Geblitzt auf Autobahn - bitte lesen!

Hallo zusammen,
ich war am 3.2. auf der Autobahn unterwegs. Kurz vor einer Baustelle war dann Tempolimit auf 100, kurz danach 80. In dieser 80er-Zone wurde ich dann mit einem Laser (PoliScan Speed) mit 107 geblitzt (27 km/h zu schnell).
Da es mit Geschäftswagen passiert ist, kam heute ein Schreiben mit Foto in die Firma. Die Sekretärin hat mich gleich erkannt und mir das Ding auf den Tisch gelegt.
Ich bin noch in der Probezeit (bis Oktober 2009).
Was kommt auf mich zu?
Laut Bußgeld-Katallog: 80 Euro + 3 Bonuspunkte

Und dann? Aufbau-Seminar, Verlängerung der Probezeit etc...

Wie kann man da noch rauskommen? Ich werde, wenn der Bußgeldbescheid kommt, dass einem Anwalt (Verkehrsrechtschutzversicherung) übergeben, der da noch was drehen soll (Messergebnis anfechten)
Wie sind die Erfolgschancen?

Ich hatte während der Fahrt nichts gesehn, wie sie mich geblitzt haben und weiß auch nicht, wie schnell ich wirklich war.
Ich hatte aber noch einen Beifahrer dabei, der "bezeugen" kann, dass ich nicht schneller wie 80 oder 90 war.

Wie stehen die Chancen, da aus der Sache möglichst glimpflich rauszukommen?

Ich weiß, dass ich da scheiße gebaut habe und da zu schnell reingerollt bin... will aber natürlich sparen, v.a. das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Heya,

lieber pflaumenkuchen, was Du hier vorschlägst, finde ich schlicht zum Kotzen! Es ist wohl echt aus der Mode gekommen, für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen.

Elderian

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ach, wie ich gerade sehe ist der Römer auch wach. Also alle wieder da....😁

@Metalhead

Was mich immer wieder erstaunt, wo Du doch vom Fach bist, daß Deine Sachkenntnis äußerst überschaubar ist.😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ach, wie ich gerade sehe ist der Römer auch wach. Also alle wieder da....😁
@Metalhead
Was mich immer wieder erstaunt, wo Du doch vom Fach bist, daß Deine Sachkenntnis äußerst überschaubar ist.😁

Ich muß hier ja für die Allgemeinheit schreiben. Aber wenn du unbedingt seitenlange Abhandlungen ala Tec Doc ( sorry) lesen willst ist das gegen ein geringes Entgeld gerne zu machen....😁 Also mach mal deinen Geldbeutel auf, Julius Anarchicus....

So allgemein hat das nunmehr nichts mehr mit dem Ursprungsthema zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ich muß hier ja für die Allgemeinheit schreiben. Aber wenn du unbedingt seitenlange Abhandlungen ala Tec Doc ( sorry) lesen willst ist das gegen ein geringes Entgeld gerne zu machen....😁 Also mach mal deinen Geldbeutel auf, Julius Anarchicus....

Ich fürchte, bei der gegenwärtigen Finanzkriese muß ich die mir zur Verfügung stehenden bescheidenen Mittel auf das absolut Notwendige konzentrieren. Aber danke für das Angebot.

Aha, auch an der Börse verzockt, wie ? 😁

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Heya,

gut, Hadrian, dann formuliere ich es anders:

Im Verkehr gelten für alle Regeln. Natürlich sind diese willkürlich, dennoch entbindet dies nicht von der Pflicht sich daran zu halten.
der Threadersteller ist 27 km/h zu schnell gefahren. Inwieweit diese Messung nun angezweifelt werden kann, steht nicht zur Debatte. Bei dieser Übertretung der Regeln wurde er erwischt. Die Konsequenz dafür sind Anhörungsbogen, Bußgeld, Nachschulung, etc. Die Verantwortung hier zu übernehmen, bedeutet für mich in erster Linie, sich selbst einzugestehen, dass man gegen die Regeln verstoßen hat und somit einen Fehler gemacht hat. (um das verfängliche Wörtchen "falsch" zu vermeiden). Dabei ist es für mich unerheblich, ob dieser Regelverstoß nun jemand anderem geschadet hat. Die Verantwortung übernehmen heisst auch, die Konsequenzen hier zu tragen, auch wenn diese unangenehm sind. Damit haben wir das hoffentlich geklärt.

Wem die Verkehrsregeln nicht passen, der kann versuchen sie zu ändern, dafür gibt es sicherlich Mittel und Wege. Wer sich nicht dran halten will, der muss entweder die Konsequenzen tragen (so er denn erwischt wird) oder er darf nicht am Verkehr teilnehmen. Punkt.

Dass Pflaumenkuchens Vorschlag moralisch nicht einwandfrei ist, das hat er selbst schon angedeutet. Ich empfinde es als ungeheuerlich, wenn hier durch juristische Winkelzüge die Konsequenzen vermieden werden.

Mit den moralischen Pflichten (so es sowas gibt) ist es so eine Sache: Für die anderen sollen sie immer gültig sein, aber für einen selbst dehnt man da gerne. So sollen Vorstände auf Ihr Gehalt verzichten, weil sie Fehler gemacht haben, aber jeder einzelne würde bis aufs Blut um seines kämpfen, auch wenn er einen Fehler gemacht hat.

Elderian

@ Fruchtzweg

Eine schöne Studie,die man allerdings verstehen sollte.😁 
Rund 1800 Fälle wurden überprüft,von wieviel Hunderttausenden in diesem Zeitraum absolut?
Bei diesen 1800 Fällen dürften bei fast allen von Vorneherein Anhaltspunkte zu finden gewesen sein die einen Wiederspruch als Erfolgreich scheinen liesen und selbst von diesen 1800 Fällen konnten nicht immer Fehler gefunden werden die zur Einstellung des Verfahrens führten.

Unterm Strich ist die Studie eine reine Marketingmaßnahme für den Auftraggeber.

Richtig aber 80% waren anfechtbar und das mit Erfolgsaussichten. Dass man "nur" 1800 Fälle betrachtet hat ist meiner Meinung nach representativ. Bei den Stimmungsbarometern und Hochrechnungen für Bundestagswahlen werden auch nicht 60 Mio Stimmberechtigte befragt sondern im Verhältnis sehr wenige, trotzdem ist das Ergebnis representativ.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


- Kollege A fährt zu schnell, Anhörungsbogen kommt in die Firma
- Kollege B findet den Anhörungsbogen auf dem Schreibtisch von Kollege A und glaubt, dass er es war, trägt sich als Fahrer ein und schickt das Ding zurück
- Bußgeldbescheid ergeht an Kollege B
- Kollege B widerspricht dem Bußgeldbescheid ohne jede Begründung (man muss keine Begründung einlegen)
- 3 Monate und ein paar Tage nach dem Tattag erfolgt dann die Begründung durch B, bin nicht gefahren, Beweis durch Besuch in um und Beweis durch beiliegender Zeugenausage von Kollege A, dass er selber gefahren ist.

Ende.
Kollege B kann nicht bestraft werden, da er nachweislich nicht der Fahrer war. Dass er sich irrtümlich selber beschuldigt hat kratzt niemanden, denn Irrtümer gegen sich selber sind straffrei.
Kollege A kann nicht bestraft werden, weil die Verjährung eingetreten ist.

Schon mal was von Verjährungsunterbrechung gehört? Ich empfehle dazu mal das Lesen der §§ 33 und 69 OWiG. Schönen Abend noch.

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Dass man "nur" 1800 Fälle betrachtet hat ist meiner Meinung nach representativ. Bei den Stimmungsbarometern und Hochrechnungen für Bundestagswahlen werden auch nicht 60 Mio Stimmberechtigte befragt sondern im Verhältnis sehr wenige, trotzdem ist das Ergebnis representativ.

Ausschlagebend ist eben nicht allein die Anzahl, sondern auch die Art wie Stichprobe ausgewählt wird. Wäre sie bspw. im Fall der AvD Studie so zu Stande gekommen, dass man nur Beschwerden von Mitgliedern nachgegangen wäre, dann gäbe es einen extremen Fall von Selbstselektion, und selbst bei einer sehr großen Stichprobe wäre das Ergebnis nicht repräsentativ. Leider gibt es keine Information wie die Auswahl der Stichprobe in dem Fall stattgefunden hat. Da aber nirgends erwähnt wird, dass es repräsentativ ist, und die Zahl der Problemfälle ungewöhnlich hoch ist, kann man zu Recht annehmen, dass die Zahlen eben nicht repräsentativ sind.

Hui, doch etwas gefunden:
http://www.vutonline.de/downloads

Zitat:

Um einen Überblick über die Qualität der Beweisführung in der Verfahrensakte zu erhalten,
wurden daher im Zeitraum von April 2007 bis März 2009 bei der VUT GmbH
Bußgeldvorgänge, welche im Auftrag der Verteidigung oder der Gerichte auf Vollständigkeit
und Korrektheit im Sinne des Standardisierten Messverfahrens einer Bewertung unterzogen
wurden, statistisch erfasst.

Hierbei wurden 1810 OWi- Vorgänge auf der Basis technischer Messvorgänge anonym einer
Bewertung unterzogen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass beim Fortschreiten des
Verfahrens und der damit oftmals einhergehenden Ergänzung der Akte durch weitere
Beweismittel die jeweiligen Bewertungen aktualisiert wurden.

Das heißt also, dass nicht 80% der Messungen Probleme hatten. Sondern, dass die Auswahl von vorneherein nur Fälle in Betracht zog, wo es einen Einspruch gab, und wo Verteidigung/Gerichte bewertet haben, ob die Messung korrekt war. Und wie man aus dieser Gruppe dann die 1810 ausgewählt hat, ist immer noch unklar (könnte also noch einseitiger sein, als ohnehin schon offensichtlich). Da fragt man sich wieso die Presse so etwas völlig unkritisch nachplappert, statt mal kritisch zu betrachten welche Aussage die "Studie" überhaupt zuläßt...

Seht es einfach sportlich. Verstoß ich gegen die Regeln muss ich die Suppe auch auslöffeln. Das man dabei eventuell den Lappen verliert oder ein paar Punkte sammelt kann man sich vor Betätigung des Gaspedals kurz im Kopf ausrechnen.

Das ganze nennt sich Verantwortungsbewusstsein! Kommt leider immer mehr aus der Mode.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


... www.avd.de/fileadmin/user_uploads/Presse/statistik-vut.pdf

Nette Untersuchung (für mich KEINE Studie), wurde ja weiter oben bereits vermerkt das man nur die Fälle genommen hat die aufgrund eines Einspruchs vor Gericht waren.

Also kann man nun wirklich nicht von dieser Untersuchung verallgemeinern.

Wenn ich mir dann auch mal die Kat. der "Fehler" anschaue muss man doch selbst nachrechnen:

Für mich sind die Kat.
C (nehm mal an u.A. die Nachfahrt im Streifenwagen- fehlende Meßstrecke) = 29,6 %
D (Mängel in der Beweiskette = Unterlagen zur Verjährung nicht schlüsig; Ermittlungsschritte der Behörde nicht nachvollziehbar)
= 32,4 %
E! (Fehlen von Nachweisen in den Unterlagen zu bestandenen Prüfungen am Gerät) = 17,8 %

Dann mal rechnen ~ 80 % fallen aus meiner Sicht als "FALSCHE MESSUNG" doch aus der Rechnung raus!😰

Was bleibt ist nun wirklich nicht viel, jedenfalls aus meiner Sicht!

Aber wurde ja auch shon geschrieben: Der Mensch nimmt sich nur die Sahnestücke die in sein Leben passen. Und wenn der AvD eine solche "Studie" veröffentlicht MUSS die ja richtig sein! Tolle Weltanschauung!

Das ist wie das Ungeheuer von Loch Ness.......alle Jahre wieder. 😛

Das ist ja unfaßbar, 80% aller Messungen sind fehlerhaft?
Also bis das nicht abschließend geklärt ist, sollte man sämtliche Geschwindigkeitskontrollen sofort aussetzen.😁

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Richtig aber 80% waren anfechtbar und das mit Erfolgsaussichten. Dass man "nur" 1800 Fälle betrachtet hat ist meiner Meinung nach representativ. Bei den Stimmungsbarometern und Hochrechnungen für Bundestagswahlen werden auch nicht 60 Mio Stimmberechtigte befragt sondern im Verhältnis sehr wenige, trotzdem ist das Ergebnis representativ.

Nimm mal als Stichprobengröße n = 1000.

So, dann gehst Du mal in Bayern in ein Bierzelt Deiner Wahl und befragst dort 1000 Leute. Da wird schätzungsweise was anderes raus kommen als wenn Du 1000 Leute in Hamburg befrägst.

Von daher:

Traue keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast.

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