Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014

Mercedes E-Klasse W211

Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014: BVMed weist auf neue Inhaltsteile für Verbandkasten im Auto hin
13.01.2014 - 02/14

Berlin. Im Falle eines Unfalls ist er ein unverzichtbarer Helfer: Der Verbandkasten, den Autofahrer laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in ihrem Fahrzeug mitführen müssen, enthält alle für die Ersthilfe am Unfallort nötigen Materialien. Seit 1. Januar 2014 gilt die geänderte Norm DIN 13164, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.

http://www.bvmed.de/.../...tsteile-fuer-verbandkasten-im-auto-hin.html

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Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014: BVMed weist auf neue Inhaltsteile für Verbandkasten im Auto hin
13.01.2014 - 02/14

Berlin. Im Falle eines Unfalls ist er ein unverzichtbarer Helfer: Der Verbandkasten, den Autofahrer laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in ihrem Fahrzeug mitführen müssen, enthält alle für die Ersthilfe am Unfallort nötigen Materialien. Seit 1. Januar 2014 gilt die geänderte Norm DIN 13164, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.

http://www.bvmed.de/.../...tsteile-fuer-verbandkasten-im-auto-hin.html

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Danke für den Hinweis 🙂

Dass man nicht nachrüsten muss habe ich so nirgends gelesen (oder war ich zu müde?).

Egal, das Nachrüstset habe ich heute Nacht im Web für 1,98 gefunden. Ist also kein Problem dies zu kaufen und ins Auto zu legen.

Gruß

MiReu

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1



Zitat:

Original geschrieben von maetzchen888


Zum Thema verbandskasten.
Somit darf in einem Fahrzeug das privat genutzt wird der Verbandkasten abgelaufen sein.
sag das mal dem TÜV🙁

Der schickt dich wieder Heim und ohne Plakette wenn das Ding abgelaufen ist.

Sag sowas nicht sippi😉

Deswegen schickt der TÜV niemanden heim, es ist lediglich ein Hinweis auf dem Prüfbericht!

Bei der Polizei hingegen wird das mit 25€ Strafe teuer!

Bei Aldi Nord gibt es ab Heute die aktuelle Version in der handlichen Tasche für 5,99 Euro.

Bei der Polizei hingegen wird das mit 25€ Strafe teuer!Weiß zufällig jemand einen Paragraphen hierfür?

Gruss
Niko

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Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1


Und willst du dann mit deinem von der Zeit zerfressenen Erste-Hilfe-Material vor dem Opfer stehen und sagen: Sorry, weil ich zu faul und zu geizig bin ist die Mullbinde nicht mehr steril usw.

der straßenrand ist kein steriler op!

oder anders ausgedrückt: es befindet sich bereits mehr dreck in der wunde drinn, als du durch einen

- abgelaufenen -

aber originalverpackten verband in die wunde einbringen könntest!

Zitat:

Original geschrieben von sennini


Bei der Polizei hingegen wird das mit 25€ Strafe teuer!

strafe wofür?

wie bereits geschrieben wurde, muss bei einem privatfahrzeug lediglich ein verbandskasten vorhanden sein...

...ob der abgelaufen ist oder nicht, spielt hierbei keine rolle!

Also,

ist der Verbandskasten abgelaufen, ist es das selbe als hättest du keinen dabei.
Nicht dabei kostet 5 Euro Strafe.
Da schließt sich wieder der Kreis mit einem gültigen Verbandskasten.
Manchmal muss man um die Ecke denken um zum Ergebnis zu kommen.

Es gibt eine allgemeine TbNr, die greift, wenn man nichts oder einen nicht DIN-gemäßen Kasten dabei hat:

"335124 Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mit zuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.
§ 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat ( B - 1 ) 5,00"

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1


ist der Verbandskasten abgelaufen, ist es das selbe als hättest du keinen dabei.

nö!

Zitat:

Manchmal muss man um die Ecke denken um zum Ergebnis zu kommen.

dann denkst du noch im kreis ^^ 😉

Zitat:

...oder einen nicht DIN-gemäßen...

und was gibt die din vor?!

richtig - die bestückung, was in welcher anzahl vorhanden sein muss....

....das 'ablaufdatum' ergibt sich aber aus dem medizinproduktgesetz und hat NICHTS mit der din zu tun - und das medizinproduktgesetz greift nur bei gewerblicher (bus, taxi, firmenwagen, lkw, ...) verwendung!

Moin.

Hier mal der dazugehörige Paragraph:

Zitat:

§35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,

zwei Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Quelle

Von einem Verfallsdatum steht da nichts, auch die Norm ist nur eine Mindestvorgabe.

Gruss TAlFUN

p.s.
Der Paragraph wurde noch nicht an die neue Norm angepasst.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von sennini


Bei der Polizei hingegen wird das mit 25€ Strafe teuer!
strafe wofür?

wie bereits geschrieben wurde, muss bei einem privatfahrzeug lediglich ein verbandskasten vorhanden sein...

...ob der abgelaufen ist oder nicht, spielt hierbei keine rolle!

Also Korrektur...es sind nur 15€...hab das falsch in Erinnerung gehabt

Strafe deshalb, weil du einen Verbandkasten hast, bei dem die sterilen Produkte abgelaufen sind. Oder warum meinst du, warum sonst ein Ablaufdatum drauf steht.

EINSCHLÄGIGE RECHTSPRECHUNGEN UND RECHTSKOMMENTARE,

...besagen, dass unter der generell im Verkehrs-/Zulassungsrecht geforderten "Vorschriftsmäßigkeit" aller Fahrzeugteile im weiteren Sinne auch die Vorschriftsmäßigkeit des Verbandkastens zu fassen ist. Sind aus diesem Teile abgelaufen, ist dieser unter Umständen nicht mehr zu verwenden, also unbrauchbar = nicht vorhanden.(Quelle: http://www.gutefrage.net/.../...inen-abgelaufen-verbandskasten-im-auto)

Nicht umsonst wird dies bei der Hauptuntersuchung kontrolliert und dem Kunden ein entsprechender Hinweis gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von sennini


Also Korrektur...es sind nur 15€...hab das falsch in Erinnerung gehabt

auch wieder falsch!

15€ werden bei einem bus fällig - bei einem pkw kostet es nur 5€...

Zitat:

Oder warum meinst du, warum sonst ein Ablaufdatum drauf steht.

weil das medizinproduktgesetz, dies für die

gewerbliche verwendung

vorschreibt...

Zitat:

...EINSCHLÄGIGE RECHTSPRECHUNGEN UND RECHTSKOMMENTARE...

welche?!

Es ist sehr schade,
das der Hinweis und die Aufnahme neuer Produkte im Verbandskasten so schlecht und nieder geredet wird.
Gründe gesucht werden ein 10 Euro Produkt nicht kaufen zu müssen usw.

Einfach schade!

Ich hoffe das niemand je auf den Verbandskasten ................. mal angewiesen sein muss.

PS: ich habe in meinem privaten Haushalt in jedem Raum Rauchmelder und insgesammt 5 Feuerlöscher. Von CO2 bis Schaumlöscher und eine Löschdecke.
Denn wenn ich es nicht brauche, dann eventuell mein Nachbar.

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1


Es ist sehr schade,
das der Hinweis und die Aufnahme neuer Produkte im Verbandskasten so schlecht und nieder geredet wird.

es geht hier nicht darum etwas nieder zu reden, sondern darum falsch getätigte aussagen richtig zu stellen! was man daraus macht, bleibt im endeffekt jedem selbst überlassen...

Als ich meinen W220 2009 gekauft habe, war das Verbandszeug auch abgelaufen. Kostete damals bei MB € 35 (genau passend für den Behälter vorne am Beifahrersitz).

Ist jetzt auch abgelaufen. Da werde ich mir bei MB mal umgehend ein neues Set holen. Ich hoffe, das ist dann schon die neue Variante.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von sennini


Also Korrektur...es sind nur 15€...hab das falsch in Erinnerung gehabt
auch wieder falsch!

15€ werden bei einem bus fällig - bei einem pkw kostet es nur 5€...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Oder warum meinst du, warum sonst ein Ablaufdatum drauf steht.

weil das medizinproduktgesetz, dies für die gewerbliche verwendung vorschreibt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

...EINSCHLÄGIGE RECHTSPRECHUNGEN UND RECHTSKOMMENTARE...

welche?!

Mein Gott welches Problem hast du eigentlich?!?

Soll ich dir jetzt noch die meterlangen Kommentare dazu raussuchen?!?

Wie sippi schon sagte, echt schade das jemand alles so runterzieht!!!
Im Grunde geht es hier doch nur darum, dass es eine geänderte DIN norm gibt, bei der sich der Inhalt ändert.
Da ist es doch weisgott egal, ob das nun 5,10 oder xx€ als Strafe geht.

Wichtig ist doch, dass ein Verbandkasten in Ordnung ist und einem Unfallopfer damit geholfen werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von sennini


Soll ich dir jetzt noch die meterlangen Kommentare dazu raussuchen?!?

ja...

...wenn du schon in GROßSCHRIFT auf diese verweißt, solltest du diese wenigstens auch zur hand haben um für jeden ersichtlich und nachvollziehbar argumentieren zu können!

...aber bevor du jetzt stundenlang auf die suche gehst - es gibt keine! 😉

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