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Geblitzt auf Autobahn

Themenstarteram 2. April 2016 um 17:37

Servus,

ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.

Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.

Hoffe auf Hilfe

Lg

Beste Antwort im Thema

NIX!

Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. April 2016 um 21:02:17 Uhr:

und weis was die Seelen hier bewegt und warum sie sich ständig die Birnen einschlagen.

Herzlichen Glückwunsch! Und Du hast neben 97% derer, die hier etwas geschrieben haben, ebenso erfolgreich angebissen! Das ist wirklich eine tolle Leistung, nach so vielen Jahren hier...

Der TE hat seine Antwort bekommen und damit wäre es eigentlich auch gut gewesen...

Zitat:

@dodo32 schrieb am 2. April 2016 um 21:16:20 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. April 2016 um 21:02:17 Uhr:

und weis was die Seelen hier bewegt und warum sie sich ständig die Birnen einschlagen.

Herzlichen Glückwunsch! Und Du hast neben 97% derer, die hier etwas geschrieben haben, ebenso erfolgreich angebissen! Das ist wirklich eine tolle Leistung, nach so vielen Jahren hier...

Der TE hat seine Antwort bekommen und damit wäre es eigentlich auch gut gewesen...

...nu hast Du es mir aber gegeben....:)

Ich habe nicht angebissen, sonst hätte ich ja zum "Thema" geschrieben.

Der TE kichert bestimmt gerade weil wir uns anzicken.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 2. April 2016 um 19:40:13 Uhr:

NIX!

Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.

Schon die erste Antwort ein im V&S Forum häufig anzutreffender Schwachsinn.

 

Was ist zu tun?

1. Erst einmal abwarten bis der Halter den Anhörungsbogen erhält. Da steht genau drin um welchen Verstoß es sich handelt. Dauert bis zu 6 Wochen bis der kommt. Die Zusendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung gegenüber dem vermutlichen Fahrer = Halter.

2. Prüfen ob der Fahrer auf dem aufgedruckten Foto eindeutig zu erkennen ist.

3. Mit einem versierten Verkehrsanwalt beraten ob und wie weiter vorzugehen ist.

Die Erstberatung kostet 50-80€. ADAC Mitglieder erhalten eine Erstberatung kostenlos.

Die Anwaltskosten beim Ordnungswidrigkeitenverfahren betragen ca. 300€, inklusive Vertretung im Hauptverfahren je nach Aufwand 600-800€.

4. Was kann der Anwalt unternehmen?

- Akteneinsicht um zu prüfen ob die Radarmessung oder der drohende Bußgeldbescheid angreifbar sind

- Den Abschluß der Ermittlungen so lange hinauszögern, bis die Verjährung greift

- Bei A-Verstoß versuchen die Probezeitverlängerung abzuwenden

Themenstarteram 2. April 2016 um 20:05

Ich werde wohl meinen Anwalt einschlaten sobald Post kommt

Danke an die Leute die mir ein wenig geholfen haben.

Zitat:

@Pizer schrieb am 2. April 2016 um 21:55:29 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 2. April 2016 um 19:40:13 Uhr:

NIX!

Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.

Schon die erste Antwort ein im V&S Forum häufig anzutreffender Schwachsinn.

 

Was ist zu tun?

1. Erst einmal abwarten bis der Halter den Anhörungsbogen erhält. Da steht genau drin um welchen Verstoß es sich handelt. Dauert bis zu 6 Wochen bis der kommt. Die Zusendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung gegenüber dem vermutlichen Fahrer = Halter.

2. Prüfen ob der Fahrer auf dem aufgedruckten Foto eindeutig zu erkennen ist.

3. Mit einem versierten Verkehrsanwalt beraten ob und wie weiter vorzugehen ist.

Die Erstberatung kostet 50-80€. ADAC Mitglieder erhalten eine Erstberatung kostenlos.

Die Anwaltskosten beim Ordnungswidrigkeitenverfahren betragen ca. 300€, inklusive Vertretung im Hauptverfahren je nach Aufwand 600-800€.

4. Was kann der Anwalt unternehmen?

- Akteneinsicht um zu prüfen ob die Radarmessung oder der drohende Bußgeldbescheid angreifbar sind

- Den Abschluß der Ermittlungen so lange hinauszögern, bis die Verjährung greift

- Bei A-Verstoß versuchen die Probezeitverlängerung abzuwenden

Allein die Kosten die dein Vorschlag verschlingt, übersteigt die zu erwartende Strafe + Aufbauseminar.

Soviel zum Schwachsinn.

Vllt. wäre es von den so Erfahrenen neben der demonstrativen moralischen Entrüstung ja auch ganz hübsch gewesen, sich mal mit der fachlichen Komponente auseinanderzusetzen :rolleyes: .

  • Da hat ein junger Mensch Mist gebaut (passiert nun mal - wer ist frei von jeder Schuld?).
  • Da geht ihm die Düse (gut so, Strafe muss sein!), da es neben Punkt auch um Aufbau-Seminar geht. Wenn es dumm läuft, war er sogar mehr als 40 drüber.
  • Er sucht nun hier Hilfe - DARUM hat er sich angemeldet. Deshalb muss man in ihm nicht den Troll sehen, der hier die armen bedauernswerten Stamm-User verar...t. :rolleyes:

@TE - wie pizer gerade schrieb - erst einnmal den Anhörungsbogen abwarten.

Dein Kumpel wird ihn als Halter bekommen. Da er aber nicht gefahren ist, muss er Dich als Fahrer nicht angeben. Damit wird es für die Behörde ziemlich schwierig, DICH als Fahrer zu ermitteln, , da ihr ja nicht familiär verbandelt seid und so erst einmal kaum ein Ermittlungsansatz für die Behörde besteht.

Die allerdümmste Idee wäre es, die Eltern anzugeben!

Fast genau so doof wäre "Ich kannte mich nicht aus, es war dunkel und ich konnte das Schild nicht sehen"

Ich persönlich würde empfehlen, dass Dein Kumpel bei Erhalt des Anhörungsbogens lediglich angibt

Ja - mein Auto.

Nein, ich bin nicht der Fahrer.

Nein, ich weiss nicht, wer der Fahrer ist.

Dann ist die Behörde in Zugzwang - die muss nämlich erst einmal rauskriegen, dass DU der Fahrer warst.

 

Für die Zukunft - fahre nie schneller, als Du sehen und anhalten kannst.

Zitat:

@twindance schrieb am 2. April 2016 um 22:15:09 Uhr:

 

Ich persönlich würde empfehlen, dass Dein Kumpel bei Erhalt des Anhörungsbogens lediglich angibt

Ja - mein Auto.

Nein, ich bin nicht der Fahrer.

Nein, ich weiss nicht, wer der Fahrer ist.

Schlecht, wenn der Halter auf dem Beifahrersitz sitzt und diesem gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

 

Auf Zeit spielen, halte ich auch für die richtige Richtung.

Zitat:

@twindance schrieb am 2. April 2016 um 22:15:09 Uhr:

Vllt. wäre es von den so Erfahrenen neben der demonstrativen moralischen Entrüstung ja auch ganz hübsch gewesen, sich mal mit der fachlichen Komponente auseinanderzusetzen :rolleyes: .

  • Da hat ein junger Mensch Mist gebaut (passiert nun mal - wer ist frei von jeder Schuld?).
  • Da geht ihm die Düse (gut so, Strafe muss sein!), da es neben Punkt auch um Aufbau-Seminar geht. Wenn es dumm läuft, war er sogar mehr als 40 drüber.
  • Er sucht nun hier Hilfe - DARUM hat er sich angemeldet. Deshalb muss man in ihm nicht den Troll sehen, der hier die armen bedauernswerten Stamm-User verar...t. :rolleyes:

@TE - wie pizer gerade schrieb - erst einnmal den Anhörungsbogen abwarten.

Dein Kumpel wird ihn als Halter bekommen. Da er aber nicht gefahren ist, muss er Dich als Fahrer nicht angeben. Damit wird es für die Behörde ziemlich schwierig, DICH als Fahrer zu ermitteln, , da ihr ja nicht familiär verbandelt seid und so erst einmal kaum ein Ermittlungsansatz für die Behörde besteht.

Die allerdümmste Idee wäre es, die Eltern anzugeben!

Fast genau so doof wäre "Ich kannte mich nicht aus, es war dunkel und ich konnte das Schild nicht sehen"

Ich persönlich würde empfehlen, dass Dein Kumpel bei Erhalt des Anhörungsbogens lediglich angibt

Ja - mein Auto.

Nein, ich bin nicht der Fahrer.

Nein, ich weiss nicht, wer der Fahrer ist.

Dann ist die Behörde in Zugzwang - die muss nämlich erst einmal rauskriegen, dass DU der Fahrer warst.

 

Für die Zukunft - fahre nie schneller, als Du sehen und anhalten kannst.

Sehr schöner Kommentar.

Natürlich droht dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. April 2016 um 22:24:48 Uhr:

Zitat:

 

Schlecht, wenn der Halter auf dem Beifahrersitz sitzt und diesem gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

 

Auf Zeit spielen, halte ich auch für die richtige Richtung.

Wenn die Behörde den Halter auf dem Beifahrersitz erkennt und das ist sehr wahrscheinlich, dann hilft eh nichts mehr.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 2. April 2016 um 22:40:35 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. April 2016 um 22:24:48 Uhr:

 

Schlecht, wenn der Halter auf dem Beifahrersitz sitzt und diesem gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

 

Auf Zeit spielen, halte ich auch für die richtige Richtung.

Wenn die Behörde den Halter auf dem Beifahrersitz erkennt und das ist sehr wahrscheinlich, dann hilft eh nichts mehr.

Ja, dann sind sie alle fällig. Schweigen könnt Ihr, ob es hier etwas nützt, wird man sehen. Andere Leute der Tat bezichtigen sollte man tunlichst unterlassen, das ist strafbar und es droht eine Vorstrafe - nicht so gut für Ausbildung oder Jobsuche.

Was das Delikt als solches angeht (auch wenn jetzt hier wieder gleich die Heulfraktion kommt): Sich vielleicht einfach mal überlegen, wie schnell man bei schlechten Sichtverhältnissen und Ortsunkenntnis (also von der Seite her Reizüberflutung) fährt. Das sollte man eigentlich von der Fahrschule her noch im Ohr haben. Auch das, was auf dem Schild steht, kann schon viel zu viel sein. Der TE erschrickt jetzt, weil es ein bisschen Geld und Aufwand kosten könnte - nächstes Mal kostet es vielleicht die Gesundheit oder ein Leben. Egal, wie die Sache ausgeht: Entscheidend ist, daraus zu lernen, und nicht so weiter zu machen.

Zitat:

@twindance schrieb am 2. April 2016 um 22:15:09 Uhr:

Vllt. wäre es von den so Erfahrenen neben der demonstrativen moralischen Entrüstung ja auch ganz hübsch gewesen, sich mal mit der fachlichen Komponente auseinanderzusetzen :rolleyes: .

  • Da hat ein junger Mensch Mist gebaut (passiert nun mal - wer ist frei von jeder Schuld?).
  • Da geht ihm die Düse (gut so, Strafe muss sein!), da es neben Punkt auch um Aufbau-Seminar geht. Wenn es dumm läuft, war er sogar mehr als 40 drüber.
  • Er sucht nun hier Hilfe - DARUM hat er sich angemeldet. Deshalb muss man in ihm nicht den Troll sehen, der hier die armen bedauernswerten Stamm-User verar...t. :rolleyes:

@TE - wie pizer gerade schrieb - erst einnmal den Anhörungsbogen abwarten.

Dein Kumpel wird ihn als Halter bekommen. Da er aber nicht gefahren ist, muss er Dich als Fahrer nicht angeben. Damit wird es für die Behörde ziemlich schwierig, DICH als Fahrer zu ermitteln, , da ihr ja nicht familiär verbandelt seid und so erst einmal kaum ein Ermittlungsansatz für die Behörde besteht.

Die allerdümmste Idee wäre es, die Eltern anzugeben!

Fast genau so doof wäre "Ich kannte mich nicht aus, es war dunkel und ich konnte das Schild nicht sehen"

Ich persönlich würde empfehlen, dass Dein Kumpel bei Erhalt des Anhörungsbogens lediglich angibt

Ja - mein Auto.

Nein, ich bin nicht der Fahrer.

Nein, ich weiss nicht, wer der Fahrer ist.

Dann ist die Behörde in Zugzwang - die muss nämlich erst einmal rauskriegen, dass DU der Fahrer warst.

 

Für die Zukunft - fahre nie schneller, als Du sehen und anhalten kannst.

Wie konsequent ihr doch alle seit. Nehmen wir einfach an der TE will uns nicht verarschen, wird immer auf die Suchfunktion hingewiesen, nur bei diesem Thema wird sich hier gefühlt 1000 mal im Jahr ausgeheult und immer wieder der gleiche Unfug geschrieben, " Drücke Dich wo Du nur kannst."

Eltern angeben wäre ja dumm, zu sagen er weiß nicht wer gefahren ist, ist ja riesig schlau, wobei er neben dem TE gesessen hat, der hatte nen Sack überm Kopf oder wie ? Man, man,man.....

Ich habe in meinem Leben auch schon viel Scheiße gebaut, habe aber nie drüber nachgedacht mich der Verantwortung zu entziehen oder gar andere zu belasten. Ich habe auch auf MT einige Fahrverbote abgesessen, habe aber nie im "Sagt`s uns" dann riesige Diskussionsrunden eröffnet wie ungerecht doch alles auf MT ist und das ich die Geschäftsleitung verklagen werde.....

Ein bedauernswerter Stammuser.

am 3. April 2016 um 8:28

Zitat:

@Patrick0403 schrieb am 2. April 2016 um 19:37:43 Uhr:

Servus,

ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.

Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.

Hoffe auf Hilfe

Lg

Lernen und aus deinem Fahrfehler die einsicht erhalten das es im Straßenverkehr regeln gibt die man befolgen sollte.

 

§ 3 StVO Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten

So jung und schon alles vergessen was man in der Fahrschule gelernt hat, tztztz... :D

Zitat:

@martinb71 schrieb am 2. April 2016 um 22:40:35 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. April 2016 um 22:24:48 Uhr:

 

Schlecht, wenn der Halter auf dem Beifahrersitz sitzt und diesem gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

 

Auf Zeit spielen, halte ich auch für die richtige Richtung.

Wenn die Behörde den Halter auf dem Beifahrersitz erkennt und das ist sehr wahrscheinlich, dann hilft eh nichts mehr.

Finde den Fehler :D

Gesichter von Mitfahrern sind unkenntlich zu machen - also fällt der Halter aus dem Raster raus.

Ansonsten geht - wir waren auf Fete. Hatte getrunken, der Typ war nüchtern, darum hat er uns nach Hause gefahren. Namen kenne ich nicht, wurde Atze (alternativ Keule, Alter, Moppel, Frodo) genannt. Soll drei Straßen weiter wohnen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. April 2016 um 22:24:48 Uhr:

Schlecht, wenn der Halter auf dem Beifahrersitz sitzt und diesem gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Hab ich auch schon durch, ist keiner drauf gekommen ;)

Die Rennleitung an der Tür hatte nur das Bild vom Fahrer.

Gruß Metalhead

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