geblitzt auf der Autobahn, zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen

Hallo,
mitte Mai bin ich mit 123 Km/h anstelle 100 Km/h auf einer Autobahn geblitzt worden und habe jetzt einen
Anhörungsbogen bekommen.
Auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen, neben mir rechts war aber ein zweites Fahrzeug, Gesicht und
Kennzeichen sind geschwärzt worden.
Ein Kollege sagte mir jetzt, dass normaler weise um das Gesicht des Fahrers, der den Blitz ausgelöst hat,
ein schwarzer Rahmen ist, bei mir ist davon nichts zu sehen, also müßte der andere den Blitz ausgelöst
haben. Vor dem 100 KM/H Schild kam ein 120 KM/H Schild, also gut möglich, dass ich das zweite Fahrzeug
bei 120 KM/H Begrenzung überholt habe, bei 100 KM/H dann abgebremst habe während mein "Nachbar" nicht gebremst hat und mich deshalb recht überholt hat.
Hat von euch davon schon mal jemand etwas von dem oben beschriebenen Rahmen gehört?
Danke und immer gute Fahrt
Trollfahrer

77 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Juni 2022 um 10:51:41 Uhr:


Und wie oft kommt sowas vor?
Da inzwischen bei jedem Schiss das komplette Paket angefordert wird, sind die Unterlagen überwiegend korrekt und in ausreichender Zahl vorhanden,

Oder geschönt. Hatte ich vor Jahren tatsächlich einmal. Zum Glück ließ sich das absolut sicher und eindeutig nachweisen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Juni 2022 um 11:01:06 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Juni 2022 um 10:51:41 Uhr:


Und wie oft kommt sowas vor?
Da inzwischen bei jedem Schiss das komplette Paket angefordert wird, sind die Unterlagen überwiegend korrekt und in ausreichender Zahl vorhanden,

Öfter als man denken mag.

Es gibt sogar Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben.

Dazu benötigt man keine Spezialisierung. Die Anwälte haben eine Marktlücke entdeckt und wollen so leichtes Geld verdienen, der Bedarf ist ja vorhanden. Eigentlich eines Anwaltes unwürdig.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2022 um 19:23:05 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Juni 2022 um 11:01:06 Uhr:


Öfter als man denken mag.

Es gibt sogar Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben.

Dazu benötigt man keine Spezialisierung. Die Anwälte haben eine Marktlücke entdeckt und wollen so leichtes Geld verdienen, der Bedarf ist ja vorhanden. Eigentlich eines Anwaltes unwürdig.

Das mag im Einzelfall zutreffen, aber daraus so eine Pauschalierung zu machen, ist schlicht Unfug.
Eigentlich deiner unwürdig.

Eigendlich ist es unzureichend dass ein Messprotokol für so etwas ausreicht und keine Plausibilisierung, der Messdaten passiert. Ich sag mal so ein Sensor der irgend einen Wert misst und aus dem sich dann eine Geschwindigkeit ableiten lässt kann evtl. gerade bei diese Messung einen Fehler produziert haben, der beim Eichen oder Überprüfen nicht auftritt. M.E müsten diese Geräte noch ein zweites Verfahren zB. Video mit Timecode haben anhand dessen sich das "sichtbar" nachvollziehen lässt.

Aber das ist natürlich eine andere Diskussion

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Die Geräte und Methoden haben eine PTB-Zulassung.

Ja klar, das ist aber meines Verständnis nach wie eine Eichung, also prinzipel funktioniert das Verfahren mit dem das Gerät misst und zum Zeitpunkt der Prüfung war alles oK also sind alle Messungen bis zum nächsten Prüftermin als Ok anzusehen . Es ging mir aber darum, das wenn bei einer Messung z.B. ein Sensor einen fehlerhaften Wert erzeugt , der bei der Eichung so nicht aufgetreten ist, das Gerät denoch Messergebnisse bereit stellt, die verwertet werden können. Es gibt aber keine Plausibilisierung. Ausser wenn ein Fahradfahrer mit 220Km/h gemessen wird , dann wird das evtl auffalen.

Gabe es sowas in der Art nicht bereits. Erinnere mich da an was das wie folgt im Kopf geblieben ist.

Ein zugelassenes Gerät verursachte auf Grund eines Fehlers laufend falsche Ergebnisse und alle die davon betroffen waren konnten sogar nachträglich noch das Ganze anfechten.

Aber wie wo was krieg ich nicht mehr zusammen, zum suchen bin ich grad zu faul.

Doch, das betraf ein Lasermessgerät einer Leica Tochterfirma, wenn ich mich recht erinnere, Leivtec vx3 oder so.

Das hat tatsächlich zu deinem gewissen Umdenken bei manchen Richtern geführt, die nun nicht mehr diesen "Sachbearbeiterglauben" haben, Behörden machen schon alles richtig und Geräte seien sakrosankt.

Erst vor kurzem gab es hier im Forum einen thread, wo der TE bestritt, in einer Autobahnbaustelle zu schnell gewesen zu sein. Und schwupps meldeten sich auch andere, denen es an derselben Stelle genauso ergangen war. 😰😰

Ich bestreite immer zu schnell gewesen zu sein. Die irren sich immer.

Augen auf im Verkehr und max. 20 drüber, Punkt.

Tom

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 10. Juni 2022 um 09:28:10 Uhr:


Ein Kollege sagte mir jetzt, dass normaler weise um das Gesicht des Fahrers, der den Blitz ausgelöst hat,
ein schwarzer Rahmen ist, ...

Totaler Quatsch!

Gruß Metalhead

Deleted: Schon im Thread geklärt.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 12. Juni 2022 um 12:44:11 Uhr:


Augen auf im Verkehr und max. 20 drüber, Punkt.

Tom

Die "20 drüber" beruhen aber auf dem Irrglauben dass die Tacho- Voreilung immer noch so groß wie vielleicht vor 40 Jahren ist :-).
Ich kann dir sagen dass mein Tacho, zumindest bis zu einer Geschwindigkeit von 135 km/h (bei höheren hab ich noch nicht wirklich "geprüft"😉 max. 2 Km/h abweicht. Im unteren Bereich eigentlich so gut wie gar nicht. Sprich: Wenn mein Tacho 50 km/h anzeigt fahr ich auch 50 km/h.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 12. Juni 2022 um 12:54:48 Uhr:


Die "20 drüber" beruhen aber auf dem Irrglauben dass die Tacho- Voreilung immer noch so groß wie vielleicht vor 40 Jahren ist :-).

Nö, die Beruhen auf dem Bußgeldkatalog (20 drüber kann man außerorts immer wieder machen, 21 nicht 😉). 😁

Innerorts muß man sich auf 15 drüber beschränken.

Gruß Metalhead

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