Geblitzt aber nichts auf Foto zu erkennen.
Hallo heute habe ich einen Brief erhalten wo mir mitgeteilt wurde dass ich geblitzt wurde und mit 2 Fotos. Das eine zeigt mein Nummernschild das andere soll den Fahrer (mich) zeigen. Leider ist auf diesem Foto nichts zu erkennen mein gesicht ist komplett schwarz. Es handelt sich zwar nur um ein Verwarnungsgeld von 15€, aber wenn ich dagegen vorgehen kann, dann mach ich das. Habe ich da eine Chance, wenn ich wiederspruch einlege?
Beste Antwort im Thema
15€?
fahr demnächst schneller, dann lohnt es sich wenigstens😁
130 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So kann man eine Scheidung natürlich auch provozieren...😁
vorallem wärst du da mit 15Euro gut bedient....
und die Fotoqualitätsfrage?- VERGISS ES!
lach
alex
PS wie immer im Leben - Dumm nur wenn es schief geht- oder du DOCH erwischt wird!
aber dafür gibt es Ja dass WWW....:
Neues Thema
Blitzer hat mich (beim fremdgehen) erwischt!
Frau will sich scheiden lassen HILFE- dürfen die so gute Fotos überhaupt machen.....
soll ich erst mal das Foto ohne die Balken abrufen?
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Hey, ich wollte doch, wie die Leute in den anderen Bundesländern, nur ein Foto zur Erinnerung und habe es trotzdem nicht bekommen.
Mit welcher Begründung? Anspruch hast du keinen drauf.
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Blitzer hat mich (beim fremdgehen) erwischt!
Wo stellen die Kommunen denn mittlerweile überall ihre Blitzer auf?
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Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Mit welcher Begründung? Anspruch hast du keinen drauf.Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Hey, ich wollte doch, wie die Leute in den anderen Bundesländern, nur ein Foto zur Erinnerung und habe es trotzdem nicht bekommen.
dann gibt es halt kein geld. wie schon jemand angemerkt, man muss nicht seine unschuld beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
dann gibt es halt kein geld. wie schon jemand angemerkt, man muss nicht seine unschuld beweisen.
Falsch. Wenn die Exekutive die Tat bereits bewiesen hat, muß der Täter seine Unschuld belegen können.
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Wo stellen die Kommunen denn mittlerweile überall ihre Blitzer auf?Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Blitzer hat mich (beim fremdgehen) erwischt!
überall wo du mit dem AUto zuschnell bist....
Alex
PS doof nur wenn du deine Kurzzeitgeliebte neben dir sitzen hast...
Zitat:
Original geschrieben von infuso
beweise sollten bewiesen werden. und nur ein schreiben reicht dafür noch lange nicht aus.
foto mit dem Kennzeichen ist doch dabei! - oder hab ich was falsch verstanden?
Alex
ja aber anscheind nur ein sehr schlechtes. ob das original besser ist, wissen wir nicht. und das kennzeichen sagt ja nun gar nichts über den fahrer aus.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
beweise sollten bewiesen werden. und nur ein schreiben reicht dafür noch lange nicht aus.
Wenn der Täter seine eigene Schuld anzweifelt, darf er einen Anwalt hinzuziehen. Dieser bekommt dann auch Akteneinsicht.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
ja aber anscheind nur ein sehr schlechtes. ob das original besser ist, wissen wir nicht. und das kennzeichen sagt ja nun gar nichts über den fahrer aus.
ja .. und dass ist der grund...
15 euro.. und dann noch ein scharfes bild....
koppschüttel.. aber vielleicht ist es ja dein ZWillingsbruder...
der hat nur einen Pickel am Arsch mehr wie ich!
wenn nur ein Gutachter eingeschaltet wird! und hoffentlich 5000EUro kostet...
oder im Wiederholungsfall (wenn es mal wirklich teuerer ist....) ein Fahrtenbuch und dann geht dass gewinsel WIEDER los...
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
ja .. und dass ist der grund...Zitat:
Original geschrieben von infuso
ja aber anscheind nur ein sehr schlechtes. ob das original besser ist, wissen wir nicht. und das kennzeichen sagt ja nun gar nichts über den fahrer aus.
15 euro.. und dann noch ein scharfes bild....koppschüttel.. aber vielleicht ist es ja dein ZWillingsbruder...
der hat nur einen Pickel am Arsch mehr wie ich!
Ach hat doch keinen Wert es unserem Hartz4Fahrer (oder Infuso wie er sich neuerdings nennt) das zu erklären. H4F war schon nicht die hellste Kerze am Weihnachtsbaum, und der neue Name schein daran nichts verändert zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn der Täter seine eigene Schuld anzweifelt, darf er einen Anwalt hinzuziehen. Dieser bekommt dann auch Akteneinsicht.Zitat:
Original geschrieben von infuso
beweise sollten bewiesen werden. und nur ein schreiben reicht dafür noch lange nicht aus.
man muss nicht gleich zum anwalt rennen.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
man muss nicht gleich zum anwalt rennen.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn der Täter seine eigene Schuld anzweifelt, darf er einen Anwalt hinzuziehen. Dieser bekommt dann auch Akteneinsicht.
Natürlich. Einfach die 15 Euro bezahlen und der Fall ist erledigt.