geblitzt auf der Autobahn, zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen
Hallo,
mitte Mai bin ich mit 123 Km/h anstelle 100 Km/h auf einer Autobahn geblitzt worden und habe jetzt einen
Anhörungsbogen bekommen.
Auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen, neben mir rechts war aber ein zweites Fahrzeug, Gesicht und
Kennzeichen sind geschwärzt worden.
Ein Kollege sagte mir jetzt, dass normaler weise um das Gesicht des Fahrers, der den Blitz ausgelöst hat,
ein schwarzer Rahmen ist, bei mir ist davon nichts zu sehen, also müßte der andere den Blitz ausgelöst
haben. Vor dem 100 KM/H Schild kam ein 120 KM/H Schild, also gut möglich, dass ich das zweite Fahrzeug
bei 120 KM/H Begrenzung überholt habe, bei 100 KM/H dann abgebremst habe während mein "Nachbar" nicht gebremst hat und mich deshalb recht überholt hat.
Hat von euch davon schon mal jemand etwas von dem oben beschriebenen Rahmen gehört?
Danke und immer gute Fahrt
Trollfahrer
77 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Juni 2022 um 15:13:19 Uhr:
Das sind mir auch die liebsten. Der Einspruch wird abgewiesen, da keine Gründe für eine Abhilfe vorliegen. Sachverhalt nochmals geprüft und bestätigt und ab dafür. Spätestens wenn Du dann Klage erhebst, wird ein Richter schon wissen wollen, weshalb Du Der Meinung bist, den Bußgeldbescheid zu Unrecht bekommen zu haben.
Aber ist schon richtig,je weniger der Beschuldigte schreibt,umso einfacher hat's der SB.
Diese Sicht aus Sachbearbeiter-Perspektive hast du neulich schon vehement vertreten, aber sie tut hier nichts zur Sache. In allen ähnlichen Threads und auch in diesem geht es immer darum, straffrei rauszukommen (ob schuldig oder nicht).
Und wenn man nicht zahlen will, ist es egal, was der Sachbearbeiter denkt und "verhängt", weil es im Zweifel sowieso vor Gericht geht.
Gottseidank muß in unserem Rechtsstaat dem Täter die Tat bewiesen werden und nicht der Täter muß irgendetwas begründen wie @Kai R. meinte.
Und wie ich neulich ausführlich erläutert hatte, gibt es in der ganzen Beweisführung unzählige "Fluchttüren", und mit jeder Äußerung zum Sachverhalt schlägt man einige davon selbst zu.
https://www.motor-talk.de/.../...ssgaenger-als-zeuge-t7275922.html?...
Ich habe den Thread mal rausgesucht.
Zitat:
@nogel schrieb am 10. Juni 2022 um 20:32:59 Uhr:
Gottseidank muß in unserem Rechtsstaat dem Täter die Tat bewiesen werden und nicht der Täter muß irgendetwas begründen wie @Kai R. meinte.
Entlastende Argumente muss man aber auch vorbringen, sonst bleiben die belastenden übrig. Die Tatsache, dass man den Anhörungsbogen versendet, ist ein klares Indiz, dass man den Verstoß vorwirft. Es ist nicht so, dass eine weise Eule einen solchen Sachverhalt noch einmal überprüft. Spätestens wenn man gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegt, wird dieser rechtskräftig. Und wenn man ihn einlegt, aber nicht begründet, wird er abgelehnt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Juni 2022 um 21:56:42 Uhr:
Entlastende Argumente muss man aber auch vorbringen
Ich hatte ausführlich erläutert, daß die vermeintlich entlastenden Argumente sehr schnell zu ungewollt belastenden Argumenten werden. Siehe auch die Beispiele in meiner Verlinkung.
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Wenn man wirklich wissen will, ob "richtig" gemessen wurde, braucht man anwaltliche Unterstützung, da Akteneinsicht für den normalo nicht gemacht wird.
Im übrigen wird bei anwaltlicher Hilfe empfohlen, den Anhörungsbogen zu ignorieren.
Wenn man also keinen Anwalt hat, will, oder sich leisten kann, muss man den Bußgelbescheid bezahlen. Alles andere bringt einen nicht weiter.
Stimmt so nicht, zumindest nicht alles.
Ja man kann den Anhörungsbogen ignorieren, bringt meist aber nicht viel denn dann kommt automatisch der Busgeldbescheid.
Nein, wenn man keinen Anwalt nimmt dann muss man lange noch nicht verlieren und zahlen. Ich hab alle ca. letzen 5 Verfahren für mich entschieden, auch ohne Anwalt.
In früheren Verfahren als ich noch sehr unerfahren war hat mir der RA immer dazu geraten entweder gar nicht auf den Anhörungsbogen zu reagieren oder außer persönliche Angaben wenn man meint gar keine Angaben zu machen und auf den Bußgeldbescheid zu warten.
Wie Nogel schon sagte, schreibt man was und dann noch was blödes ist schnell eine Tür zu.
Und wenn man was negiert muss man es auch begründen sonst ist es haltlos als wenn man den Einspruch gar nicht erst geschrieben hätte. So meine Erfahrungen die ich gemacht hatte.
Anwalt ist von mir beauftragt, er hat Akteneinsicht gefordert und gleichzeitig geraten, das Verfahren einzustellen
Ja das wäre interessant wie man das sinnvoll begründen kann, so könnte man das ja immer machen. "grundsätzlich Einstellung ohne Begründung fordern" oder "raten", der Zweck ? - Der Mandant denkt es tut sich was fürs Geld ?
Wenn man das original Photo hätte bzw. aufgrund der Messunterlagen nicht klar zu erkennen ist wer nun den "Blitz" ausgelöst hat wäre dies wohl ein möglicher Umstand. Oder wurde das einfach ins Blaue hinein vermutet?
Und warum nicht erst mal auf den Bußgeldbescheid warten bis man Akteneinsicht verlangt ?
Wie genau die Taktik ist, sieht der Anwalt dann, wenn die Akteneinsicht erfolgt ist.
Da gibt es zunächst mal so Prüfungen wie:
- ist eine Messung an dieser Stelle überhaupt zulässig?
- war die Meßstelle korrekt aufgebaut und eingemessen?
- gibt es dazu eine korrekte Skizze?
- war ist der Meßgerätetyp überhaupt freigegeben?
- ist das Eichprotokoll vorhanden?
- ist das Eichprotokoll noch gültig?
....
....
Ist nur einer der Punkte nicht erfüllt, fehlt irgendwo eine Unterschrift usw. ---> sofortige Einstellung
Und wie oft kommt sowas vor?
Da inzwischen bei jedem Schiss das komplette Paket angefordert wird, sind die Unterlagen überwiegend korrekt und in ausreichender Zahl vorhanden,
Wäre auch die Frage ob sich durch eventuelle Einlassungen, des möglicherweise befragten zweiten Fahrzeug-Führers sich noch etwas weiteres ergibt, was man aber erst durch Akteneinsicht die zu einem spätere Zeitpunkt durchgeführt wird oder eben nach Erhalt eines etwaigen Bussgeldbescheides erfährt
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Juni 2022 um 10:51:41 Uhr:
Und wie oft kommt sowas vor?
Da inzwischen bei jedem Schiss das komplette Paket angefordert wird, sind die Unterlagen überwiegend korrekt und in ausreichender Zahl vorhanden,
Öfter als man denken mag.
Es gibt sogar Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben.
Ich weiß, deshalb sind die angeforderten Unterlagen aktuell, korrekt und in ausreichender Anzahl vorrätig.
Wenn man auf die Papierform verzichten würde, könnte man das Pamphlet gleich in der Anhörung mit anhängen. Spart man den Schritt der Anforderung, die zum Großteil eh nur dafür gedacht ist, in die Verjährung zu kommen
Verjährung bricht sobald gegen eine Person ermittelt wird und das ist hier gegeben mit dem Anhörungbogen.
Dann beginnt sie von vorne. Sobald der Bescheid kommt wird sie wieder gebrochen.