soll.
Mein Dad würde das ganze auf sich nehmen wollen, jetzt wollt ich mal fragen ob sowas überhaupt möglich wäre? Er könnte ja evtl. von diesem Zeugnisverweigerunsrecht Gebrauch machen da ich ja seine Tochter bin, was aber auch net viel bringt, da auf dem Foto zu erkennen ist das eine jüngere und weibliche Person fährt. Da würden die doch sicher dem Foto nachgehen wie ich gelesen hab.
Bringt es was dazuzuschreiben das er das gerne auf sich nehmen würd aber trotzdem die Angaben wegen mir macht?!
Danke schon mal im voraus.
Beste Antwort im Thema
1) angaben zum fahrer müssen nicht gemacht werden. aber späterstens DANN tauchen dann mal die herren in grün auf in deiner nachbarschaft und zeigen bilder rum wer das den ist. späterstens DANN bist du eh fällig!
2) hinschreiben wie "ich nehms auf meine kappe" wäre das dümmste was man machen kann.
3) WARUM kann man nicht zu der scheisse stehen die man verbockt? is das soooooo uncoooll?
255 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DieVio
Bringt es was dazuzuschreiben das er das gerne auf sich nehmen würd aber trotzdem die Angaben wegen mir macht?!
Klar, mach doch...
Schreibt einfach:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren von der Verkehrsüberwachung,
wie Sie auf dem Foto einwandfrei erkennen können, bin das ich, [Name einsetzen], auf dem Fahrersitz. Mein Dad sitzt, wie sie erkennen können, genau neben mir. Er würde als Fahrzeughalter nun gerne die Strafe auf sich nehmen und macht daher als Familienangehöriger, er ist nunmal mein Vater, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
[Name einsetzen]
Ich fänd´s niedlich und als Empfänger dieses Briefes wäre mein Tag gerettet.
Na wenn das nichts ist?!
🙂
Ansonsten bringt´s natürlich nichts... und was ihr hier schon wieder über 10 Seiten diskutiert habt... ich will´s nicht wissen... ehrlich nicht, wollte nur meinen Senf dazugeben...
😁
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Nicht einer derjenigen, welche die TE niedergemacht haben hat verstanden; daß es ein Riesenunterschied und absolut nicht zu vergleichen ist, ob man auf einer AB oder auf einer LS oder gar in der Stadt 41 zu schnell fährt.
Nein, du scheinst nicht zu verstehen, dass das eine wie das andere eine punktebewehrte Ahndung bedeutet und daher von der Sache her keinen Unterschied macht. Du bringst da was durcheinander.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Niemand hat behauptet, ihr Vater sei verantwortlich.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ist ja nicht so, als gäbe es im Leben allgemein keine Situationen in denen eine Person Verantwortung für eine andere Person übernimmt.
Ohne Worte.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainKoks
Deine Eltern haben auch mal für dich gehaftet als du klein warst
Da war ich auch noch klein und hatte keinen FS. Den qualitativen Unterschied muss ich dir aber nicht wirklich erklären, oder?
PS.: Oh, ich sehe gerade, du bist ja eine Neuanmeldung von heute. Für wie dumm hältst du uns eigentlich? Brauchst du zwei Nicks für deine Argumente?
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Du bringst da was durcheinander.
Punktebewehrt: Richtig.
Zu Schnell: Richtig.
So weit so gut, jetzt aber meine Frage: Was ist riskanter / gefährlicher: Auf der AB 41 km/h zu viel oder in der Stadt 41 km/h zuviel?
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
So weit so gut, jetzt aber meine Frage: Was ist riskanter / gefährlicher: Auf der AB 41 km/h zu viel oder in der Stadt 41 km/h zuviel?
Ist doch vollkommen irrelevant für die Ausgangsfrage, hat mit dem Sachverhalt NICHTS zu tun. Ob außer- oder innerorts, die Übertretung ist immer punktebewehrt. Eine Gefährdungsbeurteilung fliesst in die Ahnung des Verstoßes nicht ein, brauchts auch gar nicht. Und hat wiederum auch gar nix mit der Ausgangsfrage zu tun...
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In der Stadt, ist doch völlig unstrittig. Und was hat das mit dem Thema "Ich bin im Punktebereich gelandet und suche eine Möglichkeit, dies zu umgehen" zu tun?
Nochmal: Du bringst da was durcheinander, bzw. präziser ausgedrückt: benutzt das eine, um das andere argumentativ zu untermauern. Gehört aber nunmal nicht zusammen.
EDIT: Danke Tecci, wenigstens einer hat's verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ist doch vollkommen irrelevant für die Ausgangsfrage, hat mit dem Sachverhalt NICHTS zu tun. Ob außer- oder innerorts, die Übertretung ist immer punktebewehrt. Eine Gefährdungsbeurteilung fliesst in die Ahnung des Verstoßes nicht ein, brauchts auch gar nicht. Und hat wiederum auch gar nix mit der Ausgangsfrage zu tun...
Soso, da staune ich aber. Um meinen Standpunkt zu erklären: Jemand, welcher auf einer AB 41 zuviel fährt*, jo mei; er war halt zu schnell. Jemand, welcher mit 91 durch die Stadt hämmert, hat einen an der Waffel und gehört aus dem Verkehr gezogen. Aber das hat was mit dem RL zu tun, und nicht mit irgendeiner Vorschrift. Von daher sehe ich Euch nach, daß das für Euch keinen qualitativen Unterschiede bedeutet.
Und nochmal, für die welche es immer noch nicht kapiert haben: natürlich war die TE zu schnell, Pech gehabt. Also zahlen und das Fahrverbot klaglos hinnehmen.
*Ich rede hier explizit nicht von einer Baustelle!
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Und nochmal, für die welche es immer noch nicht kapiert haben: natürlich war die TE zu schnell, Pech gehabt. Also zahlen und das Fahrverbot klaglos hinnehmen.
Merkste was?
'Nacht
~
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Merkste was?
Ja, merke ich. Nur im Gegensatz zu dir und anderen Usern muss ich die TE deswegen nicht mit der Moralkeule schlagen. Meine Antwort in dem Fall wäre gewesen: Nein, dein Vater kann die Strafe nicht auf sich nehmen und fertig. Bezahl die Strafe und akzeptiere das Fahrverbot.
Ganz einfach, ohne irgendwelchen Senf dazu. Aber offensichtlich können das hier so einige nicht, und das finde ich halt zum Kotzen.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Meine Antwort in dem Fall wäre gewesen: Nein, dein Vater kann die Strafe nicht auf sich nehmen und fertig.
Was halt falsch ist. Na klar kann der Vater die Strafe übernehmen. Was er NICHT machen kann, sind die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu übernehmen. Und genau DARAUF zielte die Frage ab. Und genau DESWEGEN reden hier auch manche von den "Jammerthreads" und dass die Leute eben NICHT zu ihren Fehlern stehen. Sonst käme die Frage gar nicht erst auf. Wie ich schon mal schrieb, die Frage hätte anders lauten müssen...
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Ganz einfach, ohne irgendwelchen Senf dazu. Aber offensichtlich können das hier so einige nicht, und das finde ich halt zum Kotzen.
Das ist wohl richtig.
Naja, dann auf. In drei Tagen treffen wir uns dann alle wieder, wenn der nächste seinen Fred aufmacht: War zu schnell, mir droht Probezeitverlängerdingens, habe auch schon 14 Punkte, kann ich das irgendwie jemanden anderen unterschieben ...
Der Vater kann die Strafe zwar zahlen, aber nicht übernehmen.
Die Punkte und den Eintrag bekommt auf jeden Fall der Fahrer.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Was halt falsch ist. Na klar kann der Vater die Strafe übernehmen. Was er NICHT machen kann, sind die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu übernehmen. Und genau DARAUF zielte die Frage ab. Und genau DESWEGEN reden hier auch manche von den "Jammerthreads" und dass die Leute eben NICHT zu ihren Fehlern stehen. Sonst käme die Frage gar nicht erst auf. Wie ich schon mal schrieb, die Frage hätte anders lauten müssen...Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Meine Antwort in dem Fall wäre gewesen: Nein, dein Vater kann die Strafe nicht auf sich nehmen und fertig.
Oh, ich bitte um Entschuldigung. Das verkehrt meine kritische Meinung zu den Äusserungen bestimmter User natürlich ins Gegenteil. Und das relativiert natürlich auch meine Frage, was tatsächlich relevant ist. Entschuldigung, wenn der Jurist spricht, hat das RL natürlich keine Chance. Also Sorry nochmal.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Was halt falsch ist. Na klar kann der Vater die Strafe übernehmen. Was er NICHT machen kann, sind die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu übernehmen. Und genau DARAUF zielte die Frage ab. Und genau DESWEGEN reden hier auch manche von den "Jammerthreads" und dass die Leute eben NICHT zu ihren Fehlern stehen. Sonst käme die Frage gar nicht erst auf. Wie ich schon mal schrieb, die Frage hätte anders lauten müssen...
Richtig, die TE hat angefragt, ob es möglich ist, daß ihr Vater die rechtlichen Konsequenzen ihres Verkehrsverstoßes trägt.
Sorry, aber anstatt diese Frage zu beantworten, meinen einige User das Verhalten der TE moralisch würdigen zu müssen. Wenn der Vater der TE gewillt ist, an ihrer Stelle Punkte und Fahrverbot anzunehmen, was geht Dich das an? Wer gibt Dir eigentlich das Recht, über die TE zu urteilen? Und warum fühlst Du Dich berufen die vermeintlichen Fehler anderer Leute zu thematisieren? Meinst Du nicht, daß es besser wäre, wenn Du Dich mit Deinen eigenen Fehlern auseinandersetzen würdest?
Unabhängig davon wird ja die Forderung erhoben, man sollte dazu stehen, wenn man "Scheiße baut". Das ist vollkommen richtig, wenn man etwas macht, wodurch ein anderer einen Schaden erleidet, dann muß man dafür einstehen und den Schaden beheben. Im vorliegenden Fall gibt es aber keinen Schaden, niemand wurde gefährdet, behindert oder belästigt. Es gibt nichts, aber auch rein gar nichts, zu dem man stehen könnte.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Ohne Worte.
Wenn du nichts sagst, wird's etwas schwer zu erschließen, was du willst.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
In der Stadt, ist doch völlig unstrittig.
Hier wurde wiederholt behauptet, das sei das gleiche. Aber schön zu lesen, dass du zumindest ein kleines bisschen vernünftig wirst.
Ich auch:
Hiermit gebe ich meine Senf dazu
Händlmeier Weißwurstsenft
gruß Alex