geblitzt auf der Autobahn, zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen
Hallo,
mitte Mai bin ich mit 123 Km/h anstelle 100 Km/h auf einer Autobahn geblitzt worden und habe jetzt einen
Anhörungsbogen bekommen.
Auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen, neben mir rechts war aber ein zweites Fahrzeug, Gesicht und
Kennzeichen sind geschwärzt worden.
Ein Kollege sagte mir jetzt, dass normaler weise um das Gesicht des Fahrers, der den Blitz ausgelöst hat,
ein schwarzer Rahmen ist, bei mir ist davon nichts zu sehen, also müßte der andere den Blitz ausgelöst
haben. Vor dem 100 KM/H Schild kam ein 120 KM/H Schild, also gut möglich, dass ich das zweite Fahrzeug
bei 120 KM/H Begrenzung überholt habe, bei 100 KM/H dann abgebremst habe während mein "Nachbar" nicht gebremst hat und mich deshalb recht überholt hat.
Hat von euch davon schon mal jemand etwas von dem oben beschriebenen Rahmen gehört?
Danke und immer gute Fahrt
Trollfahrer
77 Antworten
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 12. Juni 2022 um 13:38:33 Uhr:
Ist dann ganz schnell eine sauteure Vorsatztat, wenn man sich verquatscht.
Dummheit muß bestraft werden. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 12. Juni 2022 um 18:40:41 Uhr:
nein, nogel ist richtig informiert und hat das auch korrekt erläutert.Bei einer Verwarnung wird das Verwarngeldangebot ohne irgendwelche Ermittlungen an den Halter verschickt.
Da gibt's schon noch weitere Eskalationsstufen (das wird zwar nicht zentral gespeichert, aber wenn du immer wieder in der selben Gemeinde Mist baust bekommst auch Probleme):
https://www.verkehrsanwaelte.de/.../Gruß Metalhead
Hier geht es aber nicht um den ruhenden Verkehr, sondern um Geschwindigkeitsüberschreitungen und bei Verwarngeldangebote (da wurde das fälschlicherweise behauptet) gibt es so etwas nicht, dass man bei Wiederholungen zusätzliche Probleme bekommt.
Gruß
Uwe
... so ein Fall habe ich mal in einer Reportage gesehen ... es wird doof wenn die Sachbearbeiter ein Kennzeichen bekommen und danach nichtmal mehr den Rest der Datenbanken brauchen 😁
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juni 2022 um 11:11:13 Uhr:
Hier geht es aber nicht um den ruhenden Verkehr, sondern um Geschwindigkeitsüberschreitungen und bei Verwarngeldangebote (da wurde das fälschlicherweise behauptet) gibt es so etwas nicht, dass man bei Wiederholungen zusätzliche Probleme bekommt.
Da wird auch immer von den selben Leuten geblitzt und wenn da einer auffällt, warum sollte das da nicht auch so laufen können?
Gruß Metalhead
Theoretisch kann das passieren, wenn dasselbe Auto in derselben Kontrollstelle oder zumindest bei derselben Bußgeldstelle immer wieder auffällig wird und man dem Fahrer Beharrlichkeit vorwirft. Es würde das Bußgeld erhöht und in ganz schlimmen Fällen kommen auch fahreignungstechnische Maßnahmen in Betracht.
Ich kann mich da auch an den Fall eines Motoradfahrers erinnern, der immer wieder mit gestrecktem Mittelfinger in einer Kontrollstelle auffällig wurde, da wurde das mal durchgezogen. Ist aber ein Orchideenfall und kommt in der Praxis nur äußerst selten vor.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 12. Juni 2022 um 18:40:41 Uhr:Bei einer Verwarnung wird das Verwarngeldangebot ohne irgendwelche Ermittlungen an den Halter verschickt. Der Fahrer ist somit auch nicht ermittelt worden. Ziel ist es, den Aufwand so gering wie möglich zu halten, daher werden auch keine Gebühren und Auslagen berechnet. Es wird davon ausgegangen, dass der Halter das mit dem Fahrer klärt. Wenn das Geld überwiesen wird, ist das Thema erledigt, wobei es egal ist, ob der Fahrer, der Halter oder Sali Tubala aus Timbuktu das Geld überweiset.
der Fahrer ist ermittelt worden, nur in einem vereinfachten Verfahren. Der Halter darf nicht bestraft werden, das wäre gegen das Grundgesetz.
Kai, ich habe nur die falsche Aussage von speedrs4 korrigiert.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 12. Juni 2022 um 17:37:14 Uhr:
Man sollte bei solchen Verwarnungen nicht vergessen, beim zweiten oder dritten
mal kann die Behörde ( Stadt/Kreis/Gemeinde ) tätig werden, weil unbelehrbar.
Ansonsten hast du natürlich recht, denn der TE hat kein Verwarngeldangebot sondern ein Anhörungsbogen zugeschickt bekommen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Juni 2022 um 11:17:33 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juni 2022 um 11:11:13 Uhr:
Hier geht es aber nicht um den ruhenden Verkehr, sondern um Geschwindigkeitsüberschreitungen und bei Verwarngeldangebote (da wurde das fälschlicherweise behauptet) gibt es so etwas nicht, dass man bei Wiederholungen zusätzliche Probleme bekommt.
Da wird auch immer von den selben Leuten geblitzt und wenn da einer auffällt, warum sollte das da nicht auch so laufen können?
Weil beim Falschparken die Halterhaftung greift und beim TL-Verstoß nicht. Und da der Fahrer unterhalb der Punkteschwelle nicht ermittelt wird, sondern nur der Halter angeschrieben wird (der das ganze dann durch eine Überweisung aus der Welt schaffen kann), läuft das dann eben so nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 13. Juni 2022 um 16:41:59 Uhr:
Weil beim Falschparken die Halterhaftung greift und beim TL-Verstoß nicht. Und da der Fahrer unterhalb der Punkteschwelle nicht ermittelt wird, sondern nur der Halter angeschrieben wird (der das ganze dann durch eine Überweisung aus der Welt schaffen kann), läuft das dann eben so nicht.
Gut das wäre natürlich möglich.
Ausschließen würde ich es trotzdem nicht, wenn der zuständige Sachbearbeiter einmal pro Woche den selben Delinquenten auf dem Foto hat.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Juni 2022 um 17:07:12 Uhr:
Ausschließen würde ich es trotzdem nicht, wenn der zuständige Sachbearbeiter einmal pro Woche den selben Delinquenten auf dem Foto hat.
Kann ausgeschlossen werden.
Das Verwarnverfahren ist ohne Fahrerfeststellung abgeschlossen und somit kann der Sachbearbeiter nicht nachträglich eine Fahrerfeststellung durchführen, weil dem Halter und dem Fahrer die Möglichkeit genommen ist, an der Klärung mitzuwirken.
Wenn der Sachbearbeiter immer wieder das selbe Gesicht auf Blitzfotos sieht, dann verschickt er einfach irgendwann keine Verwarngeldbescheide mehr, sondern Bußgeldbescheide. Nach ein paar bezahlen Bußgeldbescheide hat der Sachbearbeiter dann das, was er haben möchte.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Astradruide schrieb am 13. Juni 2022 um 11:12:49 Uhr:
es wird doof wenn die Sachbearbeiter ein Kennzeichen bekommen und danach nichtmal mehr den Rest der Datenbanken brauchen 😁
Ist insbesondere in kleinen Landkreisen keine Seltenheit.
Überwiegend fallen ja immer die gleichen auf. Und da spielt es keine Rolle, ob Geschwindigkeitsüberschreiten, Steuerschulden, fehl. Versicherungsschutz etc.pp.
Ich habe gestern von der Bußgeldstelle wieder Bescheid bekommen, ohne irgendeine neue
Begründung und ohne eine Zahlfrist,
Kurz darauf hat mein Anwalt mir mitgeteilt, dass ich nicht zahlen soll und dass er
Einspruch einlegt
Jetzt ist es amtlich:
obwohl ein Gutachter auf 26 Seiten sechs Punkte aufgeführt hat, weshalb die Beweise nicht ausreichend sind,
mir den Verstoß nachzuweisen, hat ein Gericht mich für schuldig gesprochen und zu 100 € Bußgeld verdonnert
Dann scheint Dein Gutachter wohl nicht ordentlich argumentiert zu haben.
Dann lass Deinen Anwalt doch gegen klagen.