Geblitzt auf Autobahn - bitte lesen!

Hallo zusammen,
ich war am 3.2. auf der Autobahn unterwegs. Kurz vor einer Baustelle war dann Tempolimit auf 100, kurz danach 80. In dieser 80er-Zone wurde ich dann mit einem Laser (PoliScan Speed) mit 107 geblitzt (27 km/h zu schnell).
Da es mit Geschäftswagen passiert ist, kam heute ein Schreiben mit Foto in die Firma. Die Sekretärin hat mich gleich erkannt und mir das Ding auf den Tisch gelegt.
Ich bin noch in der Probezeit (bis Oktober 2009).
Was kommt auf mich zu?
Laut Bußgeld-Katallog: 80 Euro + 3 Bonuspunkte

Und dann? Aufbau-Seminar, Verlängerung der Probezeit etc...

Wie kann man da noch rauskommen? Ich werde, wenn der Bußgeldbescheid kommt, dass einem Anwalt (Verkehrsrechtschutzversicherung) übergeben, der da noch was drehen soll (Messergebnis anfechten)
Wie sind die Erfolgschancen?

Ich hatte während der Fahrt nichts gesehn, wie sie mich geblitzt haben und weiß auch nicht, wie schnell ich wirklich war.
Ich hatte aber noch einen Beifahrer dabei, der "bezeugen" kann, dass ich nicht schneller wie 80 oder 90 war.

Wie stehen die Chancen, da aus der Sache möglichst glimpflich rauszukommen?

Ich weiß, dass ich da scheiße gebaut habe und da zu schnell reingerollt bin... will aber natürlich sparen, v.a. das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Heya,

lieber pflaumenkuchen, was Du hier vorschlägst, finde ich schlicht zum Kotzen! Es ist wohl echt aus der Mode gekommen, für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen.

Elderian

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Ich empfehle mal das radarforum.de oder das Verkehrsportal.de und dort mal unter "Ersafa", "Ersatzfahrer" oder auch "Kinderfrau" suchen, sollte vieles, wie auch den tatsächlichen gesetzlichen Hintergrund klären.

Dann kann man sich Unsachlichkeiten sparen und es wird ziemlich schnell klar, wer hier nun überhaupt keine Ahnung hat.

Zitat:

Beantworte mir bitte eine Frage: Hast Du schon mal in einer Firma mit Firmen-KFZ gearbeitet?

Ja, habe auch selber 8 Firmenwagen für meine Mitarbeiter

Zitat:

1. Fahrtenbücher IM jeweiligen Fahrzeug

2. Listen, in denen der Fahrer erhalt und Rückgabe von Fahrzeugpapieren und Schlüsseln quittieren musste (nebst Vorlage FS)

Kann man machen, muss man aber nichtDieses Verfahren ist inzwischen Standard, gerade weil es bei Verstößen zu Problemen kommen kann.Es verhindert nur eine nicht durchführbare Fahrerermittlung, die dann zu einer Fahrtenbuchauflage führen kann.

Selbstschutz der Firmen, ja und?
Wer das nicht hat, der lebt mit dem Risiko eine Fahrtenbuchauflage zu bekommen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ABER HIER IST DOCH DER FAHRER, SOGAR DER RICHTIGE FAHRER ERMITTELT WORDEN, HAT SICH DOCH SELBER "GESTELLT". Dürfte doch nicht sonderlich schwer zu verstehen sein.

Zitat:

Pol nimmt im Zweifel einsicht in Fahrtenbuch und Liste uns schwupps aus ists.

Aber wann bestehen denn Zweifel ?

Woran erkennt die Bußgeldstelle, dass sich ein richtiger Fahrer gemeldet hat bzw. sich ein falscher Fahrer gemeldet hat?

Einblick in interne Unterlagen die nicht mal existieren müssen kann man kaum verlangen, das wird ohne richterlichen Beschluss nichts werden und den wird man im Rahmen einer Ermittlung einer OWI auch niemals bekommen.

Hier hat niemand etwas Falsches gemacht, schon nichts strafbares und selbst der tatsächliche Fahrer steht gegenüber der Bußgeldstelle fest.

Was soll jetzt passieren können, garnichts !
Es gibt keine Rechtsgrundlage für "Repressalien" jedweder Art, wenn niemand etwas verbotenes gemacht hat.

Schön es ist mal wieder etwas von unserem Pflaumenaugust zu lesen!
Wie immer sehr lustig!
@ fire-fighter und R129 Fan:
bin ganz eurer Meinung, müssen wir doch unserem Steinobst nicht einprügeln!
Der kappiert es eben NIE!

@TE:
Du oder die Firma haben bestimmt schon geantwortet, also kannst du schon mal sparen und auf den Bußgeldbescheid warten!
Der Anwalt nimmt dich bestimmt auch mit Handkuss, kassiert deine Hauptverhandlungsgebühr und in der Verhandlung bei Gericht zieht ihr beide den Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück!
Und denk nicht das die Gerichte noch so milde sind wie vor einigen Jahren!

Ich verweise nochmal auf den Spiegel Artikel. Man braucht nur einen guten Anwalt mit Spezialisierung Verkehrsrecht, der richtig fit ist und man kommt fast überall durch. Ich habe zumindest 0 Punkte, wieviele ich schon hätte ohne den Anwalt, schwer zu sagen. Der gröbste Klops unserer Verkehrsüberwacher waren Zivilpolizisten, die mir angeblich nachgefahren sind und es angeblich abgebrochen hatten, weil sie den sonstigen dichten Verkehr nicht gefährden wollten. Die haben in ihrem Bericht aber sowas von übertrieben, dass es ein leichtes war da raus zu kommen, weils einfach unrealistisch war. Hätte sonst richtig weh getan, aber was solls. Der Blitzer war in der Baustelle, also kein stationärer Blitzer. Das erhöht die Chance auf einen Messfehler bzw. Protokollfehler schon sehr, so dass ich es auf jeden Fall an den Anwalt geben würde. Kommt immernoch billiger als 3 Punkte, Bußgeld, Probezeitverlängerung + Nachschulungsseminar.

Sei ein Mann und steh zu dem Mist den du verzapft hast!

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ich hätte da auch noch einen guten Tipp. Einfach an die Verkehrsregeln halten.

Das spart dann sogar die Rechtsanwaltskosten. 

Gruß

Delle

Der Tipp ist sehr gut, hilft nur im Nachhinein gleich null 😁

Joo ........stimmt allerdings. 😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


bin ganz eurer Meinung, müssen wir doch unserem Steinobst nicht einprügeln!
Der kappiert es eben NIE!

Zwischen Moral und geschriebenem Recht gibt es massive Unterschiede, rechtlich ist gegen mein Beispiel überhaupt nicht einzuwenden und auch nichts zu machen, ansonsten würden ja Fakten kommen, die sich genau auf das von mir genannte Verfahren beziehen würden und die kommen nicht, muss ja einen Grund haben.

Alles was hier als strafbar genannt wurde, ist strafbar, hat aber nichts mit dem von mir genannten zu tun. Da wird ja immer drumherum geredet.

Und was die Moral angeht ?
Wenn nachgewiesener Maßen 80% aller ergangenen Bußgeldbescheide unzulässig sind und nur deshalb bezahlt werden müssen, weil man in der Situation fast nie die Unzulässigkeit des Bußgeldbescheides nachweisen kann, dann sollte man mal überlegen, nach welchen "Moralansprüchen" die "Gegenseite" arbeitet. Da wird dort nicht mal moralisch grenzwertig, sondern klar rechtswidrig gearbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


bin ganz eurer Meinung, müssen wir doch unserem Steinobst nicht einprügeln!
Der kappiert es eben NIE!
Zwischen Moral und geschriebenem Recht gibt es massive Unterschiede, rechtlich ist gegen mein Beispiel überhaupt nicht einzuwenden und auch nichts zu machen, ansonsten würden ja Fakten kommen, die sich genau auf das von mir genannte Verfahren beziehen würden und die kommen nicht, muss ja einen Grund haben.

Ich glaube nicht daß es rechtlich zulässig ist eine Tat zuzugeben die man nicht begangen hat.

Wenn man es schafft die Ermittlung des Fahrers über die Verjährung herauzuzögern - weil z.B. Halter und Fahrwer nicht identisch sind - mag die böse Absicht juristisch nicht nachweisbar sein.

Wenn aber wie in Deinem Beispiel jemand die Tat zugibt und anschließend widerruft weil der tatsächliche Fahrer sich meldet dann könnte ich mir vorstellen daß die Rennleitung / Staatsanwaltschaft einiges an Motivation aufbringt um das Nachzuweisen - wer wird schon gerne verarscht. Und wenn dann aufgrund des Fotos oder der Spesenabrechnung des netten Kollegen oder, oder, oder .... rauskommt daß er gar nicht zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort gewesen sein kann und offensichtlich gelogen hat gibt das Füllhorn bundesdeutscher Gesetze bestimmt einiges her - irgendwo zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Heya,

lieber pflaumenkuchen, was Du hier vorschlägst, finde ich schlicht zum Kotzen! Es ist wohl echt aus der Mode gekommen, für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen.

Elderian

Es lebe die Presse! Es stand auch schon zweimal drin, daß der Krieg gewonnen wird. Oh Pflaume mit der Made, hier wurde lediglich gesagt dass 80 % aller Bußgeldbescheide " FEHLERHAFT " sind. Fehlerhaft ist schon ein Punkt zuviel oder ein falsch geschriebener Name. Damit ist er noch lange nicht UNGÜLTIG. Das ist er nur bei schweren Rechtsverstößen, die vorgekommen sind, keine Frage.Fehler in der Messung gab es auch, vor allem bei einer neuen festen Laseranlage. Es geht hier auch mitnichten um " Moral "sondern um die Ahndung von Verkehrsverstößen.Aber auch das ist egal da die Firma den Fahrer korrekt benannt hat, was denn auch 99 % aller angeschriebenen Firmen tun. Also: Zahlen und glücklich sein.
Und nun warte ich auf den neuen Krimi: " Neues vom Pfläumchen...." Denn: Fortsetzung folgt....😁

Klar darum gibt der AvD den Hinweis mit dem Widerspruch, weil nen Punkt fehlt ....

Zitat:

Original geschrieben von Elderia


lieber pflaumenkuchen, was Du hier vorschlägst, finde ich schlicht zum Kotzen! Es ist wohl echt aus der Mode gekommen, für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen

Die von dem User pflaumenkuchen aufgezeigten Möglichkeiten sind vollumfäglich korrekt dargestellt, auch wenn diese nur in eng begrenzten Situationen Anwendung finden können, die in der Praxis allenfalls in wenigen Fällen gegeben sein werden. In dem Zusammenhang sei es mir gestattet, den Begriff "Verantwortung" einmal näher zu erläutern, da offenkundig disbezüglich bei zumindest einem User akuter Handlungsbedarf besteht.

Verantwortung bedeutet, die tatsächlichen Ergebnisse des eigenen Handelns anzuerkennen, und die daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen. Das Handeln des TE hat kein Ergebniss gezeitigt, d.h. es ist völlig unerheblich ob er mit 80 oder 100 km/h durch die Baustelle gefahren ist. Von daher gibt es auch keine Konsequenzen, für die der TE die Verantwortung übernehmen könnte. Alles, was dem TE zur Last gelegt wird, ist ein Akt des Ungehorsams gegenüber einer willkürlich aufgestellten Regel. Ob dies nun rechtfertigt, das Abendessen wieder ins Freie gelangen zu lassen, sei dahingestellt.

Scheinbar,der AvD braucht wohl Mitglieder. 🙄 Konkrete Beispiele werden nämlich wie immer nicht genannt. Dabei gibt es die genug....🙄
Ach, wie ich gerade sehe ist der Römer auch wach. Also alle wieder da....😁

Für alle Alleswisser wie R 129 Fanboi und "zahl einfach wie es der brave Deutsche immer macht"-Sager hier die komplette Studie der VUT und da sollte jedem klar werden, wieviel % erfolgbringend anzufechten sind: www.avd.de/fileadmin/user_uploads/Presse/statistik-vut.pdf

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