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Geblitzt auf Autobahn - bitte lesen!

Themenstarteram 18. März 2009 um 20:05

Hallo zusammen,

ich war am 3.2. auf der Autobahn unterwegs. Kurz vor einer Baustelle war dann Tempolimit auf 100, kurz danach 80. In dieser 80er-Zone wurde ich dann mit einem Laser (PoliScan Speed) mit 107 geblitzt (27 km/h zu schnell).

Da es mit Geschäftswagen passiert ist, kam heute ein Schreiben mit Foto in die Firma. Die Sekretärin hat mich gleich erkannt und mir das Ding auf den Tisch gelegt.

Ich bin noch in der Probezeit (bis Oktober 2009).

Was kommt auf mich zu?

Laut Bußgeld-Katallog: 80 Euro + 3 Bonuspunkte

Und dann? Aufbau-Seminar, Verlängerung der Probezeit etc...

Wie kann man da noch rauskommen? Ich werde, wenn der Bußgeldbescheid kommt, dass einem Anwalt (Verkehrsrechtschutzversicherung) übergeben, der da noch was drehen soll (Messergebnis anfechten)

Wie sind die Erfolgschancen?

Ich hatte während der Fahrt nichts gesehn, wie sie mich geblitzt haben und weiß auch nicht, wie schnell ich wirklich war.

Ich hatte aber noch einen Beifahrer dabei, der "bezeugen" kann, dass ich nicht schneller wie 80 oder 90 war.

Wie stehen die Chancen, da aus der Sache möglichst glimpflich rauszukommen?

Ich weiß, dass ich da scheiße gebaut habe und da zu schnell reingerollt bin... will aber natürlich sparen, v.a. das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Heya,

lieber pflaumenkuchen, was Du hier vorschlägst, finde ich schlicht zum Kotzen! Es ist wohl echt aus der Mode gekommen, für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen.

Elderian

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am 19. März 2009 um 11:03

Gerade bei einem Firmenwagen bietet es sich doch an, wenn ein Kollege der sich nicht mehr in der Probezeit befindet die Strafe übernimmt. Für den wären es dann nur eine Handvoll € gewesen statt Probezeitverlängerung, Aufbauseminar u.s.w.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Gerade bei einem Firmenwagen bietet es sich doch an, wenn ein Kollege der sich nicht mehr in der Probezeit befindet die Strafe übernimmt. Für den wären es dann nur eine Handvoll € gewesen statt Probezeitverlängerung, Aufbauseminar u.s.w.

Bei Bußgeldern wird der Fahrer ermittelt, so schlau sind wir auch.;):cool:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Gerade bei einem Firmenwagen bietet es sich doch an, wenn ein Kollege der sich nicht mehr in der Probezeit befindet die Strafe übernimmt.

Der braucht das nicht mal "übernehmen", sondern sich nur als Fahrer melden und dann rechtzeitig widersprechen. Schlussendlich wird niemand bestraft. Der eine nicht, weil er nicht war, der andere nicht, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist und für ein Fahrtenbuch besteht keine Grundlage, denn der tatsächliche Täter ja auch existent.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Gerade bei einem Firmenwagen bietet es sich doch an, wenn ein Kollege der sich nicht mehr in der Probezeit befindet die Strafe übernimmt.

Der braucht das nicht mal "übernehmen", sondern sich nur als Fahrer melden und dann rechtzeitig widersprechen. Schlussendlich wird niemand bestraft. Der eine nicht, weil er nicht war, der andere nicht, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist und für ein Fahrtenbuch besteht keine Grundlage, denn der tatsächliche Täter ja auch existent.

Welche Verjährung ? :confused:

Verfolgungsverjährung, das sind 3 Monate ab Tattag, danach ist eine Bestrafung nicht mehr möglich.

Ne, ne, Obstkuchen. :rolleyes: Du verbreitest hier wieder Weisheiten die mit der Realität nichts zu tun haben. Erst meldet man sich als Fahrer und dann widerspricht man. Merkst du eigentlich nicht, was für einen Blödsinn du verzapfst ? :rolleyes: Noch mal: Bei diesen Verstößen wird ein Bildvergleich vorgenommen, meldet die Firma sich nicht, wird halt in der Firma ermittelt. Und da ist die Erfolgsquote nahe 100 % , die wenigsten Inhaber haben Lust sich für die Eskapaden ihrer Mitarbeiter Ärger einzuhandeln. Denn: Fotos sind zum ankucken da, hollari und hollara. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h während der Probezeit ist ein A - Verstoß.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

 

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch

aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens

lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Deinen Kumpel im Fahrzeug quasi zu einer Falschaussage zu bewegen ( nach dem Motto : die schwören wir nieder ) könnte bei genauer Auswertung der Fotos ein Bummerang rückwärts werden.

Messungen sind heute so genau, speziell fest aufgebaute, da ist die Erfolgsaussicht auf Davonkommen , entgegen anderslautender Berichte, ziemlich gering. Und für einen freiwillig abgegebenen Führerschein gibt es erstens keinen Rabatt und zweitens : wer soll ihn nehmen?? Kannst ja schlecht zur Pozilei gehen und sagen : kann sein daß ich zu schnell war, hier nehmt schon mal, damit mir der Richter was nachläßt. Das könnte für spontane Heiterkeitsanfälle sorgen.

Ich denke, Du wirst der bittern Wahrheit ins Auge sehen müssen und die nächsten 2-3 Jahre den Gasfuß etwas zügeln müssen. Sonst wird es bitter.

Zumal man auch als Fahranfänger mit viel weniger in diese Justizmühle geraten kann, wo es bei einem "alten Hasen" nur zu einem Warnschuß vor den Bug reicht. Nur 1 x etwas getrunken oder 2 mal mit dem Handy telefoniert .... bingo :eek::eek:. Und 3 Jahre sind verdammt lang :rolleyes:.

Oh mei, oh mei, die Fahranfänger haben es heute wirklich nicht leicht. Bei den Kontrollen hät ich Früher bestimmt `Probezeiten´ kassiert.

Bin ich froh, dass ich mich mit einiger Erfahrung und mit viel weniger gesetzlicher Härte über die Runden retten kann.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Erst meldet man sich als Fahrer und dann widerspricht man. Merkst du eigentlich nicht, was für einen Blödsinn du verzapfst ? :rolleyes:

Warum nicht, man kann sich doch irren und man sogar einen Zeugen, den tatsächlichen Fahrer, der die Tat zugibt. Nur leider für eine Bestrafung zu spät.

 

Zitat:

Noch mal: Bei diesen Verstößen wird ein Bildvergleich vorgenommen,

Womit ein Bildabgleich ?

Mit den Personalakten einer Firma, schöne Grüße an den Datenschutz, eine OWI ist keine Straftat.

Oder ein Bildvergleich mit allen 65 Millionen Bildern der Meldebehörden, bundesweit. Rasterfahndung mit maximalen Filtereinstellung wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Träume sind für nachts.

 

Zitat:

meldet die Firma sich nicht, wird halt in der Firma ermittelt.

Es meldet sich doch jemand

 

[quoteUnd da ist die Erfolgsquote nahe 100 % ,

Null.

 

Zitat:

die wenigsten Inhaber haben Lust sich für die Eskapaden ihrer Mitarbeiter Ärger einzuhandeln. Denn: Fotos sind zum ankucken da, hollari und hollara. :cool:

Der Firmeninhaber hat doch damit nichts zu tun, oder bekommt jeder Aktionär von Siemens Ärger, wenn ein Servicetechniker mal zu schnell war? Der Geschäftsführer auch nicht.

 

- Kollege A fährt zu schnell, Anhörungsbogen kommt in die Firma

- Kollege B findet den Anhörungsbogen auf dem Schreibtisch von Kollege A und glaubt, dass er es war, trägt sich als Fahrer ein und schickt das Ding zurück

- Bußgeldbescheid ergeht an Kollege B

- Kollege B widerspricht dem Bußgeldbescheid ohne jede Begründung (man muss keine Begründung einlegen)

- 3 Monate und ein paar Tage nach dem Tattag erfolgt dann die Begründung durch B, bin nicht gefahren, Beweis durch Besuch in um und Beweis durch beiliegender Zeugenausage von Kollege A, dass er selber gefahren ist.

Ende.

Kollege B kann nicht bestraft werden, da er nachweislich nicht der Fahrer war. Dass er sich irrtümlich selber beschuldigt hat kratzt niemanden, denn Irrtümer gegen sich selber sind straffrei.

Kollege A kann nicht bestraft werden, weil die Verjährung eingetreten ist.

Fahrtenbuchauflagen gibt es auch keine, denn ein Fahrer ist ja ermittelt.

Die Firma ist ohne jede Belangbarkeit, weil sie an keiner Stelle in dem ganzen Verfahren involviert war.

Wieso sollte da die Bußgeldstelle ermitteln?

Es hat sich doch ein Fahrer gemeldet, dann müsste ja auch die Bußgeldstelle ermitteln, wenn sich der richtige Fahrer melden würde, denn für die Bußgeldstelle ist es doch nie ersichtlich, ob sich da nun jemand geirrt hat oder sich der richtige Fahrer gemeldet hat.

Plumpe Fehler beim Unterschied zwischen Fahrer und sich irrender "Selbstbeschuldiger" sollten schon vermeiden werden, Geschlecht und Alter sollten halbwegs mit dem Foto übereinstimmen.

Zitat:

Original geschrieben von marco_m

Da es mit Geschäftswagen passiert ist, kam heute ein Schreiben mit Foto in die Firma. Die Sekretärin hat mich gleich erkannt und mir das Ding auf den Tisch gelegt.

Spricht dafür das sich die Firma in der Regel auf keine Spielchen mit den Behörden einlässt.:D Zumindest nicht bei dir.

 

Zitat:

Zitat:

Ich hatte während der Fahrt nichts gesehn, wie sie mich geblitzt haben und weiß auch nicht, wie schnell ich wirklich war.

Dumm gelaufen

 

 

Zitat:

Ich hatte aber noch einen Beifahrer dabei, der "bezeugen" kann, dass ich nicht schneller wie 80 oder 90 war.

Du hast keinen Blitz gesehen,weisst nicht wie schnell du warst aber der Beifahrer soll bezeugen das du nicht schneller als 80-90 warst?Wenn du damit bei einem Richter landen willst wird sich der entweder vor Lachen krümmen oder sich verarscht fühlen.In der Regel wissen Beifahrer weder das aktuelle Limit noch die aktuelle Geschwindigkeit,im Gegensatz zum Fahrer muß er das auch nicht und weshalb soll er darauf dann achten?Spätestens wenn der Richter auf die Folgen einer Falschaussage hinweist werden sich 99,9% aller Zeugen genau überlegen ob sie bei der Wahrheit bleiben oder dem Angeklagten helfen wollen.

 

 

Noch einige Anmerkungen zum Rest.

Zitat:

Gerade bei einem Firmenwagen bietet es sich doch an, wenn ein Kollege der sich nicht mehr in der Probezeit befindet die Strafe übernimmt.

Da gibt es zwei klitzekleine Probleme.

1.Man muß einen Kollegen finden der mitmacht

2.Die Firma muß mitspielen und da sind viele sehr eigen

 

 

Zitat:

Womit ein Bildabgleich ?

Mit den Personalakten einer Firma, schöne Grüße an den Datenschutz, eine OWI ist keine Straftat.

Mit den Bildern des Einwohnermeldeamts,möglicherweise mit Hilfe der Geschäftsleitung

 

Zitat:

Der Firmeninhaber hat doch damit nichts zu tun, oder bekommt jeder Aktionär von Siemens Ärger, wenn ein Servicetechniker mal zu schnell war? Der Geschäftsführer auch nicht.

Der für den Fuhrpark Verantwortliche bekommt den Ärger und das kann auch mal der Geschäftsführer sein.Im Falle eines Fahrtenbuchs bekommt auch der Fuhrparkverantwortliche die Punkte wenn sie nicht oder schlampig geführt werden.Derjenige der für ein Zwangsfahrtenbuch gesorgt hat macht sich dabei in der Firma extrem beliebt.

 

Zitat:

Fahrtenbuchauflagen gibt es auch keine, denn ein Fahrer ist ja ermittelt.

Kann sein,es kann aber auch sein das nach so einer Aktion für den kompletten Fuhrpark ein Fahrtenbuch verlangt wird.

In einem anderen Forum hat einer ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen obwohl es nicht man ein verwertbares Foto gab.Ein Gericht bestätigte die Auflage später als Rechtmässig,nur das Aktenzeichen wollte er nie nennen da man ja daraus seine Identität ermitteln könnte.

 

Aber egal was man macht,wenn ein Firmenfahrzeug bei der Trickserei beteiligt ist sollte das Vorgehen mit der Geschäftsleitung abgeklärt werden wenn einem der Job was bedeutet.Es gibt Firmen bei denen man dabei schnell eine abmahnung einfängt oder sich für den nächten Personalabbau direkt qualifiziert.In der aktuellen wirtschaftlichen Lage der meisten Firmen werden solche Steilvorlagen gerne genutzt.

Du bist ein echter Komiker, Steinobst. Hier greift das Zeugnisverweigerungsrecht nicht, du Schlauobst, d.h. die Fa. muß den Fahrer preisgeben und schon ist die Firma mittendrin im Getümmel. :D Denn es ist bestimmt unheimlich Imagefördernd, wenn alle drei Tage der Außendienst vorbeischaut. Deswegen ist die Erfolgsquote bei seriösen Firmen 100 % , vor allem weil das regelmäßige vorlegen der Fahrtenbücher ein sehr beliebter Sport ist. Bei Siemens ist es übrigens der Fuhrpark, der regelmäßig die Fahrer mitteilt. Auch hier zeigen deine Äußerungen, daß du wohl ein schlichtes Gemüt und keine Ahnung hast. Der letzte, der hier " irrtümlich " falsche Angaben machte hat jetzt ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung am Hintern. Und zeige mir mal jemanden, der freiwillig Punkte und Bußgeld für einen netten Kollegen übernimmt. Ne, ne Pflaumenheini, du lebst in deiner eigenen, kleinen Welt. Süß.:D

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

... aber der Beifahrer soll bezeugen das du nicht schneller als 80-90 warst?.

je nach Bußgeldstelle hat das zur Folge, dass ein Mängelschein zwecks Tachoüberprüfung ausgestellt wird.

 

Zitat:

1.Man muß einen Kollegen finden der mitmacht

2.Die Firma muß mitspielen und da sind viele sehr eigen

1. ist schon klar, aber bei 2. , wenn die Firma nicht selber den Anhörungsbogen ausfüllt, sondern gleich dem Deliquenten aushändigt, dann hat sie schon "mitgespielt".

 

Zitat:

Mit den Bildern des Einwohnermeldeamts,möglicherweise mit Hilfe der Geschäftsleitung

und auf welcher Basis sollte ein Bildabgleich erfolgen?

Weil grundsätzlich ein Herr Müller als Fahrer nicht in Frage kommt, sondern es ein Anderer sein muss?

Woran erkennt die Bußgeldstelle, dass sich der selbst beschuldigende Fahrer nicht auch der tatsächliche sein kann.

Dann müsste ja jedesmal ein Fotoabgleich gemacht werden, wird aber nicht.

 

Zitat:

Der für den Fuhrpark Verantwortliche bekommt den Ärger und das kann auch mal der Geschäftsführer sein.

Warum sollte der Ärger bekommen ?

 

Zitat:

Im Falle eines Fahrtenbuchs ...

... es kann aber auch sein das nach so einer Aktion für den kompletten Fuhrpark ein Fahrtenbuch verlangt wird...

Nein, kann es nicht.

Die Vorgaben für ein Fahrtenbuch sind unzweideutig festgelegt, in diesem Fall ist eine Fahrtenbuchauflage völlig ausgeschlossen, denn von den zwei notwendigen Bedingungen ist nicht eine einzige erfüllt.

1. Täter konnte nicht ermittelt werden

hier steht der Täter aber zweifelsfrei fest

2. fehlende angemessene Mitarbeit bei der Ermittlung des Täters

der Täter ist ermittelt, die Frage, warum der Täter nicht ermittelt werden konnte existiert überhaupt nicht.

 

Zitat:

Es gibt Firmen bei denen man dabei schnell eine abmahnung einfängt oder sich für den nächten Personalabbau direkt qualifiziert.

Wenn sich Kollege B irrt, dann muss Kollege A mit einer Abmahnung rechnen? Da kneift die Logik.

 

Zitat:

Hier greift das Zeugnisverweigerungsrecht nicht,..., d.h. die Fa. muß den Fahrer preisgeben und schon ist die Firma mittendrin im Getümmel.

Die Firma verweigert doch überhaupt nicht die Aussage ?

Niemand verweigert hier die Zeugenaussage. Meinen Beispielablauf einfach noch mal lesen.

 

Zitat:

Der letzte, der hier " irrtümlich " falsche Angaben machte hat jetzt ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung am Hintern.

völliger Schwachsinn.

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man es lassen. Einfach mal durchlesen, was "fasche Verdächtigung" (§164 StGB) überhaupt ist:

"Wer einen anderen bei einer Behörde..."

Hier wird niemand anderes, sondern sich selbst falsch beschuldigt und das ist straffrei.

 

Zitat:

Und zeige mir mal jemanden, der freiwillig Punkte und Bußgeld für einen netten Kollegen übernimmt.

Wo "übernimmt" hier einer Strafe oder Punkte für einen anderen?

Passiert doch überhaupt nicht, niemand bekommt eine Strafe oder Punkte.

Du begreifst es einfach nicht, halt doch einfach mal den Brabbel Steinobst..:rolleyes: Alles läuft über die Firma, die zuerst angeschrieben wird, ist das so schwer zu begreifen ? :rolleyes: Die muß den Fahrer benennen und nicht Theo Klötenstock, der an dem Tag gerade die Südtour hatte. Ein Fuhrparkleiter wird wohl wissen, wer welche Karre an dem Tag hatte. :rolleyes: Und im übrigen beschuldige ich einen anderen mit der Tat, wenn ich einen falschen Fahrer benenne. Das gilt für den Fuhrparkleiter. Oder meinst du, der ist so dämlich und geht für Hein Blöd in den Bau oder zahlt Geldstrafe ? :rolleyes: Scheint auch schwer zu begreifen zu sein, Pflaumenheini.:rolleyes:Hak es einfach ab und geh wieder zu Mami spielen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Die muß den Fahrer benennen und nicht Theo Klötenstock,

- Wo steht, dass die Firma den Fahrer benennen muss ?

Muss die Firma nicht, wenn sie den Anhörungsbogen direkt an den vermutlichenFahrer weitergibt, damit der sich direkt selber darum kümmert, dann ist die Firma ihrer Pflicht aus dem AH gerecht geworden.

Ist sogar der absolut sinnvolle Weg, denn wenn sich der Fuhrparkleiter selber irrt und einen falschen Fahrer benennt, dann macht er sich selber der falschen Verdächtigung schuldig. Genau aus diesem Grunde werden (sollten gem.vieler zu findenden juristischer Empfehlungen) AH niemals durch die Firma ausgefüllt werden, sondern direkt weitergegeben werden.

Was selbst Richter als Empfehlung herausgeben, soll eine strafbare Zeugnisverweigerung sein? Einfach mal durchlesen, was eine Zeugnisverweigerung überhaupt ist und ab wann sie strafbar ist, dann können wir gerne weiterreden. Bisher war nur Stuss vorhanden.

 

- Wo steht, dass die Firma einen anderen Fahrer als den tatsächlichen benennen soll?

Nirgends geschrieben, also bitte nur das benutzen, was geschrieben wurde und nicht etwas erfinden, was dann tatsächlich strafbar ist.

Weder die Firma noch der tatsächliche Fahrer dürfen jemand "falsches" angeben, das wäre eine Straftat. Aber wenn sich jemand "falsches" sich selber irrtümlich dort als Fahrer einträgt, dann ist das völlig straffrei und zwar für alle Beteiligten.

Dann schau dir mal das OWIG an, du Pflaumenaugust. Du hast von nichts eine Ahnung, aber mußt jeden Kram mit deinem Spam überziehen. Das du nichts raffst zeigt schon der letzte Satz. Und in deinem Dummfug wiedersprichst du dich zweimal. Gibt es doch einfach auf und geh wieder in die Krabbelgruppe. Hier gibt es nämlich Onkelz die damit täglich arbeiten und dir Amateurgoogler zehnmal überlegen sind. Denn hier werden keine Anhörungsbogen sondern " FAHRERANFRAGEN " versandt, du Schlaukuchen.:rolleyes::rolleyes: Du kannst gerne mal vorbeikonmmen, und die Fahreranfragen ansehen. Die gehen nämlich an den FAHRZEUGHALTER der darauf den Fahrer angeben muß.

@Pflaumi: Beantworte mir bitte eine Frage: Hast Du schon mal in einer Firma mit Firmen-KFZ gearbeitet?

Ich habe. Sowohl bei Siemens, als auch bei den anderen Firmen gab es

1. Fahrtenbücher IM jeweiligen Fahrzeug

2. Listen, in denen der Fahrer erhalt und Rückgabe von Fahrzeugpapieren und Schlüsseln quittieren musste (nebst Vorlage FS)

Dieses Verfahren ist inzwischen Standard, gerade weil es bei Verstößen zu Problemen kommen kann.

Pol nimmt im Zweifel einsicht in Fahrtenbuch und Liste uns schwupps aus ists.

 

Zwote Frage am Rande: Hast Du eigentlich schon einen FS und Fahrpraxis??

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