Geblitzt aber nichts auf Foto zu erkennen.

Hallo heute habe ich einen Brief erhalten wo mir mitgeteilt wurde dass ich geblitzt wurde und mit 2 Fotos. Das eine zeigt mein Nummernschild das andere soll den Fahrer (mich) zeigen. Leider ist auf diesem Foto nichts zu erkennen mein gesicht ist komplett schwarz. Es handelt sich zwar nur um ein Verwarnungsgeld von 15€, aber wenn ich dagegen vorgehen kann, dann mach ich das. Habe ich da eine Chance, wenn ich wiederspruch einlege?

Beste Antwort im Thema

15€?

fahr demnächst schneller, dann lohnt es sich wenigstens😁

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So kann man eine Scheidung natürlich auch provozieren...😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So kann man eine Scheidung natürlich auch provozieren...😁

vorallem wärst du da mit 15Euro gut bedient....

und die Fotoqualitätsfrage?- VERGISS ES!

lach

alex

PS wie immer im Leben - Dumm nur wenn es schief geht- oder du DOCH erwischt wird!
aber dafür gibt es Ja dass WWW....:

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Blitzer hat mich (beim fremdgehen) erwischt!
Frau will sich scheiden lassen HILFE- dürfen die so gute Fotos überhaupt machen.....

soll ich erst mal das Foto ohne die Balken abrufen?

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Hey, ich wollte doch, wie die Leute in den anderen Bundesländern, nur ein Foto zur Erinnerung und habe es trotzdem nicht bekommen.

Mit welcher Begründung? Anspruch hast du keinen drauf.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Blitzer hat mich (beim fremdgehen) erwischt!

Wo stellen die Kommunen denn mittlerweile überall ihre Blitzer auf?

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Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Hey, ich wollte doch, wie die Leute in den anderen Bundesländern, nur ein Foto zur Erinnerung und habe es trotzdem nicht bekommen.
Mit welcher Begründung? Anspruch hast du keinen drauf.

dann gibt es halt kein geld. wie schon jemand angemerkt, man muss nicht seine unschuld beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


dann gibt es halt kein geld. wie schon jemand angemerkt, man muss nicht seine unschuld beweisen.

Falsch. Wenn die Exekutive die Tat bereits bewiesen hat, muß der Täter seine Unschuld belegen können.

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen



Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Blitzer hat mich (beim fremdgehen) erwischt!
Wo stellen die Kommunen denn mittlerweile überall ihre Blitzer auf?

überall wo du mit dem AUto zuschnell bist....

Alex

PS doof nur wenn du deine Kurzzeitgeliebte neben dir sitzen hast...

beweise sollten bewiesen werden. und nur ein schreiben reicht dafür noch lange nicht aus.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


beweise sollten bewiesen werden. und nur ein schreiben reicht dafür noch lange nicht aus.

foto mit dem Kennzeichen ist doch dabei! - oder hab ich was falsch verstanden?

Alex

ja aber anscheind nur ein sehr schlechtes. ob das original besser ist, wissen wir nicht. und das kennzeichen sagt ja nun gar nichts über den fahrer aus.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


beweise sollten bewiesen werden. und nur ein schreiben reicht dafür noch lange nicht aus.

Wenn der Täter seine eigene Schuld anzweifelt, darf er einen Anwalt hinzuziehen. Dieser bekommt dann auch Akteneinsicht.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


ja aber anscheind nur ein sehr schlechtes. ob das original besser ist, wissen wir nicht. und das kennzeichen sagt ja nun gar nichts über den fahrer aus.

ja .. und dass ist der grund...

15 euro.. und dann noch ein scharfes bild....

koppschüttel.. aber vielleicht ist es ja dein ZWillingsbruder...
der hat nur einen Pickel am Arsch mehr wie ich!

wenn nur ein Gutachter eingeschaltet wird! und hoffentlich 5000EUro kostet...
oder im Wiederholungsfall (wenn es mal wirklich teuerer ist....) ein Fahrtenbuch und dann geht dass gewinsel WIEDER los...

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



Zitat:

Original geschrieben von infuso


ja aber anscheind nur ein sehr schlechtes. ob das original besser ist, wissen wir nicht. und das kennzeichen sagt ja nun gar nichts über den fahrer aus.
ja .. und dass ist der grund...
15 euro.. und dann noch ein scharfes bild....

koppschüttel.. aber vielleicht ist es ja dein ZWillingsbruder...
der hat nur einen Pickel am Arsch mehr wie ich!

Ach hat doch keinen Wert es unserem Hartz4Fahrer (oder Infuso wie er sich neuerdings nennt) das zu erklären. H4F war schon nicht die hellste Kerze am Weihnachtsbaum, und der neue Name schein daran nichts verändert zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von infuso


beweise sollten bewiesen werden. und nur ein schreiben reicht dafür noch lange nicht aus.
Wenn der Täter seine eigene Schuld anzweifelt, darf er einen Anwalt hinzuziehen. Dieser bekommt dann auch Akteneinsicht.

man muss nicht gleich zum anwalt rennen.

Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn der Täter seine eigene Schuld anzweifelt, darf er einen Anwalt hinzuziehen. Dieser bekommt dann auch Akteneinsicht.
man muss nicht gleich zum anwalt rennen.

Natürlich. Einfach die 15 Euro bezahlen und der Fall ist erledigt.

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