geblitzt auf der Autobahn, zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen

Hallo,
mitte Mai bin ich mit 123 Km/h anstelle 100 Km/h auf einer Autobahn geblitzt worden und habe jetzt einen
Anhörungsbogen bekommen.
Auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen, neben mir rechts war aber ein zweites Fahrzeug, Gesicht und
Kennzeichen sind geschwärzt worden.
Ein Kollege sagte mir jetzt, dass normaler weise um das Gesicht des Fahrers, der den Blitz ausgelöst hat,
ein schwarzer Rahmen ist, bei mir ist davon nichts zu sehen, also müßte der andere den Blitz ausgelöst
haben. Vor dem 100 KM/H Schild kam ein 120 KM/H Schild, also gut möglich, dass ich das zweite Fahrzeug
bei 120 KM/H Begrenzung überholt habe, bei 100 KM/H dann abgebremst habe während mein "Nachbar" nicht gebremst hat und mich deshalb recht überholt hat.
Hat von euch davon schon mal jemand etwas von dem oben beschriebenen Rahmen gehört?
Danke und immer gute Fahrt
Trollfahrer

77 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2022 um 12:58:04 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 12. Juni 2022 um 12:54:48 Uhr:


Die "20 drüber" beruhen aber auf dem Irrglauben dass die Tacho- Voreilung immer noch so groß wie vielleicht vor 40 Jahren ist :-).

Nö, die Beruhen auf dem Bußgeldkatalog (20 drüber kann man außerorts immer wieder machen, 21 nicht 😉). 😁
Innerorts muß man sich auf 15 drüber beschränken.

Gruß Metalhead

Oder so :-). Dann hieße "20 drüber" bei 3 km/h Tolaranz beim Blitzer aber immerhin noch 60 EUR. Angesichts des Aufwandes den manche dann wegen so einem Kleckerles-Betrag machen sollten diejenigen dann doch mal drüber nachdenken. Oder wenigstens die Eier in der Hose haben und dann auch gleich bezahlen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2022 um 12:58:04 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 12. Juni 2022 um 12:54:48 Uhr:


Die "20 drüber" beruhen aber auf dem Irrglauben dass die Tacho- Voreilung immer noch so groß wie vielleicht vor 40 Jahren ist :-).

Nö, die Beruhen auf dem Bußgeldkatalog (20 drüber kann man außerorts immer wieder machen, 21 nicht 😉). 😁
Innerorts muß man sich auf 15 drüber beschränken.

Die 20 drüber geht immer, kommen doch daher, dass es erst ab 21 drüber Punkte gibt. Dies gilt außerorts und aber auch innerorts.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juni 2022 um 11:18:47 Uhr:


Erst vor kurzem gab es hier im Forum einen thread, wo der TE bestritt, in einer Autobahnbaustelle zu schnell gewesen zu sein. Und schwupps meldeten sich auch andere, denen es an derselben Stelle genauso ergangen war. 😰😰
Klick mich

Gruß

Uwe

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2022 um 12:58:04 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 12. Juni 2022 um 12:54:48 Uhr:


Die "20 drüber" beruhen aber auf dem Irrglauben dass die Tacho- Voreilung immer noch so groß wie vielleicht vor 40 Jahren ist :-).

Nö, die Beruhen auf dem Bußgeldkatalog (20 drüber kann man außerorts immer wieder machen, 21 nicht 😉). 😁
Innerorts muß man sich auf 15 drüber beschränken.

Gruß Metalhead

Ist dann ganz schnell eine sauteure Vorsatztat, wenn man sich verquatscht.

Hi

Es ist eine Frage des Geldbeutel ob man 20 drüber immer macht,
zumindest auf Strecken die man nicht kennt, wichtig ist kein Punkt einfangen.

Man sollte bei solchen Verwarnungen nicht vergessen, beim zweiten oder dritten
mal kann die Behörde ( Stadt/Kreis/Gemeinde ) tätig werden, weil unbelehrbar.

Wer sich wie ich BS/HE/PE/GF/WF/WOB bewegt, hat je einen Schuss frei, danach
kann,s kritisch werden.

Ich weiss, Tacho 150 gemessen 139 ( soll 130 )

Eines weiss ich, da wo 100 ist, schleich ich nicht mit 90 oder gar 80 weil angst
geplitzt zu werden, solche Personen gibt,s zu hauf.

Tom

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Zitat:

@speedrs4 schrieb am 12. Juni 2022 um 17:37:14 Uhr:



Man sollte bei solchen Verwarnungen nicht vergessen, beim zweiten oder dritten
mal kann die Behörde ( Stadt/Kreis/Gemeinde ) tätig werden, weil unbelehrbar.

Nein, 20 km/h drüber kannst du so oft machen wie du willst.

Was du meinst (heißt übrigens beharrliche Pflichtverletzung) kommt i.d.R. erst zum Tragen, wenn es Punkte gibt oder zumindest ein Bußgeld verhängt wird. Bei einem Verwarngeld nicht.

Sorry, da bist du falsch informiert 😉 spätestens beim dritten mal,
geht,st vier Wochen zu Fuss und die Eignung wird geprüft 😛

Die Bussgeldstelle kann das behandeln wie sie will.

Tom

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juni 2022 um 17:45:21 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 12. Juni 2022 um 17:37:14 Uhr:



Man sollte bei solchen Verwarnungen nicht vergessen, beim zweiten oder dritten
mal kann die Behörde ( Stadt/Kreis/Gemeinde ) tätig werden, weil unbelehrbar.

Nein, 20 km/h drüber kannst du so oft machen wie du willst.

Was du meinst (heißt übrigens beharrliche Pflichtverletzung) kommt i.d.R. erst zum Tragen, wenn es Punkte gibt oder zumindest ein Bußgeld verhängt wird. Bei einem Verwarngeld nicht.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 12. Juni 2022 um 18:16:12 Uhr:


Sorry, da bist du falsch informiert 😉 spätestens beim dritten mal,
geht,st vier Wochen zu Fuss und die Eignung wird geprüft 😛

Die Bussgeldstelle kann das behandeln wie sie will.

Hallo Tom,

nein, nogel ist richtig informiert und hat das auch korrekt erläutert.

Bei einer Verwarnung wird das Verwarngeldangebot ohne irgendwelche Ermittlungen an den Halter verschickt. Der Fahrer ist somit auch nicht ermittelt worden. Ziel ist es, den Aufwand so gering wie möglich zu halten, daher werden auch keine Gebühren und Auslagen berechnet. Es wird davon ausgegangen, dass der Halter das mit dem Fahrer klärt. Wenn das Geld überwiesen wird, ist das Thema erledigt, wobei es egal ist, ob der Fahrer, der Halter oder Sali Tubala aus Timbuktu das Geld überweiset.

Da aber keiner den Verstoß zugegeben hat, ist auch nicht bekannt, wer der Fahrer war und daher kann man den Halter nicht bei mehreren Verstößen mit seinem Auto Beharrlichkeit vorwerfen und schon gar kein Fahrverbot für 4 Wochen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 12. Juni 2022 um 17:37:14 Uhr:


...
Eines weiss ich, da wo 100 ist, schleich ich nicht mit 90 oder gar 80 weil angst
geplitzt zu werden, solche Personen gibt,s zu hauf.

Was Du nicht alles weißt ;-).

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein VT eine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke nicht voll ausnutzt. Das muss und wird er Dir aber nicht sagen.

PS:
Und das bitte mal einfach als Fakt so stehen lassen und keine Grundsatzdiskussion um das Thema, denn dazu gibt es bereits viele, ausnahmslos geschlossene Threads.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 12. Juni 2022 um 13:38:33 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2022 um 12:58:04 Uhr:



Nö, die Beruhen auf dem Bußgeldkatalog (20 drüber kann man außerorts immer wieder machen, 21 nicht 😉). 😁
Innerorts muß man sich auf 15 drüber beschränken.

Gruß Metalhead

Ist dann ganz schnell eine sauteure Vorsatztat, wenn man sich verquatscht.

Wie immer. Bloß nichts sagen. Big Brother is watching you und versucht dich durch geschicktes Fragen derart zu manipulieren dass du dich verquasselst. 😁

Und nebenbei. Ich hab’s noch nie erlebt dass aus einer derartigen Überschreitung im Verwarngeldbereich eine Vorsatztat gemacht bzw. überhaupt der Versuch gestartet wurde.

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Juni 2022 um 21:42:29 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 12. Juni 2022 um 13:38:33 Uhr:


Ist dann ganz schnell eine sauteure Vorsatztat, wenn man sich verquatscht.


Wie immer. Bloß nichts sagen. Big Brother is watching you und versucht dich durch geschicktes Fragen derart zu manipulieren dass du dich verquasselst. 😁
Und nebenbei. Ich hab’s noch nie erlebt dass aus einer derartigen Überschreitung im Verwarngeldbereich eine Vorsatztat gemacht bzw. überhaupt der Versuch gestartet wurde.

Ich habs mehrfach erlebt. Zu. Glück nicht in der Rolle des Betroffenen.
[Beitrag von MT editiert]

Was ist denn mit dir nicht in Ordnung. Kein Benehmen der Herr? Ich hab’s noch nie erlebt. Aus keiner Sicht. Und dabei bleibt es. Glaub es oder lass es sein aber den Schwätzer spar dir das nächste mal. Erst denken dann schreiben. Auch wenn’s schwerfallen sollte.

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Juni 2022 um 22:13:38 Uhr:


Was ist denn mit dir nicht in Ordnung. Kein Benehmen der Herr? Ich hab’s noch nie erlebt. Aus keiner Sicht. Und dabei bleibt es. Glaub es oder lass es sein aber den Schwätzer spar dir das nächste mal. Erst denken dann schreiben. Auch wenn’s schwerfallen sollte.

[Beitrag editiert, NUB beachten!]

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 12. Juni 2022 um 18:16:12 Uhr:


Sorry, da bist du falsch informiert 😉 spätestens beim dritten mal,
geht,st vier Wochen zu Fuss und die Eignung wird geprüft 😛

Wie denn, wenn bei Verstößen unterhalb der Punkteschwelle nicht einmal der Fahrer ermittelt wird.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 12. Juni 2022 um 13:38:33 Uhr:



Ist dann ganz schnell eine sauteure Vorsatztat, wenn man sich verquatscht.

Aber nur wenn man dämlich genug ist, sich als Fahrer zu bekennen und den Widerspruch noch dämlicher formuliert. Wenn man das Verwarngeld eibfach anonym überweist, passiert da gar nichts.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 12. Juni 2022 um 13:22:44 Uhr:


Die 20 drüber geht immer, kommen doch daher, dass es erst ab 21 drüber Punkte gibt. Dies gilt außerorts und aber auch innerorts.

Du hast recht, ich hatte was im Kopf daß innerorts ab 15km/h schon Punkte verteilt werden (evlt. nur vor dem kürzlichen hin-und-her).

Gruß Metalhead

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