Geblitzt auf Autobahn
Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.
Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.
Hoffe auf Hilfe
Lg
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NIX!
Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.
215 Antworten
Vor allem ruhig bleiben. Wie in den vorpostings geschildert wird's recht wahrscheinlich passen 😎
edit: eigentlich nicht, nur dass das dann für ihn gilt. Er hat ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht, da er Dich ggf. in Schwierigkeiten bringen könnte, wenn z.B. der Fahrer nicht fahrtüchtig oder gar ohne FS unterwegs war. Muss man hier nicht vertiefen 😉
Zitat:
@twindance schrieb am 3. April 2016 um 11:38:50 Uhr:
Zitat:
@martinb71 schrieb am 2. April 2016 um 22:40:35 Uhr:
Wenn die Behörde den Halter auf dem Beifahrersitz erkennt und das ist sehr wahrscheinlich, dann hilft eh nichts mehr.
Finde den Fehler 😁
Gesichter von Mitfahrern sind unkenntlich zu machen
Ja, für die Vorlage beim Halter, wenn man fragt, ob er den Fahrer kenne oder wenn das Bild dem Halter zugeschickt wird - saßen wohl schon zu viele fremde Weiber auf dem Beifahrersitz... Das hindert die Polizei aber nicht daran, intern mal zu schauen, ob man den Beifahrer kennt und er vielleicht der Halter ist...
Ist jetzt hier aber egal, weil der Halter ja offenbar der Vater ist, der nicht im Auto saß. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat er allerdings auch nicht, denn am Steuer saß ja nicht sein Sohn, sondern dessen Kumpel. Wenn er ihn (nachweislich) kennt, dann muss er ihn auch benennen. "Kenne ich nicht" wird wohl gehen, wenn das ein neuerer Kumpel aus der Schule oder so ist - wenn es der Sandkastenfreund ist, der seit 15 Jahren drei Häuser weiter wohnt, dann glaubt das kein Mensch und es gibt Ärger, falls die Lüge rauskommt. Kann sich jeder selber überlegen, wie riskant er spielt.
Wenn mein Sohn mein Auto einem anderen gäbe und der dann damit massiv gegen die StVO verstößt, dann hätte ich nicht den geringsten Anlass, dem zu "helfen" und selber etwas zu riskieren. Zudem würde ich mir überlegen, ob mein Sohn mit meinem Auto angemessen umgehen kann, wenn er solche Leute fahren lässt. Noch ist materiell nichts passiert, es ist ein Delikt ohne schwere Folgen - das muss aber nicht so bleiben. Egal, ob man sich da juristisch rauswinden kann: Pädagogisch ist es das grundfalsche Signal, dass einem ja doch nichts passiert. Wenn es jetzt (in bescheidenem Rahmen) weh tut, dann lernt der TE wahrscheinlich etwas daraus - wenn der Staat "ja doch zu dumm ist, mich zu kriegen", dann fördert das die Einsicht nur selten. Deshalb würde ich dem Kumpel des Sohns diese "Hilfe" nicht leisten bzw. ihm eher langfristig helfen.
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 2. April 2016 um 19:37:43 Uhr:
Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.
Hoffe auf Hilfe
Lg
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Ganz einfach!
Zahlen, Aufbauseminar absolvieren und aus dem Fehler lernen!
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Zitat:
@twindance schrieb am 3. April 2016 um 11:38:50 Uhr:
Zitat:
Finde den Fehler 😁
Gesichter von Mitfahrern sind unkenntlich zu machen - also fällt der Halter aus dem Raster raus.
Aber nur auf den Bildern die verschickt bzw. mittlerweile per Code im Netz angeschaut werden können. Auf der Behörde ist auch der Beifahrer zu sehen und die Sachbearbeitung entwickelt zum Teil ganz schöne Ideen um den Schuldigen zu ermitteln. So sind z.B. Abgleiche von Führerscheinbildern usw. möglich.
Aber der Fall hier hat sich ja geändert, der Beifahrer ist nicht der Halter.
So ist es, was die Fahrerermittlung angeht, wird die zuständige Behörde den Fahrzeughalter aufsuchen und befragen. Ebenso die Nachbarn usw.
Der Fahrer dürfte recht leicht zu ermitteln sein.
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 3. April 2016 um 12:17:03 Uhr:
Der Vater ist der Halter macht das irgendeinen Unterschied?
Ja, wenn der deinem Kumpel/dir eins reinwürgen will. Nennt man auch Erziehung bzw. das Lehren von Verantwortungsbewusstsein.
Ihr könnt aber auch Glück haben. Wenn sein Vater genauso ein Drückeberger ist und seiner Meinung nach alle Blitzer reine Abzocke, dann wird er euch schon irgendwie raushauen und sehr gerne zukünftig ein Fahrtenbuch führen.
Wobei er da auch "nur" das Auto auf die Frau ummelden muss... (Edit: ohne Gewähr)
Man sieht ohnehin schon:
Ist alles viel einfacher und günstgier als den Anhörungsbogen ordentlich auszufüllen und in die Nachschulung zu gehen.
Vielleicht würdest du da aber doch noch was lernen? Fürs Leben? Willst schließlich noch länger fahren...
Wichtigster Tipp, kam glaube ich nocht nicht:
Geh mal zum Augenarzt/Optiker. Vielleicht brauchst du eine Brille. Hat mir geholfen, fahre sehr viel entspannter, gerade nachts, kann die Limits früher erkennen. 🙂
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 3. April 2016 um 13:47:18 Uhr:
...Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat er allerdings auch nicht, denn am Steuer saß ja nicht sein Sohn, sondern dessen Kumpel. ...
Das ist eine Spur zu kurz gedacht. Wenn Sohnemann eine unbefugte Person hat Fahren lassen ... dann wäre Sohnemann Anstifter/Beihelfer/Mittäter einer Straftat (unbefugte Kfz-Benutzung). Da darf der Vater den Mund halten und er sollte das auch tun. Dass ein nicht unter dem Schutz von Aussage-/Zeugnisverweigerung stehender Dritter dadurch mitgeschützt wird, damit muss man leben. Tut auch gar nicht weh 😉
Hatte am Tag danach einem Termin beim Optiker, leider zuspät^^
Mir geht es auch nicht um die aufbausemiare nur die probezeit Verlängerung finde ich nicht grade prickelnd. Dazu kann ich mir nichts mehr erlauben, so fahr ich jedes mal mit nem scheiß Gefühl.
Ich wohne relativ weit weg von meinem Kumpel ca 40km, demnächst noch mehr also könnten sie mich nicht wirklich ermitteln?
edit
An deiner Stelle würde ich mir erst Gedanken über die Folgen machen wenn Post kommt oder die Polizei vor der Tür steht.
Bis dahin solltest du die Füße still halten.
Den ersten Fehler hast du bereits gemacht und dein Dilemma hier gepostet.
Hallo, Berlin-Paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 14:48:10 Uhr:
Das ist eine Spur zu kurz gedacht. Wenn Sohnemann eine unbefugte Person hat Fahren lassen ... dann wäre Sohnemann Anstifter/Beihelfer/Mittäter einer Straftat (unbefugte Kfz-Benutzung).
lies Dir bitte erst einmal genau durch, wann der Tatbestand der unbefugten Ingebrauchnahme erfüllt ist und was vorliegen muss, damit so etwas verfolgt wird.
Vielleicht siehst Du dann selber, dass das, was Du gerade geschrieben hast, Unsinn ist.
Viele Grüße,
Uhu110
Also. Muss auch Senf dazu geben.!
Wenn Du auf dem Bild nicht richtig zu erkennen bist, dann stehen Deinen Phantasien Tür und Tor offen.
Gruss
W.
@Uhu110
Hab ich gemacht. Schau dir den §248b StGB doch auch mal an. Berechtigter ist der Vater des Beifahrers. Könnte schon sein, dass dieser überhaupt keine Lust darauf hat, dass sein Sohnemann jemand anderen mit dem Auto fahren lässt. Der darf erstmal nur selbst fahren und ist dabei vom Einverständnis des Vaters gedeckt (optimalerweise, aber auch hier könnte ja schon ein Einverständnis fehlen). Lässt Sohnemann jemand anderes fahren, dann kann das für den Fahrer ein §248b StGB sein, wobei Sohnemann mindestens als Beihelfer im Feuer stehen kann. Dass das möglich ist, genügt für das Aussage-/Zeugnisverweigerungsrecht sowohl des Vaters wie auch des Sohnemanns. Ein Strafantrag ist für dieses Recht nicht nötig. Dass dann der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ist halt so. Geht die Welt nicht von unter.
Was ich schrieb ist also kein Unsinn sondern die pure Wahrheit 😉 (auch wenn's nicht oft vorkommt, aber da kannst'e auch mal was dazulernen 🙂)
Nice